Beiträge von Scheeks

    Hallo Pauline, so ganz klar ist mir noch nicht, was du mit der Frage im Betreff meinst: "verliert der BR seine Rechte?"

    Um welche konkreten Rechte geht es denn überhaupt, um welche du fürchtest? BR-Mitglieder in/aus DD oder was genau?


    Ansonsten: hat der BR denn mal auf seine Mitbestimmung hingewiesen? Die Überlegungen eurer GF berühren diese ja in vielfältiger Weise:

    - § 90 (2) BetrVG: "... Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer,[...] so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. ..."
    - § 92 (1) - Personalplanung

    - § 99 Mitbestimmung bei personellen EInzelmaßnahmen (bzgl. Versetzung von Büro ins Home-Office)- § 111 - Betriebsänderung

    - ggf. WA informieren (§ 106 BetrVG)- ....


    Wenn ihr genauer informiert seid, ergeben sich auch Optionen für eure Vorgehensweise, u.a. Rechtsberatung.

    Hallo,

    Aber wir wollen darauf ja nur unsere To-Dos notieren und Aufgaben verteilen die anfallen, das sind für mich keine Firmeninterna. [...] Es ist eher so ein "BV XY muss überarbeitet werden" oder "der Beschwerde von Hans Meier über seinen Vorgesetzten nachgehen" (oder auch nur mit Kürzeln für die Namen).

    Für mich sind das Firmen-Interna.

    Zudem wird es immer wieder mal passieren, dass doch jemand versehentlich Klarnamen ausschreibt, oder Abteilungsnamen usw. usw. usw. - und das wird schon eurem BR passieren, von den nachfolgenden ganz zu schweigen, weil selbst das Prinzip "nur Kürzel" im Stille-Post-Prinzip verfälscht oder verloren gehen wird.

    Diese Dinge bekommen ziemlich schnell eine ganz erstaunliche Eigendynamik und gute Vorsätze gehen dabei als Erstes über Bord.


    Insofern: wenn dieses Tool in eurer Lizenz die externe Speicherung beinhaltet statt Hosting auf euren eigenen Firmen-Servern, sollte das nicht eure erste Wahl werden.


    Als Alternative wird uns ein Tool angeboten, auf das die IT vollen Zugriff hat, eigentlich würden wir aber gerne unsere BR-Arbeit machen, ohne dass darauf jemand potentiell Zugriff hat.

    Einerseits hat die IT auch auf die Ablage im externen Speicher Zugriff, da sie ihn ja letztlich irgendwie verwaltet bzw. die Zugriffe darauf, in diesem Aspekt gibt es also keinen nennenswerten Vor- oder Nachteil. Und "potentiell" Zugriff hat im MS-Planner-Szenario wie gesagt auch noch eine Fremdfirma, so dass diese Betonung (nur?) bei lokaler Speicherung m.E: nicht gerechtfertigt ist.


    Andererseits wird über den Zugriff der IT auf die BR-Ordner immer wieder mal diskutiert. Freigaben und Berechtigungen muss sie sowieso machen, sonst hätte man quasi pro Abteilung eine lokale kleine IT (samt zahlreichen lokalen Missbrauchspotentialen) und damit ein Flickwerk sondergleichen. Aber per Verschlüsselung der Inhalte kann man die IT ggf. auch technisch aussperren, auch wenn sie da ohnehin nicht hineinzuschauen hat und jegliche Einblicke ohne sehr konkrete dienstliche Veranlassung sowieso tabu sein sollten - nicht nur bei den Dateien des Betriebsrates, sondern auch der Geschäftsführung oder Personalabteilung, die in aller Regel sogar weit interessanter sein dürften.


    Spannender wäre es, wenn auch GF oder PA etc. Zugriff auf eure Sachen hätten, denn dafür gibt es keine technische Notwendigkeit.


    Aber zurück zu deinen Fragen:

    Haben wir ein Recht den Planner nutzen zu dürfen?

    Wenn ihr das sehr gut argumentieren könnt und der Datenschutzbeauftragte keine Einwände erhebt, könnt ihr euch vielleicht so ein Recht "erarbeiten". EIn pauschales recht sehe zumindest ich nicht, wenn die Firma das Tool sogar für alle Abteilungen gesperrt hat und somit auch keine Benachteiligung des BR besteht.


    Davon wären natürlich auch andere Teile des Pakets betroffen

    Das wäre eventuell ein Hebel, sofern diese anderen Teile ebenfalls eine Ablage auf den Fremdservern beinhalten.

