Beiträge von Oenothera

    Hallo Hawky,

    Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen.

    So steht's im §87 BetrVG, der unter anderem auch Deinen Regelungstatbestand enthält. Somit wäre die BV erzwingbar.

    Normalerweise rennt man doch aber mit einem solchen Vorhaben beim AG offene Türen ein.

    LG Oenothera



    Hallo Schwede,

    das Schöne an Gewerkschaft ist, dass jeder sich einbringen kann. Bei der nächsten Verhandlung einfach für die Tarifkommision aufstellen lassen und mitmischen.

    LG Oenothera

    Wo bei uns Art, Höhe und Zeitpunkt der Auszahlung von Sonderzahlungen geregelt sind

    imho hat der BR hier ein Mandat, weil es sich um die Durchsetzung einer BV handelt. Ich habe auch schon bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern bei der Durchsetzung ihrer aus TV und BV resultierenden Ansprüche geholfen. Selbst wenn nicht, sehe ich es genauso wie Paragraphenreiter. Schick doch das Ding rüber und hilf so dem "Ex"Kollegen. In so einer BV stehen in der Regel keine schützenswerten persönlichen Daten.

    LG Oenothera

    Hallo liebe Mitstreiter,


    angenommen, der Betriebsrat bekommt die Anhörung zu einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung, hilfsweise ordentlich.

    AN ist im Krankenstand und es gibt keine telefonischen Kontaktdaten. Es liegt nahe, dass AN sich psychisch in einer Ausnahmesituation befindet evtl. steht auch eine Suchterkrankung im Raum.

    Briefe vom AG blieben unbeantwortet. Würdet ihr AN zu Hause aufsuchen, um ihn anzuhören und ihm die Situation erklären oder schließt ihr das aus?

    Ist es angemessen, hier in die Privatsphäre des/der AN einzudringen?


    LG Oenothera

    Hallo Oenothera,


    würdest du bitte genau hinschauen,

    bevor Du einen unwissenden Neuling derart in die Irre führst?

    Von 100 schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten als zwingender Voraussetzung gem. § 178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX für eine Heranziehung zu ständigen Aufgaben ist Tomte noch weit entfernt.

    Oh, das mit dem Lesen muss ich noch bisserl üben. :huh: Gelobe Besserung. Mein Beileid an Tomte, 54 SB, bzw. GG sind als Einzelkämpfer schon ne Nummer, wenn man es gut machen will.

    Hallo Mimmie,

    Wir hatten einen solchen Fall vor ein paar Jahren im Betrieb. Der Kollege war schon deutlich über 30 Jahre alt.

    Die Berufsgenossenschaft hat dies auch nicht als Arbeitsunfall anerkannt, weil im Alter die Elastizität der Sehnen abnimmt und der Sehnenriss nicht durch ein von außen wirkendes Ereignis eingetreten ist.

    LG Oenothera

    Bei der Wahl eines 7er BR wäre es normalerweise Listenwahl, es kann aber mit dem AG das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart werden. Deshalb gehört das m.M. nach ins Wahlausschreiben.


    Dann hättet Ihr doch insgesamt 10 Nachrücker.

    Habt Ihr immer nur zwischen den Stimmengleichen die Reihenfolge gelost? Das hörte sich im Anfangspost anders an.

    Das "Laufenlassen" birgt die Gefahr, dass die Wahl als nichtig eingestuft werden könnte. Dann wärt Ihr auf einen Schlag betriebsratslos.

    Stimmt, das ist ja neu. Daran hab ich nicht gedacht.

    LG Oenothera

    Willkommen Tomte,

    bei Deiner Betriebsgröße musst Du nicht als Einzelkämpfer tätig sein, sondern kannst Stv. zur Unterstützung hinzuziehen.

    §178 SGB IX

    LG Oenothera

    Es sind viele Fragen offen:

    Was stand im Wahlausschreiben, Listenwahl oder Personenwahl?

    Im Wahlausschreiben kann nicht stehen, ob Listenwahl oder Personenwahl, da dies erst nach Ablauf der Abgabefrist feststeht. Es wird entschieden durch Anzahl der eingegangenen Wahlvorschlaglisten.

    LG Oenothera


    Die der hauptamtlichen Mitglieder habe ich nicht mehr.

    Habt ihr keine Wahlniederschrift? Normalerweise übergibt der Wahlvorstand am Tag der konstituierenden Sitzung die kompletten Wahlunterlagen an den Wahlleiter derselben. Diese müssen eine Wahlniederschrift enthalten. Dort müsste folgendes protokolliert sein:


    • die Gesamtheit der abgegebenen Wahlumschläge und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen;
    • die jeder Person zugefallenen Stimmenzahlen;
    • die Zahl der ungültigen Stimmen;
    • die Namen der in den Betriebsrat gewählten Bewerber/innen ggf. besondere während der Betriebsratswahl aufgetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.

    Eine Kopie der Wahlniederschrift muss der Wahlvorstand an den Arbeitgeber und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften schicken. Wenn ihr das nicht mehr habt, würde ich da mal nachfragen. Vor der nächsten Wahl empfehle ich den Besuch eines Seminars zur Betriebsratswahl. Bei Euch scheint ja einiges schiefgelaufen zu sein.

