Beiträge von Hafenkasper

    Hallo zusammen.

    Im August wurde einem einem Leiter der Enwicklung bei uns gekündigt. Wir hatten als BR lediglich die Information bekommen das die GF den Mitarbeiter als Leitenden Angestellten angesehen hatte.

    Im Nachgang wurde mir bewusst das dieser kein Leitender Angestellter sein konnte was sich nun bestätigt hat.

    Denn dieser Mitarbeiter hat wohl Kündigungsschutzklage eingereicht und dabei unter anderem geltend gemacht das dieser eben kein Leitender Angestellter sei und entsprechend der BR auch nicht ordnungsgemäß Angehört wurde.


    Unsere Personalchefin hat mir nun eine Anhörung zukommen lassen diesen Mitarbeiter erneut kündigen zu wollen.

    Aus der Anhörung ergibt sich das dieser auf Grund Umstrukturierung erneut gekündigt werden soll weil nunmehr der neue Geschäftsführer diese Position inne hat und somit sein Arbeitsplatz weggefallen wäre.

    Von der Umstrukturierung wurden wir in keiner weise informiert.

    Aus der Anhörung ergibt sich das dem Mitarbeiter kein anderer Arbeitsplatz angeboten wurde obwohl wir eine Position zu besetzen hätten für die der Mitarbeiter die Qualifikation hätte.

    Es wurde im auch kein andere Arbeitsplatz angeboten der unter geänderten Vertragsbedingungen möglich wäre.


    Daher würde ich gern der Kündigung nach §102 Abs. 3 Nr. 3, 4, und 5 widersprechen.


    Reicht es wenn ich in dem Widerspruch angebe das eben deren Angaben fehlen und den Arbeitsplatz angebe den der Mitarbeiter hätte besetzen können ?


    Gruß

    Hafenkasper

    Soweit würde es aber nicht kommen das ein Arbeitsgericht den Wahlvorstand bestellen müsste da wenn sich den welche finden die es machen würden eben bei mir anklopfen bevor sie zum Arbeitsgericht rennen.


    Wenn man jetzt aus welchen Gründen auch immer ich einen Anwalt brauche um zb. ein Verfahren nach §23 Abs. 3 gegen den AG einzuleiten ich dann diesen einfach so beauftragen kann ? Beschlüsse wären ja überflüssig ? Oder wie funktioniert das Speil jetzt ?

    Da wir bereits an die 120 Mitarbeiter sind und es stetig mehr werden kommt da wohl noch ziemlich viel Arbeit auf mich zu.


    Gruß

    Hafenkasper

    Was ist denn die Ursache, dass so wenig Interesse besteht?

    Tja zum einen haben einige Mitarbeiter durch die Blume gesprochen gesagt das sie wenn sie sich aufstellen lassen würden es mit ihrem beruflichen fortkommen im Betrieb vorbei ist. Dann lehnen viele ab weil es ja auch mit Arbeit verbunden ist und sie es mit ihren Hauptjob nicht unter einen Hut bekommen.

    Wenn sich doch noch welche finden denke ich sind bzw. werden das Mitarbeiter sein die sehr sehr Arbeitgeber nah eingestellt sind wenn nicht sogar aus von AG Seite kommen.

    Hallo zusammen.

    In unserem Betrieb wurde im Sommer dieses Jahres auf Grund Auflösung des alten BR´s neu gewählt.

    Ursprünglich hätte es ein 7er Gremium werden müssen, da aber sich lediglich 3 zur Wahl gestellt hatten kam eben nur ein 3er Gremium zustande.

    Nun haben 2 Gremiumsmitglieder im abstand von 2 Tagen ihr Amt Niedergelgt wo mit nun zwingend erneut Wahlen einzuleiten sind. Ich war/bin BR-Vorsitzender.

    Zum einen bin ich grade auf der suche nach Mitgliedern des Wahlvorstandes die ich dann Beschließe zum anderen habe ich grade überhaupt kein Plan was auf mich zukommt als letztes verbleibendes Mitglied des BR.


    Ich weiß das die Geschäfte bis zur Neuwahl weiter geführt werden müssen aber wie das genau aussehen kann/soll weiß ich eben nicht.

