Beiträge von Agassi0

    Kannst Du vllt genauer werden? Was genau soll lt Abmahnung gesagt worden sein? Was genau sagt die AN in ihrer Darstellung des Sachverhaltes?

    So genau will ich jetzt gar nicht darauf eingehen. Die MAin wird für sich ein Gesprächsprotokoll von der Angelegenheit im Supermarkt machen, das Paar, mit denen sie gesprochen hat, wird unabhängig voneinander auch aufschreiben, was in diesem Gespräch gesagt wurde. Mehr wird sie erstmal nicht machen, was in meinen Augen auch richtig ist.


    Die Frage war ja jatzt, wer alles von dieser Abmahnung Kenntnis erlangen darf? Kommt hier der Datenschutz auch ins Spiel?

    Zu den Formalia: Eine Abmahnung muss sehr spezifisch sein. D.h. sie muss sehr konkret das Fehlverhalten benennen (was genau wurde gesagt, wo und wann wurde es gesagt - was sagt diese Abmahnung denn dazu aus, Agassi0 ?) sowie den Beweis bzw die Zeug:innen ("jemand" reicht nicht).

    Es wird schon beschrieben, was wo und wann gesagt wurde. Aber der "jemand", der das gehört haben soll, wurde nicht namentlich genannt

    Moin zusammen,


    gestern bekam eine Kollegin (Ersatz-BRM) eine Abmahnung überreicht. Sie soll in einem Supermarkt im Gespräch mit Bekannten über die Firma hergezogen haben.

    Das hat wohl jemand mitbekommen und der hat sie dann auf Deutsch "angeschissen". Sie sagt aber, dass sie es so, wie es ihr vorgeworfen wurde, nicht gesagt hat. Ist so etwas auch ein Abmahnungsgrund?

    Das hat er der Belegschaft gegenüber gesagt, er möchte das zum 01.06.2023 umsetzen, wenn wir uns das leisten können.


    Jetzt will er es zum 01.12. umsetzen mit Bedingungen

    Das Beste habe ich ja noch vergessen zu schreiben. Wir sind nicht tarifgebunden, das vorweg.

    Der GF hatte im letzten Dezember zugesagt, die Lohnerhöhung von 5,2% ab Juni 2023 zu zahlen. Dann machte er im Mai 2023 einen Rückzieher, weil es aus wirtschaftlichen Gründen nicht machbar sei. Soweit so gut, jetzt aber hat er auf einer Belegschaftsversammlung gesagt, die Erhöhung werde ab dem 01.12.2023 gezahlt, unter der Voraussetzung, dass wir diese BV mit allen Bedingungen, die dort drin stehen unterschreiben. Den Entwurf der BV haben wir am 01.11.2023 erhalten und sollen bis spätestens Ende November unterschreiben. Tja, nun bin ich gespannt auf Eure Meinungen.

    Als nächstes steht in dem Entwurf, dass dem ständig schwankendem Arbeitsanfall Rechnung tragen müsste. Dazu soll der AG berechtigt sein, die Wochenarbeitszeit für alle Bereiche abteilungsweise, gruppenweise oder auch nur für einzelne AN entweder um 20% zu verringern bei geringem Arbeitsanfall für die Dauer von bis zu 3 Monaten und auch um 20% zu verlängern bei erhöhtem Arbeitsanfall für die Dauer von bis zu 3 Monaten.

    Dann soll es Gleitzeit geben für MA, die nicht in Schichten arbeiten. Diese Gleitzeit soll durch gesonderte Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der nachstehenden Bedingungen vereinbart werdend ageht es denn um Rahmenarbeitszeit und Kernzeit.

    Weiterhin steht wörtlich: Mehrarbeit außerhalb des Arbeitszeitrahmens bedarf der ausdrücklichen Anordnung durch die Führungskraft und der Zustimmung des BR und soll durch Freizeit 1:1 ausgeglichen werden. Wird der Ausgleich nicht innerhalb des laufenden Kalendermonats 1:1 durchgeführt, kann die Mehrarbeitszeit nach Wahl des AG auch durch Zahlung abgegolten werden.

    Mehrarbeitsstunden werden nicht dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben, sondern mit dem regulären Gehaltslauf des Folgemonats zur Auszahlung gebracht.


    So, ich denke, das reicht erstmal.

    dann würde ich als AG das Urteil vom LAG Mecklenburg-Vorpommern nehmen (5TaBV 12/21) und das Rauchen ausserhalb der normalen Pausen komplett untersagen.

    Das meinte ich mit nicht mitbestimmungspflichtig

    Verstehe ich das richtig, Euer AG will jeden Raucher zwingen 3xtäglich 8 min rauchen zu gehen? Bezahlt oder unbezahlt?

    Nein, als Raucher soll man die Möglichkeit haben, 3x am Tag für max. 24min zu rauchen. Dafür natürlich ausstempeln, wenn er nach 4min fertig ist , umso besser für ihn

    Moin zusammen,

    uns wurde ein Entwurf einer BV Arbeitzeit vorgelegt(wir haben noch keine),u.a. sollen dort die Raucherpausen auf 3x täglich a 8min festgeschrieben werden.Ist,glaube ich,nicht mitbestimmungspflichtig.Weiter soll die 4 Tage Woche angeboten werden,aber nicht für alle Abteilungen. Ich würde sagen, wenn das muss es allen angeboten werden. Dann muss man auch am ersten Tag eine AUB vorlegen, bisher hatten wir 3 Karenztage.Was meint ihr dazu? Wenn ich Montag wieder auf Arbeit bin, schreibe ich noch mehr Sachen, die vom AG angestrebt

    Die Aufforderung stellt imho eine Störung der BR-Tätigkeit dar.

    Ich werde ihm die Ablehnung freundlich zukommen lassen, da jetzt einen Streit vom Zaun brechen würde ich auch übertrieben finden

    also wenn Du drüber nachdenkst, dass sind sie ja auf dem richtigen WEg.

    Nein, ich versuche mich in die Lage des AG zu versetzen, ich habe da ein relativ dickes Fell, und werde es wieder höflichst ablehnen

    Also, ich stehe zwar auf dem Überstundenantrag drauf, soll aber nur in meiner regulären Arbeitszeit bei der Inventur unterstützen. Bei der Nachbesserung der Inventureinsatzpläne wurde ich nochmals aufgefordert, doch bei der Inventur zu unterstützen. Da wird jetzt versucht, mir ein schlechtes Gewissen einzureden, wenn ich nicht daran teilnehme.

    plus 1,5 Tage Ausfall der Teilnehmer (soweit diese nicht freigestellt sind) - korrekt?

    Nein, beim ifb wäre nur ich als freigestellter hingefahren bzw. fahre ich hin.


    Ist der DSB denn ausgebildeter Referent?

    Das ist eine ganze Unternehmensgruppe, die sich nur mit Datenschutz befasst, also würde ich da schon annehmen, dass sie das können. Ich werde das Thema morgen nochmal in der Sitzung besprechen...

    Das Angebot des externen DSB ist da, es ist von der Themen her ähnlich wie es auch vom ifb angeboten wird.

    Der Unterschied ist, dass es an einem Tag durchgeboxt wird (beim ifb 2,5 Tage) und in etwa genau so viel kostet. Beim ifb kommen dann halt noch die Hotel- und Verpflegungskosten hinzu.