Beiträge von BjoernPe

    Hallo Leute,


    mein Sohn, 18, 100% GdB hat zum 01.09.2023 seine Ausbildung begonnen.

    Frühkindlicher Autist, mit H Status im Ausweis.

    Schon nach den ersten paar Tagen zeigt sich, dass der Arbeitgeber wenig Verständnis für die Behinderung an den Tag legt, obwohl sowohl im voran gegangenen Praktikum, als auch in allen Unterlagen diese Besonderheit angesprochen wurde und auch mit den entsprechenden Dokumenten belegt.


    Nun zur Frage:

    Kann man irgendwo einen Berufsbegleiter beantragen, der meinem Sohn den Einstieg in den Beruf etwas erleichtert? Sonst wird das schief gehen.


    Danke für Eure Mithilfe.


    Björn

    Ich weiß du hast Recht Fried, aber Recht und gerecht sind manchmal nicht eins..

    Auch wenn ich mir jetzt wahrscheinlich sehr viel Empörung einhandeln werde: Was bitte ist daran denn nicht gerecht?

    Die Schulden hat er doch auch gemacht. Und dafür hat er gerade zu stehen. Wenn er sich "wohlverhält", dann sind nach 5 Jahren alle Restschulden weg (insofern er das beantragt hat, mit Ausnahme Steuern und Sozialversicherungsbeiträge).


    Ich verstehe den Ansatz nicht, dass jemand der durch eigenes Handeln in Schieflage kommt, auch noch geschützt werden soll. Er hat 1500 Euro über normal, die hat er abzudrücken. "Gegönnt" hat er sich ja davor scheinbar reichlich, sonst wäre er nicht in der Lage.


    Von meiner Seite: Kein Mitleid


    PS: Bevor mir jemand kommt, von wegen es kann auch jemand unverschuldet in so was rutschen: Ich habe selber von der Hand in den Mund gelegt, musste Schulden stunden etc. etc. Wegen Krankheit. Wenn man aber kommuniziert, dann kriegt man das auch alles geregelt und gebacken ohne Insolvenz anzumelden.

    BjoernP das mag ja alles sein. Aber wenn dadurch andere Mitarbeiter mehr belastet werden muss der AG eben für Ersatz sorgen!

    Das stelle ich auch gar nicht in Frage.

    Konnte ich dem Thread aber nicht entnehmen, dass sich die Mitarbeiter über zu hohe Arbeitslast beschwert haben, weil der andere immer lange weg ist. Von daher habe ich diesen Aspekt auch außen vor gelassen.

    Holsteiner

    Ich weiss ja nicht, in welcher Zeit der Mitarbeiter die Überstunden gesammelt hat, aber wäre das für euch nicht auch ein Hebel, mal die Personalplanung anzusehen und evtl- jemanden einzustellen?


    Gut, wir haben im Betrieb auch so Kandidaten, die zu Hause nicht heizen wollen und lieber in der Firma sind, aber wir haben zum Glück eine sehr eindeutige BV.


    Beispiel aus der BV, was alles geregelt ist auf der Basis von 35 Wochenstunden Arbeitszeit:

    1. Mitarbeiter haben ein Gleitzeitkonto von -35 bis +230 Stunden

    2. Jeder Mitarbeiter MUSS einmal im Jahr auf mindestens 0 Stunden kommen und einmal unter 100+ Stunden

    3. Auszahlung von Überstunden ist nur möglich in Verbindung mit einem Abbau von zusätzlichen Überstunden (Auszahlung von 90 Stunden setzt 9 Tage Überstunden Abbau zusätzlich voraus!)

    4. Jede Führungskraft wird bei 160+ Stunden informiert, dass die Stunden zu hoch werden

    5. Bei 200+ Stunden darf der Chef und der Mitarbeiter zum "Vorsingen"

    6. Bei 230+ Überstunden wird der Mitarbeiter Zwangsbeurlaubt bis er auf 160+ Stunden unten ist.


    Bei der Umsetzung sind wir rigoros.

    Der AG muss sich doch nur an den Mindesturlaub nach BUG, SGBIX oder Tarif halten.

    Alles was darüber hinaus geht ist Individualrecht. Und damit die Beschwerden nach §85 BetrVG abzuweisen.


    Ich habe im Bekanntenkreis auch 2 Leute, die haben im Jahr 50 Tage Urlaub (Beide Ü50), und verzichten dafür jeden Monat auf einen Teil des Gehalts. Die haben sich also zusätzliche Urlaubstage gekauft.

    Bei BMW kann sich jeder Mitarbeiter zusätzliche Urlaubstage "kaufen". Bis zu 16 Extra so weit mir bekannt ist.


    Ist der Betrieb evtl. sogar IG Metall? Denn da gibt es den TZug, der sofern man Anspruchsberechtigt ist auch 8 Tage sind.

    Ich weiss ja nicht, wie gut du dich mit dem AG verstehst. Aber ich würde die Reise ganz normal Sonntag-Montag angeben.

