Beiträge von Hafenkasper

    Wie sieht denn diese Vor- und Nachbereitung aus? Erfolgt die gemeinsam, was dann quasi wieder in einer Sitzung geschähe, oder machen das die Mitglieder einzeln, jede(r) für sich?

    Einladungen Schreiben, Sitzungen Vorbereiten, Protokolle Schreiben usw.

    Schulungen rausuchen und dafür Beschluss vorbereiten. Wahlausschreiben muss ja auch geschrieben werden etc.

    Hallo zusammen.


    Wie schon im Topic erwähnt würde ich euch gerne mal um Rat fragen ob es rechtlich möglich ist das Mitglieder des Wahlvorstandes auch im Homeoffice dinge für die Wahl vorbereiten können und auch entsprechende Sitzung abhalten wenn in der Firma kein entsprechendes Wahlvorstandsbüro zur verfügung steht?


    Es gibt zwar Besprechungsräume die man in der Firma reservieren kann, diese sind aber stets ziemlich ausgebucht so das nicht mal kurzfristig Räumlichkeiten zur verfügung stehen.

    So weit mir bekannt ist gibt es ja die rechtliche Möglichkeit per Video/Telefonkonferenz Sitzungen abzuhalten doch bin ich mir ziemlich unsicher wie die Sätze im §30 Abs. 2 Nr: 1 ....... unter Sicherung des Vorrangs der Präsenzsitzung und §30 Abs. 3 ....... gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich. zu verstehen bzw. auszulegen sind.


    Gruß

    Hafenkasper

    Da die Wahl nicht angefochten wurde, ist die Frage einer vom WV evtl falsch berechneten BR-Größe hinfällig.

    Ok, also weiterhin ein 3er Gremium .

    Wenn man nun den BR Schriftlich auffordern würde sein Amt Ordnungsgemäß auszuführen reicht das wenn dies nur ein einziger Mitarbeiter macht oder wie viel Mitarbeiter sind hierfür benötigt ?

    An wen soll man das Schreiben eigentlich schicken wenn es aber doch kein Vorsitzenden mehr gibt und der AG ja den BR Mitgliedern vorgaukelt sie haben ihr Amt ja niedergelegt und es gibt ja kein BR mehr ? Der AG würde hier ja das Schreiben ja gar nicht weiterleiten

    Kleines Update und ein Paar Fragen die sich daraus nun für mich ergeben.

    Hatten heute eine kleine Mitarbeiterversammlung die unser GF alle 6 Wochen abhält.

    Dort wurde ein kleiner Rückblick auf das Jahr 2022 Präsentiert.

    Hier viel mir bei den Präsentierten Zahlen sofort ins Auge das bei der BR Wahl im Juni dieses Jahres eine falsche Gremiums Größe gewählt wurde.


    Laut unser GF waren im Juni 78 Mitarbeiter bei uns beschäftigt ob dies Incl. Leiharbeiter war entzieht sich grade meiner Kenntnis. Laut Aushang wurde aber ein 3er Gremium gewählt mit 5 Ersatzmitgliedern. Es hätte aber ein 5er Gremium sein müssen mit entsprechend 3 Ersatzmitgliedern bei 78 Mitarbeitern.


    Die Fragen die sich mir nun stellen ist, wäre ein Rücktritt per Beschluss des BR überhaupt möglich gewesen wenn die anderen 2 Mitglieder gar nicht erst zur Sitzung eingeladen werden weil die ja dachten sie seien ein 3er Gremium ?


    Gleiche Frage stellt sich mir für die Angebliche Amtsniederlegung die ja wenn nur gegenüber dem Betriebsrat möglich bzw. dessen Vorsitzenden/Stellvertreter abgegeben werden kann.

    Der Vorsitzende ist ja nach meiner Auffassung nach gar nicht ordnungsgemäß gewählt worden da ja nicht der Gesamte Betriebsrat an der Wahl hierzu eingeladen wurde.

    Gibt es zu dem Thema eigentlich eine neue Entwicklung?

    Jup, die gibt es.

