Beiträge von Hubert Scheckelneck

    Hallo zusammen,


    ein ungewöhnlicher Fall: Es geht um einen Mitarbeiter welcher in einem für den Fachbereich als wichtig erachteten Projekt beteiligt ist. Der Mitarbeiter arbeitet teilweise von zu Hause aus (meist Samstag, Sonntag) und unter der Woche in der Firma, Beginn in der Regel um 09:xx Uhr. Die Zeiten zu Hause werden nicht per Zeiterfassung aufgenommen. Der Mitarbeiter verargumentiert dies damit, dass er der Firma Zuschläge ersparen will. Eine Zeiterfassung von zu Hause wäre ohne Probleme möglich. Der Mitarbeiter schreibt der Führungskraft einfach am Montag eine Mail mit der Info "habe am Wochenende 14h gearbeitet".


    Die Führungskraft trägt der Person zum Ausgleich mehrfach die Woche Stunden 06:00-09:00 Uhr oder 07:00-09:00 Uhr an den Wochentagen ein und genehmigt diese gleichzeitig. Der Mitarbeiter kommt dadurch regelmäßig (oft wochenlang jeden Mo-Do.) über 10 Stunden am Tag. Teilweise in Richtung 12h am Tag.


    Problem ist nun, dass die betroffene Person mehrfach zu Zeiten die später als Arbeitszeit gebucht wurden (z.B. 08:50 Uhr) mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit gesehen wurde. Die gebuchten Arbeitszeiten entsprechen also nicht der Realität.


    Der Betriebsrat ist nicht begeistert. Die Firma greift bei Arbeitszeitbetrug idR. hart durch (fristlos) und akzeptiert in diesem Fall jedoch diesen Umgang. Die Personalleitung versucht zu beschwichtigen, der Mitarbeiter sei sehr wichtig. Letzte Instanz Geschäftsleitung ist noch nicht informiert/involviert.


    Wie schätzt Ihr die Lage ein? Ist das überhaupt rechtlich okay was da läuft? Kann der Betriebsrat nichts tun um diesen "durch die Führungskraft gedeckten Zeitbetrug" zu stoppen. Aus unserer Sicht müsste auch die FK vom Arbeitgeber abgemahnt werden für dieses Verhalten.


    Danke.

    Hallo zusammen,


    das Unternehmen will schon lange mit dem Betriebsrat zusammen eine "BV HomeOffice" auf die Beine stellen. Die AG Seite hat dies nun lange Zeit nicht priorisiert und jeweils mit Kurzarbeit/Corona argumentiert.


    Nun gibt es plötzlich einen Entwurf einer "Unternehmensrichtlinie HomeOffice" den wir von einer Fachabteilung unter der Hand zugesendet bekommen haben.


    Frage: Wie ist eine Richtlinie ggü. einer Betriebsvereinbarung einzuordnen? Die Richtlinie müsste doch auch mitbestimmungspflichtig sein, oder? Welche Nachteile hätten wir, wenn wir der Richtlinie zustimmen statt wie bisher geplant eine Betriebsvereinbarung zu machen?

    Der Inhalt der Richtlinie hat im aktuellen Entwurf keine "No-Go" Punkte drin, wäre also für uns im Zweifel akzeptabel.


    Danke für eure Einschätzung!


    Viele Grüße Hubert!

    Vielen Dank für deine Antwort!


    Da sind mir nun noch zwei Fragen aufgekommen - erstens haben wir bei der Anhörung keine Kopie der Unterlagen bekommen bzw. haben diese mit der Stellungnahme abgegeben - das war wohl ein Fehler unsererseits (mangels Erfahrung).


    Der AG hat fristlos sowie ersatzweise fristgerecht gekündigt. Der Anhörungsbogen hatte folgende Optionen:


    [ ] Stimmt der außerordentlichen als auch hilfsweise ordentlichen Kündigung zu

    [ ] hat keine/folgende Bedenken [Textfeld]

    [ ] widerspricht der Kündigung aus folgenden Gründen

    [X] hat zur Kenntnis genommen, Stellungnahme nicht beabsichtigt


    Durch die Kombination einer fristlosen wie auch einer fristgerechten Kündigung hätte es dann wenn ich es richtig verstehe 2 Stellungnahmebögen geben sollen - jeweils mit den passenden Optionen, oder?

    Hallo zusammen,


    einem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt. Der BR hat der Kündigung nicht zugestimmt. Der Mitarbeiter weiß dies.

    Nun kontaktiert mich der gekündigte Mitarbeiter per E-Mail (von privat) auf mein geschäftliches Konto.


    Darf ich meine Arbeitszeit weiter dafür verwenden mit ihm Kontakt zu halten - sozusagen Betreuung nach seiner fristlosen Kündigung während die Kündigungsschutzklage noch vorbereitet wird und läuft? Oder ist dies dann als privates Gespräch mit einem Nicht-Firmenmitglied zu werten und ich begebe mich damit in eine Grauzone weil ich dafür Arbeitszeit opfere?

    Zudem baut der AG die Kündigung auf eine bestimmte Argumentationskette auf die dem Mitarbeiter denke ich nicht klar ist. Dies zu wissen wäre sicher ein großer Vorteil für seinen Anwalt. Darf ich dieses Wissen aus der Anhörung des Betriebsrates zur Kündigung an den (Ex-)Mitarbeiter weitergeben?


    Danke für eure Einschätzung.


    Viele Grüße

    Hubert