Beiträge von Scheeks

    .. wenn alle eine 6 in der Prüfung haben, ist der mit der 5 der Klassenbeste

    Wenn alle eine 6 haben, kann niemand eine 5 haben :P ;)


    Naja und die Linke ist ja praktisch das Ergebnis der Selbstzerfleischung der SPD. Ich hatte immer das Gefühl die SPD hat sich damals selbst das Herz heraus gerissen. ...also die Linke ist quasi das Herz der SPD, ohne Gehirn oder irgendeinen Verstand und die SPD hat da wo das Herz sein sollte ein Loch, welches die CDU fleißig mit "wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten" gefüllt hat.

    Sehr hübsch zusammengefasst :)



    zumindestens könnte es tatsächlich das geringste Übel sein

    Da ich ab und zu mal umgezogen bin, bin ich zu der Ansicht gelangt, dass es eben auch von den lokalen Politikern abhängt, wie welche Partei wahrgenommen wird. Vor über 20 Jahren gabs in Brandenburg zumindest im Süden von Berlins Speckkgürtel einige wirklich gute LINKE Kommunalpolitiker (k.A. wie es heute ist, bin da schon länger weg) und dennoch würde ich diese Partei nur ungern auf einer soliden Machtbasis wie die Union sehen.

    Hier und da hat es sehr gute Unions-Kommunalpolitiker und andernorts gibts auch richtig gute Grüne in lokaler oder regioanler Verantwortung, der BaWü-Chef wurde diesbezüglich ja bereits erwähnt. Mit SPD sieht es ähnlich aus, auch wenn die bundesweit eigentlich keine Klientel mehr haben.

    Alles in allem: ja, ich schaue auch nur noch, welche Gurkentruppe das momentan geringste Übel zu sein scheint (und ich lese mir dazu sogar diverse Wahlprogramme durch, also auch die Inhalte ab der zweiten Seite und nicht nur die Schlagzeilen auf dem Deckblatt), denn gute Konzepte haben sie allesamt nicht.

    wir haben zwei mitarbeiter beim br

    Hallo mpunkt, für den Fall, dass es mit dem eigenen BR nicht klappen sollte, komme ich nochmal auf die eigene Liste für einen "gesamt-BR" zurück: diese eure beiden Mitarbeiter (MA) im jetzigen BR schließen ja ohnehin nicht aus, bei der nächsten Wahl eine eigene Liste aufzustellen. Wenn diese auch nur von 120 oder 100 eurer 150 MA gewählt wird, KÖNNTE es reichen, einen eigenen MA eures Vertrauens in den nächsten BR zu bekommen. Bei insgesamt 2500 Wählern wird das knapp, aber einerseits habt ihr ja vielleicht auch Vertraute oder "Leidensgenossen" in den anderen GMBHs und mit etwas Wahlwerbung bekommt ihr von dort vielleicht auch noch Stimmen ... und andererseits ist ja auch offen, wieviele von den insg. 2500 MA überhaupt wählen. Je geringer die allgemeine Beteiligung, desto besser ist eure Chance, bei hoher Beteiligung in eurer GmbH sogar mehrere eurer MA in einen neuen "Gesamt"-BR hineinzukriegen.

    Gaaanz wichtig: Dass sie als Neulinge in Unterzahl dort auch nicht so arg viel reißen können in den ersten Monaten oder vielleicht der ersten Amtszeit, sollte euch aber bewusst sein. Es braucht einen langem Atem und auch eine langfristige Unterstützung, sonst wird das für eure GmbH-Mitarbeiter, für die Kollegen der gewählten MA und noch viel mehr für die Gewählten selbst eine sehr entmutigende und frustrierende Zeit.


    Und als abschließenden Gedanken ohne Relevanz für die nächste Amtszeit: diese beiden erwähnten MA im BR sind ja auch nicht dort hinein gekommen wie die Jungfrau zum Kinde, sondern irgendwer muss die ja aufgestellt und gewählt haben.


    Wie auch immer, ich wünsche viel Erfolg. :)

    Der Schwerpunkt liegt hier mehr auf Inhalt & Information und weniger auf Form & Stil

    Da bin ich völlig einverstanden. :thumbup:

    Je nach Medium achte ich auch mehr oder weniger auf die Schreibweise. Abzugebende Arbeiten überprüfe ich mehrfach, wissenschaftliche Arbeiten habe ich seinerzeit gegenlesen lassen (Vier- oder gar Sechsaugenprinzip), dagegen im IRC als quasi "extremstes" Gegenbeispiel geht es primär fix - inkl. Tippfehlern.