    Hab nun bei den BR Kandidaten mal genauer nachgeharkt und es existiert Rechtlich gesehen tatsächlich noch ein Betriebsrat. Den einige Kandidaten haben zu keinem Zeitpunkt Ihr Amt niedergelegt.

    Ein Beschluss für den Rücktritt des BR ist im übrigen auch nicht zustande gekommen da nicht mal darüber abgestimmt wurde.

    Einige von Ihnen haben wohl ein Schriftstück unterschrieben welches der Arbeitgeber ihnen vorgelegt hatte was den Anschein erwecken sollte das sie damit Ihr Amt niedergelegt hätten. Dies ist aber Rechtlich so nicht möglich da für eine Amtsniederlegung als Adressat nur der BR bzw. dessen Vorsitzender im Frage kommt.

    Will mich mal Anfang des Jahres mit unserer Gewerkschaft zusammen setzen und schauen wie wir das ganze mal in Gang bekommen.

    das alles hört sich irgendwie an also ob alle in der Firma bis auf "den Hafenkasper" keinen Bock auf BR haben, zumindest nicht auf die Arbeit sondern nur auf die Ergebnisse.

    Kann man so nicht sagen.

    Leider gab es bei der letzten Wahl wohl noch nicht genügend Kandidaten die sich hätten aufstellen lassen dürfen weil sie eben noch keine 6 Monate im Betrieb waren.

    Falls wir es den Schaffen eine neu Wahl hinzubekommen, so werde ich auf jeden Fall Kandidieren.

    Das verwirrt mich immer mehr? Die BRM weigern sich, zusammenzutreten?

    So ist es.

    Seit Amtsantritt haben die Mitglieder sich weder schulen lassen noch wurde sich bemüht entsprechende Schulungen zu Organisieren. Betriebsversammlungen wurden ebenfalls nicht abgehalten und auch nicht Organisiert.

    BR-Sitzungen wurden auch nicht abgehalten außer die mit dem angeblichen Rücktritt des BR.

    BV`s wurden von der AG-Seite geschrieben und der BRV hat sie alleine Unterzeichnet OHNE das hierfür ein Ordentlicher Beschluss zustande kam. Ich weiß das dies im Nachgang geheilt werden hätte können aber finde es schon ziemlich dreist so was zu unterschreiben ohne seine restlichen BR-Mitglieder zu Unterrichten.


    Wo ich in dem ganzen Stehe ? Vorrangig als Normaler Mitarbeiter der sich gewünscht hätte hier ein Funktionierenden BR zu haben der sich auch für seine Mannschaft einsetzt.

    Es gab z.B. die Situation das kaum hatte der Arbeitgeber per Aushang eben bekannt gegeben dass der BR seinen Rücktritt erklärt hatte er im gleichen Atemzug neue Arbeitszeiten ausgehangen hatte in dem er so eine komische Mittelschicht eingeführt hat . Die Mannschaft war absolut nicht davon begeistert von den neuen Arbeitszeiten.

    Dann eine Situation das wir auf einem Samstag unsere Gesetzliche Inventur machen mussten. Damit haten wir nicht so das Problem aber im Vorfeld wurde zugesichert das wenn wir eher fertig werden die Volle Schicht bezahlt bekommen.

    Ende vom Lied war dann am Tag der Inventur wurde seitens des AG eine Mitteilung ausgehangen das eben nur die tatsächliche Arbeitszeit bezahlt wird auch wenn wir halt eher fertig werden würden.

    Gibt noch haufenweise andere Themen die bei uns wichtig sind das dort vernünftige Lösungen gefunden werden aber eben ohne BR nicht durchsetzbar sind.


    Den Weg den du beschreibst ist genau der den man gehen müsste aber dazu müssten die Mitglieder aber auch genau wissen wie man richtig zu einer Sitzung einlädt, die Unterlagen richtig bewertet und dann eben die richtigen Schritte einleitet. Tipps wollen sie ja auch nicht mal wirklich annehmen. Hatte schon mal überlegt Ihnen den §119er BetrVG etwas näher zu erläutern .

    Was interessiert ihn vor Gericht sein Geschwätz von gestern? Ansonsten könnte er auch sagen, dass er nach einem Blick auf die Rechtslage seine Meinung geändert hat...

