Beiträge von Lustiger Vogel

    Dass der Fitting bei Nichtannahme der Wahl innerhalb der Dreitagesfrist sagt, das diese Bewerber so zu behandeln sind als ob Sie nicht auf den Listen gewesen wären, hat meiner Meinung nach den Hintergrund dass ansonsten das Wahlergebnis bzw. die Stimmverteilung nach d'Hondt verschoben wird, da die Wähler bei der Listenwahl "nur" die Liste wählen.

    Wenn das so zu behandeln ist als ob er gar nicht auf der Liste war, braucht auch nicht neu gewählt zu werden. Denn wenn von vornherein nur 6 Bewerber dagewesen wären hättet ihr einen 5er BR gewählt und 1 wäre Ersatz geworden. Und genau so ist es jetzt. Die ersten 5 sind BR und 1 Ersatz.

    Das billigere Büro hätte für den AN den Nachteil, dass sich hierdurch sein Arbeitsweg erheblich verlängert und zwar um das Doppelte bis das Dreifache. Derzeit ist das Büro mit dem Rad in 30 Minuten zu erreichen.

    Das bisherige Büro ist jetzt zum 30.06.2021 zu räumen.

    Aus meiner Sicht müsste in jedem Fall rechtzeitig eine Versetzung für den MA eingereicht werden.

    Vermutlich kommen aber beide Seiten mit einem ordentlichen HomeOffice Vertrag besser weg, daher mein Rat: versucht mit AG und AN zusammen eine vernünftige Lösung hierfür hinzukriegen.

    sorry aber 19,325 % sind 19,325 % egal bei welcher Summe


    Wenn der AG die sparen kann (und schaue dir bitte mal die Angebote der Job- Business Bike Anbieter an - viele werben grade mit "KAUM" Aufwand (alles elektronisch) für den AG-

    Wo bekommt der AG denn sonst so eine Verzinsung.

    im übrigen spart bei der 75 € Beispiel (36 Monate *75 = 2700) der AG 521,78 € in 3 Jahren

    Multipliziere das mit 100 Ma die das machen = 52.178 € - da kann der AG aber 3 Jahre lang einen schönen Familienuralub von machen 8)

    Und das noch jemand anderes außer dir am Jobrad verdient geht dir so gegen den Strich, dass du lieber auch auf die Ersparnis verzichtest und dein Rad selber kaufst. Aber Achtung: der Händler und der Hersteller machen auch dabei Gewinn ;)


    Verzettelt euch doch nicht beim AG, die Frage lautete "wo sind die Vor- und Nachteile für den AN".

    Der AG spart dabei den AG - Anteil der Sozialversicherung - (KV, RV, PV, AV) das macht bei den meisten

    19,325 % (KV regulärer Satz 14,6%)

    Und das ist dann bei Leasingrate 75 EUR (dafür gibt es schon ein hochwertiges eBike) auch nicht die Welt. Klar bei vielen MA läppert es sich. Aber ich denke statt neidisch auf das Eingesparte des AG zu schauen sollte jeder prüfen was er selber spart und danach entscheiden ob es für ihn günstig ist oder nicht.

    Es gibt durchaus Jobrad-Angebote von denen nur der AG profitiert,

    Kannst du bitte mal erläutern wie der AG hiervon profitieren soll? Der AG spart einen kleinen Betrag AG-Anteil zur Sozialversicherung, hat aber dafür den Verwaltungsaufwand für das Leasing. Als profitieren würde ich das daher nicht ansehen. Außerdem sind viele AG bereit den eingesparten Betrag als Zuschuß zu zahlen (z.B. für Versicherung, Wartung...).

    5. Ob man das Radl nach der Leasing-Zeit wirklich kaufen kann ist ungewiss.

    Das hier stimmt so nicht. Das Rad kann nach der Leasingzeit übernommen werden. Der Preis steht vor Leasingbeginn ebenfalls fest.

    Der Vorteil beim Jobrad ist, dass du wie gesagt nicht alles auf mal zahlen musst und dadurch, dass die Leasingrate vom Bruttolohn gezahlt wird eben auch Steuern sparst. Insofern ein günstiges Rad. Aber solltest Du in der Leasingzeit arbeitslos werden, so musst du das Rad entweder rauskaufen oder zurückgeben (geht nur bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit). Bei beiden Varianten hast du dann am Ende draufbezahlt.