    LG Oenothera

    Der ifb bietet genau zu Deinem Thema ein Seminar an. Change-Management als Betriebsrat mitgestalten

    Ich komme gerade frisch aus diesem Seminar. Changes werden hier weniger aus der betriebsverfassungsrechtlichen Sicht, sondern mehr aus der von Psychologen und Wirtschaftswissenschaftlern betrachtet. Ich denke, das bietet wichtige Argumentationshilfen für Dich, Deinen BR-Kolleg:innen und dem Arbeitgeber ggü. Den Faktor Mensch zu berücksichtigen macht auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht Sinn.

    LG Oenothera

    Hallo Maulwurf


    Schau mal hier:

    § 2 Pflegezeitgesetz - kurzzeitige Arbeitsverhinderung


    (1) Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.

    (2) 1Beschäftigte sind verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. 2Dem Arbeitgeber ist auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die Erforderlichkeit der in Absatz 1 genannten Maßnahmen vorzulegen.

    (3) 1Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung der Vergütung nur verpflichtet, soweit sich eine solche Verpflichtung aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder auf Grund einer Vereinbarung ergibt. 2Ein Anspruch der Beschäftigten auf Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld richtet sich nach § 44a Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch.




    Hierzu kann ich den Verein Pflegende Angehörige e.V. empfehlen. Die Gründer und Mitglieder stehen mit Rat und Tat zur Seite. Auch als Gruppe auf einer großen Social Media Plattform vertreten.


    LG Oenothera

    Hallo Micha,

    da kommt er ja reichlich spät damit um die Ecke.

    Der Wahlvorstand stellt fest, wie viele Mitglieder der BR haben muss. Das richtet sich nach der Anzahl der regelmäßig im Unternehmen beschäftigten MA.

    In Eurem Falle ist das knapp an der Grenze vom 7er zum 9er Gremium.

    Normalerweise fragt der WV beim AG an, mit wieviel Personal in den nächsten Jahren geplant wird. Oder es sind im Durchschnitt seit Jahren mehr als 200 MA gewesen. Bei 197 sehe ich den Beurteilungsspielraum des WV als gegeben.

    Der AG muss die Wahl anfechten, wenn ihm das nicht passt.

    LG Oenothera

    Die Urnen werden bei uns wohl im Büro der Schwerbehindertenvertretung aufbewahrt (selbst kandidat und natürlich vorsitz im wahlvorstand)

    Die Urne wird so versiegelt, dass man jede Manipulation sofort erkennen kann. z.Bsp. Klebeband, welches sich nicht mehr unbeschädigt entfernen lässt mit 3 Unterschriften, die über den Rand hinausgehen. Das kriegt man nie wieder so hin, dass es wie original aussieht. Ich gehe mal davon aus, dass jeder Wahlvorstand eine Anfechtung der Wahl vermeiden will und daher eher transparent arbeiten wird. D.h., die Urne wird öffentlich versiegelt und das Siegel wird auch öffentlich wieder entfernt.

    Wir haben im WV-Seminar auch gelernt, dass man die Urne noch in einem für einzelne Personen unzugänglichem Raum aufbewahren soll, z.Bsp. in einem Büro, das noch zusätzlich versiegelt wird, oder dessen Schlüssel beim Wachdienst hinterlegt werden oder bei der Polizeidienststelle. da gibt es viele Möglichkeiten. Eine Wahl manipulieren ist schon schwierig, weil die Stimmzettel mit der Liste der Personen abgeglichen werden und übereinstimmen muss. Die Stimmen den Leuten, die nicht da waren zuzuschreiben, ist schwierig, die stehen ja erst am Ende der Stimmabgabe fest. Konstruiere doch mal, welche Möglichkeiten es bei Euch da gäbe.

    Auch hat ja keiner Einblick was mit den Urnen passiert, in den 3 Tagen der Wahl, klar im Wahlzeitraum sieht das jeder, aber danach eben nicht. Hat einer Tipps was sowas betrifft?


    Vielen Dank

    Wenn die Wahl über mehrere Tage stattfindet, sind die Vorgaben, was Aufbewahrung und Transport der Urne betrifft, sehr streng geregelt. Es muss sichergestellt werden, dass nicht manipuliert werden kann. Der Urne muss so versiegelt werden, dass man weder Stimmzettel entnehmen, noch hinzufügen kann. Es darf auch nie jemand alleine mit der Urne sein. Als Wahlbeobachter kannst Du auch das "überwachen". Die Urne muss an einem für einzelne Personen unzugänglichen Ort aufbewahrt werden.

    Wie Du selbst erwähntest: was geht den Haupt-AG das an, was der AN mit dem Neben-AG für Verpflichtungen hat

    in die "Zwickmühle" hat sich der AN gebracht, der Haupt-AG hat ihn nicht da hinein gezwungen.

    Warum sollte der Haupt-AG zurückstecken und auf die Arbeitskraft des AN zugunsten des Neben-AG verzichten und seinen Betrieb damit Schaden?

    Die andere Seite der Medaille:

    Der AN nimmt einen Zweitjob an, den er in seiner Freizeit ausübt, also in der Zeit, die außerhalb der Zeit liegt, die er in seinem Hauptarbeitsvertrag vereinbart hat. Er muss den Nebenjob ja auch beim Haupt-AG anzeigen und darf diesen auch nur unter den in diesem Thread ausführlich erläuterten Voraussetzungen ausüben.

    Mal angenommen, der AN verdient so wenig, dass er auf das zusätzliche Einkommen angewiesen ist.

    Warum sollte er sich dann seine Freizeit freihalten für den Fall, dass beim Haupt-AG Mehrarbeit anfällt und somit auf das dringend benötigte Zusatzeinkommen verzichten?