    Das ist ehrenwert, aber sauber wird die Wahl nur wenn nach Gesetz vorgegangen wird. Also die 3 letzten Mohikaner ansprechen, dass sie doch bitte ihr Rest/Rumpfmandat wahrnehmen sollen, um einen Wahlvorstand zu bestellen. Dabei ist natürlich von Vorteil, dass bereits 5 Kandidaten bereitstehen, die nur noch mit der Aufgabe betraut werden müssen. Alternativ müssten die 3 Rest-BRM den Weg freimachen, indem sie ebenfalls zurücktreten, (per Erklärung gegenüber dem AG, da kein BRV vorhanden ist) oder im schlimmsten Fall 25% der Belegschaft oder die Gewerkschaft einen Antrag auf Auflösung des BR stellen.

    Ich werde die drei nach meinem Urlaub noch mal in aller Ruhe ansprechen und versuchen Ihnen die Missliche Lage zu erklären.

    Über den Schlimmsten Fall hatte ich schon mit meiner Gewerkschaftssekretärin gesprochen die mir unteranderem nach Rücksprache mit dem BR aus unserem Unternehmen aus dem wir entstanden sind zugesichert hat Notfalls durch das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellen zu lassen.


    Wobei ich, wie gesagt, sowieso bezweifle, dass der BR als Gremium tatsächlich zurückgetreten ist, weil es wohl an dem ordnungsgemäßen Beschluss hierfür mangelt - und dann muss eh keine Neuwahl eingeleitet werden.

    In diesem Falle würde nur der Weg über das Arbeitsgericht zum Ziel führen eine neu Wahl einzuleiten da die Restlichen Mitglieder dauerhaft gegen §23 BetrVG verstoßen würden.

    Das verstehe ich. Aber warum fragst Du dann danach, gegenüber wem sie ihren Rücktritt erklären sollen? Das macht keinen Sinn.

    Ich frage deshalb explizit danach weil wenn sie es dem Arbeitgeber gegenüber geäußert haben sollten das sie Ihr Amt niederlegen ob dies dann evtl. Rechtsfolgen hätte oder ob sie dies NUR dem Vorsitzenden gegenüber erklären können.

    Da hier aber ja kein Vorsitzender vorhanden ist würde eine solche Erklärung ins Leere laufen was wiederum gut wäre.



    Das geht nicht, weil ja der BR noch existiert. Bzw es würde die Wahl anfechtbar machen, u.U. sogar zur Nichtigkeit der Wahl führen. Diese Risiken sollte man nicht eingehen.

    Wer sollte in dem Fall den die Wahl Anfechten wenn nicht der AG ? Und dieser vertritt ja die Meinung es gebe ja kein BR mehr womit er sich dann ja aber wiedersprechen würde.

    Die Mannschaft geht davon aus das nur über eine Mitarbeiterversammlung eine neuer Wahlvorstand zustande kommt.


    Ich versuche halt die Stolpersteine aus dem Weg zu räumen damit wir eine saubere Wahl hinbekommen.

    Gibt auch schon 5 Kandidaten die gerne im Wahlvorstand dabei sein möchten.

    niemanden, sie sind ja nachgerückt für die 3 BRM und können jetzt die Neuwahl einleiten

    dazu müssten sie wenn aber unter sich einen Vorsitzenden wählen um dann im nächsten Schritt eben den Wahlvorstand zu bestellen oder ?


    Alternativ hatte ich GBR im Sinn hier aber eine Komplizierte Kiste.

    Unsere Firma ist aus einem anderen Unternehmen entstanden. Einige Kollegen sind von diesem zu uns rüber gewechselt.

    Komplette Personalabteilung und viele andere Sachen werden aus dem anderem Unternehmen entscheiden.

    Meine Stempelkarte trägt den Namen des anderen Unternehmens, Arbeitskleidung trage ich ebenfalls die des Anderen Unternehmens. Eigentlich ist nur mein Arbeitsvertrag von dem neu entstandenen Unternehmen.

    Ach und der Wahlvorstand wurde damals vom anderen Unternehmen bestellt.