    Foren und das Gros an E-Mails liegen irgendwo dazwischen, i.d.R. also zumindest überfliegen vor dem Absenden und dabei gesehene Fehler noch ausbügeln.

    Messenger auf dem Smartphone sind ein eigenes Thema, hin und wieder bemerke ich viel zu spät, was die Auto"korrektur" mal wieder für Kapriolen geschossen hat ...


    Aber der oben erwähnte Spruch geht mal überhaupt nicht aus genannten Gründen. Und ich finde es außerordentlich amüsant, dass mehrere "gefällt mir nicht" kommen, natürlich ohne Gegenargumente. Dass meine Ansicht bei einigen Gruppen unpopulär ist, ist mir selbstredend bewusst, aber immerhin kann ich meine Meinung dazu begründen .... nonverbale Kommunikation ist auch gut und wichtig, aber ab und zu unzureichend :)


    PS: evtl. kann man den ganzen Teilthread ab Beitrag #10 abtrennen, hat ja mit dem Entfristungsthema nichts mehr zu tun. Und auf der Spielwiese oder im Sonstiges-Bereich o.ä. weiterzumachen, mildert den Spaß ohnehin nicht 8)


    Und beim nächsten Thema geht es ja sicherlich ohne mitgeschleppte Animositäten weiter, so unter uns Erwachsenen ... ;)

    Ich sag immer: "Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten".

    Ich staune immer wieder, wie sich Leute praktisch selbst abwatschen mit solch einem .... unklugen Spruch.

    Der ist nämlich auch ein Synonym für "ich bin nicht dran interessiert, eigene Fehler abzustellen" oder "ist mir doch völlig egal, ob mein Geschreibsel für dich gut leserlich und verständlich ist oder nicht" usw. und man stellt sich daher selbst ein unnötig schlechtes Zeugnis aus. ;)

    ... oder aber über Powershell Scripts für jeden Mitarbeiter individuell.

    Bei uns haben die Mitarbeiter keine Möglichkeit, die Powershell aufzurufen. Allerdings weiß ich nicht, ob sie bereitgestellte "vorgefertigte" Skripts ausführen könnten. Vermutlich nicht, denn sonst könnten sie durch Veränderung solcher Skripts doch wieder Dinge tun oder irgendwas starten, was nicht gewollt ist.

    (Und ich bin mir relativ sicher, wenn der Admin sein Fach versteht, kann er hier wahrscheinlich auch ein Skript o.ä. basteln, womit das per Knopfdruck geht.

    Die sog. Systemrichtlinien (GPO) sollten das leisten und, wie ich erst danach las, tun sie das auch:

    Nach Aufklärung der dt. GL von unserer Seite und RS mit unserem ADmin konnte MS Analytics für unsere Niederlassung mit einer Richtlinie abgeschaltet werden.


    Ansonsten würde ich die Aussage ...

    Generell sollte man bei der Einführung von Office 365 Vorsicht walten lassen.

    ... samt dem ganzen Rest des Beitrages #4 unterstreichen und auf jeglichen Cloud-Kram ausdehnen.

    Die Infos sind vage, man muss viel mutmaßen. Aufgrund ganz grob vergleichbarer Umstände bei uns frage ich mich, ob der AG denn im diskutierten Fall wirklich noch priorisiert hat.

    Bei uns wurden ganz am Anfang auch Termine direkt in unseren Häusern angeboten, zu denen teils eigene Ärzte und hauptsächlich Mitarbeiter des Impfzentrums unsere Kollegen geimpft haben.

    (nur für diese Kollegen gab es auch die Zweitimpfungen direkt bei uns)


    Prio 1 nach StiKo können wir mal auslassen, über 80jährige MA haben wir nicht.

    Prio2 jedoch traf und trifft uns als Krankenhaus voll, zuerst natürlich Pflege und Ärzte, aber auch Reinigung, Funktionsbereiche, andere Patientennahe Abteilungen und schließlich auch Patientenferne Beschäftigte wie Haustechnik, Patientenverwaltung und -abrechung, Medizincontrolling, Schreibdienst, IT, FiBu und Personalabteilung bis zu Hausmeistern usw., ohne die so ein Laden nicht sehr lange läuft.

    Unser AG hat also flugs die Impfbereitschaft abgefragt und zu den Terminen dann jeweils "einen ganzen Schwung" derjenigen eingeladen bzw. ihnen die Termine mitgeteilt - i.d.R. sehr kurzfristig, m.W. eigentlich stets nur einen Tag zuvor. Ähnlich dann später auch bei den Terminen im Impfzentrum, welche über den AG organisiert wurden.

