Beiträge von Scheeks

    Hallo,

    zuerst könnt ihr mal auf der Grundlage des § 90 (1) Punkt 3 BetrVG umfassende Informationen einfordern.

    Verweist dabei auch auf den Absatz 2, also rechtzeitige Information, um ggf. eigene Überlegungen so rechtzeitig einbringen zu können, "dass sie bei der Planung noch berücksichtigt werden können.".


    Dazu würde ich auch mal den Schulterschluss mit eurer SBV suchen, der nach § 178 Abs. 2 SGB IX mindestens dieselben Informationsrechte zustehen, durch die Festschreibung von "unverzüglich und umfassend" womöglich sogar noch umfangreichere - und früher eintretende! - Informationsrechte. Denn ich gehe mal davon aus, dass ihr da auch ein paar Schwerbehinderte und Gleichgesteltle habt, welche von der geplanten Umstrukturierung betroffen sind ....


    Negative Auswirkungen der Beteiligung auf die Mitarbeiter mag es in Einzelfällen geben, aber mir fallen momentan nur welche ein, wo der BR geschludert und sich nicht vorher mit den Betroffenen beraten hat.


    LG

    Scheeks

    In der Mail geht es um den Teamgedanken

    Das KANN man da herauslesen oder hineindeuten, keine Frage. Ohne den Kontext ist das Risiko einer Fehldeutung aber riesig. Hier wird in manchem Thread eh viel zu viel spekuliert, kann man ja diesmal auslassen ;) :D


    Und da kommt Stefan ins Spiel: was wird von wem beanstandet und was will die Kollegin bzw. Stefan denn nun eigentlich bewirken.

    Die kündigende Kollegin wird dabei nicht einbezogen.

    Aha.

    Ohne Kontext kann man das zur Kenntnis nehmen, mehr nicht.


    Es fehlt sogar die Info, ob die überlastete Kollegin (deswegen geht sie ja laut Schilderung!) schon Anfang nächster Woche weg ist (k.A. wie lange die Kündigung bereits zurückliegt, dazu Resturlaub und so weiter) oder erst ab Januar oder wie auch immer und "natürlich" auch, ob sie sich nun durch diese Mail zurückgesetzt fühlt oder ob sie sich über die Entlastung freut oder was sonst konkret beanstandet oder erfragt oder erhofft wird. Möglicherweise richtet sich die Anfrage gegen die Vorgesetzte ... und auch da geraten wir wieder ins Spekulative, also warten wir mal auf Stefan.


    Habt ihr eine Idee, was aus der Mail der direkten Vorgesetzten machen kann?

    Ja. Ohne deutlich mehr Infos kann man sie ausdrucken und Papierflieger falten. Wenn man damit nicht gerade die Kollegen trifft, kann das sogar dem Team-Gedanken zuträglich sein ;) :D

    Oder Mail lesen und ablegen. Oder sich bedanken. oder oder oder oder oder .........


    Oder wie einige der Forumsteilnehmer gern postulieren:

    ... kommt drauf an.

    Da ich auch BR-Mitglied bin, handhabe ich das fallweise. Wenn es aktuelle Infos gibt, melde ich mich mit meinem virtuellen SBV-Hütchen, d.h. ausdrücklich in dieser Funktion, und informiere.


    Selbstverständlich ohne Namen zu nennen, Diagnosen und ähnliches sowieso nicht! Leider gibt es immer wieder "Fälle" wo es sich nur um "den eine/n" MitarbeiterIn handeln kann. Daher habe ich das Gefühl, dass ich mich im Grenzbereich in Sachen Datenschutz bewege.

    Gemäß § 163 (1) SGB IX muss der AG neben der SBV auch den Betriebs- oder Personalrat über die im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten informieren, ebenso über Bewerbungen von Schwerbehinderten (§ 164 (1) SGB IX). Bei deiner m.E. völlig korrekten Weglassung von Diagnosen etc. gibt es also kein Datenschutzproblem, denn die Betroffenen sind dem BR/PR bekannt - bzw. sollten es sein!

    Aber MAV stehen nicht mit drin in den beiden Paragraphen, daher weiß ich nicht nicht, wie sich das bei euch verhält. :-/

    Da musst du schauen, wie weit sich euer Informations- und ggf. Mitbestimmungsrecht ans jeweilige Personalvertretungs- oder ans Betriebsverfassungsrecht anlehnt.


