Wenn man nicht nur Teilaussagen zitiert und diese noch ohne ihren Kontext, könnte der Horizont etwas größer ausfallen und manche ... unbedachte ... Antwort würde dann vielleicht nicht abgeschickt
Beiträge von Scheeks
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Ich hatte das nicht als Drängen verstanden, sondern einfach nur als eines von vielen Details.
Nebenbei wäre es natürlich einerseits nett, das mal eben versehentlich "zu vergessen" und einem Teil der Belegschaft etwas zukommen zu lassen, andererseits wäre es aber auch eine Benachteiligung der MA, welche keine dienstlich veranlassten Fahrten zu absolvieren haben und keine (unbestrittenen!) Privatfahrten ihrem AG zur Vergütung vorsetzen könnnen. Wenn diese nicht mitgenommenen MA 'nen Aufstand machen, wird so eine Regel eh wieder gekippt und wenn dann der BR diese Zwei-Klassen-Lösung mit abgenickt hatte .... möchte ich dort nicht als BRM über die Flure laufen.
Nicht zuletzt deswegen finde ich es völlig ok, auch als BR diese völlig unnötige Quelle künftigen Ärgers zu meiden. Das wärs mir nicht wert; da gäbe es andere Baustellen, wo es sich weit mehr lohnt und auch deutlich mehr Anspruch begründbar ist.
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... weil die Fahrt zur Arbeit und zurück (Dienstantritt / Feierabend) mit dem privaten PKW Privatsache und auch nicht dienstlich veranlasst sind ...
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Mal andersrum gefragt:
- Wofür ist es relevant zu wissen, über welchen Anbieter der Datenverkehr der SIM-Karte läuft? Hier täte mich das verwendete Netz viel mehr interessieren, weil es da noch immer Unterschiede in Verfügbarkeit und Qualität gibt
- Wofür ist es wichtig, das maximale Datenvolumen zu kennen? Da würde ich eher freundlich zur Aufstockung auffordern, wenn es deutlich vor Monatsende aufgebraucht ist (also eher nicht, wenn das nur zweimal pro Jahr und vier Stunden vor Monatsablauf passiert). Und u.U. zeigt es der Verbindungsmanager ja ohnehin an, weiviel Datenvolumen übertragen wurde .... (?)
- Kontrolle würde ich hier weniger befürchten: wenn euer Datenverkehr über einen Dritten läuft (egal ob 1&1 oder Lidl Connect oder Vodafone usw. usw.), kann der AG nicht mitlesenVerfolgen würde ich lediglich, ob Einzelverbindungsnachweise abgerufen werden oder sowas und was sie enthalten, weil darüber möglicherweise indirekt die Nutzungszeiten ersichtlich werden - aber das gilt es zu prüfen, bevor man viel Lärm macht und am Ende ins Leere drischt, was der AG mit Sicherheit öfters hervorholen würde, wenn es um ganz klar berechtigte Fragen/Forderungen geht, um Letztere abzuwerten und euch als ahnungslos hinzustellen ...
Ich habe eine dienstliche SIM-Karte im Smartphone, Datenvolumen war bislang stets ausreichend (obwohl es wohl nur 1,5 GB sind, aber man hat ja meist WLAN); das Notebook auf meinem Tisch lasse ich exakt dort liegen, weil ich keinen Zugriff von unterwegs benötige (oder zumindest bisher noch nie benötigte).Nicht relevante Fakten nicht eigens zu nennen, ist nicht ganz dasselbe wie Verheimlichen ... bei uns gibts Dutzende Firmennotebooks und noch mehr -Smartphones und ich bin mir ziemlich sicher, dass kaum ein Anwender weiß, welches Netz verwendet wird oder wie hoch das max. Datenvolumen ist oder wie die Rufnummer der Daten-SIM-Karte im Notebook lautet - weil es unwichtig ist. Und der Datenverkehr geht per Citrix in die Firma, es sind keine Daten auf den zentral administrierten Notebooks lokal drauf, natürlich sind die Anwender keine Admins und können auch nix selber installieren.
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Danke albarracin für den korrigierenden Einwand. Nur Ausweis stimmt natürlich und so lief es auch.
Ich war mir gestern unsicher und hab prompt Unfug geschrieben in diesem Punkt. -
Du kannst es nur in irgendeiner Form abfragen
Wir haben indirekt abgefragt, indem wir im Wahlausschreiben (nur dieses war öffentlich an den schwarzen Brettern jedes Standorts und im Intranet etc.) auf die (nicht öffentlich! **) ausgelegten Wählerlisten hingewiesen haben samt Erwähnung, dass man bei Fragen oder "Änderungs"wünschen auf den Wahlvorstand zukommen könne und solle.
