Danke schon mal an Aller hier für das Interesse und die Antworten.
Ja wir stehen mit einem Anwalt von der Gewerkschaft in Beratung, jedoch waren manche Aussagen leider trotzdem etwas schwammig und die junge Dame schien mit so einer Art Problematik noch keine Erfahrung zu haben.
Uns wurde geraten die Vereinbarung so zu unterschreiben, aber man hätte im Hinblick auf die Formulierungen in alten Arbeitsverträgen, auch ohne das der AG im Arbeitgeberverband ist, als Gewerkschaftsmitglied trotzem anrecht auf eine tarifliche Bezahlung und könnte die vor einem Arbeitsgericht geltend machen.
Aber genau wie es hier erwähnt wurde sehe ich es auch so, dass die BV trotzdem für die Mitarbeiter mit altem Vertrag und Gewerkschaftsmitglieder gg §77 BetrVG (3) verstößt.
Ich bin im Ganzen komplett gegen die Vorgehensweise des AG, da aber in der Stahlbranche auf Grund der momentanen Krise wohl definitiv keine Entgeltanpassungen kommen werden, gibt es aber doch momentan doch nichts zu befürchten, da es ja keine Nachwirkung gibt, aber auch keinen Grund für den AG das jetzt fordern, fernerhin öffnet man mit so einer Vereinbarung doch auch irgendwie die Büchse der Pandora.
Die Mitarbeiter sind fast komplett dagegen und als BR möchte ich möglichst die Interessen und die Meinung der Belegschaft vertreten.
Als zusätzlich kleine Ergänzung, ich bin relativ neu im BR und neu als BRV und möchte natürlich die bestmögliche Lösung für die MA erreichen, daher bin ich in meinen Überlegungen und Handlungen momentan noch etwas tapsig.