Hallo zusammen,
in dem Unternehmen, in dem ich nun beschäftigt bin, wurde am 15.06.2022 ein erstmals ein Betriebsrat gewählt. Diese wurde als Personenwahl durchgeführt.
Gewählt waren ein 3er BR + 5 Ersatzmitglieder.
Nun verlässt der Vorsitzende das Unternehmen zum 01.12.2022 und da angeblich niemand bereit war den Vorsitz zu übernehmen hatte angeblich der Betriebsrat per Beschluss am 04.11.2022 seinen Rücktritt erklärt.
Gleichzeitig haben die 3 BR-Mitglieder ihr Amt niedergelegt ohne aber vorab, wie es das BetrVG vorsieht, einen neuen Wahlvorstand zu bestellen.
Einen Stellvertretender BR-Vorsitzenden gab es nicht.
Arbeitgeber hatte nun per Aushang am Schwarzen Brett sofort bekannt gegeben das der BR seinen Rücktritt beschlossen hat und alle Mitglieder Ihr Amt niedergelegt hätten.
Persönlich bin ich der Meinung das sich der BR noch nicht aufgelöst hat.
Zum einen, weil es noch Nachrücker gab/gibt, die niemanden gegen über ihr Amt, niedergelegt haben zum anderen, weil der damalige Vorsitzende nicht mal ansatzweise die Formvorschriften eingehalten hatte. Dieser hatte es sogar fertig gebracht BV´s abzuschließen und alleine zu unterschreiben ohne hierfür im Vorfeld einen Beschluss zu erwirken. Das Gremium hatte nicht mal drüber abgestimmt. Dieser wollte sogar einmal Gehaltsverhandlung führen weshalb er mir mal sagte ich solle nicht auf die Idee kommen mich Gewerkschaftlich im Unternehmen einzusetzen.
Die Frage, die sich nun stellt, ist wie man nun die Kuh vom Eis bekommt und eine neue BR-Wahl einleiten kann.
Wer hätte den jetzt noch Einsicht Recht in die BR-Unterlagen, um zu prüfen was da überhaupt für misst verzapft wurde?
Wem gegenüber müssten die restlichen Ersatzmitglieder Ihre Amtsniederlegung kundtun damit diese rechtliche Wirkung entfalten würde ?
Gruß
Hafenkasper