Und das haben einige Kollginnen und Kollegen getan, einer sogar wegen zwischenzeitigen Urlaubs erst am Wahltag direkt an der Wahlurne - Liste ergänzt und mit Stimmzettel in die Kabine geschickt
**) also nicht in Schaukästen o.ä., sondern in jedem Standort in einem Büro und auch dort nicht offen ausliegend, aber auf Nachfrage unmittelbar greifbar. Noch mehr Details finden sich weiter unten in der Antwort an Savannah.
Wobei Mitzählen ja erst einmal nur das Problem ist, wenn sich die Marke von 5 bzw. 100, 200, ... Schwerbehinderten nähert.
Wenn auf der Liste des AG 32 Mitarbeiter:innen stehen, ändern 4 weitere dem AG Unbekannte ja nichts an der Wahl.Das Ergebnis wird sicher nicht beeinflusst, ob da 93 oder 97 Wahlberechtigte auf der Liste stehen und dann 31 oder 33 ihre Stimme abgeben. Aber auch die dem AG unbekannten Schwerbehinderten müssen zumindest die Möglichkeit erhalten, ihr Wahlrecht auszuüben.
Da Einsicht in die Wählerliste ja nur die Wahlberechtigten sowie diejenigen, die (ernsthaft) kandidieren wollen, erhalten, müssten diejenigen, die sich dem AG gegenüber nicht offenbart hatten, auch sicher fühlen, dass diese Info auch weiterhin nicht an den AG gelangt.
So weit, so richtig (m.E.!)
Allerdings müssen auch Mitarbeiter, welche unsicher sind, ob ihre Schwb-Eigenschaft dem Wahlvorstand bekannt ist, prüfen können, ob sie auf der Liste stehen, um sich ggf. ergänzen zu lassen. Theoretisch ergäbe sich (m.E.!) dadurch durchaus die Möglichkeit für Unbefugte, die Schwb.-Eigenschaft von Kollegen herauszufinden. Es wäre zweifellos ein Datenschutzverstoß (durch die unbefugt Einsicht Nehmenden!!!), aber ganz vollständig lässt sich das Dilemma für den Wahlvorstand m.E. nicht lösen.
Da m.W. aber zur 2022er SBV-Wahl (davor war ich nicht als WV dabei und habe keine tieferen Infos) an keinem unserer Standorte Irgendwer Einsicht in die Wählerliste wünschte, sondern alle ggf. den WV direkt angesprochen haben, ist aus dem denkbaren Problem kein reales geworden.
Ich hab's auf die Schnelle zwar nicht gefunden, aber der Wahlvorstand müsste doch auch einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder?
Ja natürlich.
U.a. deswegen liegen die Wählerlisten für die SBV-Wahl ja im Gegensatz zu denen für die BR-Wahl oder JAV-Wahl nicht öffentlich und unbeaufsichtigt aus, sondern in zwar gut erreichbaren, aber eben entweder besetzten oder abgeschlossenen Büros bei vertrauenswürdigen und entsprechend "gebrieften" Kolleginnen/Kollegen - sofern am jeweiligen Standort arbeitend/vorhanden, in den BR-Büros oder bei WV-Mitgliedern.
Sofern an diesen Standorten keine speziellen Datenschutz-Papiermüllbehälter vorhanden waren, bin ich als WV-Vorsitzender am Morgen nach der Wahl zu allen Standorten gefahren und habe die dort ausgelegten Wählerlisten-Kopien wieder eingesammelt und selber datenschutzkonform "vernichtet", an einigen auch gleich persönlich das am schwarzen Brett ausgehängte Wahlausschreiben durch die Wahlniederschrift mit dem Ergebnis ersetzt.
Und wie bei den anderen Wahlen werden die Wahlunterlagen (inkl. der direkt neben der Wahlurne bis zur letzten Minute aktualisierten Wählerliste) nach der Wahl versiegelt aufbewahrt für die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist.
Es ist m.E. sehr sinnvoll, Wahlvorstandschulungen zu besuchen, und wenn man wie wir dabei sogar Herrn Prof. Düwell als Referenten hat, sollte man wohl recht gut informiert und geschult sein
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Wir - bzw. der von der SBV bestellte Wahlvorstand (WV) - haben zuerst die Liste vom AG angefordert und erhalten. Dies war die Basis für die vom WV erstellte und bis zum Wahltag weiter gepflegte Wählerliste.
