Beiträge von Randolf

    ... unbedachte ...

    manchmal meinen andere nur es ist unbedacht, weil sie sich nicht vorsatellen können, das es eine bedachte Antwort ist ;)

    Wenn diese nicht mitgenommenen MA 'nen Aufstand machen, wird so eine Regel eh wieder gekippt und wenn dann der BR diese Zwei-Klassen-Lösung mit abgenickt hatte .... möchte ich dort nicht als BRM über die Flure laufen.

    oder die Regel wird nicht wieder gekippt, warum auch?

    Die Lösung haben doch beide abgenickt, warum sollten die AN nur auf den BR sauer sein und nicht auch auf den AG?


    Wenn der AG sich auf diese BV eingelassen hat, kann man sich auch fragen: warum dann nicht für alle?


    Und wenn der AG es wirklich wieder aus der BV raushaben will, dann nutzt man die Gelegenheit für das nächste "Koppelgeschäft" --> dafür braucht er ja auch wieder Einvernehmen mit dem BR


    Ich persönlich sehe da wesentlich weniger Probleme für den BR, als für den AG.

    m.M.n. sollte der BR niemals "versehentliche zusätzliche Vorteile" ohne Gegenleistung aus der Hand geben und das würde man machen, wenn man als BR bereits "vorpretscht" mit solchen Ausschlüßen.

    --> ablassen kann man immer noch :saint:

    Na Ja, aber man macht den AG auch die Tür auf, das er Überstunden als selbstverständlich ansehen darf.


    Wenn der BR vom AG eine "Überstunden-BV" erzwingen will, wird der AG doch auch eine für sich günstige Regelung darin stehen haben wollen, i.d.R. etwas, was ihm die Anordnung von Überstunden erleichtert.

    Mein potentieller Ersatzmann hatte mir gestern mitgeteilt, dass er das alles super findet und mich auch wählen tut, aber irgendwie doch keine Zeit dafür hat. Schade.

    egal, trotzdem BR vor dem Urlaub gründen, selbst wenn kein EBRM vorhanden ist.

    Die Rechtslage für den AG ändert sich dann trotzdem, auch ohne EBRM.

    Du kannst ja für "Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten" und für "fristbewährte Personalangelegenhaieten" ggü. dem AG deine "Nicht-Verhinderung" erklären ;)

    einige AG sind dann so schlau und machen diese Dinge nach dem Urlaub, weil sie wissen das sie damit nichts gewinnen, den RV im Urlaub zu nerven (einige, nicht alle)

    2. Meine Stellvertreterin geht 2 Monate geschäftlich nach Taiwan, aufgrund der

    Zeit Verschiebung wird sie nicht na den Sitzungen teilnehmen. Gilt dieses als

    Dienstreise? Darf Nachgeladen werden?

    sorry KrHer

    damit hast Du sicher alle hier in die irre geführt.

    So wie das geschrieben ist, bedeutet es: das EBRM nimmt an der Sitzung teil und verlässt die SItzung früher


    jetzt schreibst Du


    Unsere Sitzung beginnt um 13h und das Ersatzmitglied geht genau um diese

    Zeit, das bedeutet, er kann gar nicht Teilnehmen.

    Ich würde sagen das persönliche Termine/ früheres gehen kein Verhinderungsgrund ist.

    d.h. es war von Anfang an klar, das EBRM nimmt gar nicht teil, an der gesamren Sitzung nicht.

