Beiträge von Scheeks

    Off-Topic-Anmerkung: In Zitate hineinschreiben ist außerordentlich unglücklich, da eigene Ergänzungen darin schwer zu finden sind, sofern überhaupt jemand an so einer unüblichen Stelle nach Antworten schaut ... :(

    Lieber nur die Stellen einzeln zitieren, auf welche man reagieren mag, statt sog. "full quote" (Zitieren kompletter Beiträge).


    Zudem kann man wiederum nicht Teile auf Zitaten zitieren, was die Antwort auf derart eingefügte Sätze erschwert ....

    Ich kopiere deswegen mal und mache manuell ein Zitat daraus:

    Zitat

    Der Betriebsrat ist bei dem Fall mit im Boot. Zusammen haben wir gestern dafür sorgen können dass der MA erstmal wieder in der Werkstatt ist.

    Na da ist doch prima :thumbup:

    Nur der Vollständigkeit halber:

    ... dann hätte die SBV und der BR den Fragebogen der Agentur für Arbeit, jeweils direkt angeschrieben, auf dem Schreibtisch liegen.

    ... sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller diese Option jeweils auch tatsächlich ausgewählt hat.

    Man kann oder muss da nämlich jeweils separat für Arbeitgeber, Mitarbeitervertretung sowie Schwerbehindertenvertretung wählen/ankreuzen, ob diese befragt werden sollen oder nicht.

    Das mit der Aktennotiz habe ich aus dem Buch "Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z" vom BUND Verlag

    Danke, habs gefunden beim Stichwort 'Ordnungswidrigkeit'. Zumindest in meiner vorliegenden 7. Auflage (die 8. bestelle ich die Tage mal) ist auch ein Musterschreiben dabei, adressiert an die Personalabteilung.

    Je nach eurer Konstellation passt dort die Personalleitung oder eben die Betriebsleitung oder Geschäftsführung besser - und du kannst es auch sowohl an die Personalleitung und die/den GF adressieren und versenden.


    Davon unabhängig stimme ich dem Ledertaschenmann ....

    Wichtiger ist zunächst: a.) der Kollege wurde ohne Zustimmung des BR versetzt. b.) dem Kollegen drohen gesundheitliche Gefahren bei der neuen Tätigkeit. c.) die Versetzung ist unwirksam. Hier solltest du im Interesse des Kollegen unverzüglich handeln.

    ... und anderen Vor"rednern" zu: Schreiben (*) aufsetzen und parallel schauen, dass der Kollegen (zurück?) auf eine leidensgerechte Stelle kommt bzw. seine aktuelle Stelle zügig leidensgerecht angepasst/ausgestattet wird, ggf. mit Unterstützung vom Technischen Beratungsdienst des Integrationsamts.


    Ebenfalls parallel mal mit dem Betriebsrat reden, ob der denn überhaupt zur Versetzung angehört wurde und wieso er ggf. zugestimmt hat - womöglich wusste der BR ja nichts von der Schwerbehinderung/Gleichstellung ...?

    Und eventuell wurde das auf einer BR-Sitzung behandelt, zu welcher du an der Teilnahme verhindert warst oder nicht eingeladen wurdest ...? Das Thema ist ggf. noch etwas größer als bisher beleuchtet.
    BR und SBV sollen Hand in Hand arbeiten.


    *) Das Wort "Aktennotiz" finde ich im obigen Kontext unglücklich, denn das ist an sich erstmal nur eine (formlose) Notiz, welche man in eine Akte abheftet. Dem Wortsinn nach hat das wenig mit einer Information an Dritte zu tun und auch nichts mit einer Aufforderung o.ä. :(

    Ohne Kenntnis des MTV ist das alles Kaffeesatz-Deuten.

    Bei uns ist die Fahrt zur Arbeitsstelle privat, d.h. keine Arbeitszeit, egal ob Firmenwagen oder Privatfahrzeug oder Fahrrad oder Öffis, die Arbeitszeit beginnt beim Einstechen.