    Bisher hatte ich wie es so vorgegeben ist zur Sitzung mit TO rechtzeitig eingeladen. Es wurden Beschlüsse gefasst und Protokolle geschrieben. Aber wie funktioniert das mit einem 1 Mann BR ? Was passiert wenn sich keiner bereit erklärt den Wahlvorstand zu machen ?


    Gruß

    Hafenkasper

    Wir haben in unseren Betrieb fast die gleiche Situation .

    Unser AG hat uns eine BV vorgelegt in dem er Pausen Pauschal im Zeiterfassungssystem abziehen lassen möchte. Im System ist keine im Voraus festgelegte Pause hinterlegt außer in der Produktion. In den anderen Bereichen ( Teppichabteilung ) Wurde lediglich eine Eine Arbeitszeit von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr hinterlegt in der der Mitarbeiter seine tägliche Arbeitszeit ableisten kann. Der Mitarbeiter weiß teils gar nicht ob er über 9 Stunden kommt und somit eine Pause von insgesamt 45 Minuten zu nehmen hat.


    Haben auch die Streitfrage der Mehrarbeit/Überstunden mit dem AG da dieser sich auf dem Standpunkt stellt es gebe ja keine Überstunden/Mehrarbeit da die Mitarbeiter ja Gleitzeit hätten und ja den einen Tag mal mehr und sich dann aussuchen könnten wann sie weniger Arbeiten. Eine BV dazu gibt es noch nicht.


    Ich bin der Meinung das eine Pausen BV ohne BV Arbeitszeit keinen Sinn macht. Das eine funktioniert nicht ohne das andere oder ?


    Wir suchen grade ebenfalls nach einer Passenden Lösung für die Mitarbeiter.

    Einige wollen das alte System beibehalten auch wenn sie dabei ständig gegen das ArbZG verstoßen. Gibt nämlich paar Mitarbeiter die diverse male über 10-11 Stunden Arbeiten ohne zur Pause aufgestempelt zu haben. Für uns sieht es dann im System so aus als hätte der Mitarbeiter die Pause eben nicht genommen.


    Gruß


    Hafenkasper

    Hallo zusammen.


    Zur Zeit haben wir maßiv Probleme mit der Pausenregelung sowie Arbeitszeiten der Mitarbeitenden in unserem Betrieb.

    Im Zeiterfassungssystem wurde für einige Mitarbeitenden eine Arbeitszeit von 6:00 Uhr bis 20.00 Uhr hinterlegt. In dieser Zeitspanne kann der Mitarbeiter seine Arbeitszeit selbst festlegen. Ebenso selbst bestimmen wann er seine 30 Minuten Pause macht.


    Nun ist uns als Betriebsrat aufgefallen das wiederholt und über einen längeren Zeitraum permanent gegen das ArbZG verstoßen wurde. Zum einen wurden die höchstgrenzen von 10 Stunden pro Tag überschritten , 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Tagen nicht eingehalten oder aber laut Zeiterfassung keine Pause gemacht.

    Wenn der Mitarbeiter nicht zur Pause abstempelt so zeiht das System die Pause automatisch ab. Ebenso wenn der Mitarbeiter zu früh wieder einstempelt und damit seine gesetzliche Ruhepause unterschreitet.


    Wie als Gremium haben den Arbeitgeber nun mehrmal auf diesen Missstand hingewiesen das zum einen hier der BR keine Mehrarbeit/Überstunden genehmigt hätte und zum anderen hier permanent gegen das ArbZG verstoßen wird.

    Als Antwort kommt bisher ständig das die Mitarbeiter ja Gleitzeit in Ihren Arbeitsverträgen vereinbart hätten und es ja eigentlich keine Überstunden/Mehrarbeit geben würde und die Verstöße gegen das ArbZG wird von Seiten des Arbeitgebers mit dem Spruch " Wo kein Kläger kein Richter" abgetan wird. Von seitens der GF wird offen gesagt wenn wer als BR da was regeln wollen, so wird diese knallhart die Raucherpausen, zu der übrigens aufgestempelt werden muss, gestrichen.


    Nun wurde uns letzten Freitag recht spontan von seitens der GF eine BV zur Pausenregelung vorgelegt.

