Beiträge von br7920

    @ moritz: genau


    @ albarracin: SUPER, DANKE. die Paragraphen werden sogleich gewälzt :)


    Zum zweiten Punkt: wir arbeiten daran, dass möglichst viele in das Modell wechseln, wo alles bezahlt wird oder aber in das, wo der MA bestimmt, wann abgebaut wird....

    Aber auch da ein großes Dankeschön an deine Hinweise. Ich werde sie in der nächsten Sitzung dem Gremium darlegen und dann werden wir, hoffe ich, zügig BV´s zu den einzelnen Punkten erarbeiten.


    LG <3:thumbup:

    Zitat

    ...oder Ihr macht mit dem AG eine BV in der ein Stundenkonto geregelt ist....

    So etwas gibt es bei uns. Ein sogenanntes Freizeitkonto, auf dem alle Mehrstunden verbucht werden. Am Ende des Monats werden dann alle Mehrstunden über 10 (diese bleiben stehen - ist ein Tarifmodell) ausgezahlt.


    Leider wurde dieses Konto in manchen Fällen soweit ausgenutzt, dass dann selbst bei einem MA mit 30 Wochenstunden auf einmal 20 Minusstunden (weil Stunden sparen angesagt war) gebucht wurden. Dies ist ein Grund für uns gewesen, einen BR zu gründen, um so etwas nicht wieder passieren zu lassen.

    abgesehen davon wären die Mehrstunden dann mitbestimmungspflichtige Überstunden, die kann und sollte man nicht "pauschal" dem AG freigeben.

    Die Mehrstunden stehen doch immer schon mit im eingereichten Plan drin. Demnach genehmigen wir sie ja gleich mit.


    Zitat

    inkl. einer Regelung zu den Bedingungen für das "Überstunden abfeiern".

    Das war ja mein Vorschlag: Der MA beantragt das "Abbummeln", so kann kein Vorgesetzter mehr eigenständig bestimmen, wann dies geschehen soll.


    Und wir im BR wissen dann auch gleich, dass bei Kollege X berechtigt Minus im Plan steht.

    Zitat

    Da erlaube ich mir doch eine direkte Gegenfrage: Wer auch immer euch das gesagt hat - warum habt nicht denjenigen direkt gefragt, wo das steht bzw. worauf sich das beruft?

    Darauf gab es leider keine Antwort ;( Deshalb bin ich froh, diese Foru gefunden zu haben :thumbup: .


    Zitat

    Das ergibt sich, nach meinem Verständnis, rein aus der Rechtssystematik und den Arbeitsverträgen.


    Der AN verpflichtet sich, für x Stunden in der Woche zur Verfügung zu stehen, der AG verpflichtet sich, ihn dafür pro Stunde mit y Euro zu entlohnen. Da der AN die Planung (üblicherweise) nicht selber macht, gerät der AG hier in Annahmeverzug, wenn er weniger Stunden einplant. Steht der AN aber nicht die volle Zeit zur Verfügung, kann er auch nicht erwarten, die Zeiten in der/den nächsten Wochen nacharbeiten zu dürfen.

    Auf das simpelste kommt man manchmal nicht :sleeping::saint::saint:


    Zitat

    Zitat von br7920 Dementsprechend müssen die Arbeitszeiten auch flexibel gelegt werden. Daran ansich wollen wir auch nichts ändern.


    Ich gebe zu, dann ist mir im Moment so gar nicht klar, wohin die Reise gehen soll. Flexibilität kann es immer nur zweiseitig geben... (stelle dir einfach AN und AG als zwei nebeneinanderliegende Stränge vor - sind beide Flexibel können sich beide mal in die eine, mal in die andere Richtung bewegen. Ist auch nur einer starr (oder nur in eine Richtung flexibel) funktioniert das ganze System nicht mehr wirklich)


    flexibel ist so zu verstehen, dass manche Arbeiten in der einen Woche frühs anfallen und in der nächsten eben erst zum Abend hin.

    z.B. Kundenansturm: an einem "normalen" Tag kommen sie über die Öffnungszeit verteilt, an einem Werbestart-Tag kommen mehr ganz früh, weil sie ja die Werbung kaufen und noch etwas davon bekommen wollen. An einem Fußballtag kommen sie vor und vermehrt nach dem Spiel.

    Dementsprechend brauche ich doch auch die Kassierer in unterschiedlicher Anzahl zu den unterschiedlichen Ereignissen:

    z.B. normaler Tag 3 MA ab 7 Uhr, zum Werbestart aber 5 MA ab 7 Uhr; an einem Fußballtag nur 4 Kassierer zw. 16 und 19 Uhr statt sonst 6 MA, danach -also ab 19 Uhr dann aber 10 statt wie normal nur 5 MA.


    Wir können also nicht stumpf darauf bestehen dass immer 6 Kassierer anwesend sind.


    Ich hoffe, ich konnte es jetzt einigermaßen gut rüberbringen :)

    Es gibt die Regelung, dass wir wöchentlich die Pläne für in 2 Wochen (aktuell also für KW 27) durchsehen, Änderungen antragen und genehmigen.


    Krank darf ohne Rücksprache mit uns nahtlos ersetzt werden. Tauschwünsche (wie gesagt 90% Studenten) nur in Absprache mit dem jeweiligen Vorgesetzten und mit Zustimmung des Tauschpartners. So ist der Tausch wenigstens auch im System erfasst.