    Aber viel mehr noch wäre es auch ein Argument, sämtliche solcher Teile zu sperren .... oder den ganzen Datenschutz-GAU abzubestellen und eine andere Lösung zu finden.

    Haben wir als BR eine Handhabe zu fordern, dass die Kandidaten erst entsprechende Trainings absolvieren, bevor wir ihrer Beförderung zustimmen?

    Beim "bevor" bin ich skeptisch, denn dann müssten die Trainings ja während der Tätigkeit in der alten Position stattfinden, was wiederum ganz eigene neue Baustellen schafft, z.B. gleichen Zugang zu solchen Qualifikationen für MA, welche nicht für diese neuen Stellen vorgesehehen sind (und sich dafür auch nicht beworben haben).

    Aber die (erfolgreich (!) absolvierten) Trainings innerhalb einer zu vereinbarenden Frist (z.B. drei Monate) könnten verbindlicher Bestandteil der erforderlichen Qualifikationen für die neue Stelle sein und auf diesem Wege in die Zustimmung zur Versetzung einfließen, wo das Gesetz keine Wenn-dann-Klausel (also bedingte Zustimmung) ermöglicht.: Kein Training -> Qualifikation nicht vorhanden -> keine Eignung für die Stelle und damit Rückversetzung.

    Da dieser Job nicht im Tarif vorhanden ist soll ich auf AT gestuft werden.

    Lass dir zumindest die Gehaltsanpassungen und ggf. auch Sonderzahlunge gemäß Tarif mit in den AT-Vertrag aufnehmen.

    Bei uns schauen ein paar Leute mit ihren Bauchpinsel-AT-Verträgen in die Röhre, es gibt keine veränderungen des vereinbarten Entgelts und keinen Inflationsausgleich, steht ja schließlich nicht drin im ach so tollen AT-Vertrag.

    Pragmatisch wäre aber auch, das Problem an der (schallwmittierenden) Quelle zu lösen

    Tatsächlich ist es meist die sinnvollste Option, Probleme an der Quelle zu lösen.

    Auf die aktuelle Diskussion leicht überspitzt übertragen: es wäre in Summe besser, wenn der eine Musik-Hörer Kopfhörer verwendet, als wenn alle unfreiwilligen Zuhörer dies tun müssen.


    Hier nun hören laut Beschreibung mehrere Kollegen Musik, wobei nicht klar beschrieben wurde, ob sie alle einer Quelle lauschen oder jeder seine eigene leise Dudelquelle hat. Nicht zuletzt per BlueTooth können mehrere Zuhörer derselben Quelle zuhören - oder mit dieser Option sogar zu anderen Streams wechseln, denn eine Quelle für mehrere Personen ist mit großer Wahrscheinlichkeit auch bereits ein Kompromiss.


    Der Kopfhörer verhindert ja nicht nur, dass die anderen nicht belästigt werden, sondern schränkt auch die eigene Wahrnehmung der Umgebungsgeräusche ein.

    Diese Befürchtung lässt sich ganz leicht entkräften, denn es gibt ja nicht nur "in-Ear"- oder "over-Ear"-Kopfhörer, welche tatsächlich je nach Ausführung Umgebungsgeräusche mehr oder minder ausblenden. Es gibt auch gut tragbare "On-Ear"-Ausführungen, welche bauartbedingt die Umgebungsgeräusche nur unwesentlich abschwächen. Im Gegenzug kann man deren "Programm" auch als "Sitznachbar" hören, wenn sie zu laut eingestellt sind - aber wenn so so leise genutzt werden wie aktuell noch das Radio, dürfte ihre Störwirkung weitaus geringer sein.

    Sorry für OT:

    wegen so einer Lappalie

    Wenn ab und zu mal durch Tippfehler o.ä. ein Link kaputt ist, dann ist das eine Lappalie, keine Frage. Schließlich ist kaum ein Beitrag "im orthografischen oder grammatikalischen Sinne" fehlerfrei, wieso sollte das bei Links anders sein.


    Aber wenn ein Nutzer systematisch alle seine Links kaputtmacht und dies auch auf anfangs freundliche Hinweise nicht ändern (und vermutlich auch nicht auf Links an sich verzichten) will, wird es durch diese bewusste und vorsätzliche Behinderung dann doch irgendwann zu einem echten Ärgernis.

