Beiträge von Scheeks

    Mit den bei uns installierten und lizensierten Modulen nicht. Ich bin auch nicht sicher, ob es ein derartiges Modul gibt, denn das ist m.W. nicht die Zielrichtung dieser Software. Sie kann m.W. auch Software-Inventarisierung und das bereits erwähnte "deployment", also die Softwareverteilung, aber Aktivitätsverfolgung (harmloses Wort für Überwachung) wohl eher nicht.


    Meiner Ansicht nach kennt unsere Instanz nicht einmal die Anwender - habe es aber schon länger nicht verwendet (kam nach einem Update nicht mehr rein und unsere Admins sind überlastet, so dass die Anwendung auf meinem Notebook wohl noch länger nicht laufen wird) und daher schon vergessen, ob ich dafür einen eigenen Account brauchte oder ob das mit unserem Actice Directory verknüpft ist und mein "normaler" Admin-Account langt.


    Wie gesagt, es hängt letztlich von der Art der Installation und den tatsächlich erworbenen Bausteinen/Modulen ab, welche Funktionalität ihr zur Verfügung habt und einsetzen könnt. Aus der Ferne kann man dazu wenig sagen.


    Ihr habt doch Leistungserfassung durch Software sicherlich ohnehin in euerer BV IT ausgeschlossen und ebenso die Verwendbarkeit eventuell angefallener Daten dieser Art für jegliche personalrechtliche Konsequenzen. Das macht diese Profilbildung nicht unmöglich, aber zumindest unattraktiv, weil die Ergebnisse nicht verwertbar sind - und dann ist es rausgeworfenes Geld, also unrentabel. Nebenbei schadet es wohl nicht, einen erfahrenen IT-Mitarbeiter mit hoher Sozialkompetenz im BR zu haben :)

    Hallo Threadstarter,

    Was kann es noch?

    Das hängt davon ab, welche Komponenten/Module von Matrix42 Empirum ihr gekauft und lizenziert habt.


    Wir setzen es ein, um neue PCs und Notebooks zu installieren. Man muss dafür vorher Arbeit investieren und die zu installierenden Softwareprodukte (Programme) paketieren. Dies kann man selber erledigen und dann auch individuell anpassen kann oder man greift auf den Katalog des Anbieters mit sehr vielen paketierten Programmen in verschiedenen Versionen und Sprachen zu. Beides hat Vor- und Nachteile und wenn ich es richtig verstanden habe, fahren wir das gemischt.


    Mein Part dabei ist nur, ein neues Notebook ans Netz zu hängen und per Netz (PXE) zu booten. Dann findet sich die MAC-Adresse im Matrix42 Empirum, die gebe ich frei, vergebe einen Gerätenamen/Hostnamen und weise die Betriebssystemversion sowie die zu installierenden Programme zu. Notebook nochmal per Netz starten und je nach Geschwindigkeit der Komponenten und Umfang der zugewiesenen Pakete 30 bis 90 Minuten später holen. Ist natürlich nur eine sehr grobe Beschreibung, denn u.U. muss man noch ins BIOS der Rechner und ein paar andere Kleinigkeiten, aber es umreißt hoffentlich den kleinen Teil, den ich damit zu tun habe.


    Windows-Updates kommen über den eigenen WSUS-Server, einige andere möglicherweise auch über Matrix42, da müsste ich fragen.


    Personenbezogene Daten werden zumindest bei uns nicht in diesem System erfasst - bestenfalls schreibe ich noch einen Anwendernamen ins Kommentarfeld des Notebooks, damit wir Wochen später noch reletiv schnell nachsehen können, werden beispielsweise das Gerät NB-FIBU3 oder NB-GF5 erhalten hatte ... zumindest ich sehe bei den von uns verwendeten Modulen keinerlei Risiko für Mitarbeiter.


    Folge dem Rat von rtjum, schaltet euren eigenen Sachverständigen frühzeitig ein. Er kennt im Gegensatz zu uns vermutlich auch eure BV IT und kann ggf. bei der IT die richtigen Detailfragen stellen, um evtl. noch fehlende Infos einzuholen ...


