Es reicht wohl aus wenn alle anwesenden BRM einstimmig die Tagesordungsänderung beschließen.
Das hatte ich doch geschrieben, und das hat sich auch mit dem BAG-Ureil nicht geändert mMn
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Es reicht wohl aus wenn alle anwesenden BRM einstimmig die Tagesordungsänderung beschließen.
Das hatte ich doch geschrieben, und das hat sich auch mit dem BAG-Ureil nicht geändert mMn
Also was genau meint "sämtlich" und was heißt "rechtzeitig"?
Von "sämtlich" steht im BetrVG nichts:
Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Rechtzeitig ist wohl immer ein wenig firmenabhängig und der TO geschuldet, aber 1-2 Tage sollten es schon sein.
Mit einer Änderung der TO müssen alle anwesenden BRM einverstanden sein.
Da es hier um das vereinfachte Wahlverfahren geht, bin ich raus..
Ich würde sagen, Pech gehabt. Wenn es einen festen Termin gab, dann gilt auch nur bis dahin die Einreichungsfrist.
Moin zusammen, erstmal vielen Dank für Eure Ausführungen, ich habe dem Kollegen gesagt, er solle für sich Gegenargumente aufschreiben und sie im Fall der Fälle wieder rauskramen.
Wenn das Blatt nicht weiter geht ist dies eh nur eine Ermahnung und keine Abmahnung!
Die Unterschriften etc. habe ich weggelassen, sollte schon eine Abmahnung sein...
Ob die Abmahnung jetzt überzogen ist oder nicht, vermag ich nicht zu entscheiden, aber formaljuristisch sieht die Abmahnung (leider) gut aus.
Formaljuristisch habe ich ja auch nichts auszusetzen, alles andere ist auch für uns schwierig zu beurteilen
Ich habe mal wichtige Sachen geschwärzt
Also ein sog. "Low Performer".
Also das ist der Kollege nicht, nur hat ihn der Produktionsleiter so ein bisschen auf`n Kieker, weil er nicht immer ja und Amen zu allem sagt, und das ist bei dem Produktionsleiter nicht gerne gesehen, aber ich hatte ja auch in anderen Threads schon geschrieben, dass er von der menschlichen Führungsseite eine absolute Katastrophe ist.
Wie kompliziert ist es zu melden, dass Teile fehlen und wie oft kommt das vor? An was kann es liegen, dass Teile fehlen? Diebstahl; nicht nachbestellt; Lagerort unbekannt usw.
Ich glaube, er muss dann per Mail das an den Einkauf melden. Die Lagerbestände stimmen bei vielen Teilen nicht.#+
Und in diesem Fall war dann in der Abmahnung zu lesen, dass nur durch den Einsatz vom Produktionsleiter schlimmeres verhindert wurde, um den ganzen noch was theatralisches zu verleihen. MMn hat der Kollege einen Fehler gemacht, der aber rechtzeitig behoben wurde, aus diesm Grund dann eine Abmahnung zu erteilen, ist völlig überzogen...
Eine Frage hätte ich dazu noch:
Ist es sinnvoll, eine Gegendarstellung zu schreiben? Der AN gibt ja sein Fehlverhalten zu, nur gibt es noch viele Ungereimtheiten diesbezüglich,Z.B kommt es immer wieder zu Fehlbeständen im Lager usw.
Moin zusammen,
wir haben bei uns ( 9er Gremium ) einen Betriebsausschuss gebildet, dem wir aber keine speziellen Aufgaben übertragen haben. Muss dem AG die Bildung des Ausschusses mitgeteilt werden?
Dem TE ging es ja nur um die Wahl des BRV, und das hatte ich in meinen ersten Ausführungen schon dargelegt
Lt. BetrVG gibt es ja keine Formvorschrift für die Wahl des BRV. Aber um die Wahlfreiheit der einzelnen BR_Mitglieder zu garantieren, muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn ein BR-Mitglied das verlangt.
Willkommen zurück
Das ist ein Märchen, das entgegen den Fakten wundersamerweise in Diskussionen immer wieder aufgetischt wird.
Ich hatte es auch aus dem neuesten Kommentar für die Praxis des BetrVG, und außerdem ging es um §26 und nicht um §33
Wisst ihr von einer solchen Vorschrift und wenn ja, woher leitet sich diese ab?
Lt. BetrVG gibt es ja keine Formvorschrift für die Wahl des BRV. Aber um die Wahlfreiheit der einzelnen BR_Mitglieder zu garantieren, muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn ein BR-Mitglied das verlangt.
Ich lehne mich zu weit aus dem Fenster, wenn ich vermute, dass die Abmahnung so rechtens ist? Vielleicht. Aber nach den bisherigen Schilderungen und meinem (!) Verständnis der Sachlage bleibe ich (stabil) bei meiner Einschätzung.
Du hast das schon ganz richtig eingeschätzt, die Frage ist jetzt, was passiert, wenn weiterhin diese Fehler passieren sollten...
Er wäre ja nur außerordentlich kündbar mit Zustimmung des BR...
Also das er mit BR-Tätigkeit überfordert ist, kann ich ausschliessen. Er hat halt sehr viele Teile zu kommissionieren, und da passieren dann auch mal Fehler. Für eine außerordentliche Kündigung wird das nicht reichen. Ich habe ihm gesagt, er solle versuchen, seine Aufgaben gewissenhaft zu erledigen.
Mit der BR-Arbeit hatte es nicht zu tun. Er ist neues BRM. Er arbeitet im Lager und kommissioniert Sachen für Maschinen. Wenn dann Teile fehlen,muss er das dem Einkauf etc. melden.Das hat er nicht getan und lt. Abmahnung gab es auch vorher schon Gespräche darüber,weil es wohl schon öfter vorgekommen ist.
Moin zusammen,
heute hat ein BR-Mitglied eine Abmahnung bekommen, weil es seiner arbeitsvertraglichen Aufgabe nicht nachgekommen ist, in dem Umfang, wie es hätte sein müssen.
Könnte er bei der nächsten Pflichtverletzung auch gekündigt werden?