Hallo Dirk,
falls du es nach deinem Urlaub und vor der Besprechung mit dem AG noch schaffst hier reinzuschaun, guck doch mal in § 18 TzBfG, dein AG hat den beiden auslaufend Befristeten die Stelle hoffentlich angeboten...??? nur für den Fall, dass ihr keine generelle interne Stellenausschreibung vereinbart habt.
LG Martina
Beiträge von Martina Rissing
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Hallo Hühnchen,
du kannst dich an die ifb-Hotline wenden und dir jemanden aus Ffm empfehlen lassen, unsere Referenten sind im Arbeitsrecht insbesondere in BR-Angelegenheiten sehr versiert.
Bitte einfach anrufen, Nr. 08841-6112-71!
VG Martina -
Hallo Willie,
ihr solltet in eurer BR-Geschäftsordnung konkrete Uhrzeiten festlegen, wann der BR Erklärungen des AG entgegennimmt, zB Mo. bis Do. 8:3o - 17 Uhr, Fr. 8:30 bis 14 Uhr oder ähnlich, dann habt ihr derartige Probleme erstmal vom Hals!
VG Martina
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Timo und @Skipper
Ich habe keine Langeweile, fahre sowieso lieber selbst als anderen zuzuschaun und freue mich natürlich über euren Besuch mit Kirschen (Waffeleisen habe ich ein intaktes zur Verfügung, ebenso einen Herd, wo man die Kirschen warm machen kann!). Ihr solltet aber etwas Radllust mitbringen, denn vor dem Schmaus kommt erstmal eine schöne Tour durchs Tegernseer Tal, rauf zur Moni Alm, übers Valepp hoch zum Spitzingsee, runterdonnern und dann über Schliersee zurück...
Na, Lust bekommen?LG Martina
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etwas verspätet aber dafür um so herzlicher:
vielen Dank lieber Timo für die vielen hilfreichen Beiträge, die aus deiner "Feder" stammen!
weiter so!by the way, was denkst du über die Vorgänge bei der Tour?
bleibst du bei deinem username?VG Martina
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Hallo Rolf,
genauso wie Kokomiko es schreibt ist es,
Arbeitgeber setzen Aushilfen oft wie Selbständige ein, sie bekommen nur Entlohnung für die Zeit, die sie tatsächlich gearbeitet haben und damit tragen sie alle Risiken allein....
Ob es klug ist für die Mitarbeiterin, hier Engeltfortzahlung wg. Krankheit oder Urlaub zu verlangen ist die Frage, denn da der Betrieb so klein ist, hat sie keinen Kündigungsschutz nach KSchG und riskiert ihren Job!
LG Martina -
ich muss mich nochmal einklinken little,
quasi als Ergänzung zum Werner:ein Ex-Azubi ist auch deswegen ein "neuer AN" im Sinne von § 14 II TzbfG weil er sonst bei seinem "Lehrherrn", der wie jeder AG heutzutage am liebsten oder auch nur befristet einstellt, schlechtere Chancen hätte, wenn er nur mit Sachgrund befristet übernommen werden könnte. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist besser als nix und immer eine Bewährungschance!!!
LG Martina
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Hallo Kerry,
was hast du ermittelt?
wäre interessant zu wissen, was die Kollegen vereinbart/ unterschrieben haben....
Danke!
VG Martina -
Hallo little,
du musst unterscheiden zwischen einer Sachgrundbefristung nach § 14 I TzBfG (dann Sachgrund zB Erprobung, nach Ablauf der Befristung weitere Befristung mit neuen Sachgründen ohne Zeitlimit zulässig) oder nach § 14 II TzBFG als Befristung ohne Sachgrund, hier sind Anschlussbrfristungen 3 mal bis maximal 2 Jahre Gesamtbefristungsdauer möglich, danach könnte der AG nochmal befristen, aber nur noch nach § 14 I, also mit Sachgrund.
Wichtig: Ex-Azubis sind "neue Mitarbeiter", mit denen eine sachgrundlose Befristung nach § 14 II TzBfG zulässig ist.
alles klaro?
VG Martina -
Hallo und guten Morgen Guddi!
ruf einfach mal beim ifb auf der jur. Hotline an, die Damen und Herren dort helfen dir gerne weiter und nennen dir geeignete Kollegen aus dieser Region: 08841-611271!
