Beiträge von Whynot

    Hallo Lustiger Vogel,


    wir wollen nicht den Wahltag verschieben.


    Du sprichst aber genau das an was die Lösung wäre aber ist das dann nicht Briefwahl?


    MA ist am Wahltag nicht da, kann also nicht zur Urne. Dürfen wir den Stimmzettel und die Erklärung vorher persönlich an MA ausgeben und dürfen diese die Unterlagen dem WV VOR dem Wahltag übergeben und der WV gibt die Stimmzettel dann am Wahltag in die Urne? Dann könnte die Stimmauszählung, wie im Wahlausschreiben mitgeteilt, am Wahltag erfolgen.


    Gibt es für diese Vorgehensweise eine konkrete Bezeichnung + § in der WO?


    VG

    Whynot

    Hallo,

    bei uns wird am 02.03 neu gewählt. Aktuell besteht noch ein Rumpfbetriebsrat.


    1. Frage

    Wir haben MA die sich tageweise im home office befinden, die Tage wechseln.

    Am Wahltag betrifft es zwei Mitarbeiter, diese sind dann nicht anwesend.

    Zunächst müssten diese ja die Briefwahl beantragen. Gehen wir mal davon aus, dass dies geschieht. Dann müsste die Stimmauszählung verschoben und das neue Datum der Stimmauszählung allen MA mitgeteilt werden.

    Wenn die MA, welche Briefwahl beantragt haben, die Stimmzettel aber am Tag der Wahl oder auch schon am 01.03. dem WV zukommen lassen, muss die Stimmauszählung dann trotzdem am festgelegten Termin erfolgen?


    2.Frage

    Der Rumpfbetriebsrat bleibt bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnis im Amt.

    Das Ergebnis wird nach der Stimmauszählung + 3 Tage (Frist für die Ablehnung) bekannt gegeben.

    Korrekt?

    Müssen es drei volle Tage sein? Zählt der Wahltag mit und die Frist endet dann am 04. oder erst am 05.?


    3.Frage

    Der WV lädt zur konstituierenden Sitzung ein. Wenn die neuen BRM unterschiedliche Arbeitszeiten haben und ein BRM erscheint nicht oder kündigt an, nicht teilzunehmen, da Sitzung ausserhalb seiner Arbeitszeit (hat ja noch keine Ahnung von BR Arbeit), wie sollte der WV dann damit umgehen?

    Ersatzmitglied könnte dann ja nicht geladen werden.


    Vielen Dank im Voraus.

    beschwert hat sich niemand aber es gab in der Vergangenheit immer wieder mal Probleme, die wir mit der neuen BV ausschliessen möchten.

    Niemand wollte ÜS ausbezahlt haben, wegen der Abzüge. Deshalb neu, Zuschlag in Zeit (25%). ÜS sind bei uns Überschreitung des Zeitkonto > 25 Stunden zum Monatsende. Abbau der ÜS dann in ganzen Tagen (=ÜS + ggf. auffüllen aus dem Zeitguthaben) in der 1. Woche des Folgemonats.

    vielen Dank für eure Anregungen.


    Ich dachte mir schon, dass es ungeschickt ist, die MA namentlich zu benennen.


    Wir haben jetzt nämlich genau das Problem, dass es in der aktuellen BV (aus der vorhergehenden Amtszeit) so gehandhabt wurde. Da stehen jetzt MA drin, die es nicht mehr gibt und die Neuen fehlen. Die Arbeitszeiten haben sich jetzt auch geändert und deshalb passt da jetzt nichts mehr.


    Wir wissen im Moment aber ehrlich gesagt nicht, wie wir das jetzt geradebiegen sollen.

    Nachdem die AZ ja in der Anlage geregelt sind, also mit der BV verankert sind , wären sie ja bindend, oder?


    Wir wollten die BV gleich komplett erneuern, austauschen, ohne die aktuelle zu kündigen. Das klappt wahrscheinlich nicht, werden hingehalten und können die E-Stelle nicht als Druckmittel verwenden. Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende, dauert also

    :(


    Wie gehen wir das am besten an?

