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Leider sieht der §1 SchwbVWO keine Alternativen vor, so dass euch nur eine Präsenzveranstaltung bleibt.
Während die Tätigkeiten von BR und JAV im BetrVG inkl. des jüngst in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetz Behandelt werden, findet für die Arbeit der SBV das SGB IX Anwendung. Und hier gibt es leider doch einige Abweichungen von den Regelungen für Betriebsräte.
Ich frage mich als Erstes: Konnte der Kollege überhaupt erkennen, dass der AG eine (eigene) Priorisierung vorgenommen hat? Oder war das aus der Einladung zur Impfung gar nicht ersichtlich? Sofern aus der Einladung nicht klar hervorgeht, dass nur ganze bestimmte MA zur Impfung eingeladen werden, gilt die Einladung automatisch für alle. Der Kollege durfte daher annehmen, dass man ihn entweder versehentlich vergessen hat oder er die Einladung möglicherweise erst später erhält (warum auch immer).
Da der erkrankte Kollege ja bereits vom Land zur Impfung eingeladen wurde, durfte er sich m.E. auch an das Impfzentrum wenden, um hier - aus reinen Vorsichtsgründen - eine doppelte Erfassung und mögliche Blockierung eines doppelten Impftermins im Sinne anderer, wartender Impfberechtigter zu vermeiden.
Das förmliche Wahlverfahren kann auch bei weniger als 50 Wahlberechtigten angewandt werden, wenn eine weite räumliche Trennung besteht. Wenn aufgrund der momentanen Corona Pandemie zum Beispiel Gebäudewechsel verboten sind, wäre ein vereinfachtes Wahlverfahren gar nicht möglich - die Wahlberechtigten wären also zu weit auseinander. Ich bin zugegebenermaßen aber zu wenig Jurist, um hier eine verlässliche Aussage zu treffen. Es zeigt sich an dieser Stelle auf jeden Fall, dass die Gesetze nicht alle Eventualitäten einschließen. Mit einer Situation, wie wir sie jetzt haben, hat vermutlich niemand gerechnet. Besondere Umstände verlangen aber nach besonderen Maßnahmen. Insofern könnte ein juristischer Beistand (Firma, Gewerkschaft, Fachanwalt) nicht schaden.
(Der elegante (und absolut zulässige) Weg wäre wohl eine Wahlversammlung einzuberufen und dafür zu sorgen, dass alle Kollegen die schriftliche Stimmabgabe gem. § 11 SchwbVWO beantragen.
ich habe auch erst kürzlich neue Stellvertreter wählen lassen, da ich als Vertrauensperson plötzlich ohne stellvertretende Mitglieder dastand. Ich habe mich auf verschiedenen Seiten, z.B. http://www.komsem.de schlau gemacht. Auch das ZB-Spezial SBV Wahl 2018 auf der Seite der http://www.integrationsaemter.de hilft weiter.
Da es in Zeiten der Corona Pandemie, wie du richtig sagst, schwer ist, eine Wahlversammlung durchzuführen, würde ich in diesem Fall eine Briefwahl bevorzugen. Bei aktuell 16 sbM ist der Aufwand ja überschaubar.
Wichtig ist aber die Einhaltung aller Schritte und Zeiten.
als Vertrauensperson bist du tatsächlich vom Papier in einer Oneman- bzw. Onewomanshow unterwegs - zumindest was die Vertretung der schwer- und gleichgestellt behinderten Menschen nach aussen anbelangt. Du hast aber mindestens einen Stellvertreter, mit dem du dich sowohl abstimmen kannst und den du auch für einzelne Aufgaben hinzuziehen *) kannst. Bei entsprechender Betriebsgröße können das auch mehrere Stellvertreter sein. In jedem Fall würde ich einen regelmäßigen Informationsaustausch mit den Stellvertretern vorschlagen. Denn ein Stellvertreter kann dich im Bedarfsfall nur so gut vertreten, wie er auch informiert ist. Ich halte es bei mir auch so, dass meine Stellvertreter und ich uns regelmäßig treffen bzw. derzeit per Telko zusammenschalten, um über aktuelle Themen und Vorgänge zu sprechen.
*) nicht zu verwechseln mit einer Vertretung bei Abwesenheit der Vertrauensperson.
bei uns ist es - ebenso wie beim Nordfriesen - auch so geregelt, dass die Dokumentation ausschließlich im Personalsystem erfolgt. Eure Betriebsvereinbarung wird vermutlich einen ähnlichen Passus enthalten. Insofern hat die Personalabteilung an dieser Stelle wahrscheinlich Recht.
albarracin da bin ich grundsätzlich bei dir. Jeder Fall ist aber anders und von daher ist ein informatives Gespräch vor der Antragstellung sinnvoll. Ob und welche Schritte dann unternommen werden, würde ich immer individuell vom Fall abhängig machen. Insoweit sind meine Aussage bitte nur als Gedanken zu möglichen Schritten zu verstehen.
Danke Team-ifb , dass ihr euch der Thematik aktuell nochmals annehmt. Es ist sicherlich nicht einfach, immer alle Spam- und Werbebeiträge zu filtern oder gar im Vorherein zu verhindern. Wir alle kämpfen täglich mit einer zunehmenden Flut von diversen Mails, Forenbeiträge, etc.. Ein gepflegtes Forum erleichtert allen Beteiligten den Umgang mit und in selbigem.