Der WV hat auch Beschäftigte in die Wählerliste aufgenommen, welche ihm ihren Bescheid oder (selbstredend noch gültigen) SchwB-Ausweis vorgelegt haben. Denn im bereits erwähnten § 177 (2) SGB IX steht "alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen" und nicht alle dem AG bekannten im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten Menschen o.ä.
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... kann ich nur wiederholen, was ich Dir in einem früheren Thread geschrieben habe.
Siehe in diesem Thread: BRV tritt zurück /Neuwahlen
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freilich, so könnte man es auch machen.
Entsprechende Versuche habe ich schon mitbekommen, jedoch ausnahmslos erfolglos. Das echte Nach- und Umdenken kam nie, bevor den sehr konkreten Anfragen tatsächlich zeitnahe Kündigungen folgten , ne nach Wichtigkeit der MA nach der ersten Kündigung oder erst, als jeder Nachfrage eine Kündigung folgte, also ein klarer Trend erkennbar wurde, was einer vorgelegten Einstellungszusage einer anderen Firma (zu deutlich besseren Konditionen) unweigerlich folgen würde.
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auf die maximal erlaubte Erhöhung runter gedrückt
Was soll denn eine "maximal erlaubte Erhöhung" sein? Für mehr Gehalt gibt es kein in Stein gemeißeltes Limit, sondern nur die Zahlungsbereitschaft des AG (oder die Fantasie des AN) setzt hier (flexible) Grenzen ... Günstigkeitsprinzip und so ...
Wenn die "bestehenden" MA es wirklich GANZ ernst meinen, sollen sie sich woanders bewerben mit ihren Gehaltswünschen. Sofern sie eine Einstellungszusage bekommen, können sie diese eurem AG vorlegen und verhandeln: du ziehst mich auf das Level der neuen MA hoch oder du bist mich sehr erfahrenen, gut eingearbeiteten und mit dem Betrieb und seinen Prozeduren vertrauten MA los, denn dein Konkurrent freut sich schon auf mich und mein Wissen und zahlt dafür (bis zu 20%) mehr als du.Aber wenn der AG dann trotzdem nein sagt, sollten sie auch wirklich gehen!
Der AG wird nicht sehr oft nein sagen, wenn sie Leute wirklich gehen und nicht nur drohen und dann kneifen, denn einen "massiven" Verlust erfahrener MA kann er sich ebenso wenig leisten wie das freiwillige Anheben aller Löhne/Gehälter auf das Level wie für die neuen MA. Ob der AG dann entweder abwartet, wieviele Leute überhaupt kommen und echt verhandeln oder ob er den alteingesessenen MA vorbeugend zumindest teilweise entgegenkommt, kann ich aber nicht vorhersehen.
Wie gesagt: sie müssen es wirklich wirklich wirklich ernst meinen mit dem Wunsch nach Bezahlung auf vergleichbarem Niveau wie die neu eingestellten MA.
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Interessante Diskussion. Es treffen verschiedene Erfahrungen aufeinander und tatsächlich kommt es auf die konkreten Personen an.
In Kurzform:
- Randolf: ignorieren bzw. ignoriert werden ist keine Bestätigung - es ist nicht als Bestätigung gemeint, da sind wir uns einig. Aber manche Personen betrachten es dennoch so. Auch du kennst sicher Fälle, wo selbst ein klares Nein oder sachliches Gegenargument als Zustimmung gedeutet wird. Hanebüchen allemale, aber Manche ticken so verdreht.
- Fried: (manchen) Querulanten kann man es nie recht machen - Stimmt!
- Fried: Bühne entziehen senkt Wahrscheinlichkeit der Fortsetzung - je nach Person ja oder eben nicht; Bei manchen Querulanten sinkt die Wahrscheinlichkeit viel eher und leichter, wenn man sie leer durchlaufen lässt, weil man ihnen damit zugleich das Argument entzieht, man würde ihre meinung unterdrücken: Also Wort erteilen (am besten mit limitierter Redezeit, sofern das nicht sonst unüblich ist), dann von Dritten (nicht den Angegriffenen!) fragen, was das soll, weil an den Haaren herbeigezogen: die Wahrscheinlichkeit der Fortsetzung sinkt - wiederum je nach Person! - nämlich auch, wenn es ganz und gar unzweifelhaft offenkundig wird, dass wirklich NIEMAND den leistesten Hauch sehen kann, das irgendein Fitzelchen der Vorwürfe auch nur in die Nähe von Wahrscheinlichkeit gerät - also alles samt und sonders frei erfunden ist und der Grat zu übler Nachrede gefährlich schmal ist(PS: natürlich werden einige dann trotzdem behaupten, ihre Meinung werde unterdrückt, das verhält sich analog zu "... keine Bestätigung" usw.)
