wir haben 1,5 Freistellungen. Dieses werden von der Vertrauensperson 1 und der 1. Stellvertreterin 0,5 wahrgenommen.
Ich mutmaße, dass es dafür eine Art Antrag und einen Beschluss gab.
Wenn jemand dieser 2 Urlaub oder krank verhindert ist, werde ich nicht freigestellt.
Scheint mir unproblematisch zu sein. Als SBV habe ich hier zwar keine Freistellung, aber als BR - und diese Freistellung wurde für die Person beschlossen und ist deswegen nicht "temporär übertragbar", wenn ich in Urlaub oder auf Seminar (oder krank) bin.
Hat jemand hier einen Tip wie ich verfahren kann ?
Wie von SBVler geraten abmelden, wenn SBV-Arbeit anliegt. Und wieder zurückmelden, wenn du fertig bist!
Kehler: ich hab auch kurz geraten und bin zum Schluss gekommen, dass das wahrscheinlich eine Abkürzung für "Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen" oder ähnlich sein soll.
suppenkasper war schneller
Möglicherweise ist das der interne Sprachgebrauch an der Uniklinik Aachen, vielleicht auch regional ... oder der TE hat eine sehr individuelle Abkürzung verwendet und nicht bedacht, dass man derlei auch auflösen sollte.
fwindrath zu deiner Frage #2: das ist alles sehr diffus, viel Hörensagen und eher fragmentarische Info-Bröckchen. Schwer einzuschätzen aus der Ferne, noch schwerer seriös zu beantworten :-/
Schwer zu verstehen auch, weshalb eure Vertrauensperson (VP) der Dienststelle gesagt haben soll, dass "wir" die ablehnen. Denn Ablehnung ist doch gar keine Option für die SBV - bestenfalls ein Votum für eine(n) ander(n) schwerhinderte(n) Bewerber(in) oder eben eine Stellungnahme, dass die SBV diese Bewerberin nicht für in gleicher Weise geeignet und deswegen vorrangig zu berücksichtigen sei. Es sieht für mich erstmal nach ziemlich unpräziser Darstellung aus, vielleicht nach Missverständnissen durch zuviel Hörensagen und "Stille Post" ....
ihn mit Konsequenzen gedroht
Drohungen sind nur arg, arg selten eine gute Idee. Aber eventuell ist auch das nur eine unpräzise Wiedergabe der Ereignisse (?)