    Vorsicht ist auch bei der Versicherung geboten die über die Jobräder angeboten wird. Die Vertragsbedingungen sind so gestaltet, dass du in der Realität dein Fahrrad vermutlich nicht immer so abschließen kannst, dass es auch versichert ist. Insofern kann man sich die Versicherung sparen und gleich über seine "normale Versicherung" mitversichern. Bei uns zahlt der AG die Jobrad-Versicherung.

    Also aus meiner Sicht ist JobRad nur vorteilhaft, wenn du das Fahrrad hinterher auch übernehmen willst und dein Arbeitsplatz über die Leasingzeit sicher ist.

    Ich nutze das Fahrrad viel für die Fahrten zur Arbeit und kann die Leasingraten quasi mit dem eingesparten Spritkosten bezahlen. Es ist aber kein Muss mit dem Rad zur Arbeit zu fahren.

    Im Internet gibt es einen Jobrad-Rechner, der zeigt dir deine Steuerersparnis.

    Vielen Dank für Deine Anekdoten, sie beschreiben eindeutig wie unterschiedlich die Dinge aufgefasst werden.


    Aber das hier:

    Ich würde aber sehen, dass das Betriebsklima offensichtlich gestört ist, wenn die Azubine aus Angst vor Kollegin sich kaum noch zur Arbeit traut

    trifft anscheinend gar nicht zu. Aus der Beschreibung geht eindeutig hervor, dass es auf der Arbeit in Ordnung ist und die Angst erst an der Bushaltestelle auftritt. Das ist zwar immer noch der Arbeitsweg, aber auf der Arbeit selbst ist alles noch in Ordnung:

    Da die bedrohte die Angst er spürt wenn sie ausserhalb der Arbeit ist, war ihre Aussage.

    Wie würde es ein sehr geschätzter Forumskollege so schön sagen: "Womöglich ja, vielleicht nein"

    Da es selbst bei der Polizei für eine Anzeige nicht reicht, ein ganz klares NEIN.


    Und wenn ein BR hier zu Kündigungen rät obwohl es nur ein hören-sagen über Dritte ist und es bei der Arbeit keine weiteren Probleme gibt, als dass die Vorgesetzte sich um das Gerede von dritten kümmert finde ich es weit übers Ziel hinausgeschossen.

    Mit dem Argument Störung der Betriebsruhe, sollte man durchaus Erfolg haben.

    Die Betriebsruhe wurde aber bisher gar nicht gestört, denn

    Diese Situation habe ich bereits mit beiden Beteiligten besprochen und sie darum gebeten, diese Private Angelegenheit nicht auf die Arbeit zu übertragen.

    Beide waren einsichtig.

    Trotzallem ist die bedrohte ängstlich und panisch, was ihr ausserhalb der Arbeit auf der Busstation passieren könnte..

    Wenn sie sich immer noch privat bedroht fühlt hat das erst mal nach der Beschreibung mit der Arbeit nichts zu tun. Da wäre die Polizei Ansprechpartner, aber warum auch immer wurde die Anzeige anscheinend zurückgenommen. Das ist aus meiner Sicht aber komplett Privatsache, da es auf der Arbeit anscheinend ja funktioniert und eben die Betriebsruhe nach der Beschreibung nicht stört!

    Ich bin die Filialverantwortliche in dem Fall.

    Im Übrigen ist dies hier ein Forum für Betriebsräte! Gibt es in der Filiale einen Betriebsrat?

    Ohne genaue Kenntnis (Anzeige fallengelasssen, daher rechtlich anscheinend doch nichts gewesen?) hier den Abteilungsleitern zu raten einen Mitarbeiter zu versetzen finde ich doch sehr anmaßend!

    Tja, und nach den Arbeitsschutzrichtlinien dürfen Frauen wirklich weniger schwer heben und tragen

    xyz22 : hast du ein "nicht" vergessen oder lese ich jetzt falsch? Irgendwie widerspricht das deinem nächsten Satz:


    dann gibt es nur Unterschiede zwischen: bekommt es hin oder bekommt es nicht hin, das gilt wieder für alle Geschlechter.