    Diskussionen gehört doch zum Daseinszweck von Foren und somit kann die hier von einer jeden Hinweis und jedes Argument abweisenden Person provozierte Diskussion nicht wirklich falsch sein ;)

    Es fehlt ggf. ein off-Topic-Unterforum, wo man solche Diskussionen führen könnte, denn natürlich stören sie jeden Thread ebenso wie diese kaputten Links. Daher nochmal sorry für den Off Topic-Beitrag an den Threadstarter (m/w/d) Hanschi.

    Setze ein '>' oder derlei davor, das müsste schon reichen, damit der Link nur als Link da steht.

    Oder lass zur Not das komplette 'https://' weg - aber das Weglassen nur des einen Buchstabens ist wirklich die schlechteste aller Optionen und bereitet den meisten Aufwand.

    den Link ohne das "h", damit gibt es keine Probleme.

    Das finde ich egoistisch, denn du bereiteste damit allen Anderen größere Probleme - und dies ohne jede Notwendigkeit.

    Selbst die Kachel wäre verschmerzbarer als diese echt doofe Marotte mit den mutwillig kastrierten Links.

    Wenn ein Nichtbehinderter Bewerber besser qualifiziert ist wird ihm der Vortritt gewährt. Eingeladen muss in diesem Fall der Schwerbehinderte nicht werden.

    Svannah schrieb, im Öffentlichen Dienst tätig zu sein - und dort muss m.W. nur dann nicht eingeladen werden, wenn die/der Schwerbehinderte offensichtlich ungeeignet ist. Mag sein, dass die genaue Formulierung etwas anders lautet.


    Worauf soll ich nun konkret in den Vorstellungsgesprächen achten, damit der schwerbehinderte Bewerber keine Benachteiligung erfährt?

    Du musst in erster Linie darauf achten, dass die/der Schwerbehinderte nicht aufgrund ihrer/seiner Behinderung benachteiligt wird.

    Dies könnte auf sehr verschiedene Weise passieren, dazu gibt es wohl keinen abschließenden Katalog.

    U.a. könnte der/die Schwerbehinderte gefragt werden wie sie/er jeden Tag auf Arbeit kommt, während die nicht behinderten Bewerber dies nicht gefragt werden. Und es kann auf verschiedene Weise um bauliche Eignung gehen, da musst du ggf. einbringen, dass hier der technische Dienst des Integrationsamts bzw. IFD unterstützen kann.

    Wie gesagt, da geht viel und du musst hellwach sein.

    man gebe dem MA Arbeit die er niemals in 6h schafft, ich muss ja nur 6 vergüten...

    Den Ansatz streiche fix wieder! Der MA beendet in so einem Szenario seine Arbeit nach 6 Stunden und fertig. Der Rest an Arbeit bleibt dann für den nächsten Tag oder die nächste Schicht liegen.

    Hallo,

    wir hatten noch keine solche BV in der Diskussion und meine Anmerkungen mögen daher wenig qualifiziert sein:


    - ich finde es gut, dass du dich um eine Definition von "Langzeiterkrankungen" sorgst. Immerhin erscheint es sinnvoll, dass dieselben Kriterien für alle MA gelten, welche so einen Dienstwagen erhalten sollen. Ggf. mit etwas mehr Spielraum/Frist für MA mit gesundheitlichen Einschränkungen etc. ...
    Sonst geht's früher oder später doch wieder nach Nase, wer wie schnell abgeben muss oder eben viel später ....


    - zu den 1%: Dürfte jedenfalls ziemlich gut geregelt sein, da fragt mal eure Rechtsberater. Steuerrecht und so, der bereits erwähnte "geldwerte Vorteil". Sonst kommen Zoll und Finanzamt über euch ...


    - ich bin unschlüssig, ob ich "darf uneingeschränkt privat genutzt werden" wirklich sinnvoll finde.

    Wir sind auch ein Krankenhaus und haben wie ihr vermutlich auch sehr viele MA aus entfernteren Teilen Europas oder von noch weiter. Meines Erachtens (!) kann es weder im Sinne des Unternehmens noch im Sinne aller MA sein, wenn einige mit Dienstwagen in die Heimat fahren nach Krotation oder Marokko, oder in ferne Urlaubsländer nach Portugal oder Norwegen. Damit fordert ihr Neiddebatten geradezu heraus oder aber einen auch nicht gesunden Wettkampf, wer (auf Kosten des AG!) die meisten Kilometer im Urlaub schrubbt.
    U.U. wäre eine Art Privatkilometer-Limit pro Quartal oder Jahr nicht ganz unsinnig .... nebenbei wird auch das Leasing für die Firma teurer, wenn die Kisten "nebenbei" noch zusätzliche 'zigtausende Kilometer runterreißen.


