Beiträge von Windrat

    Hi zusammen,

    ihr seid hier ganz schön fix unterwegs.

    Vielen Dank dafür und bitte entschuldigt wenn es mir zeitlichnicht möglich ist direkt zu antworten.


    Wie schon richtig erkannt bezieht sich die Firma auf volgende Ausnahme :


    3 die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,


    Die App zur An- und Abmeldung bei der Fernüberwachung dient zum einen der Sicherheit (Es soll in dieser Zeit kein Fernzugriff erfolgen, Alarmierung der Rettungkette wenn sich niemand abmeldet,...) und um dem System stehende Anlagen automatisch wieder als laufend zu melden. Ein Abgleich mit Arbeitszeiten ist per BV verboten.


    Im Fahrtenbuch soll unter anderem stehen:

    Fahrer: Name, Anschrift, Telefon privat

    und dann für die einzelne Fahrt:

    Datum, Fahrzeit von, -bis,Strecke und Ziel, Seriennummer der Anlage,

    km-Stand beginn und Ende, km geschäftlich, km Wohnung-Arbeit

    Fahrer: Name, Personalnummer, Unterschrift

    Beifahrer: Name Personalnummer, Unterschrift


    Die GF teilte in der Sizung heute mit, dass es keinen Zwang durch dritte gibt.

    Vor dem Finazamt hat ein erst mitte Februar eingeführtes Fahrtenbuch eh keine Beweiskraft, da der Zeitraum davor ja nicht belegt werden kann und laut Meinung des Amtes keine Rückschlüsse geben kann.

    Der Grund für die Einführung soll sein, dass es Mitarbeiter gibt, die angeblich einen Weg zur Arbeit (den es bei uns ja eigentlich nicht geben kann) beim Finanzamt angeben. Einen Zwang vom Finazamt würde es nicht geben, aber die könnten jederzeit die Beweislast umkehren. (Was bei Werkstattwagen ja eigentlich nicht der Fall ist.)

    Auf die Argumentation das es ausreichen würde, das herrschende Verbot der Privatnutzung nochmal schriftlich zu Verfassen wurde nicht eingegangen.

    Auch auf die Frage wie ein Fahrtenbuch in der geschilderten Situation Helfen kann, wurde nur mit Widerholung der Geschichte eingegangen.

    Anschließend wurde uns mitgeteilt, dass das Fahrtenbuch auf jeden Fall eingeführt wird.

    Die Kosten sind der GF durchaus bewusst und man hätte auch lieber eine elektronische Lösung, aber die steht uns zur Zeit noch nicht zur Verfügung.


    Viele Grüße,

    Sascha

    Hi zusammen,


    die Arbeitszeit wird von jedem einzelnen Teammitglied bereits genausten erfasst und vom Vorgesetzt freigegeben.

    (Anfahrt zu Kunde 1, Arbeit Kunde1,Anfahrt Kunde 2, Wartezeit, Pause und jede Art von Verzögerungen)

    Außerdem wird sich beim Kunden telefonisch An-und Abgemeldet und per App wird sich zusätzlich nochmal bei unserer Fernüberwachung an und Abgemeldet. Zur Berechnung der Aufträge liegen also mehr als Genug Daten vor.

    Hi zusammen,

    Vielen Dank schon mal für die vielen und guten Kommentare.

    Nach unserem Wissen gibt es keine Verpflichtung von extern. Fürs Finanzamt würde es glaube ich auch keinen Sinn machen mitten im Jahr mit einem Fahrtenbuch zu starten.

    Anscheinend wurden die ersten Fahrtenbücher auch schon verteilt. Hier soll angeblich auch eine Spalte für die Unterschrift vom Beifahrer vorhanden sein.


    Heute Abend werden mir eine Sondersitzung zu diesem Thema haben und auch die GF hierzu ausfragen.

    Hi zusammen,


    bei uns in der Firma sollen für die Servicefahrzeuge (Ausschließlich Wekstattwagen mit 2 Sitzen ind der Größe Sprinter oder Crafter) Fahrtenbücher eingeführt werden.

    Da die Servicetechniker keine regelmäßige Arbeitsstätte haben und direkt zu den Einsatzorten fahren, gibt es keinen Weg zur Arbeit der versteuert werden müsste.

    Die private Nutzung ist ausdrücklich verboten.

    Soweit ich gelesen habe, kann das Finanzamt bei Werkstattwagen im Gegensatz zum Kombi nicht pauschal eine private Nutzung unterstellen, da diese nach "allgemeiner Lebenserfahrung " nicht privat genutzt werden.

    Eine Beweispflicht gegenüber dem Finanzamt gibt es meiner Meinung nach also nicht.

    Auch eine unerlaubte Privatnutzung würde daran nichts ändern, da die Firma mir diesen geldwerten Vorteil ja nicht anbietet. Wäre ja irgendwie als wenn Diebesgut versteuert werden muss.


    Bei täglich 3 bis 4 Einsatzorten ist der zusätzliche Aufwand für ein Fahrtenbuch schon nicht unerheblich. Außerdem vermute ich, dass es hier eher um zusätzliche Kontrollmöglichkeiten geht, da immer wieder versucht wird die Möglichkeiten über die Navigationsgeräte auszuweiten.


