Als nächstes steht in dem Entwurf, dass dem ständig schwankendem Arbeitsanfall Rechnung tragen müsste. Dazu soll der AG berechtigt sein, die Wochenarbeitszeit für alle Bereiche abteilungsweise, gruppenweise oder auch nur für einzelne AN entweder um 20% zu verringern bei geringem Arbeitsanfall für die Dauer von bis zu 3 Monaten und auch um 20% zu verlängern bei erhöhtem Arbeitsanfall für die Dauer von bis zu 3 Monaten.
Dann soll es Gleitzeit geben für MA, die nicht in Schichten arbeiten. Diese Gleitzeit soll durch gesonderte Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der nachstehenden Bedingungen vereinbart werdend ageht es denn um Rahmenarbeitszeit und Kernzeit.
Weiterhin steht wörtlich: Mehrarbeit außerhalb des Arbeitszeitrahmens bedarf der ausdrücklichen Anordnung durch die Führungskraft und der Zustimmung des BR und soll durch Freizeit 1:1 ausgeglichen werden. Wird der Ausgleich nicht innerhalb des laufenden Kalendermonats 1:1 durchgeführt, kann die Mehrarbeitszeit nach Wahl des AG auch durch Zahlung abgegolten werden.
Mehrarbeitsstunden werden nicht dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, sondern mit dem regulären Gehaltslauf des Folgemonats zur Auszahlung gebracht.
So, ich denke, das reicht erstmal.