    Diese ist ziemlich knapp gehalten und halt folgenden Inhalt:



    Präambel

    Die Parteien regeln mit dieser Betriebsvereinbarung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfas- sungsgesetz (BetrVG) die Ruhepausen. Damit wird das Mitbestimmungsrecht des Betriebs- rats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG abschließend ausgeübt. Mit „Arbeitnehmer“ sind im Fol- genden Arbeitnehmer jeden Geschlechts (männlich, weiblich oder divers) gemeint.

    § 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

    1. Die Regelungen dieser Betriebsvereinbarung gelten grundsätzlich für alle Arbeitneh- mer, gemäß der Aufzählung §2 (2), der XYZ GmbH an allen Betriebsstätten des Unternehmens. Zu diesen Arbeitnehmern gehören auch die im Betrieb eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.
    2. Die Regelungen dieser Betriebsvereinbarung gelten nicht

    a. für Organmitglieder der Arbeitgeberin im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG

    3. Mit „Ruhepausen“ im Sinne dieser Betriebsvereinbarung sind unbezahlte Unterbre- chungen der Arbeitszeit im Sinne von § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gemeint.

    § 2 Ruhepausen

    1. Die Ruhepausen entsprechen der gesetzlichen Regelung. Diese werden automatisch vom Zeiterfassungsprogramm notiert und von der Anwesenheitszeit abgezogen.
    2. Damit entfällt das Ausstempeln für die gesetzlichen Ruhepausen
      1. für den Bereich Administration
      2. für den Bereich Einkauf
      3. für den Bereich Qualität Entwicklung
      4. für den Bereich Industrialisierung


    Unsere Meinung nach lässt sich diese Vereinbarung keinesfalls mit dem ArbZG vereinbaren.

    Weiter hat unser Arbeitgeber 9 Mitarbeiter aus der Zeiterfassung genommen bzw. im System sind lediglich nur noch Pauschal 8 Stunden hinterlegt. Hier ist nicht mehr erkennbar wann der Mitarbeiter eingestempelt hat und wann er seine Pausen gemacht hat. Bisher kam seitens der GF keine Rückmeldung nachdem wir den Grund dafür angefragt haben.


    Wir als BR sehen dringenden Handlungsbedarf, wissen aber noch nicht wie wir es für alle beteiligten gerecht gestallten können ohne das der Arbeitgeber die Raucherpausen knallhart streicht und uns als BR die schuld für alles gibt.


    Frage wäre wie man es nun am besten angeht.


    Gruß

    Hafenkasper

    Hallo,


    sofern der AG die Teilnahme an der Schulung verlangt: JA

    Bei uns verlangt der AG immer die Teilnahme an Schulungen die unsere Mitarbeiter machen.

    Zwei unsere Mitarbeiter mussten sogar grade eine Exel Schulung machen.

    Danach wäre ja sogar hier der BR mit im Boot .

    Dann wäre also der BR bei jeglichen Schulungsmaßnahmen wie zb. Kranschein oder aber zb.

    Hochvoltschulung für sicheres Arbeiten an HV-Systemen mit im Boot ?


    Na da sind wir doch schon ganz knapp vor den 200, wenn ihr diese ganze Menge vertritt.

    Und wo ihr schon auf den AG zugeht da hat der doch sicher nichts mit einer Freistellung auf euch zuzugehen.


    Sonst hat er nämlich im Endeffekt vielleicht vier Betriebsräte und einen Gesamtbetriebsrat mit dem er sich rumschlagen muss. Das will doch wirklich keiner, oder?

    So war zumindest einer meiner Gedanken wenn der AG schon so einen Wunsch äußert.

    Außerdem kann man dann auch noch damit agumentieren das wir eben nur ein 3er Gremium sind was die Arbeit von 7 machen muss. Ob er sich tatsächlich drauf einlässt muss man schauen. Vielleicht kann man ihm dafür an andere Stelle etwas mehr entgegenkommen 8)


    GesamtBR kommt nicht in frage da wir Mutterkonzern sind . Genau deswegen wird es ja so schwer die anderen Kollegen mit vertreten zu können. Evtl. KonzernBR ebene ? bin da aber überhaupt nicht fit was das anbelangt.


    Als Mensch aus der Kommunikation fällt mir an der Lösung auf - der Betriebsrat schmeißt die Geschäftsführung aus ihrem Büro. Da kann ich schon gut verstehen wenn das nicht auf Gegenliebe stößt.

    Welche Lösung hat denn der Arbeitgeber vorgeschlagen?

