Beiträge von Scheeks

    Es gibt nicht viele Menschen, die einem die Wahrheit sagen.

    Immer und ständig und nur Wahrheit würde ein vollständig neues Miteinander erfordern, in unsere Gesellschaft und Kommunikation passt das Konzept nicht.

    Das beginnt schon bei Grußfloskeln: ziemlich oft, sogar weit überwiegend meine ich tatsächlich einen guten Wunsch bei "Guten Morgen" oder "Guten Tag" im Sinne von "ich wünsche dir/Ihnen einen guten Tag", aber nicht immer und nicht allen Personen gegenüber. Und da sind wir erst bei der Begrüßung und noch weit, weit weg von Äußerungen zu Sachthemen oder "Smalltalk" über Frisuren, Figuren, gutes Essen ... ;)

    Und wenn du das weiterspinnst zu ehrlichen Anmerkungen über das neue Ansinnen der Chefin oder des Chefs, ehrliche Reaktionen bei Verkehrskontrollen, ehrliche Reaktionen bei Schilderungen von Kollegen, die sich nie kurz fassen können, sondern stets abschweifent und dabei u.a. ständig olle Kamellen von früheren Stellen wiederholen oder dabei gleich noch die Ansichten ihrer Nachbarn und Verwandten zu zumindest manchmal immerhin ähnlichen Themen vortragen ... usw. - stets und ständig nur Wahrheit wollen wir (in Wahrheit) garnicht!

    PS: sorry für OT ;)

    machen wir Nägel mit Köpfen: ab und zu mal solch eine hybride Sitzung wäre ok (sofern per GO überhaupt definiert/gestattet) und würde Fahrtzeiten sparen, muss aber die Minderheit der Sitzungen bleiben. Das kann diese Zeiten also reduzieren, aber eben nicht aus der Welt schaffen.


    Ansonsten sind diese 400 km auch anderweitig problematisch, denn de facto können diese Kollegen dann auch kaum effektiv in Ausschüssen des BR mitarbeiten.

    Damit meinte ich

    Mit welcher der verschiedenen Aussagen denn ganz konkret?


    Und nochmal: die SBV ist eine one-person-show der Vertrauensperson der Schwerbehinderten, die SBV hat keine(n) ersten oder weiteren Vorsitzende(n).

    Die/der Stellvertreter kommen ausschließlich bei Verhinderung der gewählten Vertrauensperson. Bei regelhaft über 100 Schwerbehinderten+Gleichgestellten kann die Stellvertretung (über 200 sbM dann zwei Stellis usw.) für bestimmte Aufgaben hinzugezogen werden, siehe § 178 Abs. 1 Satz 4 ....


    Du siehst schon: präzise Bescheibungen sind oft unabdingbar.



    Als Nachtrag noch etwas Lesestoff: https://www.sbv-wahl.de/sbv-un…chwerbehindertenvertreter

    Man muss ja nun wirklich nicht auf die Schulung warten, um sich zumindest grob vorab zu informieren ;)

    Tach Grenzwolf,


    danke für die Info. Eine Frage sehe ich ja nicht.


    Dennoch hier und da eine Anmerkung:

    Dann die Info meines Vorsitzenden...

    Reden wir nun noch von der SBV, welche keine(n) Vorsitzende(n) hat, oder bist du versehentlich Richtung Personalrat abgebogen?


    Wenn ich verhindert bin , dann darfst Du , ansonsten nix.

    Dies ist korrekt. Die Schwerbehindertenvertretung ist eine Ein-Personen-Show und kein Gremium.

    Bei euren ~50 sbM bist du komplett raus, sofern die Vertrauensperson der Schwerbehinderten nicht verhindert ist.


    Literaturtipp: ZB Spezial " Die Schwerbehindertenvertretung und ZB Spezial "SBV-Guide", siehe https://www.bih.de/integration…publikationen/zb-spezial/


    Gestern Anruf des PersVors. Kommst Du heute und Morgen....

    Meine Frage..... um was geht es , denn ich hatte keine mündlichen und schriftlichen Infos.