    Normalerweise startet die Arbeitszeit am Standort der Firma. Diese 50 Minuten sind quasi Wegezeit, die du sonst auch privat aufbringen müsstest, um zu deinen Firmensitz und dann auch wieder nach Hause zu gelangen. Dies wäre also eigentlich keine Arbeitszeit

    :thumbup:

    Möglicherweise (!) sollen die erwähnten 50 Minuten dies irgendwie abbilden, um eine Bevorteilung durch Firmenfahrzeug und Beginn der Arbeitszeit mit Abfahrt ab zuhause auszugleichen gegenüber MA ohne Dienstwagen ... aber für eine akkuratere Einschätzung fehlen Infos.


    Flexington behalte bitte im Hinterkopf, dass dies ein Forum für Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertretungen ist und eine Rechtsberatung weder liefern kann noch darf.

    Moin Gruenschnabel

    das Missverständnis rührt wohl von der wiederholten Verwendung von „Rücksprachen“. Das ist halt kein definierter Begriff und deine mehrfache Nutzung exakt dieses Wortes legte durchaus nahe, dass es bei euch (?) genutzt wird, um die Beteiligung der SBV zu untergraben á la „nennen wir die Sitzung halt `Rücksprache`, dafür gibt es keinen Beteiligungsanspruch“.


    Manchmal ist es wirklich besser, die Formen von Einzelgesprächen näher auszuführen, statt sich auf einen Begriff (für offenkundig verschiedene Arten von Gesprächen verschiedener Interessengruppen!) zu versteifen, mit welchem sonst niemand etwas anfangen kann ;)


    MfG

    Scheeks

    Sind bei diesen Besprechungen jedoch nur einzelne PR-Mitglieder vertreten so handelt es sich offensichtlich um Rücksprachen im PR …..


    Da wir als SBV mit dem PR vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen ….

    K.A. was diese „Rücksprachen“ sein sollen - ebensogut könnten es Ausschusssitzungen sein und dazu wäre die SBV wiederum einzuladen.


    Vertrauensvolle Zusammenarbeit, so sie denn auch in das „Binnenverhältnis“ zwischen PR und SBV gehört, ist keine Einbahnstraße und hier wäre wohl der PR zuerst aufzufordern, den Charakter der Online-Treffen zu konkretisieren und ggf. die SBV von sich aus regelhaft einzuladen. Dass die SBV erst nachspüren muss, ob und wann sich der PR trifft und in welchem Rahmen usw., kann es wahrlich nicht sein.

    Tabellenwirksame Erhöhung rückwirkend zum Januar 2023 PLUS Inflationsausgleich

    Auch die 200 Euro schon ab Juli 2023 und dann halt die zusätzlichen 5,5% ab März 2024 wären für mich OK; Hauptsache eine Erhöhung des (rentenwirksamen) Tabellenentgelts schon in 2023 ... dafür hätten dann ggf. diese Einmalzahlungen gernger ausfallen können.

    Nun kam aber tatsächlich die Frage aus der Belegschaft (2 Frauen) was denn mit Gleichstellung hinsichtlich des Gehalts zwischen Frauen und Männer wäre. Es wurden in letzter Zeit öfter Männer eingestellt die ein höheres Gehalt ausgehandelt haben als wie Frauen die schon seit etwas längerer Zeit im Unternehmen arbeiten.

    Das ist dann bereits wieder ein anderes Thema als eingangs ;)


    Recht neu: "besser ausgehandelt" ist kein zulässiges Kriterium (mehr) für Unterschiede der bezahlung von Männern und Frauen.

    Entgeltgleichheit von Männern und Frauen - Das Bundesarbeitsgericht

    Endlich gleicher Lohn für alle?: Das Equal-Pay-Urteil des Bundesarbeitsgerichts
    Am 16.02.2023 urteilte das Bundesarbeitsgericht über die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen. Zahlt der Arbeitgeber einem Mann aufgrund der…
    verfassungsblog.de

    nur ergänzend, denn die Ladungspflicht wurde ja bereits ausgeführt und belegt:

    Es genügt, wen die SBV davon Kenntnis hat, wann die entsprechenden Sitzungen stattfinden.