Ich verstehe die Frage so, dass es zunächst darum geht, wie der Mitarbeiter seinen Antrag bei der Agentur für Arbeit begründet. Hier wäre es m.E. hilfreich, die persönliche Situation des Mitarbeiters zu möglichst detailliert beschreiben. Ggf. ist auch der direkte Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit hilfreich, um dort den Fall zu schildern und ggf. aufkommende Fragen dann im eigentlichen Antrag zu beantworten. Je besser der Sachbearbeiter den individuellen Fall durchschaut desto eher ist er auch bereit dem Antrag stattzugeben.
Im späteren Fragebogen, den BR, SBV und HR von der Agentur für Arbeit erhalten, können die Angaben des Mitarbeiters dann bestätigt werden. Generell bietet der Fragebogen aber eher wenig Möglichkeiten für eine ausführliche Schilderung, da es sich vornehmlich um Ankreuzfragen handelt.
ich handhabe es so, dass ich auf jeden Fall mit dem MA spreche, bevor ich den Fragebogen ausfülle. Sofern mich der MA nicht bereits im Vorfeld kontaktiert hat, wende ich mich also jetzt an ihn, um die individuelle Situation zu besprechen. Nur so kann ich eine dem jeweiligen MA gerechte Antwort an die Agentur für Arbeit geben. Neben den Ankreuzfeldern gibt es im Fragebogen ja durchaus auch Freitextfelder, die ich nutze. Da sowohl der Arbeitgeber als auch BR und (sofern vorhanden) die SBV einen Fragebogen erhalten, erfolgt je nach Zuständigkeit in der Personalabteilung auch ein Anruf bei mir. Aktiv gehe ich in diesen Fällen aber nicht auf HR zu. Mit dem BR stimme ich mich immer ab.
Im Antrag auf Gleichstellung gibt der Antragsteller seine Einwilligung zur Befragung des Arbeitgebers sowie des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung. Je nachdem welche/r Kollege/in in der Personalabteilung zuständig ist, erhalte ich einen Anruf zwecks Abstimmung der Antworten. Wobei der Fragebogen an den Arbeitgeber eine Frage mehr enthält als der an BR und SBV. Mit dem BR stimme ich mich immer ab. Auch führe ich ich vor Beantwortung des Fragebogens ein Gespräch mit der/dem betroffenen Kollegen/in, um mir einerseits ein aktuelles Bild zu machen (sofern ich nicht bereits im Vorfeld eingeschaltet wurde) und andererseits nochmal genau die Beweggründe abzuklären. So kann ich neben den Ankreuzfeldern individuelle Antworten an die Agentur für Arbeit erstellen und damit die Chance auf Anerkennung der Gleichstellung erhöhen.
(Jüngstes Beispiel: ein Chef (dem Herrn sei es gelobt, getrommelt und gepfiffen, nicht in meinem Betrieb!) untersagt der Kollegin, deren Mann positiv getestet wurde, ihre Kollegen zu warnen, solange sie nicht ihr eigenes Testergebnis hat. Das empfinde ich, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass sie ohne jegliche Schutzmaßnahmen im Büro zusammenarbeiten, für dermaßen verantwortungslos, dass ich der Kollegin dankbar bin, dass sie sich über die Anweisung hinweggesetzt hat.)
Ein solches Verhalten ist in meinen Augen nicht nur zweifelhaft, sondern grob fahrlässig wenn nicht sogar strafbar.
In unserer Firma gibt es seit dem Frühjahr ein allgemeines Dienstreiseverbot. Auch innerhalb eines Standortes / einer Stadt ist der Wechsel zwischen den Gebäuden verboten. Dieses wird auch so akzeptiert. BR und SBV wären zwar rein rechtlich in der Lage, andere Abteilungen oder Standorte zu besuchen, aber wir versuchen dies zu vermeiden und möglichst alle Gespräche remote (per Telefon- oder Videokonferenz) zu führen. Die Dienstreiseverordnung ist also derzeit ausser Kraft gesetzt. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Bereichsvorstand Dienstreisen zulassen. Ich denke, das dies angesichts der Situation vertretbar ist. Moderne Kommunikation macht viele Reisen ja auch eher überflüssig.
Ach guck.... das wusste ich auch noch nicht. Ich kläre das beim nächsten Treffen mal mit unserem GSBV-Vorsitzenden. Da wir mittlerweile im Wahlprozess aber schon recht weit fortgeschritten sind (die Briefwahlunterlagen gehen morgen an die Wahlberechtigten raus) und morgen in drei Wochen bereits die Stimmenauszählung erfolgt, hat sich das Thema auch zeitnah wieder erledigt.
Ich bin selber gerade erst als freigestellte Vertrauensperson in das Amt aufgerückt und war vorher zweiter Stellvertreter. Da die erste Stellvertreterin aus persönlichen Gründen nicht als Vertrauensperson nachrücken wollte, musste sie durch den Verzicht leider auch aus der Funktion als stellvertretendes Mitglied in der SBV ausscheiden. Da es keine weiteren Stellvertreter gab, bin also derzeit ohne Stellvertreter im Amt. Wir haben in unserer Firma jedoch auch eine Gesamtschwerbehindertenvertretung, deren Vorsitzender jetzt vorübergehend als mein Stellvertreter fungiert.
Ich habe daher als eine meiner ersten Amtshandlungen einen Wahlvorstand bestellt, um schnellstmöglich neue Stellvertreter wählen zu lassen. Thematisch musste ich mich hierzu auch erstmal einlesen. Über das ZB-Info-Heft zur SBV-Wahl aus 2018 sowie natürlich aus der SchwbVWO und vor allem dem Internet habe ich (hoffentlich) ausreichend Wissen angehäuft.