    Bisher hat die AG Seite noch gar kein Vorschlag gemacht auch hab ich der GF diesen Vorschlag noch nicht gemacht das Büro des GF zur verfügung zu stellen. Da muss er schon selbst drauf kommen :)


    wie geht das denn?

    Woher nimmst Du die Sicherheit, dass das so passiert ist?


    na, ja wenn 4 Kandidaten keine Stimme bekommen hätten (unwahrscheinlich, aber denkbar), dann wäre das ein 3er_Gremium mit 1x Ersatz-BRM geworden

    --> aber trotzdem nicht das was Du beschreibst

    Weil ich die Unterlagen dazu gelesen habe.

    Ich weis nur halt nicht was das alles für Auswirkungen hat für das was der jetzige BR macht.

    Dem AG hätte es damals schon auffallen müssen da da was nicht passt. immerhin sollte er ja auch die Niederschrift der Wahl bekommen haben.


    Mit Verlaub: Das ist schlicht und einfach nicht dein Bier! Das Vorgängergremium hat es falsch gemacht und du machst es jetzt eben richtig. Aber deine Verantwortung beschränkt sich auf die Gegenwart und nicht, die Fehler der Vorgängergremien zu korrigieren.


    Gerade wenn man viele Baustellen hat, sollte man erst mal die dringendsten abschließen, bevor man neue aufmacht. Als Stuttgarter weiß ich wovon ich rede... und nicht einmal hier käme man auf die Idee, das hässlichste Rathaus Baden-Wüttembergs wieder abzureißen, dem Architekten wütend aufs Grab zu kacken und ein schöneres zu errichten. ;)

    Wir wollen mit Sicherheit nicht irgendwas korrigieren was der alte BR verzapft hat. Wir müssen da in die Zukunft schauen das wir so weit wie möglich es richtig machen.

    das geht aus den Protokoll der Sitzung hervor, das keine Beschlussfähigkeit festgestellt wurde?

    oder waren zu wenige BRM als anwesend protokolliert?


    oder woher die Erkenntnis das keine Beschlussfähigkeit vorlag?

    Sitzungsprotokolle gab es bzw. gibt es gar nicht. Zumindest waren keine bei den gefundenen Unterlagen dabei. Es gab nur ein paar geschriebene Beschlüsse wo Zwei BR Mitglieder unterschrieben haben . Anwesenheitslisten fehlen auch zum Teil.

    M.E. gravierender finde ich aber das wer auch immer dafür verantwortlich war aus einem 5 er Gremium mit 3 Ersatzmitgliedern ein 3er Gremium mit 5 Ersatzmitgliedern gemacht wurde. 8 Hatten sich damals zur Wahl aufgestellt und laut Wahlakte damals 78 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigt waren.

    Hallo zusammen.


    Erstmal danke für die ganzen Tips.


    Was den Raum für den BR betrifft ist es denke ich stets immer eine Einzelfall Entscheidung.

    M.E. kommt es unter anderem auch auf die Größe des Betriebes drauf an. Bei 20 Mitarbeitern lässt sich das sicherlich besser händeln weil hier wohl auch etwas weniger BR insgesamt anfällt.

    Wenn ich hier aber mal unseren Betrieb heranziehe dann siehts doch schon ganz anders aus.

    Wir haben Aktuell ca. 100 Mitarbeiter + ca. 15-20 Offene Stellen die besetzt werden sollen.

    Dazu kommen ca. 60 Mitarbeiter aus unserem Tochterunternehmen die auf Wunsch des AG mit betreut werden sollen. Hier weiß nur noch keiner wie das im einzelenen genau aussehen kann da dies eine Eigenständige GmbH mit 3 Standorten ist.

    Bei uns selbst sehe ich absolut die Erforderlichkeit eines eigenen BR Raumes da wir als BR auch den Datenschutz zu beachten haben und der ist so wie die jetzige Situation ist , grade nicht einzuhalten.

    Auch die Vertraulichkeit für Gespräche mit Mitarbeitern ist bei unserer Raumsituation auch nicht wirklich so gegeben .