    MfG

    Scheeks

    Klingt richtig gut, einen Springer einzustellen. Leider sieht die Realität in Kliniken so aus, dass es nicht unbedingt am Budget liegt, sondern bei einigen Berufsgruppen eher keiner vor der Tür steht. Ist bei uns auch so, wir könnten einstellen, (fast) alles was kommt ....

    Hier ähnlich - aber wir haben Springer und Externe sind zumindest für die Pflege fast immer zu bekommen. Die werden deutlich besser bezahlt und auch von uns sind einige zu solchen Diensten gewechselt wegen der dort deutlich besseren Konditionen ....

    Bei anderen Berufsgruppen gibt es aber auch bei uns weniger Bewerber als offene Stellen :-/

    Und wir sind durch unser Helfersyndrom leider häufig "erpressbar" bzw. machen es uns selber schwer, weil ja der arme Patient versorgt werden muss.

    Bei uns ebenso.

    Wir haben Leute im Büro, die sehr viel mit Papier-Akten arbeiten müssen, die man ihrerseits natürlich nicht mit ins HO nehmen kann (wir haben deswegen eine Kollegin als Ergebnis eines BEM schon seit annähernd drei Jahren bis max. 15% ihrer Zeit im HO), aber ansonsten kann ich die beiden vorherigen Antworten nur unterstreichen.

    Mir als AN entsteht dadurch ein subjektiver und objektiver Nachteil. Wie gesagt.... Kollegen müssen vertreten werden... heißt: weniger Personal = mehr Patienten / Personal. Gilt übrigens auch im Krankheits und Urlaubsfall

    Schräg! Denn zusammengefasst heißt das ebenso, dass du auch im Krankheits- und Urlaubsfall einen subjektiven Nachteil siehst - objektiv ist daran wirklich nichts, in keiner Weise.

    es kann nicht sein dass diese Freistellung ..... zu Lasten der anderen Arbeitnehmern geht ....

    Einverstanden, aber da muss euer BR den AG an seine Pflichten erinnern!

    Wie u.a. Tobias schrieb, muss der AG für ausreichend Personal sorgen und im Gegensatz zu Krankheit sind Urlaub und diese Tests nach 5 Tagen ja vorher bekannt und folglich planbar. Dass eine gewissen Ausfallquote wegen Urlaub, Krankheit, Ausgleichstage für Sonntagsarbeit usw. usw. usw. bei der Personalplanung und Stellenberechnung fest einzuplanen ist, ist eine Binsenweisheit. Ist bei euch wohl nicht so, da sollte euer BR dringend ran.

    Wenn ihr bei Ausfällen doppelt so viele Patienten habt, wälzt euer Arbeitgeber seine Verantwortung für den reibungslosen Betrieb auf die Mitarbeiter ab - und darüber solltest du dich als Betriebsrat empören, statt die heimgeschickten Kollegen anzuzicken. Dagegen solltet ihr als BR vorgehen!

    Macht eurem AG klar, dass er diese Mängel abstellen sollte, bevor das in der Presse thematisiert wird - und nein, es geht nicht um Whistleblowing o.ä., sondern um Beschwerden unzufriedener Patienten oder, fast noch schlimmer, ihrer Angehörigen! Negative Presse ist ein echtes wirtschaftliches Risiko bis hin zur Gefährung der Arbeitsplätze deiner Kollegen und dir selbst!


    Die Kollegen, die vorbeugend in Quarantäne für den laufenden Tage geschickt werden, haben ja nun auch keinen Urlaub deswegen, sie sind potentiell positiv und müssen sich danach verhalten, effektiv also zuhause bleiben; ist ja nun nicht so, als hätten die einen Freibrief für einen Tag Halligalli. Ist auch psychologisch nicht für alle einfach, auf so ein Testergebnis zu warten bei einer Krankheit wie Covid-19, die auch bei nicht mortalem Verlauf Jung wie Alt komplett aus der Bahn werfen kann (siehe "long covid"). Und diese Kollegen beneidest du und empörst dich über eine von dir gefühlte Bevorzugung? Ja, du solltest tatsächlich deine Einstellung überdenken! Oder bleib halt 5 Tage weg und lass dich testen und selber heimschicken ...... macht es alle gleichmäßig reihum und fertig, Schluss mit dieser Neiddebatte.