    --> in dem Fall prüft man doch genauer, was der persönliche Grund ist und lädt ggf. das nächste EBRM. Es ist ja Zeit dafür da im Vorfeld der Sitzung.


    werde ich es weiterhin

    mit besten Wissen und Gewissen machen!

    kann man machen, ist so wie "mir doch egal, ich weiß es nicht besser"

    --> nur das Gerichte konsequent alle BR-Beschlüsse kippen, die in der falschen BR-Besetzung beschlossen wurden.


    das ist ein extrem wichtiges und heißes Thema mit der richtigen BR-Besetzung (das nehme sogar ich sehr genau)

    Da wir heute was wichtiges Entscheiden müssen, ist es wichtig richtig zuladen!

    wenn wirklich wichtig ist, dann setzt es nochmal auf die nächste TO und wiederholt den Beschluss in korrekter Besetzung, --> mehr kann ich Dir dazu nicht raten

    die dann ebenfalls nichtig wäre, wenn die beiden WVe vom alten "Gremium" bestellt worden wären.

    wenn dem so wäre (ich weiß es nicht und kann es mir auch nicht vorstellen), dann wären also alle Betriebsräte der Zukunft "nichtig", weil die Wahlen (ob außerplanmäßig oder planmäßig) zu diesem Betriebsrat nichtig erklärt werden könnten?

    Und damit wären in der Konsequenz ja auch alle zukünftigen WV von "nichtigen BR" bestellt worden.

    auch rückwirkend?

    weil rückwirkend müsste ja, wenn der neue Betriebsrat bereits im Amt ist damit das o.g. zitierte Wirkung entfaltet, oder?

    na hier schreibt nicht jeder was anderes ;)


    1. für kranke BRM musst du nachladen, die gelten grundsätzlich als verhindert

    2. für BRM die auf Dienstreise sind musst Du nachladen, die gelten grundsätzlich als verhindert

    3. für BRM die entschuldigt fehlen, musst Du nachladen wenn sie dir einen Grund nennen der als Verhinderung gilt

    4. für BRM die unentschuldigt fehlen, darfst du nicht nachladen


    zu 1+2 --> grundsätzlich, weil das BRM auch seine Nicht-Verhinderung erklären könnte, aber das ist bei Dir hier nicht der Fall


    Ja, in einer Schulung wurde mir mal erklärt, dass die Angaben nicht nachgeprüft werden müssen. Meldet sich das BR-Mitglied und versichert, dass ein legitimer Grund vorliegt, ist alles tutti.

    eben, deswegen fehlt er ja entschuldigt und nicht unentschuldigt

    ich glaube das

    Du "darfst" nicht nur, Du musst nachladen. Die Nachladungsfrist gilt auch für Sitzungsteile.

    galt für den "krankheitsbedingten Ausfall" von Dir.


    dieses Ersatzmitglied muss

    aber Aufgrund eines persönlichen Termines früher gehen.

    das ist immer etwas komplizierter, grundsätzlich würde ich einen persönlichen Termin hinterfragen.

    Arzttermine, Kinderbetreuung, o.ä. sind als Verhinderung anerkannt und zählen als Verhinderung --> also nachladen

    Rasen mähen, Hecke schneiden, Kegeln, Fußball etc. zählen nicht als Verhinderung --> also nicht nachladen


    ode eben gar nicht erst nachfragen, nachladen und hoffen das es keine "Einsprüche" gegen etwaige Beschlüsse gibt.


    fehlt dann sozusagen unentschuldigt.

    eben nicht.

    es fehlt entschuldigt, es war ja da und hat sich abgemeldet mit persönlichen Gründen

    Kintana


    ich habe schon verstanden das ihr euch in der Pflicht seht, was ich nachvollziehen kann.

    Nur hast Du einen Ansatz über die Abmahnungen "im Auge" um den AG irgendwie zur Einigungstelle / Gericht zu bekommen und ihm so die "Unterlassung" aufzwingen zu lassen.


    Das funktioniert über den Weg "Abmahnungen" nicht, dafür ist der BR eben nicht zuständig.

    Und unberechtigte Abmahnungen kann der AG jeden Tag ausstellen, wenn er will, was soll ihn davon abhalten?


    +https://www.betriebsrat.de/new…n-informiert-werden-19649


    --> erst wenn daraus Mobbing oder ähnliches wird, macht der AG sich auf diesem Weg angreifbar.

