Hallo,
wir hatten noch keine solche BV in der Diskussion und meine Anmerkungen mögen daher wenig qualifiziert sein:
- ich finde es gut, dass du dich um eine Definition von "Langzeiterkrankungen" sorgst. Immerhin erscheint es sinnvoll, dass dieselben Kriterien für alle MA gelten, welche so einen Dienstwagen erhalten sollen. Ggf. mit etwas mehr Spielraum/Frist für MA mit gesundheitlichen Einschränkungen etc. ...
Sonst geht's früher oder später doch wieder nach Nase, wer wie schnell abgeben muss oder eben viel später ....
- zu den 1%: Dürfte jedenfalls ziemlich gut geregelt sein, da fragt mal eure Rechtsberater. Steuerrecht und so, der bereits erwähnte "geldwerte Vorteil". Sonst kommen Zoll und Finanzamt über euch ...
- ich bin unschlüssig, ob ich "darf uneingeschränkt privat genutzt werden" wirklich sinnvoll finde.
Wir sind auch ein Krankenhaus und haben wie ihr vermutlich auch sehr viele MA aus entfernteren Teilen Europas oder von noch weiter. Meines Erachtens (!) kann es weder im Sinne des Unternehmens noch im Sinne aller MA sein, wenn einige mit Dienstwagen in die Heimat fahren nach Krotation oder Marokko, oder in ferne Urlaubsländer nach Portugal oder Norwegen. Damit fordert ihr Neiddebatten geradezu heraus oder aber einen auch nicht gesunden Wettkampf, wer (auf Kosten des AG!) die meisten Kilometer im Urlaub schrubbt.
U.U. wäre eine Art Privatkilometer-Limit pro Quartal oder Jahr nicht ganz unsinnig .... nebenbei wird auch das Leasing für die Firma teurer, wenn die Kisten "nebenbei" noch zusätzliche 'zigtausende Kilometer runterreißen.
- Ein anderer Aspekt von "uneingeschränkt" ist die Nutzung im Sinne der Fahrzeugklasse, also dass der Kofferraum nicht nebenbei zur Pilzzucht genutzt wird oder jemand das Fahrzeug regelmäßig als Umzugstransporter im Bekanntenkreis anbietet und nutzt, oder jemand nebenbei damit für Uber fährt .... so schräg kann man manchmal nicht denken.
Ich hadere wirklich damit, so einen ausdrücklichen "uneingeschränkt"-Freibrief auszustellen.
- Ein paar Dienstwagen haben wir auch, wenige als Poolfahrzeuge für Abteilungen (wer eine Dienstfahrt zu einem anderen Standort hat, nimmt den Wagen) und einige als persönliche Fahrzeuge für i.d.R. Mitarbeiter in Führungspositionen. Damit gibt es ein ganz anderes Problem: einige werden wirklich NULL gepflegt, die gehen völlig verklebt und versifft in die Inspektion und über den vermüllten Zustand bei Rückgabe wollen wir da noch nicht reden .... unser Fuhrparkmanager ist inzwischen ziemlich sauer, was ihm da manchmal hingestellt wird, deshalb soll das bei uns wohl auch geregelt und einige Riegel vorgeschoben werden.
Ich kann daher nur empfehlen, pflegliche Behandlung inkl. Reinigung der Fahrzeuge als nicht verhandelbare Bedingung aufzunehmen, eventuell auch "Entzug" vertraglich festlegen, wenn die Karren verdreckt und vermüllt in die Service-Inspektionen kommen. Die Frage ist nur noch, wie man das einigermaßen objektiv mit gescheiten Kriterien bemisst.
- dass gültige Führerscheine dazugehören und jährlich neu zu belegen sind, habt ihr ja sicher auf eurem Radar. Dafür gibt es Vorschriften, Software oder Dienstleister. Dieser Teil ist also noch der harmloseste.