    - Ein anderer Aspekt von "uneingeschränkt" ist die Nutzung im Sinne der Fahrzeugklasse, also dass der Kofferraum nicht nebenbei zur Pilzzucht genutzt wird oder jemand das Fahrzeug regelmäßig als Umzugstransporter im Bekanntenkreis anbietet und nutzt, oder jemand nebenbei damit für Uber fährt .... so schräg kann man manchmal nicht denken.
    Ich hadere wirklich damit, so einen ausdrücklichen "uneingeschränkt"-Freibrief auszustellen.


    - Ein paar Dienstwagen haben wir auch, wenige als Poolfahrzeuge für Abteilungen (wer eine Dienstfahrt zu einem anderen Standort hat, nimmt den Wagen) und einige als persönliche Fahrzeuge für i.d.R. Mitarbeiter in Führungspositionen. Damit gibt es ein ganz anderes Problem: einige werden wirklich NULL gepflegt, die gehen völlig verklebt und versifft in die Inspektion und über den vermüllten Zustand bei Rückgabe wollen wir da noch nicht reden .... unser Fuhrparkmanager ist inzwischen ziemlich sauer, was ihm da manchmal hingestellt wird, deshalb soll das bei uns wohl auch geregelt und einige Riegel vorgeschoben werden.

    Ich kann daher nur empfehlen, pflegliche Behandlung inkl. Reinigung der Fahrzeuge als nicht verhandelbare Bedingung aufzunehmen, eventuell auch "Entzug" vertraglich festlegen, wenn die Karren verdreckt und vermüllt in die Service-Inspektionen kommen. Die Frage ist nur noch, wie man das einigermaßen objektiv mit gescheiten Kriterien bemisst.


    - dass gültige Führerscheine dazugehören und jährlich neu zu belegen sind, habt ihr ja sicher auf eurem Radar. Dafür gibt es Vorschriften, Software oder Dienstleister. Dieser Teil ist also noch der harmloseste.

    nur ergänzend zu Fried (und mit anderen Worten und weil ich es bereits fast fertig getippt hatte :D:(

    wenn die MA dienstliche Fahrten - nach vorheriger Absprache oder weil kein Dienstfahrzeug gestellt werden kann - mit ihren privaten Fahrzeugen absolvieren, dann ist die Entschädigung dieses Aufwandes keine freiwillige Leistung.

    Juddel bitte eigen Antworten unter (oder ggf. zwischen verschiedene) Zitate schreiben und nicht mit hinein, ist sonst kaum zu finden ;)


    Eine Blödbommel-Belehrung gibt es nur beim ersten Mal. Beim zweiten Mal wird das BRM als unentschuldigt abwesend eingetragen und kein Ersatzmitglied geladen.

    Belehrung hilft eh nix oder nur sehr selten und auch das nur bei Leuten mit Schuldgefühlen oder solchen, die es einem recht machen wollen. Aber fragen, was los ist, und Hinweise aufs geschwächte Gremium und dass den Ersatzmitgliedern die Möglichkeit der Teilnahme genommen wird und ggf. ähnliche Argumente, nur gewiss nie meinen Unwillen oder Ärger - wenn überhaupt, dann leichte Enttäuschung ....

    Den Fokus wähle ich je nach Person und deren Reaktion(en).


    Aber predigen mochte auch nich noch nie :)

    Wie motiviert man solchen Mitmenschen aktiv wieder teilzunehmen?

    Möglicherweise (!) hilft euch eine Klausurtagung o.ä., ggf. auch mal Gespräche am Beginn oder Ende der Sitzung.

    Erreichtes beleuchten, Kurs und nächste Ziele gemeinsam abstimmen. Nicht was willst du, sondern was wollt ihr.

    Die Leute mitnehmen.


    Kann man sogenannte Fleissternchen vergeben? oder BR Kollege des Monats küren?

    Ich persönlich halte das nicht für zielführend, vermutlich erreichst du damit eher das Gegenteil, weil du damit eher separierst als vereinst.

    Wie kriege ich wieder "alle an Bord"?

    Alle? Nur mit ganz unverschämt viel Glück.

    Aber möglichst Viele wäre ein erreichbares Ziel.


    Was macht man mit denen, die sich noch nicht einmal zur Sitzung abmelden können und unentschuldigt fehlen?

