ich denke nicht, dass eine Entfristungsklage erfolgversprechend ist, da genau das hier:
unter den derzeitigen Umständen relativ einfach sein wird. Wobei ich denke, dass diese Beweisführung auch nur bei Befristungen mit Sachgrund zu tragen kommt. Eine Sachgrundlose Befristung ist ja an keine anderen Bedingungen geknüpft.
Zitat: Schwede 12
Wie kommst Du darauf? Beim Rechtsstreit um die Befristung wird geprüft ob die erneute Befristung rechtsmäßig war.
Der AG kann dem Betriebsrat den ganzen Tag Entfristungen vorlegen solange er nichts vertraglich mit dem AN vereinbart hat ist er an nix gebunden.
Die Befristung von Arbeitsverträgen ist nur ausnahmsweise zulässig! (Umgehung des Kündigungsschutzes)
Die Einzelheiten sind ausdrücklich geregelt im TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz - § 14 )
Es wird zwischen sachgrundlosen Befristungen und Befristungen mit Sachgrund unterschieden:
Eine Befristung mit Sachgrund scheidet (lt Sachverhalt oben) schon deshalb aus, weil der Arbeitgeber offenbar das Arbeitsverhältnis mit dem AN unbefristet fortsetzen wollte! (Indiz: Antrag gegenüber Betriebsrat auf unbefristete Fortsetzung - also offenbar kein Sachgrund für eine Befristung!)
(Wenn der AG also abweichend von seinem ursprünglichen Plan (vgl. oben) den AN jetzt doch mit Sachgrund befristen will, muss er sich was ausdenken, was das ArbG überprüft!)
Eine sachgrundlose Befristung dagegen, ist in einem bestehenden Arbeitsverhältnis nur unter strengen Voraussetzung möglich:
- Befristungen ohne Sachgrund sind nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig. (§ 14 Abs. 2 TzBfG)
- Eine (sachgrundlose) Befristung ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. (§ 14 Abs.2, S.2 TzBfG)
- Dabei ist es allerdings auch möglich, ein zunächst kürzeres (befristetes) Arbeitsverhältnis (direkt anschließend) bis zu einem Zeitraum von insgesamt zwei Jahren zu verlängern. Die Anzahl ist aber auf drei Verlängerungen beschränkt.
(Aber Achtung: Der Vertrag darf nur verlängert aber nicht verändert werden!)
Gruß von hamue.