    Auf diesen Abmahnungen aufgebaute verhaltensbedingte Kündigungen hätten keinen Bestand,

    woher kommt diese Erkenntnis?

    Ärger mit dem Arbeitsamt gäbe es vermutlich kostenlos dazu.

    warum sollte es Ärger mit dem AA geben?

    nur dafür gedacht überwiegend ältere, langjährige Beschäftigte massiv zu verunsichern, sie dazu zu bewegen unmögliches zu tun,

    Überlastungsanzeigen der MA erstellen lassen (z.B.)

    Da die Auftragslage gerade nicht so gut ist müsste der Arbeitgeber eigentlich betriebsbedingte Kündigungen aussprechen und sich von jungen, preiswerten Mitarbeitern trennen und dazu auch noch Abfindungen gemäß Sozialplan zahlen.

    habt ihr einen WA?


    unabhängig davon: Fakten und Daten sammeln und für den "Ernstfall" sichern.

    --> hilft ggf. die Absichten des AG später nachzuweisen

    dass ein erzwingbares Einigungsstellenverfahren ausgeschlossen is

    Auf was will sich der Betriebsrat den vor der Einigungsstelle mit dem AG einigen?

    Was ist konkret euer Ziel, das ihr /Du unbedingt die Einigungsstelle erreichen willst?

    Hinter vorgehaltener Hand hört man, dass der (deutsche) Arbeitgeber schon weiß, dass er hier nicht rechtskonform vorgeht, aber scheinbar war es die Anweisung des ausländischen Mutterkonzerns hier so vorzugehen.


    Das Kalkül dahinter scheint zu sein, dass man davon ausgeht, dass die Beschäftigten, selbst wenn sie den Prozess gewinnen, wenig Lust haben werden zu einem solchen Arbeitgeber zurückzukehren und man gezielt so teure, ältere Beschäftigte, für kleines Geld los wird.

    aber auch dann erinnere ich mich immer wieder an einen "Grundsatz" den ich aus BR-Seminaren mitgenommen habe:


    Abmahnungen nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit einem FA-Arbeitsrecht widersprechen oder klagen


    Begründung: ist die Abmahnung fehlerhaft oder unbegründet dann gibt man dem AG die Möglichkeit diese Abmahnung neu auszusprechen und nennt ihnen meist auch noch die Gründe die fehlerhaft waren. Im ergebnis hilft man dem AG eine rechtskonforme Abmahnung aussprechen zu können.

    Oder man macht den AG darauf aufmerksam, dass die Abmahnung ihm in einen Kündigungsprozess nicht hilft und er wird diese Abmahnung nicht für einen solchen verwenden und damit die Kündigung nicht angreifbar machen.


    --> Abmahnungen daher mit einen FA prüfen und mit diesem ggf. absprechen was zu tun ist oder (meine persönliche Devise) einfach nichts machen bis der AG die Abmahnung "gegen einen verwenden möchte" z.B. in einer Kündigung.


    Ob man als BR den Beschäftigten einen Gefallen damit tut, hier mit "Getöse":

    Die Betroffenen auf die Individual-Schiene zu verweisen ist ja nichts, was im Betrieb Wellen schlägt.

    auf den AG loszugehen?


    Die Gefahr besteht schon (wie o.g.) das es ein "Papyrussieg" für den BR wird, wenn die erste Kündigungsschutzklage ansteht

    muss innerhalb von einer Woche die erste konstituierende Sitzung einberufen werden.

    JA, aber es handelt sich um die "Einladung zur konstituierenden Sitzung" !!

    Wann der Termin der Sitzung sein wird, wird in dieser Einladung doch erst mitgeteilt.

    Der Termin kann nach dem Urlaub oder davor liegen.