    Egal wann du da hoch fährst. Denn wie du schon sagst: Freitag bis Sonntag ist ja Privatvergnügen.

    Die Kilometer und die Fahrzeit fielen ja ohnehin an. Somit ist es weder Abrechnungs- noch Arbeitszeitbetrug.


    Es gibt aber einen entscheidenden Fallstrick: Für Fahrt am Freitag bist du nicht versichert über die BG! E sei denn, dein AG bescheinigt dir, dass der Zweck der Fahrt die Teilnahme an der BR Sitzung ist. Dann spielt der Anreisezeitraum keine Rolle, auch vor der BG nicht.


    Habe den Fall selber. Fahre 28.02. auf ein Semiar ins schöne Heidelberg, Montag habe ich mir Urlaub genommen und reise bereits Samstag in Heidelberg an. Der AG hat zugestimmt. Ich habe schriftlich, dass ich Samstag zu dienstlichen Zwecken reise. Und damit bin ich versichert. (Vorgehen von der Rechtsanwältin der IG Metall beraten worden)

    Bratislav


    Je kindsköpfiger dein AG handelt, um so professioneller musst damit umgehen.

    Und das bedeutet in jedem Fall, dem AG die Konsequenzen seines Handelns zu kommunizieren mit den entsprechenden Paragraphen unterfüttert.

    Dabei musst du selber 100% auf dem Boden des Rechts bleiben. Sonst machst du dich zum Obst. Denn du kannst Rechtskonformität des AG schlecht einfordern, wenn du dich selber nicht daran hältst.

    Und ob du nicht sogar einen Amtpflichtverstoß begehst - "Du bist zur Überwachuchung zur Einhaltung der Gesetze verpflichtet § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG" - lassen wir auch mal im Raum stehen.

    Mit deinem bisherigen Vorgehen bietest du dem AG unnötig viel Angriffsfläche.


    Sowohl Beschaffung, als auch Montage von erforderlichen Betriebsmitteln hat der AG zu stellen. Tut er es nicht, als Konsequenz das Beschlussverfahren androhen und auch durchziehen, falls erforderlich.

    Lenkt er ein, schadet es NICHT, sich zu bedanken und auf hoffentlich weiterhin gute Zusammenarbeit zu bekunden.


    Ich finde es äußerst wichtig, dass mal als BR dem AG immer klar macht, dass man nicht sein Feind ist, man aber ein Betriebsverfassungsorgan ist, welches die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren hat.

    Auch wenn die Gesetze oft einer Auslegung unterworfen sind, so weiss mein AG, dass ich diese IMMER zu Gunsten der AN auslege, und er weiss auch, dass ich weiss, dass er das Gegenteil tut.

    Es eint den AG und mich nur eine Gemeinsamkeit: Wir haben beide ein vitales Interesse daran, dass die Firma nicht den Bach runter geht.

    Aber als AN Vertreter habe ich ganz sicher kein Interesse daran, dass er sich zu Lasten der MA einen zweiten Posche in den Hof stellt!


    Daher meine Empfehlung: 2 Gänge zurück schalten und mit dem Gesetz im Rücken deine Aufgabe schultern. Ja, es ist schwer, es ist lästig, wenn man ein AG erst erziehen muss. Aber ich möchte behaupten, in den meisten Fällen klappt das.

    vielen Dank für Eure Ausführungen. Das hilft mir sehr weiter.


    Und ja die 2,5h haben wir uns unnötig selbst runterhandeln lassen, war aber im Sinne des Betriebes.

    Dazu muss evtl. noch gesagt werden, das wir gerade unsere Umsatzstärkste Zeit haben.

    Ihr habt eine Prognose abgegeben, wie lange das dauert. Nicht mehr, nicht weniger.

    Und wenn es länger dauert? Was dann? Dagegen machen kann der AG rein gar nichts.

    Es wurden schon Betriebsversammlungen über Nacht vertragt, weil man nicht in der Lage war einen Streik auf die Beine zu stellen. Und mit der Betriebsversammlung so den Betrieb still gelegt hat.

    Und das hielt der rechtlichen Würdigung durch ein Gericht stand. (Finde den Fall gerade nicht).


    Und ja, der AG hat ein Rederecht. Und ich würde ihn in der Mitte schwafeln lassen. Und dann kontern. Und zwar jeden Punkt. Denn jeder macht sich lächerlich so gut er kann ;)

    Nun, diese Frage habe ich auch zur Genüge gehört. Was mich motiviert als BR tätig zu sein.

    Ich habe es immer beantwortet mit: "Das Gleichgewicht der Kräfte verlangt, dass für die Arbeitnehmer jemand die Vertretung macht, der auch dagegen hält".

    Mehr Argumentation brauchte es nie, denn dafür bin ich bekannt, dass ich nicht zu allem Ja und Amen sage. Ich folge gerne einem guten Argument. Aber Ober sticht Unter ist für mich keines ;)

    § 8 (4) TzBfG hat der AG der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.


    Die Beweislast der wesentlichen Beeinträchtigung liegt hier beim Arbeitgeber. Und das reicht es nicht, das einfach zu behaupten.

