Beiträge von Homer

    Verständnissfrage: Du stellst dich selbst nach BetrVG § 37 Abs.2 voll frei? Neben 3 Hauptamtlichen freigestellten.

    Wenn das so ist dann ist die Infragestellung des AG der Notwendigkeit derselben zu Erwarten. Es sollte der BR als Gremium die Notwendigkeit einer 4. Freistellung darlegen und beantragen. Wenn das nicht gelingt dann üben vielleicht die falschen die Vollfreistellung aus und sie sollten neu vergeben werden.

    Falls die Anhörung im Falle der Versetzung den BR erreicht und es den nicht GDB behafteten Bewerber (also aus deiner Sicht den falschen) betrifft, kann eventuell der BR dieser Maßnahme nicht zustimmen mit Bezug auf nichteinhaltung von Gesetzen. Damit meine ich die Prüfung und nachfolgende Meldung an die Arbeitsagentur ob die Stelle auch für Schwerbehinderte AN geeignet ist.

    Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften (§99 Abs.2 Satz 1 BetrVG) in bezug auf=

    §164 Abs.1 Satz 2 SGB IX Meldepflicht Das bedeutet zwar nicht Verhinderung der Maßnahme für alle Zeiten setzt aber ein Zeichen und könnte zum Nachdenken anregen.

    Nur nicht so bescheiden. Klausurtagung mit Standortbestimmung und Richtungsweisung, erarbeiten von Zielen und Strategien, vielleicht auch mal mit dem Besuch eines Arbeitsgerichts usw. usw. können auch mal 3 Tage dauern.

    Kleine Randbemärkung. Egal ob Freigestellt AU oder nicht Freigestellt AU, ich bin im übrigen auch der Meinung das vollfreigestellte bei vorlage einer AU nicht Amtsfähig ist ( im Gegensatz zu nicht freigestellten)., ging es meiner meinung nach um die anfechtbarkeit von Beschlüssen in Hybriden BR Sitzungen. Meiner Meinung nach Anfechtbar ,wichtige Beschlüsse nachholen oder erst gar nicht so fassen.

    Die Teilnahme aller im Betrieb angestellten AN ist ein Recht. Wer wegen Urlaub, Krankheit oder Elternzeit oder Kurzarbeit oder Streik keine Arbeitsverpflichtung hat hat anspruch auf vergütung zusätzlicher Wegezeiten und Fahrtkosten. §42 BetrVG ( Teilnehmerkreis)

    Ein Suchtkranker ist nicht mehr uneingeschränkt Herr über sein Wollen. Deshalb die von vielen hier geschriebenen Argumente nochmal sacken lassen und nochmal Nachdenken und dann im Sinne des AN entscheiden.

    Was steht im Arbeitsvertrag in Bezug Arbeitsaufgabe und Ort? Wenn nicht einvernehmlich versetzt oder durch Arbeitsvertrag geregelt müßte eine Änderungskündigung erfolgen. Vorher braucht man ja nicht wechseln.

    Abgesehen von Mitbestimmung und Tendenzbetrieb

    Zitat

    Ich bekomme an dem Tag also für 12 Stunden Arbeitszeit auch 12 Stunden gutgeschrieben.

    Der Nachtschichtler muss aber vor der Sitzung zugunsten einer Ruhepause freigestellt werden. Er arbeitet also nur vier Stunden der Schicht und dann vier Stunden für die Sitzung und bekommt ebenfalls 12 Stunden gutgeschrieben.



    Und darin sehe ich eine nicht schlechterstellung durch das Ausüben des Ehrenamts. Sonst könnte das der Anlass sein sein Ehrenamt niederzulegen.

    Meine Sitzungszeit wird auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und als Freizeit wieder abgesetzt. Meinst du das die Sitzungszeit im Voraus schon als Ruhezeit genommen werden kann/soll/muss? Ich denke das der Grundgedanke richtig ist. Die Schichtfehlzeit vom Überzeitkonto nehmen und nicht voll bezahlen und nicht Überzeit mit der Sitzungszeit aufbauen.