    Da ist nix Goodie, nix Privileg! Privat darf man sowas dennoch gern denken (die Gedanken sind frei), als BR aber darf man solchen Unsinn doch bitte nicht äußern. Als BR treibt man keinen Keil zwischen die Kollegen und schürt gegenseitigen Neid!

    Hallo megor,


    Anwalt ist eine sehr gute Idee. Kann sich aber nicht ewig hinziehen, denn der BR muss vor der Verschmelzung umfassend informiert werden.

    Wir hatten jüngst zwei Verschmelzungen parallel laufen (jeweils zwei "gleichrangige" Tochterbetriebe derselben Mutterfirma verschmolzen, keine Änderung bei Beteiligungen, Inhaber, Geschäftsführung, Mitarbeiterzahlen und Betriebsrat) und nur eine davon lief durch. Bei der anderen haben die Notare bemängelt, dass aus den Unterlagen keine umfassende Information des/der BR ersichtlich sei, bis zur "Heilung" ging das dann nicht weiter.


    MfG

    Scheeks

    Die Regelung besteht bei uns fort, aber man kann den Urlaub nicht nach Lust und Laune mitnehmen. Betriebliche Gründe oder Krankheit o.ä. sollte es schon sein.


    "Ansparen" von Urlaub kenne ich auch noch von früher und in machen Fällen würde ich es sogar verstehen (z.B. Mitarbeiter aus Nordafrika oder gar Südamerika, die gern auch mal länger nach Hause reisen würden), aber ist m.W. seit Jahren passé.

    ist man morgens zur Testung gekommen und wurde dann freigestellt.

    Die Freistellung galt doch aber sicher nur, bis das Ergebnis des Tests vorlag. Das ist doch keine Bevorzugung o.ä.

    ich empfinde es schon als Nachteil gegenüber denen, die sich nicht impfen lassen wollten und nun weiterhin diese Freistellung bekommen ....

    ... und ich bin der Meinung Impfverweigerung sollte nicht noch belohnt werden

    Sind es denn tatsächlich Impfverweigerer oder gibt es andere Gründe?

    Wollten sie tatsächlich nicht und wenn, gibt es nicht vielleicht auch verständliche Gründe? Ein paar Leute dürfen sich nicht impfen lassen aus gesundheitlichen Gründen, bei Anderen gibt es Risikofaktoren und eine noch unklare Lage, wieder Andere sind lediglich skeptisch gegenüber dem zum Termin angebotenen Impfstoff, weil es vielleicht gerade wieder Negativmeldungen dazu gab ... und manche haben tatsächlich einfach noch keinen Termin bekommen.


    Und selbst wenn sie die Impfung tatsächlich einfach nur ablehnen, dann ist das ihr Recht. Es mag vielleicht egoistisch sein, es mag vielleicht unsozial sein, es mag vielleicht dumm sein, es mag vielleicht kurzsichtig sein .... aber es ist legal.

    Du fragst, ob die von dir empfundene Bevorteilung/Benachteiligung gerecht sei, aber fragst du denn auch, ob eine Stigmatisierung als "Impfverweigerer" gerecht ist?


    Wurden oder werden bei euch auch Impftermine im Haus angeboten oder fahrt ihr auch alle zum Impfzentrum?

    Die "Verteilung" der Arbeit ist in dem Fall dem Arbeitgeber relativ egal. Die Arbeit muss gemacht werden. Wie, bleibt an den Abteilungen hängen.

    Da solltest du - oder ihr - als BR einhaken! Gibt es denn keinen Betreuungsschlüssel bei euch? Das kann und darf nicht einfach an den Abteilungen hängen bleiben, ohne diese zugleich auch mit den nötigen Mitteln, hier also ausreichend Personal, auszustatten!

    Daher wird es dann so sein, dass der geimpfte statt seinen 40 Patienten an dem Tag noch die 40 des nicht geimpften mitmachen "darf" plus evtl noch Patienten, die wegen Urlaubsüberschneidung durch den Tag anfallen

    Tatsache oder Vermutung? 40 Patienten pro Pflegekraft sind bereits viel (hängt auch von der Fachrichtung und tatsächlichem Aufwand pro Patient ab) und 80 selbst im Nachtdienst kaum zu stemmen, da muss eure Pflegedienstleitung - mithin der Arbeitgeber - dringend aktiv werden. Der BR ist die Mitarbeitervertretung und hier auch das Sprachrohr der Kollegen und darf und muss hier aktiv werden.