- Erco: kein eigener Top, sondern unter 'Allgemeines' - finde ich sehr gut und ganz enorm wichtig. Babbeln und erzählen kann man unter diesem Punkt nämlich ganz viel und ohne konkreten oder auch nur vorhersehbaren Bedarf einer Abstimmung bedarf es keines eigenen TOPs
- Nawemo: als Top und BRV aus der Schusslinie nehmen - reden lassen würde ich ihn auch und die Anderen kommentieren lassen, der Angegriffene hält sich raus; aber nicht als dedizierten TOP, sondern wie von erco vorgeschlagen unter Verschiedenes
Wie gesagt: ich hab auch solche Typen erlebt und was bei den Einen half und für Besinnung sorgte, stachelte die Anderen nur noch mehr auf.
Ich halte keinen der Ratschläge hier für falsch! Aber ich würde sie erstmal nur als Handlungsoptionen betrachten. Welche Strategie letztlich den "Kreuzritter" von LK327 wieder erdet, kann Letzterer wohl besser als wir beurteilen.
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kann ein 1er-BR eigentlich eine Online-BR-Sitzung machen?
ebenso hypothetisch:
- mit nur sich selber nicht, da "Sitzung" je nach Quelle als Zusammenkunft o.ä. verstanden wird (Synonyme: Besprechung, Konferenz), siehe [1] oder [2] oder eigene Suche
- mit ggf. für einen Tagesordnungspunkt eingeladenen Fachkundigen vermutlich ja.
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glaube nicht das der BR dem AG Fristen setzen kann.
Sorry, wenn ich mich zu knapp und damit unverständlich ausdrückte: gemeint war nicht das Setzen, sondern lediglich das Vereinbaren oder Abstimmen von Fristen - AG weiß dann, dass z.B. 10 Minuten von Beginn der wöchentlichen Sitzung eingeworfene Unterlagen erst in die nächste Sitzung genommen werden.
Gesetzliche Fristen richten sich nicht nach der nächsten Sitzung. Die nächste Sitzung muss sich nach den Fristen richten.
Völlig einverstanden, wie geschrieben wollte ich auch nichts Gegenteiliges vermitteln. Nur zu knapp und damit missverständlich geschrieben.
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Spannende Frage:
- ich würde das in der GO festhalten, so extrem viel Entscheidungsspielraum hat ein BRV da garnicht.
Er (oder sie) ist ein normales Betriebsratsmitglied, nur halt mit ein paar besonderen Zusatzaufgaben: Entgegennahme von Erklärungen des AG, Übermittlung von BR-Beschlüssen an den AG ("Sprachrohr und Briefkasten des BR") sowie Einladung zu Sitzungen samt Moderationsfunktion, schließlich noch Hausherr der Betriebsversammlungen.
- zusätzliche Mail nach Einwurf halte ich weder für sinnvoll noch ein einforderbar. Zudem wäre denkbar, dass die Mail kommt, der Einwurf aber erst danach erfolgt ....
Aber Fristen wären gescheit: bis wann sind Unterlagen einzuwerrfen, um noch zur nächsten Sitzung berücksichtigt zu werden Schließlich muss der BRV ja auf die Einladung und TO schreiben, was drankommt, und dafür sowie für die Vorbereitung der BRM bedarf es Vorlaufzeit.
-> das bedingt aber zwingend, dass Vorsitzender oder Stellvertreter immer zum Fristablauf den Briefkasten leeren und ihrerseits die Eingänge dokumentieren!
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wo der Mann das Minderheitengeschlecht ist
Ui dann seid ihr noch ärger dran als wir, bei uns sind es immerhin Männer und nicht nur einer
fast ein noch größerer Korinthenkacker als ich
Aber nur fast
Sagen wir's anders: hin und wieder habe ich den Eindruck, dass einzelne Aspekte einer "Problembeschreibung" unbeachtet bleiben, weil sich alle auf andere Aspekte stürzen, hier also den bösen BRV und dass der ja auch schon anderen BRM gerügt worden sei ....
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Ich las es, bester Fried, ich las es.
Das sagt nur nichts darüber aus, ob in jenem BR überhaupt eine Frauenquote für die Wahl relevant war.