    Ziemlich viel Chaos bei uns


    Irgendwie ist mir gerade so gar nicht klar, in welche Richtung Du eigentlich marschieren willst.


    Willst Du einen funktionierenden BR haben, der gültig einen Wahlvorstand bestellt? Dann sollen die (ehem.) EBRM sich zusammensetzen, sich einen ausgucken, dem sie die Mütze BRV aufsetzen, einen Wahlvorstand bestellen und den Wahlvorstand machen lassen.


    Oder soll der BR restlos, sang- und klanglos untergehen? Das hat der AG doch schon erklärt. Den Rechtsirrtum braucht keiner aufzuklären. Betrachtet euch als Betrieb ohne BR und fangt da an... oder lasst es bleiben... wenn es doch offensichtlich bisher keinen geschert hat, warum meint ihr, ihr müsstet jetzt riesen Aufwand treiben um hier irgendwas wasserdicht zu machen? Ich blick's nicht...

    Natürlich will ich und ein ziemlich großer Teil der Mannschaft will einen funktionierenden BR.

    Den Rechtsirrtum muss aber den restlichen Mitgliedern verständlich erklärt werden weil sie absolut unwissend sind und sich vor Aufstellung zur Wahl damals nicht mal ansatzweise mit dem Thema BR auseinandergesetzt haben. Ihnen wird ja oder wurde von Arbeitgeber Seite schon eingetrichtert es gebe kein BR mehr.

    Würde da halt gern Hilfestellung geben damit wir eine anständige Wahl hinbekommen. Auch Unterstützung durch unsere Gewerkschaft bekommen wir auf alle Fälle.

    Was hier so nicht zitiert wird, aber so explizit im Fitting steht: Es müssen alle BRM und EBRM ihren Rücktritt erklärt haben, damit der BR sofort untergeht.


    Ist das nicht der Fall, bleibt der BR im Amt, bis die Neuwahl durchgeführt ist. Der Rücktritt ist gültig erklärt, um die Neuwahlen führt kein Weg, aber die EBRM können jetzt (als amtierende BRM) den Wahlvorstand bestellen.

    Gehen wir mal davon aus das uns der Fitting hier hilfreich ist. Wem gegenüber müssten die nun nach Fitting nachgerückten Ersatzmitglieder Ihre Amtsniederlegung kund tun wenn es ja keinen Vorsitzenden gibt ?

    Passiert ist folgendes:


    Der Vorsitzende hat damals nicht rechtzeitig unter Mitteilung der TOP´s die Mitglieder eingeladen.

    Lediglich haben sie sich zusammengesetzt. Der Vorsitzende hat den anderen Mitgliedern erklärt er verlasse das Unternehmen zum 01.12.2022 womit es dann keinen Vorsitzenden mehr gegeben hätte. Da keiner aus dieser Runde den Vorsitz übernehmen wollte wurde so dann einfach Beschlossen gemeinsam zurückzutreten per Beschluss. Hier noch keine Amtsniederlegung. der Vorsitzende hat dann den restlichen Mitgliedern erklärt er lege sein Amt mit sofortiger Wirkung Nieder ohne wie schon erwähnt einen neuen Wahlvorstand zu bestellen. Die zwei verbliebenen Mitglieder legten ebenfalls Ihr Amt nieder.

    Die Ersatzmitglieder erfuhren erst später davon das die anderen Ihren Rücktritt beschlossen hatten und Ihr Amt niedergelegt haben.

    Der als Gremium zurückgetretene BR amtiert bis zur Neuwahl.

    Hier liegen ja die Probleme.

    Die drei damaligen Hauptmitglieder haben ja Ihr Amt niedergelegt OHNE vorher noch einen Wahlvorstand zu bestellen.

    Nach meiner Auffassung würde doch sobald der erste aus dem Gremium sein Amt niederlegt doch mit sofortiger Wirkung ein Ersatzmitglied nach rücken oder bin ich da auf dem Holzweg ?

