Beiträge von Stempelkissen

    kann ich denn auch nur einen teil meiner freistellung abgeben?

    Sorry, eure abkürzungen verwirren mich etwas.


    nochmal ich bin freigestellt und nur stellvertretender Betriebsratsvorsitzender. Nichts anderes...habe gerade selber gemerkt das ich die Schwerbehinderungsvertreterin meint. Sorry mein fehler.


    eine Motivation? ich habe einfach Lust arbeiten zu gehen, allerdings habe ich privat einige Baustellen die mit meinen Dienstzeiten kollidieren und das wollte ich erstmal abklären.

    Also so wie ich es verstanden habe ist Stempelkissen als BRV und SBV tätig. Ich bitte um deine Korrektur, falls ich falschliege. ;)

    Im Rahmen der Tätigkeit als BRV freigestellt und möchte nun von dem Amt als BRV zurücktreten und auch die Freistellung abgeben. Dieses sind aber zwei Prozesse, da man nicht als Person BRV freigestellt wird, sondern als Person Stempelkissen. Es kann ja auch ein normales BRM freigestellt sein, muss ja nicht zwingend der/die BRV in die Freistellung.

    Von daher stimme ich damit xyz22 zu:

    Ich bin Stellvertreter und komplett freigestellt.

    Ich hatte gestern schon ein erstes Gespräch mit der Geschäftsleitung.


    also ich habe schon verstanden das es 2 Meldungen sind um komplett abzutreten, also die freistellung aufgeben und den SBV.


    Ich habe aber auch, und das hatte mich seit gestern beschäftigt, nur meine Freistellung abgeben und weiterhin SBV sein.

    Dann würde ich an meinen Arbeitsplatz zurückkehren und sobald der BV krank oder im Urlaub ist, wieder einspringen ?! Ist das richtig?

    Hallo allerseits,


    mich würde interessieren, wenn man seinen Vorsitzenden oder SBV vorzeitig beenden möchte, was zu beachten ist?

    Auch würde mich interessieren, kann man in der Sitzung sagen: "ich lege mein Amt ab dem .... nieder", geht so etwas oder ist es mit sofortiger Wirkung?


    Wenn man in sein alten Bereich zurückkehrt und Stunden anpassen möchte oder die Stunden anders verteilt haben möchte, muss man dieses schon frühzeitig bekannt geben (Antrag stellen) oder erst kurz bevor man in den ehemaligen Bereich zurückkehrt?

    Und wohin sende ich den Antrag, sodass er dann beim Betriebsausschuss mitbestimmt werden kann.

    An die GF, da man noch im Betriebsrat sitzt oder schon an die Abteilung, da man ja dorthin zurückkehrt?


    Ich hoffe ich habe das verständlich ausgedrückt. Sonst bitte fragen.

    Versuche gerade selbst einen Rahmendienstplan zu erstellen, aber das ist irgendwie doch gar nicht so leicht.


    Frage: wenn man eine 5Tage Woche hat, wie viele Tage am Stück darf man Arbeiten? Gesetzlich sind ja 12 Tage kein Problem aber ändert sich durch die Tage Woche etwas?

    wenn man Kind krank ist tritt der AG mit der Zahlung eh nicht in Kraft sondern die Krankenkasse bezahlt den Ausfall.


    Generell finde ich es ja nett, dass der AN auch später kommen darf aber vielleicht fühlt sich die Mutter gar nicht in der Lage allein auf das Kranke Kind aufzupassen.


    Ich kann rechtlich nichts weiter dazu sagen, außer das der AG kurzfristige Ausfälle mit einplanen muss.

    Ohne dir persönlich nahe treten zu wollen:

    Mit der Ausbildung des BR, damit ihr in solchen Dingen sattelfest werdet.

    Der ganze Vortrag und die Argumentation von dir zeigen auf, dass da die Grundlagen nicht vorhanden sind.

    Viele Dinge die man "aus dem Bauch heraus" empfindet haben nun mal im BetrVG keine rechtliche Entsprechung.

    Also alle Betriebsräte von euch erst mal auf die Grundlagen Seminare entsenden.

    ein bisschen spät dafür, findest du nicht?

    Im gleichen Zuge haben fast alle AR und BR 1 und 2. Die meisten sogar AR3.


    Ich habe das aber noch nicht mit dem Gremium besprochen sondern ich erkundige mich persönlich, weil ich einiges besser oder anders machen möchte.

    Und davon mal abgesehen haben wir ein sehr faules Gremium. Letztendlich bleibt vieles an dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter hängen.


    Und generell war es nur eine Frage, wenn man mir da nicht ein paar Tipps geben möchte dann ist das auch okay.

    Und nochmal fallt ihr unter den §95/2 BetrVG denn dann könnte das für die Zukunft zumindest eine Lösung sein.

    Habt ihr 500 MA oder mehr?

    Wenn nicht versucht doch mal herauszubekommen ob der AG Richtlinien für sich aufgestellt hat, nach denen er seine MA aussucht.