    Als problematisch erwiesen sich die im Februar/März noch zahlreichen Rückzieher, wo "einbestellte" Kollegen dann abgesagt haben oder nicht erschienen. Impfzentrum sagt beispielsweise, dass sie am anderen Tag 50 oder 100 Dosen verfügbar haben und der AG diese Anzahl an Leuten schicken kann/soll (die bereits nach StiKo dran sind natürlich), in einem Fall sind wohl ca. ein Drittel der Informierten (die sich ausnahmslos zuvor als "impfwillig" gemeldte hatten), nicht erschienen und davon wiederum die meisten ohne Abmeldung ...

    Dafür wurden dann, soweit solche "Ausfälle" überhaupt rechtzeitig bekannt waren und andere berechtigte Kollegen im Hause oder zumindest erreichbar und in der Nähe wohnend, mehrfach auch andere Kollegen gefragt und ggf. "vorzeitig" geimpft, die sonst erst etwas später drangekommen wären ....


    .... eine "Priorisierung durch den AG" gab es bei uns also m.E. nicht und auch im geschilderten Fall ist völlig unklar, ob das der Fall war und dieser Aufhänger denn überhaupt einer ist.

    Danke Nordfriese,


    ich sehe uns an sich ordentlich "versorgt", aber war nur etwas unsicher, weil ich hier und anderswo manchmal las, dass einige BR eigene Server oder Speicherbereiche haben oder wollen oder wie auch immer. Es gibt ja keine Definition, was konkret denn so ein gesicherter Bereich sei.

    Da ich selber IT mache/bin (drum kenne ich auch die Zahl der Gruppenordner und habe über die Jahre wohl fast die Hälfte davon selber angelegt) , sehe ich es ohnehin wie du, dass man da nicht in fremde Ordner schaut. Arbeitsmoral, Verständnis von Datenschutz, keine Zeit sowieso .... geht mich einfach nix an. Punkt.


    Aber einige meiner jüngeren Kollegen sind da leider noch nicht so sattelfest, um solche von dir erwähnten Begehrlichkeiten abzublocken, ohne ins Trudeln zu kommen oder Angst zu kriegen. Aber ich habe abseits des normalen Geschäfts auch ein Auge auf einige der Berechtigungsgruppen für diverse Gruppenordner, u.a. BR und SBV.


    Sorry Sven für den Exkurs, wollte und will deinen Thread nicht übernehmen o.ä.


    MfG :)

    Hallo,


    den Teil mit dem gesicherten Bereich finde ich spannend.


    Wir haben einen eigenen Gruppenordner für den BR, den außer den BRM nur die IT-Menschen sehen, die auch sonst alle >300 Gruppenordner im Gruppenlaufwerk (inkl. den Ordnern der GF oder Perso etc.) sehen. Gesichert ist das also, aber langt es einerseits oder darf man andererseits mehr verlangen?


    MfG

    Scheeks

    Hallo Dominic,das Thema kam bei uns (im Krankenhaus und bei dem Anlass (nur) im Kontext der Pflege) mal im Dienstplanausschuss auf und wir sind zum Schluss gekommen, dass die Namen höchstwahrscheinlich (*) wohl nach DSGVO nicht mehr aushängen dürften ohne dokumentiertes (**) Einverständnis der dort aufgeführten Personen.

    Da die Dienstpläne jedoch in den Stationszimmern bzw. den Pausenräumen der Stationen hängen, also sämtlich ohne "Publikumsverkehr", wollten wir dieses heiße Eisen nicht anfassen und keine schlafenden Hunde wecken, solange keine Krankenschwestern oder -pfleger (ich bitte um Nachsicht wegen dieser Vereinfachung der diversen korrekten Berufsbezeichnungen) Einwände erheben oder nachfragen.


    Bei fest zugeordnetem und vor allem ausreichendem Personal wäre das unserer Einschätzung nach nur ein einmaliger mittlerer und im laufenden Betrieb minimaler Aufwand. Aber nicht zuletzt wegen Abordnungen auf andere Stationen oder Aushilfe usw. sowie rotierender Krankenpflegeschüler und diverser weiterer Faktoren könnte sich die "Verwaltung" der Einwilligungen an sich kompliziert gestalten - denn andererseits kommt es "dank" des Pflegepersonalmangels sehr oft dazu, dass bei Ausfällen die Telefoniererei losgeht, ob und wer einspringen kann, und dafür ist so ein einsehbarer Dienstplan mehr als nur nützlich.

    Nicht-Aushängen wäre jedenfalls ein größeres Thema, da müssten Prozesse geändert werden.