    Als BR haben wir ja kein Anspruch auf einen bestimmten Raum aber der AG hätte da einen Raum der für uns als 3er BR ausreichen würde und der ein guter Kompromiss wäre. Hier allerdings müsste einer unserer GF auf diesen Raum verzichten. Dieser ist eh nur 1-2 X die Woche bei uns und das auch nur für wenige Stunden. Dieser könnte wenn er denn bei uns im Hause ist den Konferenzraum den sich die GF ja eh vorbehalten hat ( den kann man nicht Buchen ) nutzen.

    Was meinst du mit (volle) Freistellung nach §37 BetrVG ? Ich kenne es das man sich selbst von wenigen Stunden bis hin zu mehreren Tagen selbst Freistellen kann wenn dies Erforderlich ist aber dauerhaft würde dies über den §37 er wohl nicht gehen.


    Mit nicht Ordnungsgemäß meinte ich das zum einen keine Einladungen mit den Entsprechenden TOP´s vorliegen dann liegt zwar ein Beschluss zu der BV vor aber das Gremium war nicht mal beschlussfähig .

    Hallo zusammen.

    Seit 28.07.2023 sind wir mit nun einem 3 köpfigen BR im Amt. Eigentlich hätte es ein 7er Gremium werden sollen wenn sich genug zur Wahl gestellt hätten.

    Mir als Vorsitzender wurde nun auf unserer letzten Sitzung die Geschäftsführung des BR übertragen.

    Auf unserer letzten Sitzung hatten wir nun auch endlich die Gelegenheit die Unterlagen und bisher mit dem Arbeitgeber abgeschlossnenen Betriebsvereinbarungen zu prüfen. Leider mussten wir mit erschrecken feststellen das diese auf Grund nicht Ordnungsgemäß zustande gekommenden beschlüssen alle BV´s nichtig sind. was nun wiederum viel Arbeit für uns bedeutet neue Abzuschließen.


    Zur Zeit sind grade so viele Baustellen offen wo wir nicht mal ansatzweise wissen wo wir eigentlich anfangen sollen.

    Von uns 3 im Gremium bin ich der einzige mit BR Erfahrung aber auch ich bin hier grade ziemlich überfordert bei den ganzen Problemen und Themen die anstehen.

    Grade erst wurde seitens die Entscheidung getroffen,Ohne den BR in Irgendeiner Art und Weise einzubeziehen oder zu unterrichten, das auf Grund Lieferantenschwierigkeiten unser Stückzahlen in der Produktion gestreckt wurden. Vorher 3 Starts die Woche nun nur noch 1 Start die Woche. Erst hieß es dies soll lediglich bis zu unsere Betriebsruhe gelten und danach langsam wieder Hochfahren. Nun wurde eben entschieden das dies wohl erst einmal bis ende des Jahres so weiter laufen soll. Dies hat allerdings Massiv Auswirkung auf unserer Personalplanung . Wie erwähnt wurde der BR zu keiner Zeit in solchen Entscheidungen mit eingebunden. Dies hatte ich lediglich durch meinen Vorgesetzten in unserer täglichen Teamrunde erfahren.


    Da wir noch keinen Wirtschaftsausschuss haben wäre bin ich mir unsicher ob hier nicht der BR bei der Produktionsplanung vollständig zu unterrichten wäre.ich denke aber ja da die folgen daraus , hier Auswirkung auf die Personalplanung wären.


    Weiter sollen wohl in einigen Bereichen die Arbeitsplätze neu umgebaut werden. Auch mein Bereich wäre davon betroffen. Mein Vorgesetzter hat da irgendwelche wirren Ideen im Kopf die er für angebracht hält. Bisher aber null informationen an den BR .


    Der Produktionsleiter möchte gerne das bei uns Defibrillatoren angeschafft werden. Dazu hat dieser sich bereits letzte Woche ( BR gab es schon ) mit einem Hersteller bei uns im hause getroffen. Natürlich ohne den BR in irgendeiner Form zu Informieren. Der Produktionsleiter will auch neue Spinde für die Umkleidekabinen anschaffen ebenfalls ohne bisher den BR zu informieren


    Dann haben wir noch das Problem mit einem anderen Unternehmen welches unser Unternehmen vor kurzem gekauft hat.