    Hallo,

    wahrscheinlich eine blöde Frage, hoffe dennoch auf hilfreiche Antworten.


    Regelung der konkreten AZ der einzelnen MA namentlich benannt, in der Anlage einer BV zur flex. AZ sinnvoll, unnötig oder gar hinderlich (bei Neueinstellungen oder Kündigung eines MA, Änderung der Anlage erforderlich)?


    Betriebsgröße: 30 MA Voll - u. Teilzeit.

    In Wechselschicht arbeitend: 2 MA

    Ansonsten eigentlich fester Zeitrahmen jedoch unterschiedlicher Arbeitsbeginn. Bei etwa 8 MA kann es zu Änderungen kommen (Wechsel von Dauernachtschicht in die Tagschicht , wenn sie Vertretung übernehmen müssen.


    Dass Schicht und Dienstpläne trotzdem erforderlich und zu genehmigen sind, ist schon klar.


    VG

    whynot

    Überlastungsnzeige wird erstellt, wenn schon ein "Schaden" entstanden ist Soweit soll es ja nicht kommen Wir wollen ja genau das verhindern.


    Leider gibt es auch AN die zwar schimpfen und jammern aber selbst nichts unternehmen würden, weil sie nicht negativ auffallen wollen.

    Defizite bestehen sowohl als auch.

    Software als auch Abläufe.

    Ja, es gibt z.T. Handbücher als PDF Dateien aber wenn schon die Grundlagen fehlen und die Dateien nicht aktuell sind hilft es wenig. Den MA fehlt auch die Zeit zum Selbststudium mit Hilfe der Dateien.


    BV ja aber bis die steht dauert das ja schon ne Weile. Gibt es Möglichkeit der "Soforthilfe"?

    Hallo,


    folgende Situation:

    Aufgrund von Versetzung besteht ein Qualifizierungsdefizit bei einigen MA. Die MA erhalten weder eine ordentliche Einweisung noch eine Schulung o.ä.

    Die MA werden "häppchenweise" mit Infos versorgt, die dann auch noch unterschiedlich sind, je nach dem wer die Info gibt.


    Ja, es gab Seitens des BR Versäumnisse im Vorfeld aber jetzt wollen wir das Thema angehen.


    Die Problematik kam auch erst jetzt ans Licht, nach dem ein BRM selbst betroffen ist. Die sonstigen betroffenen MA haben die Gegebenheiten einfach hingenommen, keine Beschwerden o.ä.


    Wie wäre eure Herangehensweise in diesem Stadium? Den betroffenen MA muss nun schnell geholfen werden.


    (Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung haben wir schon auf der to do Liste).


    Würde mich über eure Hilfe, Tipps und Anregungen sehr freuen.


    VG

    whynot

    Einen Besprechungsraum haben wir auch, aber ohne Telefon. Der Schrank des BR steht in einem Büro, in dem aber kein BR mehr "beheimatet" ist. 2 BRM haben einen Büroarbeitsplatz mit PC aber Drucker für alle. Davon hat 1 BRM etwas mehr Ruhe an seinem Arbeitsplatz, das 2. BRM sitzt mitten im "Chaos", also keine Chance ungestört der BR Arbeit nachzugehen, etwas auszudrucken oder ein Telefonat zu führen. Das 3. BRM ist im Lager beschäftigt und hat weder Schreibtisch, PC oder Telefon.


    Die Besprechungen bekommen wir schon hin im Besprechungsraum aber Vor- und Nacharbeit von Sitzungen usw. ist dort schlecht möglich. Ruhe wäre gegeben aber es fehlt die Ausstattung.

    ich kann natürlich nur für mich sprechen aber ICH bin nicht BR wegen des Kündigungsschutz :P

    sorry, wenn ich es jetzt ganz direkt schreibe aber das ist doch Käse, wenn du dir aus meinen Beiträgen die Probleme zusammensuchst, um dann so eine Antwort zu geben. Dann lass es doch gleich bleiben :thumbdown:


    Ich stelle die Fragen ja deshalb, damit wir uns im Gremium verbessern.