    *) Rechtssicherheit könnten evtl. unsere DSB und/oder Juristen beisteuern, aber andererseits rechne ich ohnehin bis ca. 2023 oder max. 2024 mit einem Urteil mind. eines Landesarbeitsgerichtes, weil das Thema unweigerlich früher oder später vor Gericht landen wird. Ist es womöglich bereits und ich habs es nur nicht mitbekommen, weil es nirgends stand, wo es Laien wie ich mitbekommen.


    **) Vermutlich muss das irgendwie dokumentiert werden, weil es sonst fast zwangsläufig früher oder später zu Streit kommen wird, egal ob jemand seine frühere Zustimmung vergessen hat oder spontan die Meinung ändert oder einfach nur launisch ist.

    Verballhornung (als bewusst falsch!): "Rode mol mit Rosenkohl"

    Wie heißt dieser Bayer, der alles mit o spricht? Eiwanger oder so? Gäbe es den nicht, würde ich den Ulk versehentlich als sächsisch titulieren :D

    wir bekommen die Verträge nicht zur Sicht und in den Anhörung wird so etwas nicht erwähnt bzgl. Befristung mit oder ohne Grund

    Hallo,


    Arbeitsverträge kriegen wir auch nicht, aber ob eine Einstellung oder Versetzung o.ä. befristet ist oder nicht und wenn ja, aus welchem Grund, gehört m.E. zu den umfassenden Informationen, die der AG vorzulegen hat; und die bekommen wir auch. Wie soll ein BR sein Mitbestimmungsrecht und seine Pflichten ordentlich ausüben, wenn ihm relevante Informationen fehlen?


    MfG

    Scheeks

    Danke :)


    Schwer zu lesen und ihr werdet wohl einen Anwalt brauchen zur Klärung.

    Der AG muss dem Mitarbeiter ermöglichen, den Urlaub wahrzunehmen, und förmlich und rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaubsanspruch bei Nichtinanspruchnahme verfällt. So weit, so gut - wegen dieses Urteils weisen Arbeitgeber seit ca. 2018 auf den Resturlaub hin ...


    Ob und wie sich das Urteil auf einen Anspruch auswirkt und anwenden lässt, der zuvor weder dem AN noch dem AG überhaupt bekannt war, muss euer Jurist beantworten. Weder konnte der AN den Urlaub überhaupt beantragen noch konnte der AG vor Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres auf den drohenden Urlaubsverfall hinweisen. Das Urteil ist also nicht 1:1 übertragbar auf euren Fall, da andere Voraussetzungen und eine andere Ausgangssituation.


    MfG :)

    Doreen: hast du einen Link zum besagten Urteil, damit man sich da mal einlesen kann?

    Bis zu einer anderslautenden Erkenntnis bin ich Tobias' Ansicht, da ich das ebenso in Erinnerung habe. Das mag veraltet sein, dazu müsste man aber wissen, was genau dem EuGH vorgelegt wurde, wie die Entscheidung und vor allem die Begründung lautete; auch Nicht-Juristen können zumindest manchmal halbwegs korrekte Schlussfolgerungen ziehen :)

    Hallo nochmal,


    ergänzend zu rtjums Antwort: Zusatzurlaub der Vorjahre ist wie regulärer Urlaub zu behandeln, sprich, es gelten dieselben Fristen zum Nehmen oder eben auch Verfallen des Urlaubs. Wenn ihr wider Erwarten einen Tarifvertrag oder eine BV hättet, welche(r) die Mitnahme oder den Übertrag nicht genommenen Urlaubs über den 31. März des Folgejahres hinaus erlaubt (Langzeiterkrankung liegt ja nicht vor) und auch die Bedingungen dafür über die übliche Formulierung (in der Person des AN liegende oder betriebliche Gründe) hinaus erweitert, dann gäbe es möglicherweise einen Anspruch auf die Tage des direkten Vorjahres. Damit ist aber wohl kaum zu rechnen, so dass der Anspruch aus 2020 inzwischen, immerhin schon Anfang Mai 2021, verfallen sein dürfte und dies je nach den erwähnten Bedingungen zum Übertrag wahrscheinlich sogar schon ab Jahresanfang war.


    Der Anspruch aus 2019 ist aus genannten Gründen m.E. so oder so verfallen.


    MfG

    Scheeks



    Update: Ohadles zwischenzeitlich abgesendete Antwort trifft es auf den Punkt :)  :thumbup:

    Hallo Doreen,


    da der Anspruch auf den Zusatzurlaub einerseits rückwirkend ab 2019 bestand und im jetzt laufenden Jahr rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres geltend gemacht wurde, besteht für 2021 der Anspruch auf die volle Arbeitswoche (also 5 Tage bei regelmäßiger 5-Tage-Arbeitswoche) Zusatzurlaub.


