Hi zusammen,
ihr seid hier ganz schön fix unterwegs.
Vielen Dank dafür und bitte entschuldigt wenn es mir zeitlichnicht möglich ist direkt zu antworten.
Alles anzeigenHallo Windrat,
prima,
und was für daten kommen ins Fahrtenbuch und wie stehe ihr zu der Dokumentationspflicht nach dem hier:
https://www.fuhrpark.de/lenk-u…r-muss-was-wie-nachweisen
oder sind die Werkstattwagen alle so leicht, dass sie immer sicher unter 2,8 t liegen
Wie schon richtig erkannt bezieht sich die Firma auf volgende Ausnahme :
3 die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt,
Die App zur An- und Abmeldung bei der Fernüberwachung dient zum einen der Sicherheit (Es soll in dieser Zeit kein Fernzugriff erfolgen, Alarmierung der Rettungkette wenn sich niemand abmeldet,...) und um dem System stehende Anlagen automatisch wieder als laufend zu melden. Ein Abgleich mit Arbeitszeiten ist per BV verboten.
Im Fahrtenbuch soll unter anderem stehen:
Fahrer: Name, Anschrift, Telefon privat
und dann für die einzelne Fahrt:
Datum, Fahrzeit von, -bis,Strecke und Ziel, Seriennummer der Anlage,
km-Stand beginn und Ende, km geschäftlich, km Wohnung-Arbeit
Fahrer: Name, Personalnummer, Unterschrift
Beifahrer: Name Personalnummer, Unterschrift
Die GF teilte in der Sizung heute mit, dass es keinen Zwang durch dritte gibt.
Vor dem Finazamt hat ein erst mitte Februar eingeführtes Fahrtenbuch eh keine Beweiskraft, da der Zeitraum davor ja nicht belegt werden kann und laut Meinung des Amtes keine Rückschlüsse geben kann.
Der Grund für die Einführung soll sein, dass es Mitarbeiter gibt, die angeblich einen Weg zur Arbeit (den es bei uns ja eigentlich nicht geben kann) beim Finanzamt angeben. Einen Zwang vom Finazamt würde es nicht geben, aber die könnten jederzeit die Beweislast umkehren. (Was bei Werkstattwagen ja eigentlich nicht der Fall ist.)
Auf die Argumentation das es ausreichen würde, das herrschende Verbot der Privatnutzung nochmal schriftlich zu Verfassen wurde nicht eingegangen.
Auch auf die Frage wie ein Fahrtenbuch in der geschilderten Situation Helfen kann, wurde nur mit Widerholung der Geschichte eingegangen.
Anschließend wurde uns mitgeteilt, dass das Fahrtenbuch auf jeden Fall eingeführt wird.
Die Kosten sind der GF durchaus bewusst und man hätte auch lieber eine elektronische Lösung, aber die steht uns zur Zeit noch nicht zur Verfügung.
Viele Grüße,
Sascha