    Urlaub ist i.d.R. vorher bekannt und sollte bei der Personalplanung bereits berücksichtigt sein, der Punkt ist also irrelevant. Wenn man z.B. zwei examinierte Pflegekräfte plus zwei Pflegehelfer für die Tagschicht an normalen Wochentagen für die Bettenzahl benötigt, dann plant man die so ein und fertig - daran ändert sich auch durch Urlaub nichts. Hat man die Leute nicht, werden Betten geschlossen. Gängige Praxis.

    Ihr habt sicher auch Springer für genau solche Situationen kurzfristiger Ausfälle und zu guter Letzt gibt es auch bei euch vermutlich noch die Option, per Abordnung oder zur Not über Zeitarbeitsfirmen kurzfristig Personal auf die Station zu bekommen.


    Kann der Arbeitgeber mir aufgrund meines Impfstatus eine Gehaltserhöhung geben und dem Ungeimpften nicht?

    Was ist das denn für eine frei konstruierte Frage?! Und was hat das damit zu tun, dass Arbeitgeber ggf. Mitarbeiter zur Kontaktvermeidung freistellen müssen, deren Testergebnis noch aussteht? Das ist mir ein wenig zu viel Empörung, zu viel Emotion, sehr subjektiv gefühlte Benachteiligung, aber keine sachliche Betrachtung.


    Trotzdem zurück zur Frage: Blättere mal in deinen Seminarunterlagen, da sollte auch etwas zu finden sein, zum Beispiel bei der Betrachung des § 87 Abs. 1 BetrVg und dort unter Punkt 10 ("Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;") ..... ich meine, dass das schon beim BR1-Seminar drankam.


    Ich glaube ich muss einfach meine Einstellung dazu ändern...

    Gegen ein gesundes Gerechtigkeitsempfinden ist m.E. nichts einzuwenden. Aber du musst dir halt bewusst sein, welche Rolle du gerade vertrittst!

    Und wie du evtl. selber gemerkt hast, sollte ein BR mit seinem Wissen aus diversen Seminaren und ggf. den zusätzlichen Informationen u.a. aus den monatlichen gemeinsamen Gesprächen mit dem AG sowie natürlich dem Austausch mit dem Gremium da etwas anders herangehen als die nicht so gut informierte normale Pflegekraft, mehr den kollektiven Blickwinkel als den rein persönlichen finden, mehr lösungsorientiert agieren und kommunizieren als empört.


    MfG :)

    Scheeks

    nach den Informationen Club-Mate sind die 10 Stunden fix.

    hab ich gelesen, sehe es aber ebenso, wie es Albarracin in Beitrag #10 prima zusammengefasst hat:

    wie bereits beschrieben bedeutet die pauschale Abgeltung von Überstunden nicht, daß ein AN zu diesen Überstunden regelmäßig verpflichtet ist. Berechnungsmaßstab bleibt nach wie vor die jeweils gültige regelmäßige Wochenarbeitszeit.

    Es können eigentlich keine "fixen" 10 Stunden sein, sonst wären es keine Überstunden, sondern der Ingenieur hätte einen Vertrag mit 50 statt 40 Wochenarbeitsstunden. (auch das hat jemand schon zuvor auf den Punkt gebracht im Thread)

    Das wiederum wäre ein Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz, welches eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festschreibt. Es gibt dazu Ausnahmen, die bei einem Ingenier und vermutlich überwiegend Bürotätigkeit aber nicht greifen dürften.


    Deswegen halte ich diese "fixen" 10 Stunden tatsächlich für die durchaus nicht seltene Regelung, dass anfallende Mehrarbeit bis zu einer bestimmten Stundenanzahl/Höhe automatisch abgegolten wird, hier also monatlich bis 10 Überstunden. Fix dürfte daran der Wert von (bis zu!) 10 Stunden sein, nicht von vornherein gesetzte und zwingend zu leistende 10 Stunden.


    da Club-Mate die genaue Definition nicht kennt, sondern nur die Aussagen des Kollegen, müssen wir von 10 Stunden als feste Vereinbahrung ausgehen.