Wir haben auch weniger Frauen als Männer im BR, obwohl es im Unternehmen sehr deutlich andersrum aussieht. Somit sind die Männer das Minderheitengeschlecht und es kommt keine keine Frauenquote beim Nachladen zur Anwendung, selbst wenn alle Frauen verhindert wären/sind.
Anders gesagt: auch eine sehr kleine Minderheit von Frauen im Betriebsrat ist kein zuverlässiges Indiz dafür, dass diese Frau(en) aufgrund der Minderheitenregelung nach § 15 (2) BetrVG in den BR gewählt wurde(n) und somit bei ihrer Verhinderung auch beim Nachladen entsprechend gehandelt werden muss.
Und nur exakt diesem Detail galt meine Nachfrage, weil es m.E. relevant für die Antwort auf Nikas Anfrage ist.
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Gibt es denn überhaupt eine Frauenquote für den BR oder ist die eine Frau sozusagen "normal" in den BR gewählt worden?
Davon hängt ab, ob du als Frau der Quote wegen nachrückst oder ggf. einfach nur "jemand" als Ersatz einzuladen ist.
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der auch der BEM-Beauftragte und Inklusionsbeauftragte ist
Diskrimminierungsbeautragter, Brandschutzbeauftragter und Unternehmensvertreter für Arbeitssicherheit ist er auch?
Bei allem verständlichen Sarkasmus: BEM- und Inklusionsbeauftragte sollen ja wohl auch Leute sein, die ihrerseits einen gewissen eigenen Ermessensspielraum bzw. Entscheidungsbefugnis haben, gerade bei Inklusion und BEM ist das auch unabdingbar. Da muss man wissen, was vertretbar ist, und den Betroffenen entsprechende Angebote machen können und dürfen. Wenn dann nur vage über Optionen gemutmaßt wird und man stets erst Rücksprachen bei Entscheidern halten muss und anbieten kann, wird Inklusion wie auch BEM zu einem unverbindlichen Larifari-Plauderstündchen und Zeitverschwendung, was Niemandem, also weder den Betroffenen noch dem AG hilft, von steigender Unzufriedenheit bei allen Beteiligten ganz abgesehen.
Je nach Unternehmensgröße und -struktur kommt es deshalb gar nicht so selten vor, dass die Personalleitung oder ihre Stellvertretung dann auch zur/zum Inklusionsbeauftragten bestellt (!) wird und auch das BEM-Team von Jemandem geleitet wird, die/der in der Personalleitung weit oben eingebunden ist.
Bei uns lag BEM bei einer Personalreferentin (ist weg, k.A. wer und wie flink da übernehmen wird) und Inklusion bei der Personalleitung - die sich danach nicht gerissen hat, denn das ist Arbeit, wenn man es ordentlich macht, und die Personalleitung hat schon vorher gewiss keinen Mangel an Arbeit und Verantwortung - und Druck! - gehabt.
Ich schließe nicht aus, dass es hier und da auch unterbeschäftigte Postensammler gibt, aber pauschal verallgemeinern würde ich das nicht.
PS: Diskriminierungsbeauftragte? Wie lautet deren Auftrag? Oder sind da Antidiskriminierungsbeauftrage gemeint?
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Es sind Situationen Vorsstellbar das die Abwesenheit bestimmter BR Mitglieder bei brisanten Themen abgewartet wird um Entscheidungen herbeizuführen.
Diesen Grund finde ich tatsächlich relevant.
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Hallo Homer, danke für die nachgereichte Erklärung, welche ich in jeder Hinsicht verstehe. Das "Missverständnis" ging aber von deiner unglücklichen Formulierung aus, denn
Wenn sich das BR Mitglied wiederrechtlich an Betriebsratsarbeit beteiligt
(Hervorhebung von mir)
ist tatsächlich eine sachlich völlig andere Aussage als
wenn der betroffene AN sich an BR Arbeit beteiligt , aber wegen der besonderen Umstände [...] kein Betriebsratsmitglied mehr sein kann
(Hervorhebung von mir)
In der früheren Aussage war der "Status" als BRM implizit geklärt, indem der/die An ganz ausdrücklich als BRM bezeichnet/ betrachtet wurde. Und in diesem Falle fand und finde ich es müßig, über die Rechtmäßigkeit von BR-Arbeit zu sinnieren: Da Mitglied, klar rechtmäßig.
Die neuere Aussage hingegen hat wieder einen direkten Bezug zur Fragestellung des Threadstarters, nämlich ob das BRM durch Renteneintritt im BR bleibt oder ausscheidet, wovon wiederum abhängt, ob der/die AN noch BR-Arbeit machen darf. So passt es.