Beiträge von DirkS

    Moin zusammen,


    sorry, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe, war ein paar Tage außer Gefecht gesetzt.

    Erstmal danke für den Input.


    Zu den Punkten:

    - ja, wir haben eine Rahmen-BV, was uns aber ja nicht von der Verpflichtung befreit, uns die SW anzuschauen, die eingeführt werden soll. Solch eine Rahmen.BV hat da für manchen SW-Beantrager eher empfehlenden Charakter....

    - an solch einem Fragebogen, der die SW beschreibt, sind wir dran, wird aber entweder immer viel zu umfangreich oder uns fehlt nachher die Hälfte dessen, was wir eigentlich gerade wissen wollen.


    Das Hauptproblem ist, dass wir leider keinen einzigen IT-ler im Gremium haben und die SW immer spezieller wird und für Laien kaum noch durchschaubar ist. Daher meine Frage nach einer wie auch immer gearteten Online-Hilfe.

    Und ja, uns (im Ausschuss) sind die Möglichkeiten, einen externen Sachverstand zu erzwingen durchaus bekannt. Wenn man damit aber gegen die Mehrzahl der Kollegen im Gremium steht, die zwar gewählt wurden, aber bei sowas keinen Arsch in der Buxe haben, dann steht man auf verlorenem Posten. Leider.


    Letztendlich wird es für uns als Ausschuss darauf hinauslaufen müssen, durch konsequentes Ablehnen neuer SW geeignete Maßnahmen zu erzwingen. So bescheuert das auch ist.


    Danke und Gruß

    Dirk

    Hör mir mit dem Thema "externe Berater" auf, da laufen wir schon seit Jahren vor die Wand. Die GF leistet sich da solche Kameraden wahrscheinlich für exorbitante Saläre, aber wir kämpfen da gegen Windmühlen. Allerdings ist unser BR da leider auch sehr oft wenig konsequent...... 😒

    Eine Online-Lösung bekämen wir da wohl eher durch. Daher auch meine Frage.


    Gruß

    Dirk

    Moin zusammen,


    uns überrollt hier die schiere Masse der von der Firma neu einzuführenden Softwares. Zeitlich ist das im Rahmen eines IT-Ausschusses nicht mehr zu packen. Gibt es vielleicht irgendwelche (gerne auch kostenpflichtigen) Online-Dienste, die Software-Systeme aus BR-Sicht beurteilen und die man dann entsprechend zur Unterstützung nutzen könnte?


    Danke für Tips und

    Gruß

    Dirk

    ... vielleichgt müsst ihr einfach mal "laut nachdenken" in der nächsten Sitzung, ob man nicht einen Vorsitzenden mit einem solchen Drang zur Rechtsbeugung (optional Behinderung des Betriebsrates) evtl. ablösen müsste ...

    Wenn wir einen etwas interessierteren BR hätten.... Es ist schon manchmal ein Trauerspiel.


    wie ham das Abo welchen Artikel meinst du denn?

    in Ausgabe 10/22 den über Rechte und Pflichten des Vorsitzes.


    Gruß

    Dirk

    Erst mal danke für die Antworten. Das ist mir alles vollkommen klar und bekannt. Nur unserem Vorsitz offensichtlich nicht so recht.... Es geht mir letztlich um den Artikel als Argumentationshilfe und -verstärker.

    Moin zusammen,


    hat hier jemand die o.g. Zeitschrift aus dem Bund-Verlag im Abo? Wir haben hier BR-interne Dispute und leichte Verständnisprobleme über Aufgaben und Pflichten der BR-Mitglieder. Man möchte seitens des Vorsitzes diese Zeitschrift hier nicht abonnieren. In der Ausgabe 10/2022 war ein Artikel über Rechte und Pflichten des Vorsitzes. Der würde mich mal stark interessieren.


    Gruß

    Dirk

    Moin zusammen,


    im letzten Jahr ist ein Urteil eines Arbeitsgerichtes ergangen, in dem der Anspruch für alle Mitglieder des BR auf einen Schlüssel zum BR-Büro, vollen Zugriff auf alle Informationen etc. bestätigt wurde. Leider finde ich es gerade nicht wieder. Kann mir da jemand auf die Schnelle auf die Sprünge helfen?


    Danke und viele Grüße

    Dirk

    Moin zusammen,


    ich bin gerade auf der Suche und habe mich auch schon erfolglos durch den Kittner gewühlt.

    Die wöchentliche Gremiumssitzung hat in Präsenz statt zu finden. Ausnahmen regelt die Geschäftsordnung. Soviel ist klar.


    Aber wie sieht das mit Ausschusssitzungen aus? Speziell mit Ausschüssen, die keine Beschlüsse fassen- Gibt es da auch eine Präsenzpflicht?


    Gruß

    Dirk

    nochmal: Der AG darf keinen G-Status mehr abfragen, ergo kann er auch keine G-Regeln aufstellen. Er kann unter bestimmten Umständen einen Test von dann aber auch allen Beteiligten verlangen. Und da hilft den ersten beiden G's auch kein Impfpass und keine Bescheinigung, denn diese dürfen durch den AG nicht mehr erfasst/ kontrolliert/ was-auch-immer werden.


    Wenn du an dein Auto keine Räder mehr dran schrauben darfst, kannst du auch nicht mehr damit fahren. Ist schlicht eine Frage der Logik.