    Und es reicht auch nicht, dass es dem Arbeitgeber organisatorisch unbequem ist.


    Wie weit jeder einzelne geht, seinen Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen, um die Teilzeit zu erzwingen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.


    Wie die Regelung im Betrieb umgesetzt wird, gibt das Gesetz aber zu wenig her. Wir haben deswegen eine BV dazu abgeschlossen.


    - 20% Quote in der Abteilung

    - Schutzinteressen zuerst (GdB, Kinder, Alter)

    - Danach first come, first serve

    - jährliche Überprüfung ob jemand zurück kehren möchte oder muss, oder jemand neues TZ beantragt hat.


    Klappt in der Praxis ausgezeichnet.

    Nein Schwede, da möchte ich dir widersprechen.

    Wenn sich jemand unter dem Deckmämtelchen als BRM verpisst, dann geht mich das als BRM sehr wohl etwas an.

    Denn ich habe als BRM die anderen Kollegen vor einem solchen Verhalten zu schützen (Überlastung, Arbeitsverdichtung etc.), und der BR sollte ein solches Verhalten auch nicht decken.

    Dem Ruf des BR tut ein solches BRM auch alles andere als gut.

    wie Fried schon ausführte ist das die Transparenz die sein muss.


    Das hier


    finde ich viel schlimmer, wenn Mitarbeitenden keine Vertrauen in Teile des Gremiums haben ist das für die ganze BR-Arbeit ziemlich besch... und da würde ich dran arbeiten wollen

    Nun, auch unser Gremium ist nur ein Querschnitt der Belegschaft. Und da hast du halt auch Opportunisten dabei, die ihren Mund nicht halten können. Oder dadurch erlangtes Wissen für ihren Vorteil nutzen.


    Und die Chemie zwischen Menschen muss auch stimmen. Manchmal passt es halt nicht, und man könnte nicht mal sagen warum.

    Es wird auch einige in der Firma geben, die niemals zu mir kommen würden. Muss man akzeptieren.

    Warum ist er dann überhaupt noch da?

    Ich nehme an, es fehlen die Beweise.


    Vielleicht steckst du dem Betriebsratsvorsitzendem mal Richtung 104 aktiv zu werden.

    https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__104.html

    Du verlinkst ja den Paragraphen. Ich finde hier die Handhabe nicht.

    Wo ist das gesetzwidrige Verhalten? Wo ist der §75 verletzt?

    Der 104er greift hier meines Erachtens nicht. Der Mitarbeiter mag ein paar Leuten auf den Sack gehen, aber daraus einen gestörten Betriebsfrieden zu konstruieren, halte ich für nicht haltbar. Sorry.

    Als BRM im Gremium würde ich erwarten, dass sich aus so einer großzügigen Freistellung wenigsten mittelfristig auch Früchte für die Gremienarbeit ergeben.

    Das kann und darf man nicht verallgemeinern.

    Ich z.B. mache sehr viel Individualbetreuung. Das hat für das Gremium erst mal keinen Wert. Weil das eine Vertrauenssache zwischen dem AN und dem BRM ist.

    Und je nach Mandat kann ich im Gremium über einen solchen Fall berichten, oder eben auch nicht. Und wenn ich die Freigabe nicht habe, dann schweige ich auch dem Gremium gegenüber.

    Dann wird halt nur berichtet, dass ich jemanden betreut habe, Sachlage xyz, aber weder wen, noch Details.

    Da zieht ein Gremium keinen Honig draus. Ganz im Gegenteil. Denn einige Kollegen kommen zu mir, weil sie Teilen des Gremiums eben nicht vertrauen.

    Darf ich mich dafür freistellen? Ja

    Ist es erforderlich? Ja

    Dem Gremium förderlich? Nein


    Ich dokumentiere mir alle Fälle in eine nur mir zugängliche Kladde (also analog, nicht digital). Sollte ich mal gerichtsfest beweisen müssen, wofür ich mich freigestellt habe, kann ich das.

    Außer einem Gericht bin ich darüber aber niemandem Rechenschaft schuldig!

    Hallo Suppenkasper,

    es handelte sich um einen Auffahrunfall, bei dem ein betriebsfremdes Fahrzeug. Beschädigt wurde und die Person anscheinend ein Schleudertrauma erlitten hat. Das Schreiben ist polizeilich.
    Der Mitarbeiter befürchtet Konsequenzen, da er sich noch in der Probezeit befindet.

    Da er den Unfall verschuldet hat, haftet er auch selbst. Er hat ja nicht auf betriebliche Anweisung oder Erfordernis den Vordermann gerammt (oder vielleicht einer von der Konkurrenz?...).


    Eine Kündigung innerhalb der Probezeit kann der BR eh nicht verhindern, wenn die Anhörung vollständig ist.


    Wurde der Unfall aber nicht fahrlässig verursacht, sehe ich keinen Grund, warum der AG ihm kündigen sollte! Der Betrieb ist ja davon nicht betroffen. Oder ist der Kollege auch krank deswegen?