Beiträge von Charly

    Hallo,

    eine Antwort zu dem Thema kommt aus einer Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 § 26.
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    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

    1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
    2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
    b) in sonstigen Betrieben 10 %.
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    Hier geht es um alle "anwesenden Versicherten" allso um die Mitarbeiter die aktuell an der Arbeitsstätte present sind.

    Charly

    Hallo zusammen,

    Ich bin schon länger auf der Suche nach einer Online BR Hilfe. Eventuell hab ich ein Forum hier bei Euch gefunden.
    Seit 2006 bin ich BR Mitglied. Ich arbeite in einem mittelständischen Familienbetrieb mit mehr als 700 Mitarbeitern und bin gespannt auf den Erfahrungsaustausch mit Euch hier.
    Die Schwerpunkte die ich mir für meiner BR-Tätigkeit gesetzt habe, sind Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz und Leistungs- bzw. Verhaltenskontrolle.

    Gruß,
    Charly Betriebsrat