Der Mann mit der Ledertasche : ich hoffe Du hast den Beitrag nicht gelöscht
Beiträge von Lustiger Vogel
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HR (bei Diskussionen um Formulierungen in BVen): "Das ist doch anders gemeint."
BR: "Dann schreiben wir es doch so rein, wie es gemeint ist!"
HR: "Nein, das lassen wir so."
Oh ja, das kommt mir auch echt bekannt vor.
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Wir wollen den Selbsttest offiziell zur Pflicht machen
So eine BV kann der BR nicht rechtsgültig Abschließen. Solange es keine Rechtliche Verpflichtung für Selbsttests gibt kann/darf auch der BR hier nichts abschließen. Die Test sind für eure Mitarbeiter also immer freiwillig, es sei den für eure Brache gibt es eine gesetzliche Verpflichtung. Und dann kann die BV nicht die Tests an sich regeln, sondern nur das Organisatorische drum rum.
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Ich hab schon überlegt, ob ich mit dem AG einmal Bullschit-Bingo spiele und irgendwann unter einer Sitzung aufspring und "Bingo" schrei.
Oh da würde ich auch gerne mitspielen und hätte bestimmt große Chancen auf den Hauptgewinn
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Bei der Kollegin, um die es jetzt geht, handelt es sich um die neue Finanzchefin
Sie ist auch für Personal zuständig und hat offenbar mit der GF-in eine "Sonderregelung" getroffen. Diese sieht wohl so aus, dass sie ihre 25 Stunden auf 4 Tage aufteilt und den freien Tag in jeder Woche so schieben kann, wie sie möchte.
Aus meiner Sicht ist das völlig korrekt. Und wenn sie dann 2 Tage die Woche gearbeitet hat und dann noch 2 Tage Urlaub nimmt und 1 Tag sowieso frei ist, erschließt es sich mir nicht warum sie 3 Tage Urlaub nehmen soll. Das ist ja genauso viel wie bei einer 5 Tage Woche.
Da es bei den Freien Tagen der Finanzchefin hier nicht um einen Schichtplan oder sowas geht, sehe ich hier auch keine Mitbestimmung vom BR an welchen Tagen sie diesen freien Tag nimmt. Und mit der GL scheint sie sich ja einig zu sein entnehme ich deiner Beschreibung. Oder liege ich hier falsch?
Wenn es bei Euch Mitarbeiter gibt die Krankheitstage und Feiertage nacharbeiten sollen gibt es für dich als BR wahrlich genug zu tun. Bevor du der neuen Finanzchefin ihren "Sondervertrag" nicht gönnst und dir neben der GF noch die Personalerin zum Feind machst, gebe ich dir den Rat dich um die "echten Probleme" zu kümmern. Davon habt ihr wahrlich genug. Das ist auch echt nicht böse von mir gemeint, aber ich glaube du verrennst dich da in was.
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"Wir haben noch nichts geplant, das ist erst mal nur angedacht"
oder auch
"Wir stellen Euch das doch jetzt vor, was wollt ihr noch?"
"Da können wir nichts ändern, dass kommt vom Konzern"
Aber ich sehe schon, andere haben ähnliche Probleme (ich dachte das läuft nur bei uns so...)
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Wenn ich 4 Tage in der Woche arbeiten muss und komme 2 Tage, dann nehme ich noch 2 Tage urlaub, dann ist die 4 Tage Woche voll.
Warum soll ich 3 Tage Urlaub nehmen wenn ich 2 Tage arbeite? Dann wäre ich ja wieder bei einer 5 Tage Woche.
Bei 2 Wochen arbeitet sie 4 Tage und nimmt 4 Tage Frei. Das sind dann für 2 Wochen genau 8 Tage. Ich verstehe nicht warum sie nun 6 Tage Urlaub nehmen soll?
Wie hat sie es denn sonst gemacht? Und warum rechnet der BR die Urlaubstage der MA nach?
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Also abwarten und Tee trinken... (grmpf... meine Kanne meint gerade ich müsse erst noch wieder welchen kochen)
Mein Tee ist auch leer... und deshalb mach ich jetzt FEIERABEND!
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Moritz: ja tatsächlich. So wie du es schreibst ist der Weg den ich kenne. Aber Du hast Recht, dass kann man natürlich auch auf einem gesonderten Blatt machen. Aber das eine Liste mit Kandidaten ausgehängt wird bevor die Frist zur Einreichung beendet ist habe ich tatsächlich so noch nie erlebt. Wenn bereits Wählerlisten aushängen, vermute ich immer noch, dass dies vom Wahlvorstand zur Veröffentlichung gemacht wurde und die Frist zur Einreichung bereits vorüber ist. Aber hierzu hat Lilex noch nichts geantwortet.
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Wir sind eine Außenstelle und bekommen alles nur per Mail zugesandt. Und wenn wir dann die Listen kriegen, stehen die Leute alle schon drin. Da hat sich noch nie jemand extra eingetragen.