    Ich gehe von nicht zwingend davon aus, dass in der Firma das Arbeitszeitgesetz umgangen wird, sondern dass Club-Mate in Unkenntnis der genauen Regelung und Definition eine auf einem Missverständnis beruhende unzutreffende Beschreibung lieferte :-/

    Hallo Stefan, das ist m.E. weitgehend ok, was euer AG da niedergeschrieben hat.

    Ist natürlich schade und vielleicht auch nicht mehr zeitgemäß, wenn ihr nur den Mindesturlaub bekommt, aber für den Moment wohl auch nicht das Hauptthema.


    Wieviele MA zeitgleich weg und in Urlaub können (abzüglich Reserve für Krankmeldungen), können wir hier nicht abschätzen. Und das mit den max. 2 Wochen am Stück mag auf die ganz konkreten Umstände ankommen, lässt sich also nicht pauschal bewerten. U.U. könnt ihr als BR euch mal mal die betrieblichen Gründe darlegen lassen, weshalb nicht mehr auf einmal geht. Sommerferien nannte ich schon, evtl. branchenspezifische Lastspitzen, ....


    Ansonsten lies dich doch einfach mal ein, das ist noch eines der übersichtlichen und kürzeren Gesetze: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html

    Da steht auch ganz klar, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen ist. "ich mag gerade nicht, weil ich wegen Corona eh nicht wegfahren kann" ist kein valider Verhinderungsgrund, wohl aber Krankheit oder betriebliche Gründe - und nur dann ist der Resturlaub zu übertragen. Manche AG sind da großzügiger bei den persönlichen Gründen, aber eurer gönnt euch wohl nur das minimal Vorgeschriebene :-/


    Ich bin mir nicht sicher, ob man auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte einen festen Termin fordern darf, bis wann dieser zu verplanen ist ohne spätere Änderungsoption, zumal man manche Termine für Spezialkliniken o.ä. erst viele Monate später bekommt oder sich manche Termine erst kurzfristig ergeben können - hier können also kurzfristige Änderungsmöglichkeiten wichtig sein. Aber im Schwerbehindertenrecht ist Albarracin der wohl kompetenteste Forumsteilnehmer.


    Wir sind noch nicht so lange im Amt

    Hab ich gelesen, hast ja schon einige Themen gestartet. Im Moment zwar zweifellos schwierig, aber ihr braucht möglichst rasch die Grundlagenseminare (BR1 bis BR4 + AR1 bis AR3?) - und zwar ihr alle drei, nicht nur du als BRV. Die für eure Arbeit erforderlichen Seminare stehen euch ohnehin zu, wenngleich natürlich die Kürze eurer restlichen Amtszeit bald zum Problem werden kann - je näher der Wahltermin heranrückt, umso vehementer wird euer AG wohl weitere Seminare verzögern bis ablehnen. Kleiner Trost: dem neuen BR kann er diesbezüglich kaum noch Steine in den Weg legen, auch der darf und muss sich fortbilden, um "auf Augenhöhe" agieren zu können.


    Nochmal zu deiner BV: wenn du einen besseren Bearbeitungsstand hast und den für reif zur Unterschrift hälst, Anwalt als Sachverständigen (nicht Rechtsberatung, sondern als Sachmittel!) mit Prüfung beauftragen.

    Wenn der Kollege 4 Minusstunden ausgleichen will, dann muss er 14 Überstunden machen

    Und wenn er nur 6 Überstunden im nächsten Monat macht, dann hat er wieder 4 Minusstunden.

    Hier kann ich dir nicht folgen.


    Nach meinem Verständnis hat der Kollegen 40 Wochenstunden im Vertrag und bis zu 10 Stunden darüber hinaus sind von vornherein mit dem Gehalt abgegolten. Man geht also davon aus, dass sehr regelmäßig ohnehin Mehrarbeit anfällt.

    Es sind aber nicht automatisch 50 Stunden vertraglich vereinbart.


    Wenn wir mangels genauerer Informationen die vier Minusstunden mal so akzeptieren, muss der Mann auch nur diese 4 Stunden nacharbeiten. Und wenn der Kollege im kommenden Monat nur 6 Überstunden macht, ist das OK und es entsteht kein (neues) Minus, da sein Pensum nach Vertrag ja eh nur 40 Stunden umfasst und lediglich etwaige Mehrarbeit (Überstunden) bis zu einem Volumen von 10 Stunden pauschal abgegolten werden, also nicht separat verrechnet werden können. Zur Pflicht werden sie dadurch jedoch nicht.