    Dieses Unternehmen ist eine eigenständige GmbH und unser Tochterunternehmen. Diese Mitarbeiter sind irgendwie bei uns in die Arbeitsabläufe mit eingebunden. Leider ist es verdammt schwer dieses Konstrukt auseinander zu frimmeln . bei uns Laufen Mitarbeiter rum wo keiner mehr wirklich weiß wo die hingehören. Diese sind vollständig in unsere Arbeitsabläufe eingebunden und halten unter anderem Virtuelle ( Teams ) Sitzungen mit Kollegen ab um an gewissen Projekten usw. zu arbeiten. Wäre dies nicht schon Mitbestimmung nach §99 BetrVG ?


    Richtig BR Arbeit können wir auf Grund das ein eigner BR Raum nicht zur verfügung steht auch nicht machen. Wir haben diesen Zwar grade beschlossen aber ich weiß jetzt schon das wir uns diesen vor dem Arbeitsgericht erstreiten müssen da ich weiß das unsere GF diesen keinesfalls zur verfügung stellen will. Er kommuniziert zwar in die Mannschaft das er den BR immer unterstützen will und ein BR toll findet, aber aus sicherer Quelle weiß ich das ihn die Mitbestimmung ein scheiß interessiert.


    Am liebsten würde ich mich bis auf weiteres nach §37 Abs. 2 BetrVG vollständig von der Arbeitsleistung freistellen um eben anständig BR Arbeit machen zu können und mich intensiver mit den ganzen Problemen/Baustellen zu befassen die die GF da aufmacht bzw. aufgemacht hat.

    Weiß aber nicht ob und inwieweit weit das so einfach umsetzbar ist da wir ja zum einen noch keinen eigenen Raum haben und zum anderen nicht mal eine ruhige ecke gibt wo man sich zurückziehen kann. Außerdem ist nicht mal ein PC Arbeitsplatz vorhanden den wir nutzen könnten. Ich selbst nutze grade meinen eigenen privaten Laptop und das auch nur deshalb weil wir sonst rein gar nichts an BR Arbeit machen könnten.


    Schulungen steht ganz oben auf meiner Prioritätenliste.


    Gruß

    Hafenkasper

    Hallo zusammen.


    Es kam bei einer Mitarbeiterversammlung, die unsere GF angesetzt hatte, von einem Mitarbeiter die Frage nach mehr Geld auf.

    Dies hatte den Hintergrund das ende/Anfang diesen Jahres Mitarbeiter zu Teamleitern befördert wurden und diese damit verbundenen Tätigkeiten aber seit dem nicht entsprechnd Vergütet werden sondern die Mitarbeiter ihren ganz normalen Lohn bekommen für den sie ursprünglich mal eingestellt wurden.

    Die GF vertröstet stets die betreffenden Mitarbeiter mit der Begründung das dies in Klärung sei das sie mehr Geld für die Tätigkeit des Teamleiters bekommen. Aussage der GF war nun auf dieser Mitarbeiterversammlung das bis ende Juli diesen Jahres Entscheidung getroffen werden und es entsprechend dann wohl ab August für die Mitarbeiter mehr Lohn geben soll.


    Tarifbindung besteht keine aber die AG Seite wendet einige Bestandteile eines am Mutterkonzern bestehenden Tarifvertrages auf die Arbeitsverhältnisse an ohne aber das diese explizit in den Arbeitsverträgen vereinbart wurden.


    Da bei uns am 26.06.2023 unsere BR Wahl statt findet, welche möglichkeiten hätte nun ein BR hier Einfluss zu nehmen ?

    Mir kommt da §87 Abs. Nr. 10 in den Sinn weiß aber nicht wie das im einzelnen Aussehen könnte.

    Über die Höhe der Löhne darf ein BR ja nicht verhandeln aber wie könnte der BR hier den Mitarbeitern ernsthaft helfen damit sie auch entsprechend der Teamleiter stelle bezahlt werden ohne das die AG Seite die Mitarbeiter weiter vertrösten kann ?


    Gruß


    Hafenkasper

    Hallo zusammen.


    Bei uns im Betrieb läuft kommenden Freitag die Frist ab um gültige Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen.

    Bisher haben sich lediglich 3 finden können die bereit sind zu kandidieren.

    Eigentlich müssten es bei unserer Betriebsgröße ein 7er Gremium werden. Daher hätte ich mir gewünscht das sich zumindest 10 Leute finden lassen damit auch wenigstens ein paar Ersatzmitglieder vorhanden sind.