    Meiner Meinung nach wären wir hier also in der Mitbestimmung. Lieg ich da richtig oder habe ich da einige Denkfehler?


    Im Netz ist über diese Situation (Werkstattwagen, keine Privatnutzung erlaubt und kein Weg zur Arbeit) nicht zu finden.

    Hi zusammen,

    danke für die schnellen Antworten!

    Dass Pausen gemacht werden müssen, ist durchaus bewusst. Bei kürzeren Reparaturen ist dies auch kein Problem. Müsste ich dafür aber erneut Aufsteigen ist dies aber meiner Meinung nach mit zusätzlicher Gefährdung beim Auf- und Abstieg und dadurch zusätzliche Erschöpfung statt Erholung.

    Die Einführung eines Schichtsystems zur Ablösung der Kollegen wäre auf Grund der Anfahrtswege und dem zusätzlichen Kranen von PSA und Getränken kaum umsetzbar.

    Ich denke dieses Thema ist in der gesamten Branche noch nicht wirklich rechtssicher gelöst- würd mich aber freuen eines besseren belehrt zu werden.

    Hallo zusammen,

    wir sind ein relativ frisches 7èr Gremium (keiner länger als 3 Jahre dabei) und versuchen bei uns gerade eine vernünftige Pausenregelung zu finden.

    Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn ihr mir hierzu mal eure Meinung schreiben oder Denkanstöße geben könntet.

    Wir kommen hier nicht wirklich weiter und hatten schon eine Einigungsstelle beschlossen, die durch vermeintliche Angebote in anderen Bereichen und wackelige BR-Kollegen aber noch verhindert wurde.

    Mittlerweile wurde ein Teil der Angebote wieder zurückgezogen und wir befinden uns wieder am Anfang.


    Kurz zu unserer Firma:

    Unsere Firma ist in vergleichbar mit einer freie Werkstatt für Windkraftanlagen. Wir haben etwa 150 Mitarbeiter von denen ca. 130 in zweier-Teams im Außendienst an den Anlagen arbeiten.

    Diese Windkraftanlagen sind meistens zwischen 65m und 100m hoch und müssen zum größten Teil über eine senkrechte Leiter bestiegen werden. Und genau hier liegt unser Problem.


    Das Maschinenhaus oben in der Gondel ist als Pausenraum nicht geeignet (Hitze, Kälte, Lärm, Dreck, Fette und Öle, Fehlende Sitzmöglichkeit, vorgeschriebene PSA)

    Ein Abstieg um eine Pause zu machen wäre aber mit einem Wiederaufstieg verbunden,

    wodurch man nach der Pause wesentlich erschöpfter wäre als vorher.

    Außerdem würde dies mindestens 40 Minuten zusätzliches Tragen von PSA gegen Absturz,… bedeuten. Wobei das Tragen von PSA ja eigentlich letztes Mittel sein soll und durch technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert werden soll.

    Selbst wenn man jetzt unten angekommen ist, steht man im Grunde ohne sanitäre Anlagen aufn Acker.


    Meiner Meinung nach ist die Situation mit dem Bergbau vergleichbar, wo laut Gesetz die Pausen unter Tage durchbezahlt werden. Dieses Gesetz gilt für uns aber leider nicht.


    In der Vergangenheit wurde die Pause am Ende des Tages hinter der Abfahrtszeit geschrieben. Es wurden ablauforientiert mehrere kleine Pausen gemacht. (Wenn zum Beispiel der Kollege hochklettert um die Seilwinde für das Werkzeug abzulassen).

    So machen es auch die Kollegen aus anderen Betrieben in der Windkraft

    Dies wird von der neuen GF allerdings nicht mehr akzeptiert.


    Selbst der generische Anwalt meinte, dass eine bezahlte Pause seine erste Idee für eine vernünftige Lösung wäre. Da dies aber bei unserer Schwesterfirma (Vestas Deutschland GmbH) Begehrlichkeiten bei mehreren Tausend Mitarbeitern wecken würde und die anderen Länder folgen würden, würde die Firma lieber hinnehmen, dass wir absteigen, zu einem geeigneten Ort mit WC und Waschmöglichkeit fahren und anschließend wieder hochklettern.

    Wirtschaftlichkeit ist denen hierbei egal. Der BR der Schwesterfirma besteht leider hauptsächlich aus Hauptberuflichen, die die Problematik nicht sehen wollen und andere Ziele haben.


    Hätte ich vielleicht Chancen zu behaupten ich konnte meine Pause nicht antreten und habe deswegen meine Arbeit nur unterbrochen? Ich kann unseren Innendienstlern ja auch keine Kletterausrüstung in die Hand drücken und sagen: „Dein Pausenraum ist da oben in 100m Höhe- seh zu dass du deine Pausen machst- dient der Erholung“


    Müsste ich diese Zeiten dann individuell einklagen?


    In einer Einigungsstelle könnten wir meiner Meinung nach auch nur erreichen, dass die Anfahrt zum WC bezahlt wird. Eine Erholung ist durch den erneuten Aufstieg allerdings nicht gegeben.



    Wäre schön mal eure Meinung dazu zu hören.

    Vielleicht gibt es hier ja sogar Kollegen aus der Branche, die kurz schildern können,

    wie sie dieses Problem gelöst haben.

    Ich hoffe ich konnte die Situation einigermaßen verständlich darstellen.