Und aus dem Ei wurde Rührei.
Beiträge von SBV@112
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Und jetzt stellt sich dann die Frage für was es den §164 IX Absatz 4 gibt?
Wenn der AGB nur nach Arbeitsvertrag handelt was ja sein gutes Recht ist und meistens auch noch Recht bekommt, macht der §164 IX Absatz 4. wenig Sinn.
Wenn ein SB AN die vertraglichen und arbeitsrelevanten Arbeitszeiten nicht erbringen kann bringt dir der einklagbare Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit wenig!
Wäre ein zäher Weg diesen einzuklagen.
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naja Äpfel mit Birnen vergleichen sehe ich anders, es gibt mittlerweile sehr viele Rechtssprechungen wo für den §207 sind und aber auch dagegen!
Und hier steht es so geschrieben:
Bundesministerium Arbeit und Soziales
Wenn man eine 5-Tage/Woche TVöD-VKA 39,0 Stundenwoche hat und man aber 6 Tagen arbeiten soll, müsste eigentlich die Woche darauf nur 4 Tage gearbeitet werden (Arbeitszeitverschiebung).
da die Höchstgrenze 8 Std. am Tag sind dürften maximal 40,0 Stunden in 5 Tagen anfallen, alles was darüber hinausgeht wird ganz klar als Mehrarbeit angesehen und somit trotz der 48,0 Stundenwoche ist dies rechtskonform.
Verstehen muss man das alles nicht.
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Hallo Rabauke,
da es sich ja wie im §164 SBG Absatz 4. steht.
behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr,
Man hat mir im laufendem Verfahren eine 39.Std-Woche Stelle nicht angeboten (selbe Tätigkeitsfelder) wo frei wurde!
Des weiteren gab es schon ein Urteil vom BAG mit Ablehnung der Bereitschaftszeiten siehe hier:
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Hallo zusammen,
die Ablehnung meiner Schwerarbeit nach §207 blieb vor dem Arbeitsgericht erfolglos!
man hat mir die 43,5 Stunden (mit Bereitschaftszeiten) auf Mo-Fr mit je 8 Stunden verteilt, und ich muss jeden 2 Samstag dann 5,5 Stunden erbringen. Trotz das der Tarifvertrag eine 5 tage-Woche vorsieht ist es anscheinend im rechtlichen das auch im öffentlichem Dienst TVöD-VKA die 6 Tage-Woche gilt.
Laut AGB ist nicht mal die Zustimmung des Personalrats notwendig, da sich nur die Lage der Arbeitszeit geändert hat. Ich persönlich bin da anderer Meinung das sich im wesentlichen die Arbeitsbedingungen geändert haben und dies zustimmungspflichtig sind!
Muss der Personalrat zustimmen oder nicht?
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Ich habe auch gerade den aktuellen Fall das wir einen 2 Stellvertreter brauchen!
Lese ich das so richtig das man ihn nicht nachwählen kann, bzw. warten muss bis zur nächsten Wahlperiode?
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Zitat
Hallo SBV@112,
dann wird es Zeit, dass du deinen BR erziehst ;).
Gruß
rabauke
Das werde ich bei Gelegenheit tun Schade das man dies nicht mehr anfechten kann.
Aber ich ging davon aus das die SBV Mitbestimmungsrecht hat wenn es um SB geht?
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Zitat
hier weiß man nicht warum sich die SBV nicht die Protokolle durchliest. Dazu ist das ganze 2 Jahre her.
SBV112 schreibt auch nicht warum sie nach 2 Jahren den Beschluss anfechten möchte.
Leider kam noch keine Antwort. Denke der Beschluss ist so lange gültig bis er angefochten wird und als ungültig
gewertet wurde.
Hier brauchen wir Auskünfte von SBV112
Weil ich es nie zu sehen bekam!
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Zitat
Hallo Elbarado,
Nein der Beschluss kann nicht mehr durch die SBV angefochten werden. Die SBV hat ein Beratungsrecht aber kein Mitbestimmungsrecht.
Die SBV kann Beschlüsse auch nur für 1 Woche aussetzen. Wenn dann der gleiche Beschluss erneut gefasst wurde ist er gültig.
Gruß
rabauke
Unabhängig vom inhaltlichem Inhalt dieses Beschlusses hat sich die Frage erledigt! Rabauke hat es schön erklärt und das wollte ich eigentlich wissen ob man sowas noch im nachhinein anfechten kann.
Den Beschluss bekam ich erst nach 2 Jahren zu sehen nachdem ein Arbeitnehmer sich bei mir erkundigt hatte diesbezüglich dem Inhalt vom Beschluss.
Ich selbst als SBV hatte nie dieses Schreiben erhalten, bzw. wurde dazu eingeladen.
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Hallo SBV@112
das hier finde ich schon etwas merkwürdig.
warum reagiert du erst jetzt?
Oder hast du erst jetzt Kenntnis von der Veränderung der AZ erhalten?
Ich habe es erst durch Zufall erfahren das dieser Beschluss ohne SBV vollzogen wurde!
Es kam erst ans Tageslicht nachdem ein Arbeitnehmer sich über die Arbeitszeiten bei mir beschwert hatte und ich dann überprüft habe was eigentlich beschlossen wurde.
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Hallo zusammen,
vor 2 Jahren wurde ein Beschluss mit dem PR und AGB über eine Gruppe Arbeitnehmer diesbezüglich Veränderung der Arbeitszeiten beschlossen. Bei diesem Beschluss betraf es mehrere Schwerbehinderte im öffentlichem Dienst!
Es wurde die SBV weder in Kenntnis gesetzt geschweige denn dazu angehört, kann ich im Nachhinein als Kraft Amtes SBV diesen Beschluss anfechten gegenüber dem PR und AGB?
LG Mike