Alles anzeigenAaaaah, Du bist gar keine Schwerbehindertenvertretung?
SBV = Schwerbehindertenbertretung
sBRV = stellv. BR-Vorsitzende:r
Du willst also sBRV bleiben, aber ohne Freistellung nach §38? Im Falle der Verhinderung des/der BRV hättest Du dann keine automatische Freistellung mehr, sondern müsstest Dich jedes Mal nach §37 BetrVG beim AG abmelden. Der BR könnte für die Freistellung des/der BRV aber eine Nachrück-Regelung beschließen, die besagten, dass Du bei Verhinderung die Freistellung übernimmst.
Hast Du über eine Teilfreistellung nachgedacht, z.B. 50/50?
kann ich denn auch nur einen teil meiner freistellung abgeben?