Beiträge von Lustiger Vogel

    Was ist aber mit dem Passus, dass die Pause die Arbeit unterbrechen muss?

    Die gesetzliche Pause darfst du nicht hinten dranhängen, die muss die Arbeit tatsächlich unterbrechen. Aber nach der Formulierung in der BV würde ich sagen es geht, 6 Stunden arbeiten und dann nach Hause (Pause fängt nach den 6 Stunden an). Aber ich würde das vorher klären, nicht das noch zusätzlich eine Pause abgezogen wird und dir jeden Tag eine halbe Stunde Arbeitszeit fehlt.

    Ab in Summe 6 Stunden Anwesenheit kommt ein weiterer Pausenblock von 30 Minuten dazu..."

    Hallo Lilex, in der Pause besteht ja erst mal keine Anwesenheitspflicht, so dass du die Pause nicht hinzuzählen musst. Aber hier steht ab 6 Stunden, daher auch bei genau 6 Stunden, also auch wenn du die erste Pause mit 15 Min. nicht auf der Arbeit verbracht hast. Aber das wären bei 6 Stunden Arbeit trotzdem 3/4 Stunde Pause, obwohl das Gesetz nur 30 Min. vorsieht. Hier würde ich den BR mal in der nächsten Betriebsversammlung fragen warum eure Arbeit so schwer ist, dass sie mehr Pausen verlangt als das Gesetz es fordert.


    Evtl. kann man mit der GL bei Teilzeit die Arbeitszeiten so festlegen, dass man z.B. an 4 Tagen unter 6 Stunden arbeitet und dann einen Tag die Woche länger macht. Dann reduziert man die wöchentliche Pausenzeit dadurch.

    Wie stellt der AG bei Euch so die Anträge?

    Hallo Stefan, ich kann de Anhang auch nicht öffnen.

    Aber über die Art und Weise wie die Anträge eingereicht werden kann man doch mal mit dem AG reden, oder? Viel wichtiger erscheint mir der Inhalt der Anträge. Bei uns wäre 3-Schicht was komplett neues und außergewöhnliches, da würde ich mehr als nur den Zettel/Mail als Antrag erwarten. Aber wenn es bei Euch der Normalfall ist kann ein Mail als Antrag/Schichtplan ja völlig in Ordnung sein. Gibt es eine generelle BV zu Schichten und passt der Antrag hiermit überein?

    Wir haben manchmal den Eindruck, dass der eine oder andere unserer lieben Gremiumsmitglieder seine Position nutzt, um den ihm verhassten Chefs endlich mal ne Ansage machen zu dürfen.

    Ich denke dann ist auch mal ne Ansage vom BR-Gremium an den Kollegen nötig! Aber ich würde solche Unstimmigkeiten im Gremium erst mal nicht Betriebsöffentlich machen sondern intern regeln.

    Wenn die Gewerkschaft einen Stand auf dem Gelände macht kann man sicherlich sich für ein paar Minuten dort hinstellen und aufklären und aktuelles Erzählen aber doch nicht den Stand auf und ab- bauen und über mehrere Stunden Ansprechpartner sein

    Aus meiner Sicht ist das Auf- und Abbauen eines Gewerkschaftsstand und über mehrere Stunden Ansprechpartner sein keine Arbeitszeit die der AG zahlen muss. Wenn du dich hier persönlich engagieren willst, dann tue es, aber nicht als Arbeitszeit. Wenn du dich entschieden hast dich nicht in deiner Freizeit für die Gewerkschaft zu engagieren, dann teile es ihnen mit und sie sollen den Infostand selber aufbauen und besetzen. Für mich spricht das auch nicht gegen vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ihr arbeitet vertrauensvoll zusammen und du besuchst ihren Stand auch mal, aber du machst nicht deren Arbeit. Die Entscheidung musst du aber selber treffen.

    Ich sehe kein Problem darin, dann auch mal weniger BR-Arbeit zu machen und mehr "normale Arbeit". Ich habe auch 50% Freistellung und in Tatsache ist es mal mehr und mal weniger. Die Freistellungszeit ist eben die Zeit für die du dich nicht extra abmelden musst und ich denke auch der AG hat kein Problem wenn du ihm sagst ich geh dann mal "richtig arbeiten" weil im BR gerade nichts anliegt. Auch das gehört doch irgendwie zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, oder?

    Ich kann das Urteil auch nachvollziehen und bin nach der ganzen Schilderung der bisherigen Seminare auch nicht erstaunt darüber. Am ersten Seminartag bereits das Folgeseminar zu beschließen halte ich zumindest für sehr ungeschickt. Da kann die Qualität und die Notwendigkeit für Folgeseminare aus meiner Sicht noch gar nicht vernünftig beurteilt werden.

    Die Seminarmenge in so kurzer Zeit für solche eine kleine Firma finde ich auch recht heftig. Wenn es tatsächlich so viele Aufträge gab und es tatsächlich ein ungünstiger Zeitpunkt war verstehe ich nun auch, warum ihr mit dem AG nicht so gut klar kommt. Wenn das nur ein vorgeschobener Grund war hätte von Euch zumindest mehr Erklärung und Abwägung erfolgen müssen.