    Ansonsten ist die SBV Gast bei allen Sitzungen und Ausschüssen und hört zu.

    Korrekt, aber unvollständig: die SBV darf auch mitreden und ihren Standpunkt (im Sinne ihrer speziellen Klientel) einbringen, nur halt nicht mit abstimmen bei Beschlüssen. Abermehr als nur Zuhören ist es allemale bzw. sollte es m.E. wirklich sein.

    Es ist bei uns nichts ungewöhnliches, dass Einpersonenabteilungen mit Führungskompetenzen existieren. Also nur aus der Abteilungsleitung bestehen. Die Führungskompetenz ist Grundlage der AT-Eingruppierung.

    Welche Firma? Ich bin hochgradig kompetent und weiß mich sehr gut zu leiten, euer System scheint das einzige zu sein, welches mir viel Knete ohne echte Arbeit eine wirklich angemessene Vergütung bietet :D :P 8)
    Wie isses mit Dienstwagen und Boni, wieviel Urlaub und welche weiteren Freistellungsgründe gibts .... LOL

    Hm, m.W. ist ein befristeter Vertrag keineswegs auch zugleich ein "gekündigter" Vertrag und es wurde auch keine implizite Kündigung mit Vertragsabschluss ausgesprochen. Es ist einfach nur ein Vertrag auf Zeit, ein Vertrag mit Ablaufdatum - und häufig einer Verlängerungs-Option.

    Und die Kirsche auf dem Kuchen: auch befristete Verträge können - vor Ablauf der ohnehin vereinbarten Frist - gekündigt werden (wenn es mit den Fristen noch hinkommt bis zum normalen Ablaufdatum des Vertrages, andernfalls eher sinnfrei). Und das wäre wiederum keine Änderung der (m.E. ohnehin nicht existenten stillschweigenden,) schn ausgesprochenen Kündigung zum Ablaufdatum, sondern eine "normale" Kündigung.


    Aber fragt dzu besser eure Rechtsberatung.

    Für eine klare Antwort durch den AG braucht es jedoch erfahrunsgemäß mehrere Wochen.

    Na und? Er will ja etwas von dir wissen, und wenn du dafür die Antwort eine Info von ihm benötigst, wird er seinerseits halt auch entsprechend lange warten müssen, effektiv also nur auf sich selbst. Linke und rechte Hand und so ...


    Den Rest hat dir Fried ja bereits geschrieben, alles alles entspannt für dich :)

    Moin,


    irgendwie ist die Schnittmenge zwischen Betreffzeile und Beschreibung kaum erkennbar, nur mit Fleiß gerade so konstruierbar ...

    in einer neuen Firma ...

    ...

    ... Arbeitsabläufe sollen allerdings nicht verändert werden.

    Aha. Ähm. Wie jetzt?


    Aber andere Themen tun sich auf:

    Ich sehe da ein Problem darin, das einzelne Aufgaben der einzelne Firmen auf AN geschoben werden, die nicht in ihrem Aufgabenbereich fallen.

    Aufgaben der Firmen (Gewinn scheffeln) können nicht an AN fallen, aber das ist wohl eher einer ungeschickten Formulierung geschuldet.

    ... und dann sollen noch Sonderschichten geschoben werden.

    Der AG wird darüber sicher mit dem Betriebsrat reden (müssen!) und der kann nach Rücksprache mit den AN eine möglichst allen Seiten gerecht werdende Lösung vorschlagen und verhandeln ....


    Kann mir einer evtl erklären wie man sowas händelt

    Könntest du bitte "sowas" genauer eingrenzen? Du reißt mehrere sehr verschiedene Themen an, leider jeweils sehr knapp ... oder anders gefragt:

    was genau ist nun die Frage?

    :thumbup:

    Hallo, eine Antwort habe ich nicht, sondern nur eine Verständnisfrage: Was kann ich mir unter "eine Einfrauabteilung mit Abteilungsleitungsfunktion" vorstellen?


    Klar erscheint: nur eine Person in der ganzen Abteilung und diese weiblich.

