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ELBARADO dass er in seiner geringfüge Beschäftigung wieder wahlberechtigt ist, ist mir klar. Mir geht es tatsächlich um diese "juristische Sekunde" die Ohadle angesprochen hat.
Der Aufhebungsvertrag beendet das bestehende Arbeitsverhältnis und das neue Arbeitsverhältnis soll (der Vertrag steht noch nicht) direkt am 01.06. starten.
wir haben einen 5er BR und keine Ersatzmitglieder mehr. Ein BRM hat zum 31.05. einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, wird aber zum 01.06. als geringfügig Beschäfftigter neu eingestellt.
Sehe ich das richtig, dass er durch den Aufhebungsvertrag seinen Platz im BR verliert und wir dadurch neu wählen müssen? Unser BR sieht das nicht so und will nicht neu wählen.