    Das genügt natürlich "in keinster Weise". Einerseits finden längst nicht bei allen BR/PR die Sitzungen sehr regelmäßig am gleichen Wochentag zur gleichen Uhrzeit im gleichen Raum statt, von Ausschusssitzungen ganz zu schweigen, andererseits ist natürlich auch die jeweilige Tagesordnung sehr relevant für die Entscheidung der SBV, teilzunehmen oder eben ggf. auch nicht, und diese geht ja üblicherweise (nicht zwingend) mit der Einladung raus.

    Ich hatte aber zuvor auch schon einiges gelesen und war mir eigentlich ziemlich sicher, dass das nicht stimmt - und habe eben nochmals selber im LPVG nachgeschaut.

    Hier heißt es "Ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, das von dieser benannt wird, und die und die Schwerbehindertenvertretung können an allen Sitzungen des Personalrats beratend teilnehmen" (§ 36 Abs. 1 LPVG).


    Nun wollte ich - als totaler Neuling und noch ohne Schulung - wissen, ob ich mit meiner Recherche richtig liege.

    Das lässt sich durch einen separaten Rechtsanspruch ergänzen: Im § 178 Absatz 4 Satz 1 Sozialgesetzbuch IX steht klipp und klar:

    "Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen."


    Dich nicht zu jeder Sitzung des PR (und all seiner Ausschüsse!) einzuladen, ist also ein klarer Rechtsbruch.

    vielleicht kann ich ihr Zugeständnisse abringen: sie könnte ja die erste Wahlveranstaltung leiten

    Vorsicht! Versprich nichts, was du nicht halten kannst (und was unnötig ist, denn was taugt solchermaßen "gekaufte" Hilfe?) Sie wird als Externe kaum im Wahlvorstand sein, und dessen Vorsitzender leitet die Wahlversammlung.


    Die Überlegung war den entscheidenden Punkt, das Geld, zu treffen.

    Mach es nicht. Das Eine sollte vom Anderen komplett unabhängig bleiben. BR-Gründung ist das Eine, Schulungsbesuche bei Anbieter X oder Y oder Z das Andere.

    Ich habe hier vier dicke Kataloge von Schulungsanbietern liegen, einen von meiner Gewerkschaft und drei von kommerziellen Anbietern. Ich persönlich bevorzuge die Seminarbesuche bei meiner Gewerkschaft, weil da mit Abstand am meisten für mich "rumkommt", mehr eigentliche/effektive Stunden in der Seminarwoche, mehr Übungen, mehr Austauch mit anderen Betriebsräten, während bei den Kommerziellen - meiner subjektiven Erfahrung nach - mehr doziert und weniger erarbeitet wird. Aber wenn mir Ort und Zeit und Themen dort besser liegen, fahre ich dennoch ab und zu zu Seminaren der kommerziellen Anbieter.


    Das Problem ist, dass wir auch einige Gewerkschaftsmitglieder haben, die bei der Gewerkschaft mit einem ehemaligen Betrieb gemeldet sind, aber die wollen das nicht melden, da sonst ihre Beiträge steigen

    Versteh' ich nicht, denn die Vertrauensleute im alten wie im neuen Betrieb können solche Veränderungen ja unabhängig von den Kollegen mitteilen (bevor ein Betrieb mangels Ab-/Ummeldungen theoretisch mehr Gewerkschaftsmitglieder als Mitarbeiter hat). Aber andererseits hat das auch nichts mit eurer BR-Gründung zu tun.



    PS:

    ... das vertiefte Studium der relevanten Gesetze und Urteile verbessern das Verständnis ungemein.