    Soweit zu meinem Verständnis dieses Teilaspekts :)

    hallo Stefan, einige Passagen stehen ohnehin im Gesetz, was sollen sie also nochmal in einer BV?

    Der Urlaub soll zusammenhängend genommen werden ein Urlaubsteil mind. 3 Wochen auf Antrag.

    Den zweiten Teil verstehe ich ohnehin nicht. Da ist wohl was schief gegangen beim Zusammentragen.Und zum ersten Teil: Laut Gesetz soll der Urlaub zusammenhängend gewährt

    werden (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BurlG), aber schon im Absatz 1 desselben Gesetzes heißt es im Satz 1: "Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."

    Ich lese das so, dass der AG den Urlaub (nach Möglichkeit) zusammenhängend gewähren soll, wenn der AN ihn so wünscht, aber nicht, dass der AN den Urlaub auch möglichst zusammenhängend nehmen soll. Wenn es bei euch also keine betrieblichen Belange gibt, die möglichst zusammenhängenen Urlaub sinnvoll machen, warum also dann per BV die Urlaubswünsche der MA einschränken?


    Auch sonst sind ein paar mir schleierhafte Passagen drin. Wenn der Abteilungsleiter Kollisionen bei den Urlaubswünschen sieht, soll er das direkt mit dem BR besprechen? Warum nicht erst mit den betreffenden MA selbst? Manchmal stellt sich raus, dass der Eine zu Mutters 80. Geburtstag will oder die Tochter Konfirmation hat (i.d.R. nicht verschiebbar) und der Andere sich den Zeitraum eher unverbindlich "auf Verdacht" eingetragen hat. Auch dass man gleich eine neue Frist auf den ersten April setzt, wenn es zum 31. Dezember nicht klappte, erstaunt mich. Warum nicht einfach zeitnah oder binnen 14 Tagen oder in der Art? Und wenn es denn ein fester Termin sein soll, warum dann gleich satte drei Monate später? Und was ist mit Urlaub im ersten Quartal, wenn ihr erst zum zweiten schlichten wollt?


    Dann noch die leidigen Schulferien: Bei uns hat es sich bewährt, bei großem Andrang im Sommer ggf. max. 2 Wochen am Stück zu geben, also lieber mehr Eltern von Schulkindern zumindest zwei Urlaubswochen zu geben als wenigen Eltern vier bis sechs Wochen (wegen "soll zusammenhängend genommen werden"); wenn es weniger Eltern und Kollisionen sind, ggf. auch jeweils drei der sechs Sommerferien-Wochen.

    Der Abteilungsleiter prüft die Urlaubsanträge unverzüglich.

    So eine Formulierung führt ohne Präzisierung zu einem Antrags-Wettlauf!

    Sinnvoller wäre eine zeitnahe Prüfung nach Ablauf der Abgabefrist, was ich zumindest hier nicht so herauslesen kann. Was soll der AL denn auch prüfen, wenn er noch kein umfassendes Bild hat, wer wann Urlaub haben möchte und ob es Kollisionen gibt und wer dann aus sozialen Gründen (u.a. schulpflichtige Kinder) oder wegen Zurückstehen im Vorjahr ggf. zu bevorzugen ist? Er kann selbstverständlich vorher reinschauen und ggf. schon sehr zeitig auf Kollisionen hinweisen, aber sozusagen verbindlich prüfen mit Zu- oder Absage erst nach Ablauf der Abgabefrist.


    Dass nebenbei das Aushangsdatum deutlich vor dem Abgabedatum genannt wird, ist hingegen m.E. nicht falsch, aber zumindest etwas unglücklich. Die chronologische Reihenfolge Abgabefrist - Prüfung - ggf. Klärung - zuletzt Aushang erscheint mir sinnvoller.


    Noch ein wenig Pillepalle:

    ..... beraten sodann ..... mit dem ernsthaften Ziel der Einigung.