    Betriebsratswahl Betriebsrat | Die konstituierende Sitzung


    Bei einem 1-er BR ist es doch jetzt kein Problem einfach nach Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses den gewählten zu fragen, ob er vorhat die Wahl abzulehnen.

    Sollte er dieses verneinen, macht man den Schriftkram fertig, legt den Termin auf den nächsten Tag, zieht die konstituierende Sitzung durch und der BR steht.

    --> damit wäre schon vor dem Urlaub des BRM der BR gegründet und der Ersatzmann kann einspringen während des Urlaubes

    "alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen" und nicht alle dem AG bekannten

    das ist richtig, diejenigen MA die SB sind und das "geheim" halten zählen auch dazu, nur haben die natürlich auch das Recht es "geheim" zu halten.

    Das ist also ein "gordischer Knoten", wie will man SB-MA mitzählen, von denen niemand weiß das sie mitgezählt werden müßten


    -> Du kannst es nur in irgendeiner Form abfragen

    Der Schichtplan ist also praktisch weder zugestimmt noch nicht zugestimmt.

    da ihr das quasi "stillschweigend" immer akzeptiert habt, würde ich das als "zugestimmt" sehen aus Sicht des Betriebsrates.

    Wenn der AG da jetzt meint das ist nicht so, dann muss er eben ab sofort auf "stillschweigende Zustimmungen" verzichten und jeden Schichtplan und jede Änderung dem BR vorlegen und auf schriftliche Zustimmung warten.


    Würde mal schätzen, das will der AG auch nicht so gerne ;)

    ...oder wie seid Ihr damit umgegangen?

    wir haben dasselbe "Problem", das nicht alle die SB-wahlberechtigt wären das dem AG mitteilen.

    Bei denen, bei denen ich das weiß gehe ich hin und spreche über das Thema mit Ihnen vertraulich und versuche sie zu ermuntern dem AG die SB anzuzeigen.

    Tun sie das nicht, dann lass ich es auf sich beruhen (war ja vertraulich)


    Unabhängig davon fragt der AG mittels Fragebogen alle paar Jahre die Belegschaft nach einer möglichen SB.

    Diese Umfrage ist natürlich freiwillig zu beantworten und geht nicht ins Detail, lediglich:

    - liegt eine SB vor oder Anerkennung

    - Nachweis

    HR hat die Betriebsräte darüber informiert, verneint aber eine Mitbestimmung, da der Feiertag ein Sonderarbeitsvolumen sein, das aus Gründen (die uns bekannt sind) wegfallen sei.

    das ist eine Änderung eines Schichtplanes der bereits an die MA kommuniziert wurde.

    Änderungen sind ebenso in der Mitbestimmung wie die Aufstellung.

    Die MA haben auch ein Recht auf Planbarkeit und da es immer nach dem gleichen Schema abläuft bei euch, darf sich der MA auch darauf verlassen, das die geplanten Schichten eingehalten werden.


    Zitat:

    Das Gleiche gilt für die Änderung eines bereits in Kraft getretenen Dienstplans. Der Arbeitgeber braucht auch für jede nachträgliche Änderung eines Dienstplans die ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrats, bevor die Änderung umgesetzt werden darf.


    +https://kluge-seminare.de/br-p…immung-bei-dienstplaenen/

    kann ja auch massive Reaktionen des Arbeitgebers auslösen, welche man auch nicht haben will.

    ok, das wäre aber relativ sicher eine Behinderung des BR oder/und einer BR-Wahl, das sollte jetzt nicht wirklich ein Hinderungsgrund sein eine evt. fehlerhafte / nichtige Wahl zu wiederholen durch Rücktritt


    Weil wenn der Arbeitgeber es dann schafft per Gericht beide Betriebsratswahlen und entstandene Gremien "abschießt" hat man ganz versagt.

    die Wahrscheinlichkeit, dass der AG den jetzigen BR auflösen lassen könnte ist aber höher als bei einer korrekten Neuwahl, oder?