Hallo,
Sollten wir in diesem Fall der Kündigung dann wiedersprechen?
Ihr habt keinen Hebel für einen Widerspruch, wie die beiden Kollegen zuvor schon korrekt geschrieben haben.
Eine Möglichkeit die ich gefunden habe wäre die Kündigungsfrist so zu verlängern das eine weitere Testphase möglich wäre.
Gibts da Obergrenzen?
Diese Option hat unser AG auch schon genutzt: also Kündigung in der Probezeit (nachfolgend KiPZ, denn ich bin schreibfaul) fristgerecht ausgesprochen "hat sich nicht bewährt", aber Kündigungstermin noch (einen Monat?) weiter in die Zukunft gelegt als die Minimalfrist, eben genau als Bewährungsoption: Bei Bewährung wird die Kündigung zurückgenommen (wofür der BR übrigens nicht zustimmen muss).
Bei eventuellen Obergrenzen muss ich passen. Natürlich muss die KiPZ fristgemäß zugestellt werden. Aber wieviel weitere Bewährungszeit zugestanden werden kann, weiß ich nicht. Sofern es dafür Grenzen gibt, vermute ich mal, irgendwo zwischen einem und drei Monaten, eventuell auch maximal für die Krankeheitsdauer ... ?
Sehr lange kann das kaum gehen, sonst würden wohl alle AG nach ~fünf Monaten - in der Probezeit! - kündigen und die Leute dann quasi endlos weiter arbeiten lassen, immer mit der bereits ausgesprochenen (!) Kündigung im Nacken und ohne Mitbestimmung für einen Rauswurf irgendwann später.
Der MA war knapp 2 Monate Verletzt und hatte danach immer mal wieder Probleme die auf die Verletzung rückzuführen waren.
Das macht es für ihn und für euch kaum leichter, denn der AG wird hier wohl von einer "schlechten Prognose" reden .... :-/