    Die anteilige Gewährung wäre nur korrekt, wenn der GdB irgendwann zwischen dem 1. Januar und "heute" des laufenden Jahres festgestellt worden wäre, also dieser Urlaubsanspruch nicht bereits ab dem 01.01. bestanden hätte. Dieser Fall, der bei deiner Person X aber nicht zutrifft, ist im § 208 Abs. 2 Satz 1 SGB IX geregelt.


    MfG

    Scheeks

    Mit den bei uns installierten und lizensierten Modulen nicht. Ich bin auch nicht sicher, ob es ein derartiges Modul gibt, denn das ist m.W. nicht die Zielrichtung dieser Software. Sie kann m.W. auch Software-Inventarisierung und das bereits erwähnte "deployment", also die Softwareverteilung, aber Aktivitätsverfolgung (harmloses Wort für Überwachung) wohl eher nicht.


    Meiner Ansicht nach kennt unsere Instanz nicht einmal die Anwender - habe es aber schon länger nicht verwendet (kam nach einem Update nicht mehr rein und unsere Admins sind überlastet, so dass die Anwendung auf meinem Notebook wohl noch länger nicht laufen wird) und daher schon vergessen, ob ich dafür einen eigenen Account brauchte oder ob das mit unserem Actice Directory verknüpft ist und mein "normaler" Admin-Account langt.


    Wie gesagt, es hängt letztlich von der Art der Installation und den tatsächlich erworbenen Bausteinen/Modulen ab, welche Funktionalität ihr zur Verfügung habt und einsetzen könnt. Aus der Ferne kann man dazu wenig sagen.


    Ihr habt doch Leistungserfassung durch Software sicherlich ohnehin in euerer BV IT ausgeschlossen und ebenso die Verwendbarkeit eventuell angefallener Daten dieser Art für jegliche personalrechtliche Konsequenzen. Das macht diese Profilbildung nicht unmöglich, aber zumindest unattraktiv, weil die Ergebnisse nicht verwertbar sind - und dann ist es rausgeworfenes Geld, also unrentabel. Nebenbei schadet es wohl nicht, einen erfahrenen IT-Mitarbeiter mit hoher Sozialkompetenz im BR zu haben :)

    Hallo Threadstarter,

    Was kann es noch?

    Das hängt davon ab, welche Komponenten/Module von Matrix42 Empirum ihr gekauft und lizenziert habt.


    Wir setzen es ein, um neue PCs und Notebooks zu installieren. Man muss dafür vorher Arbeit investieren und die zu installierenden Softwareprodukte (Programme) paketieren. Dies kann man selber erledigen und dann auch individuell anpassen kann oder man greift auf den Katalog des Anbieters mit sehr vielen paketierten Programmen in verschiedenen Versionen und Sprachen zu. Beides hat Vor- und Nachteile und wenn ich es richtig verstanden habe, fahren wir das gemischt.


    Mein Part dabei ist nur, ein neues Notebook ans Netz zu hängen und per Netz (PXE) zu booten. Dann findet sich die MAC-Adresse im Matrix42 Empirum, die gebe ich frei, vergebe einen Gerätenamen/Hostnamen und weise die Betriebssystemversion sowie die zu installierenden Programme zu. Notebook nochmal per Netz starten und je nach Geschwindigkeit der Komponenten und Umfang der zugewiesenen Pakete 30 bis 90 Minuten später holen. Ist natürlich nur eine sehr grobe Beschreibung, denn u.U. muss man noch ins BIOS der Rechner und ein paar andere Kleinigkeiten, aber es umreißt hoffentlich den kleinen Teil, den ich damit zu tun habe.


    Windows-Updates kommen über den eigenen WSUS-Server, einige andere möglicherweise auch über Matrix42, da müsste ich fragen.


    Personenbezogene Daten werden zumindest bei uns nicht in diesem System erfasst - bestenfalls schreibe ich noch einen Anwendernamen ins Kommentarfeld des Notebooks, damit wir Wochen später noch reletiv schnell nachsehen können, werden beispielsweise das Gerät NB-FIBU3 oder NB-GF5 erhalten hatte ... zumindest ich sehe bei den von uns verwendeten Modulen keinerlei Risiko für Mitarbeiter.


    Folge dem Rat von rtjum, schaltet euren eigenen Sachverständigen frühzeitig ein. Er kennt im Gegensatz zu uns vermutlich auch eure BV IT und kann ggf. bei der IT die richtigen Detailfragen stellen, um evtl. noch fehlende Infos einzuholen ...


    MfG

    Scheeks