    Ja was denn sonst?! Sollte das nicht immer so sein? Tz tz tz .... was haste dir da nur zusammenkopiert .... :/


    Weiterhin finde ich die Paragraphen in deinem Entwurf sehr lang. Rechtlich kein Problem und förmlich vermutlich auch nicht, aber hinderlich, wenn man auf eine konkrete Einzelregelung eingehen will. Ich würde es nochmal unterteilen oder auf mehr Paragraphen verteilen, so oder so also besser untergliedern. Das ist aber schon Arbeit an der Form und nicht mehr am Inhalt, welcher natürlich sehr viel wichtiger ist.


    Zu guter Letzt streife ich mal eine ältere Diskussion im Kontext "öffentlicher Aushang" vs. DSGVO. Ist ein heißes Eisen und letztlich sollte der Plan wohl nur in der Abteilung einsehbar sein und max. auch da nur aushängen, wenn alle Betroffenen ihr Einverständnis gegeben haben und dies auch dokumentiert ist. Oder aber nicht ansprechen und keine schlafenden Hunde wecken ...


    Wie bereits suppenkasper schrieb, gehört der Passus mit den betriebsbedingten Kündigungen ohnehin nicht in eine Urlaubs-BV. Hat nichts miteinander zu tun und welcher AG würde so eine Kopplung unterschreiben?


    Mein persönliches und sehr subjektives Fazit: Ob man eine separate BV Urlaub abschließt oder keine, ist wohl sehr verschieden. Der obige Entwurf ist aber noch lange nicht vorlagefähig, er taugt maximal als erste Basis zur internen Diskussion im BR.

    Sorry für den Verriss, aber lieber ich/wir als euer AG ;)8)

    Ich sehe bei "Der Betriebsrat" eine Verwechslungsgefahr.

    :thumbup:


    "Der neue Betriebsrat" würde mir da spontan einfallen

    M.E. immer noch irreführend. Spätestens wenn wie bei uns viele Mitarbeiter mit schlechter Sprachkenntnis hinzukommen (*), die solch eine Bezeichnung als Vorschlagsliste mit dem neuen BR gleichsetzen könnten, weil sie weder die Feinheiten der deutschen Sprache noch die zahlreichen wissenswerten Dinge rund um diese deutsche Eigenheit "Betriebsräte" an sich kennen und verstehen, dürfte so ein Name irritierend und ggf. auch unangemessen manipulativ sein.

    Letztlich müsst ihr das aber nach euren Gegebenheiten bewerten und behandeln.



    *) MA aus annähernd 100 Nationen, in D seit <3 Monaten bis > 30 Jahren, sprachlich volle Bandbreite zwischen mündlich wie schriftlich souverän und mühsam radebrechend und kaum verstehend wie auch kaum verständlich

    Mein zweiter Stellvertreter plaudert interne hoch geheime Informationen aus.

    Woher hat er diese Informationen überhaupt? Was er nicht erfährt, weil kein Vertretungsfall eingetreten ist (bei dem neben der Vertrauensperson auch der erste Stellvertreter verhindert ist) und er also vertrauliche oder gar geheime Informationen weder wissen sollte noch dürfte, kann er auch nicht ausplaudern. Wie so oft gibt es also mehr als einen Aspekt und schon vorher hat irgendwer geplaudert.

    Moritz: bei einem unserer Seminare (müsste bei BR1 oder bei AR1 gewesen sein, also bei einem der ersten) kam die Frage nach einer Wahl ohne ordentlichen Top auf der TO auf und wurde vom referierenden Juristen mit der Zwei-Wochen-Frist beantwortet. Leider habe ich die Details der Begründung und Optionen nicht mehr parat, muss ca. 2 1/2 Jahre her sein und ergab sich auch nur aus den interessanten Diskussionen bei den Seminaren, steht also nicht nachlesbar im Script. Bin mir aber einigermaßen sicher, dass er auch darauf verwies, das Thema einfach neu auf die TO zu setzen und eine Ab- plus Neuwahl durchzuführen.

    Hallo Hafenkasper,


    ergänzend zu den Vorpostern: Die BR-Wahl selber kann man nur 2 Wochen lang anfechten ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 19 Abs. 2 BetrVG) und für die Wahl von BRV und Stellvertretung gilt offensichtlich dieselbe Regel.

    Ende April bist du für die Anfechtung einer Wahl von Ende Januar also ohnehin zu spät dran.