    Die beschriebene Funktion (wen soll/will sie leiten außer sich selbst?) wie auch die zwei bzw. fünf Kompetenzen hingegen bleiben mir rätselhaft - ich weiß daher nicht einmal, ob und wie sie sich auf die Frage auswirken :-/


    Ansonsten denke ich, völlig unabhängig von der ein klein wenig wirren Gemengelage, dass ihr im Kontext der Eingruppierung durchaus eine hinreichend aktuelle und korrekte Stellenbeschreibung benötigt, ein anderer Hebel könnte die Arbeitsplatzbeschreibung sein für eine Gefährdungsanalyse.

    Wobei wiederum offen bleibt, ob Eingruppierung an sich für euch momentan oder überhaupt ein Thema ist und Arbeitsplatzsicherheit, BGM usw. in welcher Weise in euer Auskunftsbegehren hineinspielen ...

    Passend grad zu Berlin

    als ehemaliger (temporärer) Potsdamer kann ich nicht widerstehen: Kleinmachnow <> Berlin!


    ... auch wenn die gesichtete Löwin natürlich keinerlei Rücksicht auf die Stadt- und nicht einmal die Bundeslandesgrenzen nehmen wird, nachdem der frühere "antifaschistische Schutzwall" abgebaut wurde ..... :D

    ;) 8) :saint:

    wenn heute, 18.07 eine Anhörung zur Umgruppierung (höher) kommt , und die Umgruppierung ab 1.7 erfolgen soll, wäre das doch rückwirkend.

    Haben wir hier auch immer wieder mal.

    Mittlerweile stimmen wir nicht mehr nach § 99 (1) BetrVG zu, sondern nehmen zur Kenntnis, dass der AG eine vorläufige personelle Maßnahme nach § 100 (1) BetrVG vorgenommen hat, welche wir nicht gemäß § 100 (2) BetrVG zu bestreiten gedenken.


    Etwas zuzustimmen, was der AG beschlossen und auch bereits umgesetzt hat, hat unseres Erachtens nichts mehr mit wirksamer Mitbestimmung zu tun, bestenfalls mit Abnicken - womit wir beim 100er wären.

    Nur ergänzend zu all den klugen Einwänden oder Fragen:

    ... wie groß ist das Gremium eigentlich, Andre?
    Zwei von Fünf könnten tatsächlich zuviel oder zumindest deutlich schwerer begründbar sein, Zwei von Neunzehn könnten hingegen fast zuwenig sein, gemessen an der Bedeutung des Themas .....

    die Einladung ist ja schon raus.

    Das steht oben nicht, nur dass die Sitzung terminiert sei.
    Das wiederum verstehe ich so, dass der Termin bereits festgelegt wurde, aber möglicherweise meint Resistentia auch etwas ganz Anderes. Die Beschreibung war knapp und lässt einige Fragen offen, aber das Wesentliche scheint mir bereits gesagt worden zu sein, dass der BRV die Sitzung ggf. verschieben kann oder wann er es nicht kann.

    es gehe vielleicht um den Abgleich von eingepflegten vertraglichen Wochenarbeitszeiten mit dem tatsächlichen Ein- und Ausstempeln.

    Spannend daran finde ich vor allen "vielleicht".

    Ansonsten ist so ein Abgleich - je nach Bezahlungssystem, Lohn oder gehalt und so weiter - vermutlich sogar notwendig: Wie willst du "Plus-Stunden" sonst feststellen und entweder vergüten oder später wieder abbummeln (lassen)? Die Mitarbeiter haben ja auch nichts zu verschenken, auch ihre Zeit ist kostbar.


    Diesbzgl gehört in die BV ein sehr einfacher deutscher Satz: "Jegliche Verhaltens- und Leistungskontrolle ist ausgeschlossen."

    :thumbup:

    Kann man noch minimal variieren á la "... jegliche Nutzung der erfassten Daten für Verhaltens- und Leistungskontrolle ist ausgeschlossen." o.ä., aber im Kern ist das einer der wichtigsten Sätze der ganzen BV ;) :D

    ....eben dieser PRINZESSIN möchte er sich nun mit stolzgeschwellter Brust entgegenstellen,

    Klingt für mich nach einer doofen Idee, denn das hat auch was von "Ääätsch" (oder ausgestrecktem Mittelfinger, je nachdem wie entspannt oder angespannt das Verhältnis der Beiden ist) ....... der Kollege sollte berücksichtigen, dass die Freistellung auch enden kann und dann schwingt das Pendel zurück.