    Soweit spezifische Verarbeitungsgrundlagen (beispielsweise in eventuellen Länderregelungen oder bezüglich bestimmter sensibler Bereiche) es vorsehen, kann eine zweckgebundene Verarbeitung von Impf- bzw. Genesungsstatus der Beschäftigten durch den Arbeitgeber unter Umständen möglich sein.

    diese Umstände sind aber durch die Art des Unternehmens beschränkt. Das kommt für uns nicht in Frage (kein Gesundheitsbereich etc.)


    das ginge noch nicht mal über eine Betriebsvereinbarung

    um so besser....

    Die allgemeinen Schutzmaßnahmen will ich im betrieblichen Umfeld auch gar nicht diskutieren, da besteht wohl Einigkeit, dass diese dem Direktionsrecht des AG unterliegen. Nicht jedoch die Durchführung von G-Maßnahmen aller Art, was ja die Abfrage des Status erfordern würde.


    das sind aber 2-Paar-Schuhe


    eine 3-G-Regel erzwingt noch nicht, dass der AG den Impfstatus abfragen darf.

    Diese bedeutet nur, dass der AN einen der 3 Nachweise vorlegen muss.

    Was wäre dieses "vorlegen" denn anderes, als eine Abfrage? Genau das darf er eben nicht mehr. Es geht ihn einfach seit dem genannten Datum nix mehr an. Und ohne G-Status keine G-Regeln. Punkt.

    Genau das war ja Gegenstand meiner ursprünglichen Frage. Was ja hier auch schon bestätigt wurde.


    Verpflichtender Test als angeordnete Maßnahme für alle gleichermaßen ist dagegen per Ordre de Mufti problemlos möglich. Nachweise in Form von Impfpässen, Apps, Genesenen-Bescheinigungen sind hingegen raus. Auch der Hinweis auf vorrangiges Bundesrecht im Arbeitsschutz ist hier wichtig. Danke dafür!


    Eine aktuelle Gefährungsschutz-Beurteilung ist mir hier nicht bekannt. Wüsste auch nicht, wie da eine besondere Gefährdung begründet sein sollte.

    Moin zusammen,


    wir haben hier eine endlose Diskussion. Meiner Kenntnis nach darf der AG seit dem 18.03.22 keinen Impfstatus mehr abfragen. Logischerweise dann auch keinerlei G-Regeln mehr erlassen. Ohne Status kein G.


    Zumal man sich hier auch noch der bestechenden Logik bedient, "2G+ oder Test" zu verlangen, was der gängigen Definition nach schon völliger Unfug wäre, weil 2G+ Ungeimpfte mit Test kategorisch ausschließen würde.


    Allgemeiner Test für z.B. Sitzungen per Direktionsrecht ist klar, dann aber gleiches Recht für alle.


    Liege ich da richtig oder bin ich auf dem falschen Dampfer?


    Danke für euren Input

    Dirk

    Moin zusammen,


    meines Wissens hat ein Betriebsrat Zutritt zu allen Betriebsgebäuden zu haben. Darin dürfte der grundsätzliche Zutritt zum Betrieb enthalten sein.

    Mal rein hypothetisch: Wenn ein Betriebsrat nicht geimpft ist, kann er dann mit Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz bzw. eine 2G-Regelung am Zutritt und damit an der BR-Arbeit gehindert werden?

    Wir haben den konkreten Fall noch nicht, aber was nicht ist, kann ja noch kommen.


    Gruß

    Dirk

    Moin Björn,


    das ist mir alles bekannt, davon lasse ich mich auch nicht aufhalten, hilft mir aber nicht weiter, wenn 1500 Mitglieder der ganzen Meute auch nicht in der Firma, weil im Homeoffice sind und ich schlicht niemanden antreffe. Die dürfen im Gegensatz zu mir nämlich wirklich nicht rein.


    Gruß

    Dirk

    den Status haben wir schon hinter uns. Es gibt schon eine App für den Zugriff ins Intranet und eine zum Stempeln bzw. Verwalten der persönlichen Daten usw. Fand ich auch nicht prickelnd, ist aber so durch den BR gegangen.

    Was man auch regeln bzw. einführen kann ist das man sich über eine Software (App auf einem Firmenhandy, Browser) im Vorfeld Arbeitsplätze Reserveiren kann. Das beugt auch dem Problem vor das Mitarbeiter in die Firma kommen und keinen Arbeitsplatz bekommen.
    Reinigen des Arbeitsplatzes am Abend durch den Mitarbeiter selbst oder durch eine Reinigungsfirma/eigene Mitarbeiter. ....

    dafür bereitet die IT schon eine App vor. Die wird uns demächst vorgestellt.

    Moin zusammen,


    da sind ja schon mal einige sehr interessante Gesichtspunkte auf den Tisch gekommen. Ich denke einfach, das Thema ist durch die vielen verschiedenen Aspekte, die da reinspielen, extrem komplex. Und wir möchten einfach möglichst sicher verhindern, dass dabei Kollegen "unter den Tisch fallen".


    Vielen Dank bis hier hin schon einmal. Falls noch jemand Anregungen hat, wir sammeln schon fleissig, aber jeder Input ist willkommen :)


    Viele Grüße

    Dirk