Danke für die zahlreichen Antworten. Wollte schon zitieren, aber wird zuviel. Ich muss ein paar offensichtlich fehlende Infos nachreichen:
- Es handelt sich nicht um Überstunden sondern um Mehrarbeit, über die der AN im Rahmen des Gleitzeitkontos zwischen minus X und plus Y Stunden frei verfügen kann.
- Wir haben selten Situationen, wo man sagen kann: "es gibt gerade weniger zu tun", eigentlich nie. Manchmal kommt es zu etwas mehr Stress, aber da würde es dem AG nicht helfen, wenn der AN einen Brückentag als Urlaub nimmt.
- Grundsätzlich geht es hier um Gleittage, nicht um so viel angesammelte Arbeitszeit, mit der man eine Woche Gleitzeit nehmen könnte.
- Der AN darf ja dafür verantwortlich gemacht werden, dass im Falle des nicht ausreichend gedeckten Zeitkontos der langfristig genehmigte Gleittag dann am Ende doch ausfallen muss. Das kann bei uns aber eigentlich nur bei äußeren Einflüssen passieren wie Krankheit o.ä.
Unter den genannten Punkten sehe ich weiterhin keinen Vorteil des AGs, wenn die Beantragungsfrist eher kurz ist bei Gleittagen.
Vielleicht nochmal die eine Frage wiederholt: Wenn es keine Regelung gibt, muss der BR zustimmen, wenn der AG eine Beantragungsfrist "einführen" will?