    Allerdings andere BRM bauen ja auch Überzeit auf wenn die Sitzungen vor oder nach ihrer eigenen Arbeitszeit liegt. Dem gegenüber wäre ja der Nachtschichtler wiederum benachteiligt wenn seine Überzeit mit der Fehlzeit durch zeitigeres gehen in der Nacht verrechnet wird.

    Wegen einer BR Sitzung gehe ich aus der Nachtschicht vorher um die Ruhezeit einzuhalten eher nach Hause. Unter fortzahlung der Arbeitszeit inclusive aller Zuschläge. Wenn die Sitzung früh schon begänne fällt eben eine ganze Nachtschicht unter den schon beschriebenen Umständen aus. Zur nächsten Nachtschicht gehe ich dann wieder normal. Denn da braucht es keine rechnerische, in meinem Fall 11h Ruhezeit. Weil Betriebsratstätigkeit eben keine Arbeitszeit ist (Ehrenamt) aber wie Arbeitszeit , ohne Nachteil bei der Ausübung derer bezahlt werden muss.

    Es geht um die Möglichkeit trotz erklärter oder tatsächlicher Verhinderung unter Umständen doch als BR MItglied an einer BR Sitzung teilzunehmen. Es sind Situationen Vorsstellbar das die Abwesenheit bestimmter BR Mitglieder bei brisanten Themen abgewartet wird um Entscheidungen herbeizuführen. Oder es kann aus persönlichen Gründen sein das man nun doch bei der Entscheidungsfindung seinen Beitrag in der BR Sitzung leisten will. Deshalb muss jedem ordentlichen BR Mitglied die Tagesordnung ersichtlich sein. Letzten Endes auch aus fairnes Gründen.

    Mein Beitrag war wie Fried schon dargelegt hat so gemeint das die Folgen, wenn der betroffene AN sich an BR Arbeit beteiligt , aber wegen der besonderen Umstände ( die wir nicht genau kennen) kein Betriebsratsmitglied mehr sein kann, negativer Art sind. Wie mann diesen Beitrag aber so missverstehen will? Aber ja Schriftliches lässt sich wirklich ausgiebig interpretieren.

    Die Antwort stand eine Zeile oberhalb. Der Betriebsrat muss sich rechtssicheren Rat einholen, zu dem wir alle im Forum leider nicht in der Lage sind.

    Der Betriebsrat muss sich Rechtlich einwandfreien Rat einholen und danach handeln. Wenn sich das BR Mitglied wiederrechtlich an Betriebsratsarbeit beteiligt und der AG irgendwann daran oder an der BR Arbeit an sich keinen Gefallen findet kann das sehr sehr bitterfür alle Beteiligten werden.

    Wir schicken immer allen ordentlichen BR Mitgliedern die Tagesordnung zu, auch den verhinderten. Der Hintergrund ist das es Situationen geben kann die es erforderlich machen doch, trotz Urlaub oder Krankheit, persönlich das Wort zu ergreifen und mit Abzustimmen zu können. Das soll jedes BR Mitglied selbst entscheiden.

    IFB fragen ob die bereit sind euch ohne Kostenübernahme die Teilnahme zu ermöglichen. Bzw. wie der IFB in so einem Fall verfährt. Wenn aber der BR trotz gültigen Beschluss nicht bereit ist ihn auch umzusetzen und alle Register zu ziehen dann würde ich den Beschluss als Betroffener vielleicht lieber nicht umsetzen. Wenn der AG die Notwendigkeit bestreitet und juristisch gegen dich vorgeht (Arbeitszeitausfall, Kosten) braucht mann die unterstützung des BR.

    Wie mann im Band einsteigt oder wann man steigt wird doch im TV geregelt sein. Wenn es streitigkeiten gibt muss man am Ende immer selbst ran. Am besten mit Rechtsbeistand. Deshalb immer eine gute Idee Gewerkschaftsmitgliedschaft.

    Wenn die Eingruppierung für nicht richtig angesehen wird muss der AN seine Interessen selbst erstreiten. Im Zweifel bei Mitgliedschaft auch mit Hilfe der Gewerkschaft. Dies steht natürlich am Ende eines langen Prozesses. (Beschwerde an den AG an den BR, Geltendmachung usw.)