    Leider trauen sich die Mitarbeiter nicht zu kandidieren weil sie zum einen mir offen kommuniziert haben das sie Angst um Ihr Berufliches fortkommen im Betrieb fürchten oder aber sie dann zu wenig Zeit haben ihre Hauptjob auszuüben weil sie ja doch auch Zeit in die zukünftige BR Arbeit stecken müssten.


    Wie könnte man nun am besten noch weitere Kandidaten Motivieren zu kandidieren ?

    Wenn zum Schluss lediglich ein 3er Gremium oder wenn der Worst Case eintreten würde und jemand nimmt die Wahl plötzlich doch nicht an und es wird dann ein 1er BR dann müsste der oder die wenigen ja die BR Arbeit von 7 Gremiumsmitgliedern erledigen.


    Ein 1er Gremium wäre sogar denkbar und zulässig siehe LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14


    Habt ihr ein paar Ideen wie wir noch ein paar Kandidaten gewinnen können ?


    Gruß


    Hafenkasper

    Hallo zusammen,


    ich bin Wahlvorstandsvorsitzender unseres Unternehmens in dem die BR Wahl kurz bevor steht.

    Geplant ist das am 12.5.2023 das Wahlausschreiben ausgehangen und am 26.06.2023 die Wahl stattfindet.


    Nun erfuhr ich gestern das unser Unternehmen ein anderes Unternehmen welches Insolvenz angemeldet hatte gekauft hat.

    Im dortigen Unternehmen sind insgesamt ca. 100 Mitarbeiter beschäftigt die wiederum auf 3 einzelfirmen verteilt sind. Dieses Unternehmen liegt ca. 100Km von unserem Unternehmen entfernt. Ob die Unternehmen ihren alten Namen behalten oder komplett in unser Unternehmen integriert werden ist mir noch nicht bekannt. Auch ist mir noch nicht bekannt ob in den gekauften Unternehmen schon ein BR existiert.


    Meine Fragen wären nun inwieweit diese Übernahme nun Auswirkung auf unsere BR-Wahl hat.

    Müssen wir nun als Wahlvorstand die zukünftige BR-Größe neu bestimmen ?

    Ist in dem neu hinzukommenden Unternehmen bzw. von deren Mitarbeiter ein eigenständiger BR zu wählen auf Grund der Entfernung zu unserem Unternehmen und wir in unserem Unternehmen wählen die bisher festgestellte BR-Größe ?


    Wenn die Mitarbeiter aus dem gekauften Unternehmen nun bei uns mitgezählt werden würde so würden wir ein 9ner Gremium inclusive. einer Vollfreistellung werden .


    Auf was müsste ich nun besonders achten ? Das Wahlausschreiben ist bisher noch nicht beschlossen und kann noch geändert werden. Das betrifft auch den Wahltermin falls es dies die jetzige Situation erfordert.


    Gruß


    Hafenkasper

    Wie sieht denn diese Vor- und Nachbereitung aus? Erfolgt die gemeinsam, was dann quasi wieder in einer Sitzung geschähe, oder machen das die Mitglieder einzeln, jede(r) für sich?

    Einladungen Schreiben, Sitzungen Vorbereiten, Protokolle Schreiben usw.

    Schulungen rausuchen und dafür Beschluss vorbereiten. Wahlausschreiben muss ja auch geschrieben werden etc.

    Hallo zusammen.


    Wie schon im Topic erwähnt würde ich euch gerne mal um Rat fragen ob es rechtlich möglich ist das Mitglieder des Wahlvorstandes auch im Homeoffice dinge für die Wahl vorbereiten können und auch entsprechende Sitzung abhalten wenn in der Firma kein entsprechendes Wahlvorstandsbüro zur verfügung steht?


    Es gibt zwar Besprechungsräume die man in der Firma reservieren kann, diese sind aber stets ziemlich ausgebucht so das nicht mal kurzfristig Räumlichkeiten zur verfügung stehen.

    So weit mir bekannt ist gibt es ja die rechtliche Möglichkeit per Video/Telefonkonferenz Sitzungen abzuhalten doch bin ich mir ziemlich unsicher wie die Sätze im §30 Abs. 2 Nr: 1 ....... unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung und §30 Abs. 3 ....... gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich. zu verstehen bzw. auszulegen sind.


    Gruß

    Hafenkasper