    Das ist leider nicht ganz richtig mit der Meinung. Wenn der Betriebsrat seine Auflösung beschlossen hat dann ist der Betriebsrat nicht mehr existent. Im Gegensatz dazu steht der einzelne Rücktritt jedes einzelnen Betriebsratsmitgliedes.
    Bei dem Rücktritt gäbe es dann das Nachrücken der Ersatzmitglieder. Bei der Auflösung kommen im Gegenzug die Ersatzmitglieder nicht zum Zug.

    Die nicht erfolgte Bestellung eines Wahlvorstandes bei gleichzeitigem Rücktritt bis ein neu gewählter Betriebsrat vorhanden ist war natürlich eine ganz schlechte gewählte Lösung.

    Man muss dennoch zwischen geschlossenem Rücktritt und Amtsniederlegung unterscheiden oder sehe ich das falsch ?

    Der BR bleibt ja so lange im Amt und führt die Geschäfte so lange weiter bis eben der Wahlvorstand die BR-Wahl durchgeführt hat oder sehe ich das falsch ?

    Legt nun jemand sein Amt nieder dann rückt in dieser Zeit kein Ersatzmitglied mehr nach ?

    Hallo zusammen,


    in dem Unternehmen, in dem ich nun beschäftigt bin, wurde am 15.06.2022 ein erstmals ein Betriebsrat gewählt. Diese wurde als Personenwahl durchgeführt.


    Gewählt waren ein 3er BR + 5 Ersatzmitglieder.


    Nun verlässt der Vorsitzende das Unternehmen zum 01.12.2022 und da angeblich niemand bereit war den Vorsitz zu übernehmen hatte angeblich der Betriebsrat per Beschluss am 04.11.2022 seinen Rücktritt erklärt.


    Gleichzeitig haben die 3 BR-Mitglieder ihr Amt niedergelegt ohne aber vorab, wie es das BetrVG vorsieht, einen neuen Wahlvorstand zu bestellen.


    Einen Stellvertretender BR-Vorsitzenden gab es nicht.


    Arbeitgeber hatte nun per Aushang am Schwarzen Brett sofort bekannt gegeben das der BR seinen Rücktritt beschlossen hat und alle Mitglieder Ihr Amt niedergelegt hätten.


    Persönlich bin ich der Meinung das sich der BR noch nicht aufgelöst hat.


    Zum einen, weil es noch Nachrücker gab/gibt, die niemanden gegen über ihr Amt, niedergelegt haben zum anderen, weil der damalige Vorsitzende nicht mal ansatzweise die Formvorschriften eingehalten hatte. Dieser hatte es sogar fertig gebracht BV´s abzuschließen und alleine zu unterschreiben ohne hierfür im Vorfeld einen Beschluss zu erwirken. Das Gremium hatte nicht mal drüber abgestimmt. Dieser wollte sogar einmal Gehaltsverhandlung führen weshalb er mir mal sagte ich solle nicht auf die Idee kommen mich Gewerkschaftlich im Unternehmen einzusetzen.


    Die Frage, die sich nun stellt, ist wie man nun die Kuh vom Eis bekommt und eine neue BR-Wahl einleiten kann.


    Wer hätte den jetzt noch Einsicht Recht in die BR-Unterlagen, um zu prüfen was da überhaupt für misst verzapft wurde?


    Wem gegenüber müssten die restlichen Ersatzmitglieder Ihre Amtsniederlegung kundtun damit diese rechtliche Wirkung entfalten würde ?


    Gruß


    Hafenkasper

    Nur weil ich Ersatzmitglied bin bedeutet dies noch lange nicht das ich nicht beurteilen könnte ob der GBR weiß was er tut oder eben nicht tut. Ich hatte bevor der Wahlvorstand bestellt wurde lange Diskussionen mit dem GBR Vorsitzenden der der Meinung war für unseren Standort sei der GBR nicht zuständig einen Wahlvorstand zu bestellen und die Mitarbeiter müssen den Weg über eine Mitarbeiterversammlung gehen oder ich solle mal bei der Gewerkschaft nachfragen.

    Aber wie du sagst ist das ein anderes Thema.


