Hallo Kollegen,
ich bin BR Mitglied bei einem Lebensmittelhersteller welcher an die Region Grand est grenzt und wir haben viele Mitarbeiter welche Grenzgänger aus diesem Gebiet sind.
Letzte Woche Dienstag wurde von der Firmenleitung aufgrund der Einschätzung des Robert Koch Institutes dass Grand Est ein Risikogebiet ist entschieden dass die Mitarbeiter aus diesem Gebiet zu Hause bleiben sollen.
Ausnahmen sind ein paar Führungskräfte.
Nachmittags ist ein Schreiben mit der Überschrift Mitarbeiterinformation für Grenzpendler/innen herausgegeben worden dass die Grenzgänger bis 27.03.20 aufgefordert sind zu Hause zu bleiben.
Drei Tage werden vom Arbeitgeber bezahlt und 1 Woche wird mit dem Zeitkonto verrechnet.
Mitarbeiter welche kein Guthaben auf dem Zeitkonto haben, können in´s Minus fahren.
Dass Arbeitszeitguben in Minus gefahren werden darf gibt es schon länger eine Vereinbahrung,
dort steht aber drin dass diese müssen bis October ausgeglichen sein müssen.
Ansonsten wird dieses mit dem Weihnachtsgeld verrechnet.
Diese wurde von Werk/Personalleitung und unserem BR Vorsitzenden unterzeichnet.
Diesbezüglich ist weder ein Beschluss vom Betriebsrat gefasst worden, noch sind wir darüber vor Unterschrift informiert worden.
Einige Mitarbeiter welche zu Hause sind fühlen sich diskriminiert und fragen sich warum die anderen Arbeiten dürfen und Sie müssen zu Hause bleiben.
Die Mitarbeiter welche arbeiten haben Angst vor der Ansteckungsgefahr,
was auch damit zu tun hat dass wir viele Steharbeitsplätze haben an welchen die Ma. weder seitlich, noch zum Gegenüber 1,5 m Abstand haben.
An einigen Arbeitsplätzen wurden, wenn meine Info stimmt Plexiglasscheiben installiert.
Die aktuelle Gefährdungsbeurteilung vor der Pandemie, so wie auch jetzt sagt dass die einzige erforderliche Schutzmaßnahme das Händewaschen und desinfizieren sei.
Hier ist kein Publikumsverkehr, aber jetzt dadurch dass viele Stammitarbeiter zu Hause sind kann es sein dass diese durch Leiharbeiter ersetzt werden und diese wechseln oft.
Wie schätzt Ihr die Lage auf folgende Fragen ein und habt Ihr Tips :
- Ist die getroffene „ Abmachung „ ohne BR Beschluss rechtskräftig und wenn nicht welche Folgen könnte dieses haben ?
- Es sind einige BR Mitglieder Grenzgänger und daher zu Hause. Wenn der Br eine Sitzung einberufen müsste, wäre eine Beschlussfähigkeit gegeben.
- Es ist nur eine Empfehlung der Landesregierung die Mitarbeiter aus Grand est zu Hause zu lassen. Liegt hier eine Benachteiligung vor und wenn ja was kann man dagegen unternehmen ?
- Wie schätzt Ihr die Ansteckungsgefahr ein anhand der geschilderten Situation. ?
- Viele Mitarbeiter fragen sich, warum die Firma keine Kurzarbeit und komplett zu macht.
Wenn ich das richtig verstanden habe müssen dazu zuerst die Arbeitszeitkonten auf 0 sein,
wir haben aber Mitarbeiter welche viele Stunden auf den Zeitkonten haben. ( Spitzenreiter ist ein Kollege mit 1000 Stunden )
Außerdem stellen wir Lebensmittel her.
Wie seht Ihr das ?
Danke für Eure Ansichten !