    Dafür gibt es ganz viele Optionen und Rezepte, die meisten davon beinhalten persönliche Ansprache, ggf. auch nach Gründen fragen, auf die Bedeutung der Abmeldung (bzw. Erklärung der Verhinderung) für die Nachladung und die Rechtsstellung der Ersatzmitglieder hinweisen usw usw. usw.

    Welche(s) am besten wirkt, hängt viel von der einzelnen Person an und von eurem Team.

    Leider ist nach feierabend den meisten AN der Betrieb scheiß egal.

    So ist es in wohl allen außer evtl. kleinen Familienbetrieben und deswegen wies ich auf diesen Aspekt hin.


    Und auch in vielen Betrieben mit Besuchern oder Laufkundschaft ist eine ausnahmsweise Schließung möglich, sinnvollerweise mit Vorankündigung. Und mit einer kurzen Begründung wie eben einer Betriebsversammlung (eine Wahlversammlung ist quasi eine spezielle Form davon und zuviele Details muss man den Kunden/Besuchern ja auch nicht liefern) haben die meisten Besucher auch Verständnis ...


    Optional wählt man einen Termin für die WV, wo vorzugsweise nicht gerade die Mehrheit in Urlaub oder auf Fortbildung ist oder wo nur wenige Kunden/Besucher da sind, und evtl. einige Kollegen, welche u.U. ohnehin kein Interesse am BR haben, den laufenden Betrieb aufrecht erhalten können.


    Oooder die Hütte brennt so stark, dass tatsächlich ganz viele Kollegen auch nach Feierabend zur WV kommen. Kann ja auch sein.

    Hallo,

    ich hab mal fix für dich im Internet nachgesehen: laut § 15 Kündigungsschutzgesetz ist bereits die Kündigung an sich unzulässig, es sei denn .....

    Und lat Absastz 2 "... ist ihre Kündigung innerhalb eines Jahres, vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit an gerechnet, unzulässig, es sei denn ..."


    Es geht also um die Kündigung und nicht um die Wirksamkeit.

    Ich hoffe, das hilft :)

    Hallo, eure Teilzeitbeschäftigten sind auch wählbar, siehe ggf. § 8 BetrVG und auch §2 der Wahlordnung. Wichtig ist, ob die Leute seit mind. sechs Monaten bei euch beschäftigt sind, also einen gültigen Arbeitsvertrag haben.

    Den besten Zeitpunkt müsst ihr wählen, denn ihr kennt euren Betrieb am besten und ihr könnt auch einschätzen, ob und wieviele Leute überhaupt kommen würden nach dem regulären Feierabend ....

    Es gibt (m.W. eintägige) Wahlvorstandschulungen, online wie offline. U.U. wäre das eine Option für/bei euch?


    Kleiner Hinweis noch: du meinst eine Wahlversammlung und keine BV (was je nach Kontext als Betriebsversammlung oder als Betriebsvereinbarung gelesen wird) ;)


    Viel Erfolg - und nach der Wahl kommt richtig Arbeit auf den BR zu, wofür mindestens die ersten Grundlagenseminare möglichst zügig besucht werden sollte :)

    .

    Sie fühlt sich durch die Ausgrenzung (aus der Einarbeitung und dem "Team") diskriminiert.

    Bezüglich der Einarbeitung teile ich das Gefühl nicht: neue Kollegen wenden sind ggf. nach der EInarbeitung an ihre vertrauten leute und wenn diese quasi während oder nach der Einarbeitung gehen ..... spfern die anderen Kolelgen das ebenso gut können und machen, würde ich die scheidenen Kollegen wegen der Kontinuität für die neuen Kollegen dann wohl auch aus der EInarbeitung herausnehmen.


    Bezüglich Team gibt es größere Baustellen, wenn man deine Äußerungen über die Vorgesetzte so liest.


    Mit der Abgängerin darf sie nicht sprechen (ihre Aussage).

    Das wäre zu verifizieren, denn das geht natürlich so nicht.

    Am besten konfrontieren und fragen, dass das doch sicher nur ein Missverständnis sein kann und sie das bitte richtigstellen möge.


    Was will ich also:

    Die Kündigende schützen und stützen.

    Aus deinen Beschreibungen kann ich da keinen tatsächlichen Bedarf erkennen, neben der nicht ganz sauberen Vorgesetzten geht es wohl echt mehr um Gefühle und die kann man nur schwerlich nicht Fakten belasten.


