Hallo zusammen,
Nur mal so Nebenbei, seit Ihr überhaupt noch rechtsgültig im Amt oder hättet Ihr schon einen Wahlvorstand bestellen müssen? Wenn Euer AG das mit bekommt, habt Ihr ein echtes Problem! Evtl. habe ich Deine Einleitung ja auch falsch verstanden.....
Damit haben wir uns auch auseinandergesetzt und ich würde da eher Tobias zustimmen, nämlich, dass wir immer noch handlungsfähig und beeschlussfähig sind. Wann wir eine Neuwahl ansetzen ist ganz uns überlassen. Nur weil wir weniger Mitglieder sind als die Betriebsgröße vorsieht sind wir nicht automatisch ein "disfunktionales Gremium". Es kann ja zB auch sein, dass sich nur 4 Leute aufstellen lassen, es aber theoretisch 10 sein müssten. Wenn die gewählt werden hat man eben einen 4-köpfigen BR
Bei so einem Regelwerk müsst ihr wie scharfe Hunde jede negative Auslegung für den AN verhindern und frühzeitig das ganze Kunstwerk mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
Die schwammigen Formulierungen mit vielerlei Auslegungsmöglichkeiten ist uns auch ein Dorn im Auge. Am beten sollte man gar keine Regelungen treffen, da die einzelvertraglichen Pflichtverletzungen sehr viele untersch. Ausprägungen haben können, die man so in keinem Regelwerk festhalten kann (dafür gibts Gesetze und Urteile). Wenn man es doch versucht wird es unweigerlich schwammig und ist nicht mehr zu handhaben.
da ihr den AG ja darauf hingewiesen habt dass solch eine einseitig erlassene Regelung gegen deutsches Recht verstößt (Mitbestimmung des BR nach §87 Abs. Punkt 1 BetrVG) wäre er bzw. die in seinem Auftrag handelnden Personen die ersten, die gegen Ihre eigene Regelung verstoßen.
Guter Punkt
Ein weiterer Punkt ist der Begriff Untersuchungsbeamte, in Deutschland werden Beamte in der Regel als Vertreter des Staates angesehen.
In solch einer Kommission sollte auch ein Vertreter des BR enthalten sein.
Das Ursprungswerk war auf Englisch - es handelt sich da wohl nur um eine nicht ganz korrekte Übersetzung.
Dass wir in einer paritätischen Kommission auch vertreten sein müssen (wie zB bei einer Bußordnung) haben wir auch schon angesprochen - falls es zu einer BV kommen sollte, wäre das ein must-have auf unserer Seite. Momentan wollen wir aber gar nicht, dass eine solche BV jemals zustande kommt und das Ding im Keim ersticken...
Nicht unbedingt. Aber durch den Wegfall der Sanktionen wäre viel "Sprengstoff" entschärft. Was dann (überwiegend) übrigbleibt, ist nur noch eine "Wunschliste" des AG, wie er sich gerne in der Öffentlichkeit präsentiert sehen möchte.
Okay, danke. Wenn es eskaliert und der AG ein Regelwerk "um jeden Preis" durchdrücken möchte, wäre so ein "Code of Conduct" mit Verhaltenswünschen (je nach Inhalt und ohne Sanktionsandrohungen) evtl. eine Möglichkeit (mit der auch der AG sein Gesicht wahren kann und nicht komplett mit leeren Händen der Zentrale Bericht erstatten muss ;)).
Ich werde berichten wie es weiter geht - danke an alle!