Er benötigt eine Rechtsgrundlage zur Speicherung von Daten.
Alle Unterlagen die für den Jahresabschluss von Bewandtnis sind hat er auf jeden Fall 10 Jahre aufzubewahren. Das gesetzlich geregelt. Hierzu zählen in jedem Fall Unterlagen zur Lohnzahlung.
Google sagt zu den AUs folgendes:
"AUs unterliegen derzeit keinen strikten Aufbewahrungsfristen. Was die Regellöschfrist betrifft, wird allgemein angeraten, so lange im Besitz der Krankmeldung zu bleiben, wie gegenüber den Krankenkassen der Ersatzanspruch auf Lohnfortzahlung. Die “gelben Scheine” sollten daher etwa fünf Jahre aufbewahrt werden"
Aus den Lohnlisten lassen sich die Krankheitstage aber dann immer noch für 10 Jahre zurückverfolgen. Und wenn mein Gedächtnis gut ist weiß ich es eben auch noch für das 11. Jahr. Ob es für eine Kündigung dann noch relevant ist hängt sicher, wie so oft bei Kündigungen, vom Einzelfall ab.
Ob es in dem hier geschilderten Fall aber überhaupt auf eine Kündigung hinausläuft ist immer noch fraglich. Zumindest wurde bisher nichts dazu geschrieben. Insofern ist das "Wissen" der Personalabteilung über die Krankheitstage ja erst mal nicht strafbar. Ins BEM gehört es in der Form aber sicher nicht.