Hallo,
zuerst könnt ihr mal auf der Grundlage des § 90 (1) Punkt 3 BetrVG umfassende Informationen einfordern.
Verweist dabei auch auf den Absatz 2, also rechtzeitige Information, um ggf. eigene Überlegungen so rechtzeitig einbringen zu können, "dass sie bei der Planung noch berücksichtigt werden können.".
Dazu würde ich auch mal den Schulterschluss mit eurer SBV suchen, der nach § 178 Abs. 2 SGB IX mindestens dieselben Informationsrechte zustehen, durch die Festschreibung von "unverzüglich und umfassend" womöglich sogar noch umfangreichere - und früher eintretende! - Informationsrechte. Denn ich gehe mal davon aus, dass ihr da auch ein paar Schwerbehinderte und Gleichgesteltle habt, welche von der geplanten Umstrukturierung betroffen sind ....
Negative Auswirkungen der Beteiligung auf die Mitarbeiter mag es in Einzelfällen geben, aber mir fallen momentan nur welche ein, wo der BR geschludert und sich nicht vorher mit den Betroffenen beraten hat.
LG
Scheeks