    Eine, in einer Frage beschriebene, Situation ist also nicht zwingend in Stein gemeisselt.

    Manchmal geschehen auch Wunder :saint: positive Veränderungen, Weiterentwicklung.


    Das Thema Sitzung, trotz unterschiedlicher Arbeitszeiten, konnten wir lösen :thumbup:
    Und auch das Thema Schulung hat sich mittlerweile entwickelt, die Planung läuft.

    Etwas durchsetzten kann man ja immer nur dann, wenn auch ein Rechtsanspruch besteht und bei einem 3er Gremium scheint das ja nicht so zu sein, jedenfalls nicht dauerhaft für einen BR Raum (siehe Zitat oben).

    Selbst wenn wir nie zusammenkommen würden, muss die Möglichkeit gegeben sein, dass jedes BRM sich in das BR Büro "zurückziehen" kann, um etwas zu recherchieren, Telefonate zu führen usw.


    Ausserdem war ja u.a. die Frage, wer als 3er Gremium ein BR Büro hat.


    Vielen Dank, (Alter) Schwede12, mit deiner Antwort lässt sich was anfangen :thumbup:

    Quelle: Betriebsrat.de


    Ab welcher Mitgliederanzahl besteht ein Anspruch auf ein Betriebsratsbüro?

    In einem Betrieb mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern – also ab einem 3er-Gremium – fallen für den Betriebsrat regelmäßig Tätigkeiten an, die einen Raum zur ständigen Benutzung erfordern. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, dass ihm ein Raum auf dem Betriebsgelände für die Betriebsratstätigkeit überlassen wird. Einem Betriebsratsgremium mit fünf Mitgliedern ist gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen. Ein kleinerer Betriebsrat muss sich u.U. mit der Überlassung eines Raumes zu bestimmten Zeiten zufrieden geben.


    Ich verstehe das so, dass für kleinere Gremien (3er) eben kein Anspruch auf einen EIGENEN Raum besteht. Deshalb auch die Frage.

    Hallo,


    Frage an die kleinen Gremien (3er). Habt ihr ein eigenes BR Büro?

    Wie klappt das, wenn dem BR ein Raum für bestimmte Zeiten zur Verfügung gestellt wird? Der BR ist dann ja in seiner freien Arbeit behindert, sollte ihm der AG den Raum z.B. nur an einem Tag in der Woche zur Verfügung stellen.

    Oder gibt es eine Mindestanzahl von Stunden/Tagen für den Raum?


    VG whynot

    Hallo,


    Frage an die kleinen Gremien (3er). Habt ihr ein eigenes BR Büro?

    Wie klappt das, wenn dem BR ein Raum für bestimmte Zeiten zur Verfügung gestellt wird? Der BR ist dann ja in seiner freien Arbeit behindert, sollte ihm der AG den Raum z.B. nur an einem Tag in der Woche zur Verfügung stellen.

    Oder gibt es eine Mindestanzahl von Stunden/Tagen für den Raum?


    VG whynot

    AG und BR sollen ja vertrauensvoll zusammenarbeiten. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit gibt es die sogen. Monatsgespräche. I.d.R. feste Termine, z.B. jeden 1. Montag im Monat. Gremium und AG treffen sich zum Gespräch.


    Das wäre "meine" Kurzbeschreibung zum Monatsgespräch, siehe auch §74 Abs. 1 BetrVG

    Hallo,


    ich würde mich hier gerne mit einer (blöden?) Frage dranhängen.


    Ich habe mich mal mit den Angeboten zu Seminaren für Protokollführer beschäftigt.

    Diverse Anbieter geben u.a. als Inhalt des Seminars an:


    Zeit und Ort von Betriebsratssitzungen

    Die korrekte Einladung zur BR-Sitzung

    Wann liegt eine Verhinderung vor?

    Rechtzeitige Ladung der Ersatzmitglieder

    Was muss auf die Tagesordnung?

    Die o.g. Punkte fallen doch aber i.d.R., zumindest in kleinen Gremien, in den Aufgabenbereich des BRV, oder?