    Ja, Auswahlgespräche....einer Sorry, ich weiß nichts darüber....

    Schwierig, in der Tat.

    Ist die SBV nicht verhindert, darf sie dich garnicht informieren.

    Ist sie unerwartet verhindert (Autopanne auf dem Weg, Krankheit, etc.), kann sie dich ggf. auch garnicht informieren, weil sie dann keine Gelegenheit mehr hat ...

    Wusste sie dagegen von ihrer Verhinderung und hat diese dem Personaler auch mitgeteilt, so hätte sie auch dich informieren müssen und der Personaler hätte dich auch rechtzeitig(er) einladen und informieren können, denn bei Verhinderung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten rückst du als erster Stellvertreter nach mit allen Rechten und Pflichten: dann bist du temporär (!) die SBV.

    Laut meinen Recherchen hat die SBV ein Teilnahmerecht an allen Sitzungen des Petsonalrates, auch wenn es nicht um Themen von Schwerbehinderten geht.

    Das ist korrekt.


    Welche Argumente kann ich meinem Arbeitgeber gegenüber anbringen?

    § 178 (4) SGB IX wurde ja bereits erwähnt.


    Dieser Artikel hier formuliert das noch etwas weiter aus: https://www.haufe.de/personal/…esk_PI42323_HI570171.html , auch wenn die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung hier und da anders gesehen wird.


    Der Arbeitgeber will mir die Teilnahme an den Personalratssitzungen untersagen.

    Lass dir doch mal von deinem AG die Rechtsgrundlage für dieses Verbot vorlegen, statt dir eine Beweislast aufdrängen zu lassen. Dürfte interessant werden und deine eigenen Rechtsgrundlagen zum Kontern hast du ja nun auch beisammen :)
    Die SBV ist weisungsfrei und will dein AG wirklich ein Verfahren wegen Behinderung der Arbeit einer Interessenvertretung?


    Wenn das vor Gericht geht und das auch noch hier im Rhein-Main-Gebiet, nehme ich frei und schaue zu :)

    Wir kratzen an der Schwelle von 100 schwerbehinderten + gleichgestellten MA und es fällt bisher nicht so viel Büroarbeit an, dass ich nicht locker allein damit klarkäme und eine Assistenz oder Bürokraft dafür benötigen würde.

    Viel geschrieben, das meiste würde ich unterschreiben.

    Aber egal, wie du das Ganze auffasst, BerlinSteglitz , das Folgende würde ich auf jeden Fall mitnehmen:

    Suche dir oder sucht euch ein paar gute Seminare heraus. Gut im Sinne von vielleicht guten Bewertungen und natürlich auch Seminarzielen, die für eure BR-Arbeit ohnehin nützlich sind. Muss nicht das teuerste Seminar um jeden Preis sein am anderen Ende der Republik, aber ganz gewiss auch nicht das Günstigste von allen und direkt vor der Haustür oder inhouse.

    Eagl was du sonst vor der Sache hälst, aber an dieser Stelle würde ich für das Angebot danken und gleich mal den Reisekostenantrag vorlegen ....

    Hallo,


    ich werde seit ca. sechs Jahren zu den vierteljährlichen ASA-Sitzungen eingeladen und nehme nach Möglichkeit auch stets teil.


    Deine Personaltante soll doch dir mal bitte erläutern, wieso du ihrer Ansicht nach nicht vom § 178 (4) SGB IX betroffen bist.

    Soll heißen: nicht du mühst dich ab, ihr irgendwas nachzuweisen, sondern sie soll erklären, weshalb das SBG IX in eurem Betrieb nicht anwendbar sei bzw. was genau ihr nicht passt ....


    MfG

    :)

    Wenn die ganze Wahl innerhalb von 4 Wochen rechtssicher durchgezogen werden kann, ist man damit auf der sicheren Seite.

    Tatsächlich haben wir als Wahlvorstand uns möglichst informiert und unsere JAV-Wahl innerhalb von vier Wochen durchgezogen. Dummerweise erfolgte die Bestellung arg spät und dann gab es keine freien Plätze mehr in den noch zeitnah stattfindenden Wahlseminaren.