    Wie OHadle schon schrieb: Mitstreiter suchen, Thema auf die Tagesordnung setzen lassen und ggf. Stv. abwählen und neu wählen. Sinnvollerweise vorher auch mal klären, ob es denn überhaupt Kandidaten gibt, die den Job übernehmen können und wollen und ggf. auch genug Stimmen bekämen.


    Dem AG würde ich diesbezüglich auch nichts verkaufen oder groß erklären, sondern einfach eine Änderung mitteilen. Es hat sich halt eine Änderung ergeben, also dasselbe wie bei vielen anderen Stellen und Positionen, wo es ebenfalls keine Begründungen o.ä. gibt.


    Schönes WE :)

    der Kollege hat 10 Inklusivstunden

    Was passiert denn, wenn der Kollege in einem Monat 12 Stunden "zuviel" arbeitet? Werden die 2 Stunden über den bis zu 10 pauschal abgegoltenen Stunden dann auf ein Gleitzeitkonto o.ä. gepackt oder werden die dann einfach verworfen und der gute Mann hat dem AG zwei Stunden geschenkt?

    Falls Gleitzeitkonto, lassen sich die im Einzelfall fehlenden 4 Stunden ja vielleicht von dort "abbummeln" ...

    Alle Brücken werden gesperrt um Binnentourismus zu erschweren.

    Neuer Aufschwung für Fähr-Dienste vom Ruderboot für Rucksacktouristen bis zur LKW-Fähre :D

    Achnee, bei dienstlicher Veranlassung einer Reise besteht ja kein Ansteckungsrisiko ... *auweia* ... es reichen also PKW-Fähren.


    Hab ich da nicht letzten September putzige Elektroboote auf dem Bostalsee gesehen? Kann man sicher auch auf dem Main verwenden, wenn z.B. der Eiserne Steg gesperrt wird.

    Sorry für OT. Kann gern aus dem Thread gelöst und verschoeben werden, sofern der Zusammenhang bestehen bleibt.


    da fühlt sich jemand in seinem Ego getroffen ?

    Sehr geschätzter albarracin,


    das war ja nun eine seltsame Antwort auf meine sarkastische Reaktion zuvor. Ich war schon zuvor ob der Unsachlichkeit ausgerechnet von dir überrascht, und nun legst du die Latte nochmals deutlich tiefer mit mit solchem Kinderkram wie dem angeblich getroffenen Ego? Glaubst du denn tatsächlich, dass mich solche unsachlichen Anraunzer beeindrucken? Dafür kommst du um einige Jahrzehnte zu spät.


    Und bei allem Verständnis für deine Ansicht und die nicht unberechtigte Begründung, so vermisse ich hier wie auch bei dem unqualifizierten Nachsetzen doch komplett jene Souveränität, die deine Beiträge hier wie bei Komsen sonst auszeichnet und für die sicher nicht nur ich dich dich ehrlich schätze. Du hast dich ausschließlich daran hochgezogen, dass ich sogar zugab, noch nicht so bewandert zu sein. Mit keiner Silbe bist du jedoch auf meine Worte danach eingegangen: Was daran war denn so falsch, dass du derart die Contenance verloren hast? Einfach nur auf dem falschen Fuß erwischt?

    Kommt vor, kein Problem. Schwamm drüber.


    Ich lasse mich gern darauf hinweisen, wenn ich irre, denn noch habe ich das Dazulernen längst nicht aufgegeben. Hier und da werde ich auch künftig sicher mal einen Rüffel kassieren, das gehört dazu. Aber wenn's erneut derart kindisch wird, werde ich erneut mit erstauntem, vielleicht auch amüsiertem Lächeln kontern.


    Gerne nehme ich immerhin zur Kenntnis, dass du mit begründeten abweichenden Meinungen kein Problem hast. Ich werde weiter mitlesen, weiter viel lernen (auch bei Seminaren, wenn die wieder stattfinden und nicht erneut abgesagt werden), ab und zu auch kommentieren.


    Dir und allen Mitlesern einen schönen Restsonntag, ausdrücklichen Dank für eure i.d.R. klugen, lesenswerten und lehrreichen, manchmal auch erfrischend albernen Beiträge, alles Gute und bleibt gesund.

    Scheeks