    Stimmt, aber aus unserer Erfahrung (u.a. Organisation und Durchführung von Wahlen!) würde ich mal sagen, dass du dir mit egal wieviel Mühe nicht alles selber erarbeiten und leider auch von einer Wahl nicht zwingend auf die folgende schließen kannst (habe drei Wahlen als WV binnen eines Jahres hinter mir: BR, SBV und JAV, bei zweien davon auch als erneut antretender Kandidat). Es gibt auch Wahlvorstandsschulungen und vielleicht kannste deiner Gewerkschaftsdame etwas Honig ums Kinn schmieren, wenn du sie um Rat fragst, wann die IGM in eurer Gegend das nächste Wahlseminar abhält ...

    Da isser etwas zu weit oder zu schnell geritten :D

    Da sind jetzt fast mehr Fehlinterpretationen als Wörter drin.

    Jaein. Einerseits habe ich auf eine missverständliche Formulierung geantwortet (Zitat: "ich habe vergessen einen Kollegen für BR Arbeit freizustellen"; Fettung von mir), was aus deiner Antwort samt Teilzitat ohne Kontext leider nicht mehr hervorgeht, andererseits habe ich selbst das Ganze bereits relativiert (und weiter unten die Freistellung selber auch nochmal "geradegerückt"):

    Selbst wenn ich mal annehme, dass du dich nur sehr unglücklich ausgedrückt hast ...

    Du siehst, das passt schon ordentlich zusammen, wenn man nicht nur diagonal überfliegt ;) :D


    Aber ich habe doch das Gefühl, Du unterschätzt die Rechte der BRM hier ziemlich.

    Hier liegt die Fehlinterpretation ganz und gar auf deiner Seite, wenngleich durch meine unpräzise formulierte Aussage im ersten Absatz geradezu befeuert. Ich verweise gern auf eine mutmaßlich ebenfalls übersehene Zeile ;-):

    Der Kollege stellt sich selber frei ...


    Dennoch Danke :thumbup: <3 :) für deine Kommentierung (nicht sarkastisch, sondern ganz und gar ernst gemeint!:( der Austausch und auch Hinweise auf potentiell missverständliche (oder falsch verstandene 8)) Formulierungen sollten in ihrer Summe für 18302 letztlich eine ziemlich verständliche und auch verlässliche Auskunft liefern ... und ich lerne auch jedesmal, dass ich künftig noch besser schreiben muss :)

    ergänzend noch ein anderer Blickwinkel:

    ich habe vergessen einen Kollegen für BR Arbeit freizustellen.

    Du kannst lediglich die Termine bestätigen, aber deine BRM nicht freistellen. Der 37(2) richtet sich an den AG: er hat den Vertrag mit den AN, er beschäftigt sie, nur er kann sie davon freistellen und muss es in solchen Fällen auch.


    Der Kollege stellt sich selber frei durch möglichst frühzeitige Information an den und Abmeldung beim Vorgesetzten kurz vor dem Termin. Der BRV bestätigt ggf. ungewohnte Termine, z.B. bei uns beschlossene Klausurtagungen, oder kündigt sie nach erfolgtem Beschluss schon bei den jeweiligen Vorgesetzten an, damit die wissen, dass sich die BRM das nicht aus den Fingern gesogen haben und nicht aus Jux & Dollerei mal einen ganzen Tag nicht zum normalen Dienst kommen.


    Selbst wenn ich mal annehme, dass du dich nur sehr unglücklich ausgedrückt hast und an sich lediglich unregelmäßige Termine bei den jew. Vorgesetzten ankündigst, müssen sich die BRM dennoch zumindest abmelden.


    Der AG möchte dem Kollegen nun die Stunden für den Tag streichen.

    Darf er das?

    Wenn der AG mangels Ankündigung und mangels Abmeldung nicht über die BR-Arbeit informiert war, ist es wenig verwunderlich, dass er von einer Fehlzeit ausgeht und dafür nicht zahlen will.

    Da muss sich dein BRM und ggf. auch du (zusätzlich) mal für die versäumte Info entschuldigen ....