    Danach kam dann ein Kollege "um die Ecke", der wegen eines nicht gewählten Kandidaten enttäuscht war und viel zu monieren hatte, teils mit Vorschriften und Fristen zum förmlichen Wahlverfahren argumentierte, Abbruch durch den Wahlvorstand "empfahl" usw. ... das meiste konnten wir aber widerlegen und unsere Vorgehensweise ordentlich begründen und untermauern.

    Am Ende bleibt eigentlich nur der § 3 (1) Satz 1 der Wahlordnung (Link), den wir nicht mehr entkräften können. Über all die anderen Fristen waren wir im WV bei der Vorbereitung der Wahl auch auf eine kürzere Gesamtdauer als diese sechs Wochen gekommen, aber kriegen es selber nicht mehr rekonstruiert :-/


    ... also blind da durch und hoffen, das keiner was meckert.

    Ganz blind keineswegs

    Aber hier und da bleibt "Spielraum zur Interpretation", würde ich mal vorsichtig formulieren :(
    Wir haben diverse Anleitungen zum vereinfachten Wahlverfahren gefunden, die sich selbst nicht einig sind; u.a. enthalten einige davon auch den Schritt der schriftlichen Benachrichtigung der Gewählten mit der Drei-Tages-Frist zur Ablehnung/Nicht-Annahme der Wahl, welche in der ahlordnung aber eigentlich nur im Abschnitt übers förmliche Wahlverfahren (im § 17 der WO) auftaucht, nicht aber im Abschnitt übers vereinfachte Wahlverfahren.

    Eine Anleitung enthält tatsächlich auch für den Beginn der Wahl eine Frist von vier Wochen vor Wahltermin, wo alle anderen Anleitungen die Frist von vier Wochen vor Ende der Amtszeit der alten JAV beinhalten ...


    Wie gesagt, blind muss man da nicht durch, aber wirklich klar finde ich das Ganze nicht und die "Chance" auf Fehler ist recht groß. Letztlich muss man deswegen am Ende wohl wirklich hoffen, dass keiner (innerhalb der Anfechtungsfrist) meckert. Dass man sich vorher möglichst gut informiert und dann die Wahl alles so sauber wie irgendmöglich vorbereitet, terminiert, kommuniziert und durchgeführt hat, ist immerhin ein Anker, um nicht einige schlaflose Wochen zu haben.

    Unser AG verkündete, wegen der eAU sei es künftig "zwingend notwendig", sich per E-Mail krank zu melden.

    Sehen wir als BR anders, haben es angesprochen, Korrektur wurde bereits publiziert. Geht nun wieder wie bisher per Telefon oder E-Mail.


    Denn die Meldung an sich hat bisher telefonisch reibunglos telefoniert und genau dieser Teil der ganzen Geschichte, nämlich die zeitnahe Info an Vorgesetzte/AG, wird ja durch die Ablösung der papiernen Bescheinigung durch eine elektronische garnicht berührt.


    Da das Handling der Durchschläge für AG und Krankenkasse für die erkrankten AN wegfällt, würde ich die eAU durchaus als Erleichterung (für AN) sehen - und wenn sich der anfängliche Wirbel und die Irritationen und Unsicherheiten bei der Einführung der eAU gelegt haben, wird es doch hoffentlich auch für die AG und KK einfacher.

    Ergänzend zu all den klugen Gedanken und Ausführungen:

    Es ging zuletzt stets um die Wahl des Betriebsrates, vor allem in/aus/von den Nebenbetrieben, welche bisher noch keinen BR haben.


    Vermutlich überlesen habe ich die Info, ob der Hauptbetrieb bereits (oder noch) einen amtierenden BR hat. Falls ja, so wird der Wahlvorstand nicht gewählt (siehe Fragestellung im Eröffnungs-Posting), sondern vom Betriebsrat bestellt samt seiner/seines Vorsitzenden. Siehe § 16 BetrVG.