    Wir haben aber heute in der Sitzung festgestellt, dass in KW 24 von uns für eine Abteilung 976 Stunden genhemigt, am Ende aber 1001 Std. gearbeitet wurden. Und trotzdem gab es zahlreiche Streichungenmit der Begründung des Stundensparens. ?(?(?(  :?::?::?:

    Da wollen wir nächste Woche definitiv eine Erklärung vom Chef.


    Zitat

    Was aber, nach meiner minimalen Einsicht in den Lebensmitteleinzelhandel, Gang und gäbe ist das Stunden umgeplant werden, telefonisch geändert werden. Und damit natürlich eine Planbarkeit des privaten Lebens schlecht möglich ist weil man ja flexibel sein muss für das Unternehmen nach Aussage des Unternehmens. Und da wird das System dann ekelig.

    genau das ist bei uns so <X;(;(


    Vor allem das Anrufen, um Schichten abzusagen , nur um dann wenig später nochmal anzurufen, weil derjenige doch kommen soll (zwischenzeitlich hat sich ja wer krank gemeldet), aber bitte nicht zu der Zeit an der der MA sowieso geplant war. Nö, bitte doch ganz anders....



    <3 lichen Dank an Moritz und Suppenkasper. Ihr seid mir eine große Hilfe :*

    ... uns gibt es erst seit Dez.2020, daher sind noch keinerlei Vereinbarungen abgeschlossen. Bisher wurden unsere Forderungen/Wünsche ja auch bei den Plänen berücksichtigt.

    So z.B. haben wir Übergabezeiten in den einzelnen Abteilungen erwirgt, so dass demnach weniger Überstunden/Mehrarbeit anfällt.


    Und in den Verträgen wird nur die wöchentl. Arbeitszeit, nicht aber die Lage geregelt. Wie schon beschrieben, arbeiten wir von 5 bis 24 Uhr. Unsere Belegschaft besteht zu 90 % aus Studenten.

    Jeder MA gibt seine Verfügbarkeiten ab und wird dann dementsprechend geplant. Die festen meist im geregelten Schichtwechsel, also 1 Wo früh, eine Wo spät.


    Zudem richtet sich die anfallende Arbeit in den einzelnen Abteilungen nach Wochentag, Werbestart, Monatsanfang (Geldtage), Mitte des Monats (Kindergeld), Temperatur, Sportereignisse, etc.


    Dementsprechend müssen die Arbeitszeiten auch flexibel gelegt werden. Daran ansich wollen wir auch nichts ändern.


    Uns geht es "nur" darum, dass wir auf der rechtl. abgesicherten Seit sind, wenn wir zu unserem AG gehen und ihm sagen, dass keiner mehr unter seinen vertragl. festgelegten Wochenstunden arbeiten darf. Mehrstunden gerne. Abbummeln aber nur nach Antrag des jeweiligen MA.


    LG

    ...wie schon im anderen Beitrag geschrieben:


    die festen MA (meist Vollzeit) arbeiten in 2 Schichten im Wechsel; die Gleitzonen-MA werden je nach Anlieferung der Ware oder Kundenstrom (Kasse) in den einzelnen Abteilungen eingesetzt.


    meist 3-4 Std/ Schicht verteilt auf 3-4 Tage die Gleitzonen

    5 Tage die Woche a 8 Std bei den festen MA


    LG

    Danke Suppenkasper,


    das ist genau die Definition einer Netto-Stunden-Leistung. Und auch bei der Branche lagst du genau richtig.


    Wir sind ein Lebensmitteleinzelhandel, arbeiten von 5-0 Uhr in 2 Schichten (5-14, 15-00, 7-15, 9-18, ...) und mit 90% Studenten unter den knapp 200 Beschäftigen, die dann meist in 12 Stunden-Verträgen die restliche Zeit abdecken bzw. die Paletten verräumen und/oder kassieren.


    Ich hoffe, jetzt könnt Ihr besser helfen :)

    Hallo zusammen,


    ein weiteres großes Thema, das uns unter den Nägeln brennt ist folgendes:


    Die meisten unserer MA haben Wochenarbeitszeit-Verträge. Nun wurde uns gesagt, dass bei solchen Verträgen Minusstunden nicht erlaubt sind.


    Kennt jemand die genaue Stelle im Gesetz oder ein Urteil zu dieser Thematik. Ich habe bisher leider nichts passendes dazu gefunden. Und unser Gewerkschaftsvertreter bleibt da auch sehr schwammig :( .


    Viele lieben Dank für Eure Unterstützung.


    BR Reudnitz

    Hallo zusammen,


    Wir genehmigen die Dienstpläne für unsere Filiale immer 2 Wochen im Voraus- aktuell also bis einschl. KW 26.

    Nun trat gestern (Sa der KW 24) die stellv. Hausleitung an mich heran, dass die Dienstpläne für KW 25 und KW 26 bitte nach unten korrigiert werden müssen.

    Zur Begründung wurde angeführt, dass sonst die vom AG festgelegte Netto-Stunden-Leistung nicht errreicht werden könnte.


    Wir wollen den AG darauf hinweisen, dass er gegen §87 Abs. 2 BertVG verstößt. Uns ist aber auch wichtig, auch die Führungscrew der einzelnen Abteilungen auf unsere Seite zu bekommen. Denn diese denkt im Moment noch stark an das Wohl der Firma statt an die Rechte ihrer MA.


    Nun meine Frage: Hat noch ein anderes Unternehmen eine solche Leistungsvorgabe? Was passiert bei Nichterreichung dieser? Wird die "Schuld" dann auf die kommenden Monate draufgelegt? Gibt es da schon Rechturteile, in denen so etwas verhandelt wurde?


    Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe :)


    BR Reudnitz