    Der Rest ist ja schon geklärt :)

    Ich sehe da im anderen Thread noch keinen Kriegsfuss, sondern einstweilen nur einen mutmaßlich ungeschulten Stellie mit ganz leicht verwunderlichen Ansichten. Insofern mag die Beschreibung hier in diesem Thread entweder nur unvollständig sein oder eventuell auch nur eine aufgrund persönlicher Unzufriedenheit subjektiv verfälschte Wahrnehmung .... oder natürlich auch GANZ anders ... mal schauen, was noch kommt.

    Hi veggie,

    die SBV legt ihren Urlaub genau in meinen Urlaub

    Kann auch andersrum sein - ich bezweifele ganz ganz stark, dass eure SBV ihr Privatleben deinerseits umorganisiert und extra jeden Urlaub exakt so legt, dass ihr zugleich weg seid .... eventuell habt ihr ja beide betreuungspflichtige Kinder und deswegen beide auf die Schulferien "festgelegt" ...

    bestellt somit den 2. Stellvertreter als Urlaubsvertretung

    Wenn die SBV verhindert ist und du ebenfalls, dann ist es doch ein Glück, eine zweite Stellvertretung zu haben.


    bin 1. Stellvertreter aber werde in nichts einbezogen, [.....], damit ich ja nicht nachvollziehen kann was sie den ganzen Tag macht.

    Wenn die SBV anwesend ist, darf sie dir nur sehr wenig mitteilen, denn dein Mandat ruht in dieser Zeit.

    Und so oder so sehe ich wenig bis keinen Anspruch für dich, die Arbeit der SBV zu kontrollieren, wenn dein Mandat ruht.


    Möglicherweise hast du leicht überzogene Erwartungen, ihr solltet das mal sachlich besprechen.

    Als erster Stellvertreter hast du aber einen Schulungsanspruch, wie oben zu lesen war: welche seminare hast du berits besucht?

    Hallo Savannah,


    zuerst: Glückwunsch zur Wahl :)


    als Zweites: Lass dich nicht hetzen oder unter Druck setzen.


    Natürlich stimmst du die Seminare insofern ab, dass du dich nicht exakt in der Urlaubszeit zum Seminar verkrümelst, wenn besonders viele Kollegen planmäßig weg sind, aber darüber hinaus bist du einigermaßen frei in der Wahl - und im Sinne guter Vertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Kollegen sind ordentliche Seminare unabdingbar.


    Von einer Online-Schulung als ersten Einstieg (!) würde ich abraten, denn da fehlt der Kontakt zu den anderen Teilnehmern. Zudem kommt an einem einzigen Tag nicht sonderlich viel rüber, da wird im Schweinsgalopp durch die Themen geritten und für Vertiefung bleibt kaum Zeit. Das artet eher in eine Info-Veranstaltung aus nach dem Motto: diese und jene Themen sind zu beachten, wenn ihr den Job ernst nehmt. Wirklich Wissen erarbeiten ist da nicht drin.


    Grundlagenschulungen bevorzuge ich in Präsenz, online mache ich nur zu konkreten speziellen Themen und möglichst nur bis ca. 3 Stunden Dauer, denn das ist ziemlich anstrengend.


    Viel Erfolg im Amt :)

    Je nach Schadenszeitpunkt sind Reparaturkosten eventuell als Werbungskosten ansetzbar (Link).

    Dein gefundenes Urteil bezieht sich vermutlich auf diese überfahrene Holzlatte und den laut Klägern dadurch verursachten Getriebeschaden, welches ich auch auf mehreren Webseiten gefunden habe; Kostenübernahme abgelehnt, weil auf einer Privatfahrt passiert und nicht zeitnah eine Werkstatt aufgesucht wurde, was die Schadenshöhe mutmaßlich verringert hätte.


    Je nach Kostenträger kann für übrigens manche Reparaturen (Automatikgetriebe, sofern zur KFZ-Nutzung vorgeschrieben) unter Vorlage eines Kostenvoranschlages auch eine (teilweise?) Kostenübernahme beantragt werden.


    Am besten fragt ihr mal einen Steuerberater, denn das ist nicht unbedingt ein Kernthema bei betrieblichen Schwerbehindertenvertretungen.