    Ich würde einfach das BEM 1 beantragen.

    Sofern der AG denn überhaupt bemerkt, dass du das vor 10 Jahren schon einmal hattest, dann auf die seitdem stark veränderte Rechtslage verweisen, du musst dein Fachwissen auffrischen.


    Im letzten Jahr trat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft

    Stimmt nicht mehr, das war nämlich bereits 2021, im vorletzten Jahr ;) :P
    (Fang du nun bitte nicht auch noch damit an, jeden eigenen Beitrag in Fettschrift zu schreiben :( =O ;( )


    Aber auch abseits des BetrVG gab und gibt es laufend Änderungen, u.a. hat sich gerade 2018 enorm viel beim SGB IX getan, weit mehr als nur die Neuordnung der Paragraphen, in welchen u.a. die Vorschrift zum BEM zu finden ist (alt §84, neu § 167) ...


    Soweit ich weiß, sieht die Rechtsprechung sogar die Wiederholung der Grundlagenseminare im BetrVG und AR vor. Warum also nicht auch bei solchen Spezialseminaren? Ich wäre da erst einmal entspannt...

    :thumbup:

    Hallo nicht Mattes,


    zwar kann ich ich kein nennenswertes Fließgewässer in näherer Umgebung vorweisen, aber immerhin bildet der Main die südliche Grenze unseres Landkreises :)


    Mir völlig unverständlich ist das 14-tägliche Auswaschen des Mülleimers, bei man nicht ruhen darf bis das Zink oder Plastik blinkt, je nachdem welche Tonne man benutzt.

    Was es nicht alles gibt in fremden Gefilden .... :D


    Grüße aus dem MTK

    Scheeks

    Tach,

    was ist der Nutzen des Vorhabens

    Den Beschäftigten die Betriebsvereinbarungen auch in elektronischer Form zugänglich zu machen?

    ..denn es müssen Dicke Brocken beseitigt werden um in die Funktion zu gelangen ….

    Dunkel ist der Worte Sinn.

    Ich bin tatsächlich unsicher, ob ich einem miserabel programmierten Phrasomaten oder einer Person antworte :-/

    darüber hinaus sollten Ordner im Netz auch vor Beeinträchtigung geschützt werden . Unverschuldetes Löschen oder verschieben oder kopieren,,,Backup schon gemacht ?

    Wo genau siehst du denn nun ein Problem? Immer nur neue Thesen ohne konkreten Bezug auf eine Anfrage einwerfen ist nicht konstruktiv .... außerdem haben wir dafür bereits Randolf ;-D


    Unterschiedliche Berechtigungen im Netzwerk sind doch wohl Standard und ich gehe davon aus, dass es in so ziemlich allen Firmennetzen auch Ablageordner gibt, wo die Mitarbeiter nur Lese-Berechtigungen haben. Da können einige wenige Leute Daten einstellen, alle anderen können weder ergänzen noch ändern noch löschen.

    Und "Backup schon gemacht" passt ja mal überhaupt nicht in diese Diskussion und zur Fragestellung.

    Orginal sollte immer in Papierform vorliegen .

    Was genau hat auch das mit der Anfrage zu tun? Ich erinnere nochmal an den Beitrag #1:

    ich habe eine kurze Frage zur Veröffentlichung von Betriebsvereinbarungen. Dürfen wir Betriebsvereinbarungen auf unserer eigenen Homepage, also im Internet (www.) für jedemann veröffentlichen? In sämtlichen Foren liest man dazu leider nichts, bzw. wird immer nur vom Intranet gesprochen, dies hilft uns gerade nicht weiter.

    Und die Frage wurde in den Antworten #2 bis #4 bereits beantwortet.


    Freundliche Grüße :)



    PS: K.A. welche Aussage mit den auffällig häufigen multiplen Kommas getroffen werden soll oder ob das nur .... werden sollten. Aber an anderer Stelle kann ich vielleicht ein klein wenig helfen: https://de.wikipedia.org/wiki/Plenk - damit kann man auch die Dicken Brocken reduzieren ;)