    Dann wäre das auch MB Pflichtig.

    Wir haben über 1000 MA

    Weil das Recruiting offensichtlich geschlafen hat :sleeping:...Zitat Stempelkissen....da kann die Mitarbeiterin nix dafür!

    Das habe ich auch nicht behauptet.

    dann legt das ganz schnell ab denn das führt zu unsachlicher BR-Arbeit und die bringt niemandem etwas.

    Versachlichung bringt dann auch meist wieder eine bessere Zusammenarbeit mit dem AG.

    Und die Vergangenheit kann man auch genau so aufarbeiten. Alle Punkte dem AG sachlich darlegen und ihn dazu auffordern dass für die Zukunft zu unterlassen und gleichzeitig aber auch genauso sachlich klar machen, dass das ansonsten Gerichte beurteilen müssen.

    Wie oft soll man denn den Reset Knopf drücken, wenn der AG, offensichtlich zu blöde ist?!

    Zu Gerichten gehen, wir ja schon mittlerweile öfter.

    Also die Mitarbeiterin hat angefangen war dann nach einem Tag krank und hat sich auf eine andere Stelle beworben? Ist nicht verboten!


    Tut mir leid ich habe das Gefühl ihr wollt hier die Rolle des AG einnehmen!

    Der entscheidet ob jemand die Probezeit besteht oder einen Vertrauensbruch begangen hat!

    Und wenn es keinen Umsetzungsantrag gab wieso hat die Mitarbeiterin dann einen Vorstellungstermin bekommen?

    Weil das Recruiting offensichtlich geschlafen hat :sleeping:

    zu 1. dann holt der AG das nach und "heilt" damit quasi das Vergehen

    zu 2. das ist doch AG-Sache wenn der die Person an einer anderen Stelle haben will

    zu 3. und das entscheidet der BR???


    Macht euch intern Gedanken darüber was ihr genau wollt ein "der BR kann die Kollegin nicht leiden und ausserdem ist der AG doof" reicht nun mal nicht für einen Widerspruch.

    Du hast vielleicht nicht ganz unrecht. Aber es ist der Vergangenheit geschuldet das wir mittlerweile sehr sensibel reagieren.

    Ich glaube dann habe ich das falsch verstanden.


    Vielleicht beantwortest du auch noch die andren Fragen.

    Nach dem §95/2

    Und welche Ablehnungsgründe euch einfallen würden?

    Ablehnungsgründe würde ich jetzt sagen, Sie hat keinen


    1. keinen Umsetzungsantrag gestellt.

    2. Vertrauensbruch durch nicht antritt der bereits genehmigten Stelle

    3. Probezeit nicht überstanden


    wären jetzt so meine ideen. Ob ich damit weit komme weiss ich jetzt nicht.

    Nein, wir haben nicht signalisiert das wir widersprechen werden. Wir haben dem Recruiting und der Teamleitung erklärt das die Dame bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht. Und das es wohl nicht sehr Vertrauenserweckend wird, wenn man seit dem 01.11. nicht die andere Stelle antritt sondern darauf hofft, den Pforten und Empfang Bereich zu bekommen.


    hier sehe ich zwei Verständnisfehler:

    1. ein befristetes Arbeitsverhältnis endet immer bewußt, weil die Frist bereits bei Abschluß des AV bekannt ist. Was übrigens auch dem befristeten AN bekannt ist und dem AG da jetzt Absicht zu unterstellen ist komisch, weil das ja schon bei Abschluss des AV beabsichtigt war.

    Ja da widerspreche ich dir nicht. Allerdings, werden befristete Arbeitsverhältnisse von guten MA auslaufen gelassen um jemanden einzustellen, weil man dem Mutterkonzern was versprochen hat. Aber das wäre eine andere Geschichte.

    Ergänzend die Frage: Habt Ihr eine Auswahlrichtlinie nach §95 (2) BetrVG?
    Stempelkissen Wenn du mal die Rollen tauscht und dich in die Mutter und die Tochter versetzt wie würdest du dich fühlen mit dem was ihre bzw. du jetzt als Betriebsrat bzw. Betriebsratsgremium mit der Tochter machst? Also wie würdest du dich fühlen als Betroffene wenn man so mit dir umgehen würde?

    Klar andersherum, würde ich genauso so denken. Aber sie hat unsere Zustimmung in einem anderen Bereich bereits erhalten und kann seit dem 01.11 unbefristet hier arbeiten. Was soll also dieses hinterhältige getue?

    2. wenn der AG jemanden einstellen will, der für die Stelle gar nicht in Frage kommt, weil ungeeignet, dann habt ihr als BR doch die Möglichkeit der Einstellung zu wiedersprechen, soweit objektive sachliche Gründe vorliegen.

    Warum widersprecht ihr nicht?

    Bisher lag kein weiteres Mitbestimmungsverfahren zu Einstellung der Person vor.