    Ich muss dir da bzgl. Urlaubs/Krankheitstage aber widersprechen. Den dies Beeinflusst sehr wohl das Arbeitszeitkonto da es eben die Vergütung wiederspiegelt. Wenn wie bei uns grade von Montags bis freitags zu je 8 Stunden statt 7,5 stunden gearbeitet wird dann ist dem Mitarbeiter auch entsprechend 8 Stunden für seinen Urlaubs/Krankentag in der Zeiterfassung einzutragen. Wenn der Mitarbeiter 2 Tage krank gewesen wäre so würden Ihm dann 16 Stunden fehlen.


    Sorry hatte ich nicht erwähnt das die Sache beim GBR angesiedelt ist.

    Ich hatte dort mal letztes Jahr angefragt und der GBR meinte zum damaligen Zeitpunkt hätte er dem System Kronos nicht zugestimmt da es mit diesem System möglich wäre Mitarbeiter zu überwachen.

    Vor gut 2 Monaten habe ich noch mal nachgehakt und mir wurde gesagt das es da wohl mittlerweile eine GBV gibt.

    Wenn dem so sein sollte wurde diese vom GBR beschlossen als es noch keinen BR bei uns gab und somit auch nichts an den GBR delegiert werden konnte.

    Daher vertrete ich persönlich die Auffassung das der GBR so lange nicht zuständig ist bis an ALLEN Standorten das gleiche System verwendet wird.

    Habe im Übrigen mal den GBR angeschrieben mir alle GBV´s zukommen zu lassen. Denn immerhin Interessiert es mich ja schon was die so für uns alle Abgeschlossen haben.

    dann nützt es nichts "ins Blaue hinein" zu schießen, die neuen BRMs brauchen das notwendige Wissen.

    Also ganz schnell Schulungen beschließen. kurzfristig ggfls., wenn ihr denn organisiert seid, bei der Gewerkschaft um Hilfe bitten.


    Ist es ein ganz neuer BR oder gab es vorher schon einen und gibt es eine BV oder GBV zu dem Thema?

    Es gab vorher an unserem Standort noch kein BR. Der ist also ganz Frisch und wie erwähnt ohne Kenntnisse.

    Ist ein 7er Gremium und keiner davon Gewerkschaftsmitglied.


    Ich selbst hatte dafür gesorgt das es zu BR Wahl an unserem Standort kommt. War auch Wahlvorstandsvorsitzender.

    Soweit ich weiß gibt es wohl auch eine GBV . Habe diese aber noch nie gesehen.

    Werde den GBV mal anschreiben welche GBV es eigentlich so gibt.

    Unser BR ist erst letzte Woche Gewählt worden und völlig ohne Kenntnisse. Ich hatte mich auch aufstellen lassen aber wurde lediglich als Ersatzmitglied gewählt. Dies nur als vorab Info.

    Der GBR hat auch nicht wirklich Plan was er da eigentlich tut.

    Wir an unserem Standort haben ein Problem mit dem Installierten Zeiterfassungssystem da es nicht so funktioniert wie es sollte.

    Für Urlaub-und Krankheitstage kann die Personalabteilung lediglich 1 Arbeitstag hinterlegen aber nicht die dafür entsprechenden Stunden. Somit werden wenn der Mitarbeiter seinen Aktuellen Stundenstand am Terminal abruft falsche Zahlen angezeigt. Das gleiche geschieht wenn der Mitarbeiter auf irgendeiner Schulung ist. Feiertage werden auch nicht berücksichtigt.


    Die Mannschaft wünscht sich ein System was funktioniert und an dem man sich auch Online einloggen kann um seine Arbeitszeiten zu sehen, Urlaub zu beantragen sich Überstunden genehmigen zu lassen usw.

    All das geht mit dem jetzigen System nicht.

    Hallo zusammen.


    Unser Unternehmen hat verschiedene Standorte mit eigenen BR´S und damit einen GBR.

    An allen neuen Standorten incl. unseren, den es erst seit Mai 2021 gibt, wurden Zeiterfassungsterminals der Firma KRONOS installiert.

    An den alten Standorten wird ein anderes System verwendet.


    Meine Frage wäre nun ob hier der GBR zuständig ist oder jeder BR für sich selbst da ja nicht an allen Standorten einheitlich, das selbe System verwendet wird.


    Gruß

    Hafenkasper