Danke für eure Antworten,
ELBARADO dass er in seiner geringfüge Beschäftigung wieder wahlberechtigt ist, ist mir klar. Mir geht es tatsächlich um diese "juristische Sekunde" die Ohadle angesprochen hat.
Der Aufhebungsvertrag beendet das bestehende Arbeitsverhältnis und das neue Arbeitsverhältnis soll (der Vertrag steht noch nicht) direkt am 01.06. starten.