Also die Leute die auf der Vorschlagsliste stehen haben sich selbst eingetragen und unterschrieben, sonst geht es nicht. Das der Listenführer natürlich nur zu den Leuten geht die er auf seiner Liste haben will ist ja wohl auch klar. Da bleibt tatsächlich nur eine eigene Liste. Ob das Erfolg hat oder ob eure Außenstelle so klein ist das euch keiner wählt kann ich nicht sagen. Aber einen Versuch ist es vermutlich wert. Aber wenn die Listen schon aushängen ist immer noch meine Vermutung, dass die Frist hierfür bereits um ist. Was steht denn hierzu im Wahlausschreiben?
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Hallo Lilex, jetzt verstehe ich nur Bahnhof....
Wenn ich mich in eine Wahlvorschlagsliste reinschreibe, dann sehe ich doch wer Listenführer ist und an die wievielte Position ich mich schreibe. Und wie soll das hinterher noch getauscht werden... Schere und Kleber?
Und ja, wenn du magst kannst du natürlich eine eigene Liste machen, aber dazu lohnt dann mal ein Blick ins Gesetz, damit diese auch gültig ist. Und natürlich kannst du nur auf einer Liste kandidieren und musst somit auf einer Liste gestrichen werden. Aber
während die Listen aushängen - die Reihenfolge nochmal tauschen?
ich frage mich ob es hierfür bereits zu spät ist und die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen schon abgelaufen ist.
Dazu solltest du mal in das Wahlausschreiben schauen.
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Gesundheitsamt, das mich dann zum PCR-Test auffordert, und schickt mich sofort nach Hause in Isolation.
So langsam wie die hier arbeiten kann umgehend schon mal 1 Woche später sein.
Insofern wäre es vermutlich tatsächlich im Rahmen der Fürsorgepflicht zu erwarten, dass der AG informiert wird.
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es geht ja nicht um sinn oder Unsinn einer BV sondern um das vorgehen.
Wenn wir dies aber nicht beurteilen können, bleibt es für uns offen, ob es sich um eine erzwingbare oder freiwillige BV handelt. Somit wird es schwer einen Rat zur Vorgehensweise zu gegeben. Aber dies hier:
2 Besprechungstermine machen, wenn diese nicht angenommen werden die Eingingungsstelle anrufen?
wäre mir pauschal zu wenig um eine Verhandlung als gescheitert anzusehen könnte aber trotzdem im Einzelfall zutreffen.
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Nur über unsere Leichen..
Oh nein... und was wenn er es wörtlich nimmt
Tatsächlich hat der AG hier erst mal ein wenig Zucker verteilt (Leistungskontrolle nicht möglich) und dann die "Bittere Pille" versucht euch unterzuschieben (wie genau läuft die Leistungskontrolle ab). Aber irgendwie ist doch die normale Vorgehensweise der AG. Nun setzt man sich zusammen und erklärt dem AG das man das Haar in der Suppe gefunden hat und wie man sich die BV vorstellen kann. Der Versuch dem BR so eine Formulierung unterzujubeln ist ja erst mal nicht strafbar.
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Auch wenn der alte Schwede vielleicht Recht hat, kann ich die Einschätzung von Verdi hier teilen. Die Mitarbeiterin ist bei Euch angestellt und nur in eine andere Klinik verliehen, daher kann sie bei Euch im BR bleiben.
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albarracin: Du hast ein wichtiges Wort in meinem Zitat überlesen: vor mir (oh, sind 2 Worte). Denn in diesem Fall lese ich heraus, dass selbst die Person um die es geht sich noch nicht sicher ist wann sie genau in Rente geht.
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Der Mann mit der Ledertasche albarracin : es ist mal wieder Zeit für den Frühjahrsputz
User clincinfo9
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Aber sie müsse halt den genauen Tag wissen, wann sie denn nun in Rente gehen will.
Das habe ich dann der Kollegin so weitergegebenIch frage mich auf welcher Grundlage der BR irgendwas mit meinem Renteneintritt zu tun hat? Und woraus der AG ein Anrecht herleitet meinen Renteneintritt vor mir zu erfahren?
Und was hat das Renteneintrittsalter mit einer Stundenreduzierung zu tun die der AG gerne hätte sie aber nicht bekommt?
Der Mitarbeiter geht in Rente wann er möchte (vom Gesetz her kann/darf/muss) und teilt es dann dem AG mit wenn er weiß wann das ist. Will der AG vorher was wissen, kann er ja mal überlegen, was ihm so eine Beschleunigung meiner Gedanken wert ist.
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War denn bei Euch auch geregelt, wie oft die Mitarbeiter ans schwarze Brett gucken mussten? Jetzt ist es eben nur ein digitales schwarzes Brett.
Wenn ihr den GBR nicht beauftragt kann er für euch nichts regeln, das braucht ihr auch nicht für ungültig erklären.