    Die Vorgesetzte in den Arsch treten.

    Keine Gewalt!

    OK - da scheint eine Intervention echt nötig zu sein. dazu suchst du dir aber Mitstreiter und das will vorbereitet sein, sonst geht das nach hinten los und ihr verschafft ihr womöglich noch Narrenfreiheit.

    Also Mobbingtagebuch - durch alle Kollegen oder alle, die sich betroffen fühlen. Auch durch etwaige Zeugen von schrägen Aussagen. Sowas ist Sch*** aber dauert halt eine Weile, bevor man losziehen kann.


    Un die Kollegin, die eh gekündigt hat, soll sich ein gutes Zeugnis holen und ansonsten die Vorgesetzte meiden oder diese den Buckel runterrutschen lassen.
    Vielleicht spricht sie am letzten Tag auch mal Tacheles - ausdrücklich in sachlicher Wortwahl! - und mit Zeugen.

    Hätte der AG mal wenigstens Mitarbeiter in der Probezeit ausgeschlossen, selbst Schuld.

    Da es üblicherweise recht definierte Voraussetzungen für solche Auszahlungen gibt, beispielsweise bisherige Betriebszugehörigkeit und/oder Stichtage, ist so ein Ausschluss von MA in der Probezeit m.E. unnötig - und wenn man Leute nach der Probezeit "fest" behalten will, wäre so ein Ausschluss zudem auch eine ganz doofe Idee: wozu einarbeiten (kostet ja!), wenn man sie dann vergrault?!

    Hallo,

    zuerst könnt ihr mal auf der Grundlage des § 90 (1) Punkt 3 BetrVG umfassende Informationen einfordern.

    Verweist dabei auch auf den Absatz 2, also rechtzeitige Information, um ggf. eigene Überlegungen so rechtzeitig einbringen zu können, "dass sie bei der Planung noch berücksichtigt werden können.".


    Dazu würde ich auch mal den Schulterschluss mit eurer SBV suchen, der nach § 178 Abs. 2 SGB IX mindestens dieselben Informationsrechte zustehen, durch die Festschreibung von "unverzüglich und umfassend" womöglich sogar noch umfangreichere - und früher eintretende! - Informationsrechte. Denn ich gehe mal davon aus, dass ihr da auch ein paar Schwerbehinderte und Gleichgesteltle habt, welche von der geplanten Umstrukturierung betroffen sind ....


    Negative Auswirkungen der Beteiligung auf die Mitarbeiter mag es in Einzelfällen geben, aber mir fallen momentan nur welche ein, wo der BR geschludert und sich nicht vorher mit den Betroffenen beraten hat.


    LG

    Scheeks

    In der Mail geht es um den Teamgedanken

    Das KANN man da herauslesen oder hineindeuten, keine Frage. Ohne den Kontext ist das Risiko einer Fehldeutung aber riesig. Hier wird in manchem Thread eh viel zu viel spekuliert, kann man ja diesmal auslassen ;) :D


    Und da kommt Stefan ins Spiel: was wird von wem beanstandet und was will die Kollegin bzw. Stefan denn nun eigentlich bewirken.

    Die kündigende Kollegin wird dabei nicht einbezogen.

    Aha.

    Ohne Kontext kann man das zur Kenntnis nehmen, mehr nicht.


    Es fehlt sogar die Info, ob die überlastete Kollegin (deswegen geht sie ja laut Schilderung!) schon Anfang nächster Woche weg ist (k.A. wie lange die Kündigung bereits zurückliegt, dazu Resturlaub und so weiter) oder erst ab Januar oder wie auch immer und "natürlich" auch, ob sie sich nun durch diese Mail zurückgesetzt fühlt oder ob sie sich über die Entlastung freut oder was sonst konkret beanstandet oder erfragt oder erhofft wird. Möglicherweise richtet sich die Anfrage gegen die Vorgesetzte ... und auch da geraten wir wieder ins Spekulative, also warten wir mal auf Stefan.


    Habt ihr eine Idee, was aus der Mail der direkten Vorgesetzten machen kann?

    Ja. Ohne deutlich mehr Infos kann man sie ausdrucken und Papierflieger falten. Wenn man damit nicht gerade die Kollegen trifft, kann das sogar dem Team-Gedanken zuträglich sein ;) :D

    Oder Mail lesen und ablegen. Oder sich bedanken. oder oder oder oder oder .........


    Oder wie einige der Forumsteilnehmer gern postulieren:

    ... kommt drauf an.