    Hallo Struggler, dann gebe ich dir Recht, so ist das keine korrekte Einladung. Das würde ich mal in der Sitzung besprechen und wenn der Vorsitzende darauf besteht das die Einladungen so bleiben und dann immer auf der Sitzung der Tagesordnungspunkt abgeändert/neu aufgenommen wird würde ich an deiner Stelle vorschlagen, dass du das Amt des Schriftführers wieder abgiebst und ein neuer gewählt wird. Diese Art der Einladung machst ja jedesmal zusätzlichen Aufwand für dich. Vielleicht findet sich jemand anders der Schreiben möchte oder alle machen dem Vorsitzenden klar das es so nicht geht.

    Für mich hat ein TOP eben auch einen kurzen prägnanten Namen und nichts weiter.

    Das ist aber auch nicht immer Richtig. Kurz und prägnant wäre für mich "Einstellung Ließchen Müller"

    Aber hier bedarf es meiner Sicht schon mehr "Einstellung Ließchen Müller als Sekretärin der Produktionsleitung zum 01.05.21 in der Entgeltgruppe xy mit 3 Monaten Probezeit"

    Das ist nicht so richtig kurz, aber je mehr infos auf der Einladung sind um so besser kann ich mich vorbereiten.

    Wenn Leuten schwarz vor Augen wird, deutet das auf ernsthafte Probleme hin.

    Kann auch nur der eh immer zu niedrige Blutdruck sein gepaart mit mal wieder zu wenig gegessen/getrunken. Das es sich hier zwangsläufig um Überlastung handelt kann ich daraus nicht schließen.

    Letztlich kann aber nur der Mitarbeiter für sich selbst entscheiden ob er einen Arzt aufsucht oder nicht und ob er das sofort macht oder erst später nach Feierabend.

    Hallo Struggler,


    das mit den Punkten der Tagesordnung kann ich nicht beurteilen, da solltet ihr im Gremium mal beraten wie ihr das machen wollt. Aber letztendlich lädt der Vorsitzende ein und schreibt die Einladung.


    Aber 11 Stunden BR-Sitzung - das geht aus meiner Sicht gar nicht! Da würde ich mich mal mit den anderen BRs abstimmen und zur Not den Vorsitzenden nach der Regelarbeitszeit die bei euch gilt allein sitzen lassen. Oder wollen alle anderen es so? Wenn die hälfte geht, dann seit ihr zumindest nicht mehr beschlussfähig.

    Alle, die regulär arbeiten müssten, bleiben an dem Tag zu Hause, analog Feiertag/Sonntag

    Meines Wissens ist das noch nicht abschließend geklärt wie das läuft. War halt so ne "Nacht-und Nebelaktion" der Regierung. Was damit wird und wie es umgesetzt wird sollen sich die Bundesländer meine ich überlegen. Wird sich sicher diese Woche klären, bis dahin können wir nur vermuten.

    Das Problem ist immer, solange alle Überstunden machen, krank (schwarz vor Augen ist krank und der hätte zum Arzt gehört) weiterarbeiten und alles fertig wird hat der AG gar keine Notwendigkeit das Personal aufzustocken.


    Der einfachste Weg für den BR ist erst mal bei den Überstunden einen Riegel vorzuschieben. Das funktioniert aber auch nur wenn die Mitarbeiter dann auch wirklich mal was liegenlassen. Und nicht "ackern wie die blöden" und zur Not noch die Pause durchmachen. Das müsst ihr mal einschätzen wie das aussieht.


    Überlastungsanzeige: geht ja immer nur von einer einzelnen Person und von dieser selbständig aus, hier betrifft es aber ja eine ganze Abteilung.

    Ja dann macht es eben jeder aus der Abteilung!

    2018 - 4 Personen im Büro und 2 Schichtführer zuständig für 25 Monteure bei fast keiner Mehrarbeit

    2021 - 1,25 Personen im Büro und 1 Schichtführer zuständig für 21 Monteure bei regelmäßiger Mehrarbeit von 2-5 Stunden pro Woche

    Wenn das tatsächlich so ist bei gleicher Arbeit und ohne das Einsparungsdinge umgesetzt wurden (Büro z.B. andere EDV, neuere Maschinen, andere Organisation) waren die MA in 2018 nicht ausgelastet oder irgendwas anderes passt nicht. Wenn 1,25 Personen die Arbeit von 4 machen und dann nur 2 Überstd. die Woche... nee das kann nicht sein. Da hat sich doch sicher mehr geändert in den Jahren als das nur fast 3MA weg sind. Aber wie auch immer, trotzdem kann es dem MA zuviel sein und er wird nicht über eine Überlastungsanzeige drum rum kommen wenn sich was ändern soll.

    Oder der BR nimmt sein Mitbestimmungsrecht bei den Überstunden war. Aber das wird vermutlich mit:


    den AG freundlich bitten,

    nichts werden befürchte ich.