Bestens, danke für Euren Input.
Beiträge von 69sucram19
-
-
Hallo Markus,
auf jeden Fall eine logische Begründung. Top! Danke!
Marcus
Gibt es hierzu weitere Meinungen oder Sichtweisen?
-
Guten Tag zusammen,
wir haben hier gerade einen etwas außergewöhnlichen Fall für den wir Rat suchen:
Ein Vertriebs-Mitarbeiter wurde nach Anhörung im Okt. 20 'vorläufig befristed bis Ende 03/21' aus der Hauptverwaltung in eine Niederlassung versetzt.
Sowohl Hauptverwaltung (HV) als auch Niederlassung(NL) haben eigene Betriebsräte und einen GBR.
Die Anhörung des HV-BR´s zur Versetzung in die NL war sachlich sauber und ohne Widerspruch.
Der Mitarbeiter nun soll betriebsbedingt entlassen werden.
Der AG sendet je eine Anhörung and den BR der HV und den BR der NL.
Nach unsere Auffassung ist aktuell der BR der NL zuständig da die Maßnahme vor Ablauf
der befristeten Versetzung eingeleitet wurde. Wir würden ggf. einen Widerspruch zur Anhörung
wegen fehlender Zuständigkeit abgeben. Ist diese Auffassung korrekt?
Entsteht nach Ablauf der befristeten Versetzung automatisch die weitere Vertretung durch den BR der HV zu bereits laufenden Massnahmen?
Wer kann hierzu Rat geben? Danke vorab!