    Er soll besser (wieder m.E.!) sehr, sehr sachlich bleiben und die Dame auf den mit dem Chef abgestimmten (!) Beschluss des BR verweisen und höflich/bedauernd ihre Ansinnen auf Erledigung von Aufgaben ablehnen.


    Mit dem Chef abgestimmt deshalb, weil der BR sich ja mit dem AG beraten soll, siehe § 38 (2) BetrVG ... was ihr ja sicher gemacht habt, wenn der Chef die beschlossenen Freistellungen offenbar akzeptiert hat.


    Zum Termin der Freistellung an sich: etwas Vorlauf ist nicht unüblich, denn der AG muss ja auch die Chance haben, Arbeitsabläufe entsprechend neu zu organisieren.

    Und als Anlagen oder konkrete BVen zu den einzelnen Softwaren diese natürlich beim Namen nennen, den Zweck festlegen,

    m.E. wäre es sinnvoll, in diesen Anlagen auch die Personengruppen oder Abteilungen zu benennen, welche mit der Software arbeiten oder davon betroffen sind.

    Ebenso Berechtigungen, also wer hat administrative Rechte, wer Schreibrechte, wer ggf. nur Leserechte ...


    Da die Rahmen-BV vermutlich erst einmal für alles gilt, bis eine separate BV eine spezielle Anwendung regelt, kann es hier nur einen maximal restriktiven Ansatz geben:

    Alles ist verboten, der BR ist immer und vorab einzubinden / Freigabe notwendig.

    Ja, die Rahmen-BV sollte keine pauschalen "Erlaubnisse" einräumen ohne Kenntnis der konkreten Software, denn solche offenen Tore kannst du in einer Anlage kaum noch schließen.

    Guten Morgen allerseits und eine schöne neue Woche :)

    ich würde aber auch die Arbeit der letzten Jahre berücksichtigen und eine "ruhigere" Zeit kurz vor der Rente akzeptieren.

    Das würde ich auch, aber kein halbes Jahr und nicht NULL Beteiligung. Das geht auf Kosten der anderen BRM ...

    Wenn der gute Mann das letzte Vierteljahr weniger macht und sich darauf konzentriert, "offene Projekte" abzuschließen und das Dokumentieren von Vorgängen nachholt, was normalerweise immer und ständig liegen bleibt, und sich der Übergabe und der Einarbeitung der/des Nachfolger/s/in widmen würde, fände auch ich es ok, ihn in den letzten paar Wochen kürzer treten zu lassen.

    Ansiass

    wie schon von dem Mann mit der Ledertasche angerissen, sind Schwerbehinderte dann doch oft wieder anders und damit keineswegs "automatisch" oder "nur" in gleicher Weise betroffen. Neben gehbehinderten MA gibt es ja auch sehbehinderte Kollegen, ich habe hier zufällig auch einen: Der geht jeden Morgen selbständig (!) mit seinem weißen Stock die 200 Meter von seiner Wohnung zur Arbeit, ist eigens umgezogen. Wenn der Standort schließen würde, wäre der Mann aufgeschmissen, schlimmstenfalls nicht mehr in der Lage, eigenständig (!) zur Arbeit und zurück zu gelangen.


    Insofern - auch wenn euer AG der Ansicht sein mag, dass Schwerbehinderte "nur" in gleicher Weise betroffen sein, so kennst du doch deine eigene Klientel besser und kannst so einer pauschalen Sicht ggf. fundiert widersprechen.


    wurde mir gesagt, dass diese Information alle Mitarbeiter gleichermassen betreffen würde

    Die Information wird alle MA gleichermaßen schocken, aber ihre Auswirkungen betreffen dann halt doch nicht alle MA gleichermaßen. Für viele wird es eine lediglich ärgerliche oder schwer zu kompensierende Umstellung, für manche hingegen kann der neue Arbeitsort nicht mehr in angemessener Zeit erreichbar sein (weil kein Auto oder Führerschien und miese Öffi-Verbindung) - "gleichermaßen" mag für den Zeitpunkt gelten, aber nicht für die Folgen.