Beiträge von Polgara

    Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es ein Definitionsproblem. Es geht hier meiner Meinung nach nicht um Brückenteilzeit, sondern um ein Sabbatical. Das hat direkt mit dem Teilzeitbefristungsgesetz nichts zu tun und ist in weiten Teilen auch nicht gesetzlich geregelt.


    Da kommt es darauf an, was du mit deinem AG ausmachst.

    Hallo Markus,


    ich habe die Wahl 2018 als Wahlvorstand betreut und habe von der Gewerkschaft die grundlegenden Infos in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt bekommen.


    War ne echte Hilfe. Die mündlichen Erklärungen kann man ja dann in eigenen Worten fassen.


    LG,

    Pol

    Hallo,

    laut Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 besteht der Anspruch auf Fortzahlung nur, wenn den AN kein Verschulden trifft.


    Man könnte es so auslegen, dass eine freiwillige und bewusste Reise in ein Risikogebiet ähnlich bewertet wird wie die Teilnahme an einer Schlägerei. Diese ist ebenfalls nicht AU-fähig.


    Aber das ist nur meine Meinung, ich lasse mich gern von den Erfahreneren eines Besseren belehren.


    Gruß,

    Pol

    Hallo zusammen,


    mal ein Update: Mittlerweile existieren sowohl Interessenausgleich als auch Sozialplan. Natürlich alles ohne Beteiligung der SBV.

    Der AG hat es geschafft, sowohl meine Stelle als auch die der stellv. SBV zu streichen und uns zu den Personen zu zählen, die gehen. Damit war ich bei den Verhandlungen zum Sozialplan raus, der Vorsitzende der Einigungsstelle begründete es mit Befangenheit.


    Im Nachhinein kommt mir langsam der Verdacht, dass es vielleicht keine so gute Idee war, sich wählen zu lassen. Aber zum Hinschmeißen ist es mir jetzt auch zu wichtig. Ich gebe mein Bestes, solange ich noch für meine Leute da sein kann.

    Ich habe jetzt einen neuen Versammlungstermin im Auge, mit ausreichend Vorlaufzeit, auch für den Chef.

    Im Gegensatz zum ersten Versuch habe ich ihn diesmal direkt angeschrieben und die blockierende HR außen vor gelassen. Sie ist ja schließlich nicht seine Sekretärin. Er hat zwei Termine zur Wahl bekommen (Gastredner vom IFD hat diese beiden Termine vorgeschlagen). Schauen wir mal, wie er reagiert.


    Auch in Sachen Einigungsstelle / Sozialplan werde ich im Boot sein, sobald über Namen geredet wird.


    Ich halte euch auf dem Laufenden und danke den Kollegen mit mehr Erfahrung als ich sie habe (2018 neu gewählt, vorher keine SBV im Betrieb, BRV hat das "mit gemacht", im letzten Jahr Seminare besucht und mit eigener Krankheit zu kämpfen gehabt; selbst erst 4 Jahre im Betrieb).

    Nächster Aufreger:


    Ich war dabei, eine Versammlung der sb und gg AN zu organisieren (gemäß § 178 Abs. 6 SGB IX). Nun teilt mir HR mit, dass das aufgrund der Gastrednerin vom IFD als Veranstaltung privat-rechtlicher Natur gesehen wird und daher keine Arbeitszeit ist.


    Frage: Ist eine solche Versammlung nicht parallel zu einer Betriebsversammlung nach § 44 Abs. 1 BetrVG zu sehen? Dann wäre die Versammlung doch Arbeitszeit, oder habe ich hier einen Knoten im Hirn?


    Lt. RN 118 ff im Dau/ Düwell (5. Auflage) liege ich richtig.

    Hallo zusammen,


    ich habe heute mit dem Integrationsfachdienst darüber gesprochen. Dort erklärte man mir, dass ich, solange keine sb/gg AN betroffen sind, außen vor bin. Dies sieht auch der BRV so.

    Die internen Gespräche zwischen AG und BR sind mittlerweile als gescheitert bezeichnet worden. Ein Interessenausgleich hat nicht stattgefunden.

    Dieser und ein möglicher Sozialplan wird nun an eine Einigungsstelle übergeben. Wie kann ich sicherstellen, dass ich, wenn es denn dann ernst wird, auch endlich einbezogen werde???


    Ich berufe jetzt eine Versammlung ein und habe bereits mit dem IFD abgesprochen, dass eine Gastrednerin zum Thema Kündigungsschutz kommt.


    LG,

    Pol

    Hallo zusammen,


    nach einiger Zeit des Mitlesens hat sich für mich nun eine Frage aufgetan, die meine eigenen Recherchen bisher nicht zufriedenstellend beantworten konnten:


    Bei uns im Betrieb wird es zur Jahresmitte eine einschneidende Veränderung geben. Von bisher 230 Mitarbeitern (davon 8 sb/gg) werden wir auf 74 geschrumpft.

    Bisher ist leider nicht raus, wer bleibt und wer gehen muss.


    Der BR sitzt demnächst mit dem AG zusammen und arbeitet einen Sozialplan aus.


    Nun meine Frage: Habe ich als SBV dort ein Anwesenheits- oder sogar ein Mitspracherecht? Oder erfahre ich erst im Nachhinein, wer von meinen Klienten betroffen ist?


    Was ist mit dem besonderen Kündigungsschutz? Besonders auch für meine Stellvertreterin und mich?


    Danke für eure fachkundige Hilfe,


    Pol