Beiträge von colonelcarillo

    Ok, da habe ich in Bio wohl nicht richtig aufgepasst. Verschieben sich denn die Venen, wenn die Hände kälter werden? Oder warum wird das problematisch? (OK, vor Auflegen auf den Venenscanner sollte man schon die (Schweinsleder-)Handschuhe ausziehen... :saint: )

    Naja kalte Hände können ja auch die Folge von schwacher Durchblutung sein, und umgekehrt :) Vlt wird die Hand nicht mehr erkannt^^

    Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.


    Zu Bernd der Arbeitgeber behauptet dieses System ist ein sehr sicheres System, da jeder MA hierfür seine eigene Hand plus die Karte benötigt, auf der eine Zahlenfolge abgespeichert wird. Die Hand muss dabei durchblutet werden. Das heißt ein einfaches Foto reicht da nicht aus. Der Arbeitgeber behauptet dass die gespeicherten Daten als Zahlenfolge (vorher biometrische Punkte der Hand abgewandelt in eine Zahlenfolge) nur auf der Karte (RFID gespeichert wird) Also man hat die Karte bei sich. Woanders wird laut AG nichts gespeichert. Der Datenschutzbeauftragte AG von unserem Betrieb schließt jegliche Kontrollmöglichkeit schriftlich aus. Es wird schwierig sein das Gegenteil zu beweisen.


    Gruß Boban

    Im Winter, wenn die Hände frieren wird das problematisch :D

    Also ich hab keine spezifischen Sachverhalten aber Laut Arbeitsrecht hat der Betriebsrat (allgemein) folgende Rechte:


    • Unterrichtungsrecht
    • Beratungsrecht
    • Anhörungsrecht
    • Mitbestimmungsrecht
    • Zustimmungsverweigerungsrecht

    Die Aufgaben, die für gewöhnlich auf einen Betriebsrat zukommen sind:

    • Beobachtung der Durchführung arbeitnehmerfreundlicher Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
    • Förderung der Eingliederung von schutzbedürftigen Arbeitnehmern wie Schwerbehinderten usw.

    https://www.arbeitsvertrag.org…on_Welche_Aufgaben_hat_er

    Moritz hat es verständlich erläutert. Unten findest du §§ 90 u. 91 BetrVG


    Zitat

    Die Einflussnahme auf die räumlichen und organisatorischen Arbeitsumstände mit dem Ziel, möglichst menschenwürdige Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung zu gewährleisten.

    Zitat

    Zweck

    Neben der Mitbestimmung bei direkten Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und zum Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) ist der Betriebsrat gefordert, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung verantwortungsvoll mitzuwirken und mitzubestimmen. Ziel der Beteiligungsrechte ist es, darauf hinzuwirken, das die Arbeitnehmer vor Verletzung ihrer Grundrechte (Schutz der Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit) geschützt werden. Die Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und der Arbeitsumgebung darf sich nicht nur an Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten orientieren, sondern soll auch an die Menschen, deren Leistungsvermögen, psychische Belastbarkeit und Bedürfnisse angepasst werden.

    Den Gesetzestext findest du hier auf https://www.betriebsrat.de/por…-und-arbeitsumgebung.html

    Haftstrafe bedeutet üblicherweise "gesiebte Luft" 24/7 für den Zeitraum x. (Der Begriff "gesiebte Luft" meint wiederum, dass du an Frischluft nur durch Gitterstäbe kommst.) D.h. für die nächste Zeit darfst du die JVA (JustizVollzugsAnstalt, amtsdeutsch für Gefängnis) nicht verlassen.


    Da eines der Ziele ja auch eine gewisse Resozialisierung sein soll (d.h. die Wiedereingliederung des Straftäters in die Gesellschaft), wird versucht einen "weichen Übergang" zwischen Haft und Leben in Freiheit zu schaffen. Dazu darf der Häftling morgens die JVA verlassen (um z.B. einem Job nachzugehen), muss aber direkt nach der Arbeit wieder zurück in die JVA, darf also z.B. nicht nach der Arbeit noch auf ein Feierabendbier mit in die Kneipe oder erst nach dem Kino zurück kommen. Deswegen offener Vollzug, die Freiheitsstrafe wird noch vollzogen (im Volksmund abgesessen), aber tagsüber darf der Häftling die JVA verlassen. (das ist der offene Teil). Und als Freigänger bezeichnet man Häftlinge, die die JVA verlassen dürfen. Das könnte z.B. auch sein, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist, und dem Häftling soweit vertraut wird, dass man sagt: ok, du darfst für 3 Tage die JVA verlassen, anschließend sitzt du den Rest deiner Strafe ab. (Sprich bist vorher und hinterher 24/7 in der JVA) Die Kombination "Freigänger im offenen Vollzug" erklärt also nicht nur, dass der Mensch sich tagsüber legal außerhalb der JVA aufhält, sondern auch gleichzeitig, dass er jeden Abend wieder dorthin zurück muss.


    Und es darf auch als Zeichen verstanden werden, dass die Profis den Menschen so einschätzen, dass er zwar noch seine Strafe verbüßen muss (deswegen nach wie vor die Restriktionen was die Freiheit angeht), man ihn aber nicht für eine Gefahr für seine Umwelt hält.

    Ok. Danke für die ausführliche Erklärung.

    Also wenn man über 50 ist, gehört man schon zur Risikogruppe..

    https://www.rki.de/DE/Content/…avirus/Risikogruppen.html

    Haha, ich hab so eine Person in der Familie. Erst vor einigen Wochen ging es wieder los :D mit einer Nachricht auf. "5G-Apokalypse – Das Ausrottungsereignis" stand da plötzlich auf meinem Display, Absender war mein Onkel.


    Ich unterhielt mich mit ihm über Corona und sein Wohlbefinden. Irgendwann kamen wir dann auch auf die Pharmaindustrie zu sprechen. "Die wollen doch eh nur, dass wir krank bleiben. Sonst würden sie kein Geld verdienen. So wie bei Aids, da gibt es doch längst auch schon ein Heilmittel", sagte er. Ich bin jedes Mal erneut baff. Am Ende ignoriere ich es aber einfach :D