VG Martina -
Hallo lieber Wolfgang!
da hast du als "Mann fürs Grobe" tatsächlich nur ganz grob bei uns im Programm nachgeschaut...
das ifb bietet sogar zwei verschiedene BAG-Seminare an, die auch von BAG-Richtern abgehalten werden und auch Verhandlungen besucht und nachbesprochen werden, eigene Fälle können natürlich immer miteingebracht werden.
vgl. die Seiten 136, 137 in unserem hellgrünen Programm!
LG Martina -
Hallo rhold!
es wäre wichtig zu erfahren, ob die Alkoholfahrt des AN eine Dienstfahrt war oder in der Freizeit geschehen ist.
Letzteres wäre für den AN günstiger...
Außerdem spielt auch eine Rolle, ob der AN als Fahrer angestellt ist oder lediglich die Fahrerlaubnis zur Arbeit benötigt. Auch hier wäre letzteres für den AN günstiger, da dann nur eine ordentl. Kündigung in Betracht kommt, nicht eine außerordentliche.
auch hier bitte im ERf. Komm. RN 178 zu § 626 BGB lesen!
VG Martina -
Hallo!
vielleicht mal fahnden, ob bei der Befristungsvereinbarung was schief gellaufen ist...
LG Martina -
Hallo zusammen!
mehr zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf vgl.:
Bei der Vorlage musste ich diese Werbemöglichkeit nutzen!!!
LG und ein schönes Wochenende,
Martina -
Ich möchte mich meinem "Vorredner" anschließen und an dieser auch ein herzliches Dankeschön an alle Mitschreiber und Mitleser loswerden.
Schön, dass es euch gibt!
und schön, dass wir so einen kompetenten, umsichtigen, schnell reagierenden admin haben! ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als wir dieses Forum selbst getestet und dann eingerichtet haben.
LG Martina
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@ Bayerns böser Bube:
Danke, dass du mit deinem Beitrag Licht ins dunkle bringst!
ich wusste nicht worum es hier gehen sollte!LG martina
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Hallo und guten Morgen BoernieMG,
vielen Dank für deine Anregung, ein Forum für Personalräte einzurichten.
Wir als Seminarveranstalter sind uns bewusst, dass es für Personalräte nur wenige Schulungsanbieter gibt. das ifb hat vor ein paar Jahren mal den Gedanken aufgegriffen und ein Schulungsprogramm für diese Zielgruppe zusammengestellt. der Erfolg ging leider gegen null. aber nichtsdestotrotz besuchen auch einige Personalräte unsere Seminare im nichtjuristischen Bereich und dies ist ja auch durchaus sinnvoll.
Bei entsprechendem Interesse richten wir auch gern an dieser Stelle ein Forum für euch ein. ich werde hierzu eine Umfrage starten und hoffen, dass die Idee weitere Anhänger findet.
LG Martina -
Hallo Zeus!
um deine Frage beantworten zu können oder überhaupt einen sinnvollen Rat geben zu können, muss man den Arbeitsvertrag kennen und wissen um welche neuen Bedingungen oder Tätigkeiten es genau geht. nur so ist ermittelbar obs ne Versetzung oder Änderungskündigung ist. und das ist hier die alles entscheidende Frage.
ihr habt doch als BR bei der Anhörung sicher genaueres erfahren und kennt doch auch den Arbeitsvertrag des Kollegen.
also, ich empfehle mehr Info, dann gibts sicher auch gute Antworten hier!!!
LG Martina -
Hallo icebear,
schau im Erfurter Kommentar RN 23f zu § 3 BUrlG, da steht alles ganz gut beschrieben drin.
@ Winfried: bist ein Mathegenie!
Man kann auch so vorgehen:
30 Tage Urlaub bei 5-Tage-Wo. macht 6 Wochen Urlaub.
bei einer 4-Tage-Wo. hat man auch 6 Wochen Urlaub,
muss aber nur 6 mal 4 Tage nehmen! und 6x4=24 !!!LG Martina
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Hallo Claus,
bitte zu dem Thema mal § 14 TzBfG durchlesen, insbesondere auch Abs. 2a, da steht (fast!) alles drin was du wissen musst,
LG Martina