Es handelt sich um ein Produkt des kooperierenden Unternehmens, für das die Mitarbeiter als Privatkunde Kaufverträge abschließen müssten.
Insofern stimmt es schon, das mit den unterschiedlichen Marktteilnehmern.
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Es handelt sich um ein Produkt des kooperierenden Unternehmens, für das die Mitarbeiter als Privatkunde Kaufverträge abschließen müssten.
Insofern stimmt es schon, das mit den unterschiedlichen Marktteilnehmern.
Im § 7 UWG ist vom "angesprochenen Marktteilnehmer" die Rede. Kommt es da wirklich drauf an, ob der Marktteilnehmer über eine private, oder eine geschäftliche Emailadresse angesprochen wird?
Super, danke für den Hinweis Paragraphenreiter !
Hallo Bernd_47 ,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dass der Mailverteiler zur Infrastruktur des AG gehört, das ist mir schon bewusst.
Verstehe ich also richtig, dass ein AG, der z. B. und u. a. im öffentlichen Auftrag handelt, Werbung auch für eine religiöse Veranstaltung machen kann, um um neue Mitglieder zu werben?
Viele Grüße,
Mo-WA
Guten Morgen zusammen,
unser AG hat über den Mailverteiler an die Belegschaft Werbematerial eines Unternehmens verbreitet, mit dem er kooperiert.
Kann der AG generell frei entscheiden, ob und welche Werbungen die Belegschaft erhält, auch über welche Kanäle, wie oft usw.?
Vielen Dank und viele Grüße,
Mo-WA
Super, danke für den Hinweis Rabauke
Danke sehr Moritz
Der Arbeitgeber muss nicht prüfen, ob die Zustimmung Ordnungsgemäß getroffen wurde. Es kann ja sein, dass der BR beschossen hat, alle Personellen Maßnahmen darf der BRV mit seinem Stellv. alleine behandeln.
Hallo und danke Moritz und Rabauke für die Rückmeldungen.
Bei uns im BR haben wir keinen Personalausschuss o.ä. und der BR-Vorsitz wurde auch nicht beauftragt, personelle Maßnahmen zu behandeln.
Wie ist es denn, wenn der AG genau wissen kann, dass der Versetzung NICHT ordnungsgemäß zugestimmt wurde? In unserem speziellen Fall war es ja so, dass der AG in Anwesenheit vom BRV und dem sBRV in diesem gemeinsamen Treffen zum ersten Mal von der Maßnahme gesprochen hat. Der BR hatte daher noch keine Gelegenheit eine Sitzung abzuhalten.
Vielen Dank Bernd_47 EDDFBR und Homer für die schnellen Antworten!
Sollte das der Fall sein, dann läuft die Frist.
Wir wissen, dass die Eingruppierung gleich bleibt und die Tätigkeit bis auf 15% auch. Nur die funktionelle Einbindung ändert sich. Es erscheint mir jetzt so, als seien wir vom AG ordentlich zur Versetzung angehört worden...
Auf jeden Fall wird der BR baldmöglichst eine Sondersitzung abhalten und sich beraten.
Eine weitere Frage hätte ich noch: Hätten der BRV und sBRV in diesem benannten Treffen sich mit der Maßnahme einverstanden erklärt, ersetzt dieses Einverständnis NICHT die Zustimmung durch das Gremiun, richtig?
Hallo zusammen,
gerne würde ich eine dringende Frage zu der folgenden Situation stellen:
Der AG teilt dem BRV und dem sBRV in einem gemeinsamen Treffen mündlich mit, dass bald eine Maßnahme eingeleitet wird, die ausdrücklich "keine mitbestimmungspflichtige Versetzung" sein soll.
Wenn der BR noch am gleichen Tag feststellt, dass es doch eine mitbestimmungspflichtige Versetzung ist, ist die Wochenfrist bereits angelaufen, als der BRV vom AG darüber informiert wurde?
Vielen Dank und viele Grüße,
Mo-WA
... salvatorische Klauseln in Betriebsvereinbarungen würden nichts bringen, da Arbeitsrecht kein gewöhnliches Vertragsrecht sei. ...
Hallo zusammen,
offenbar habe ich den Referenten doch nicht richtig zitiert.
Es ging wohl darum, dass eine salvatorische Klausel lediglich die gesetzliche Lage wiedergibt und es daher nicht notwendig ist diese in BVs extra einzufügen.
Als juristische Laie bin ich schon irgendwie verunsichert. Bei uns enthalten die BVs auch salvatorische Klauseln, soweit ich weiß.
LG,
Mo-WA
Guten Morgen liebe Leute,
herzlichen Dank an alle schon mal für die zahlreichen Beiträge. Ich möchte sie mir noch aufmerksam durchlesen und ggf. hier weitere Fragen stellen.
Vielleicht schreibe ich den Referenten einfach an und frage ihn, ob ich ihn richtig verstanden habe und wie er das gemeint hat.
Viele Grüße,
Mo-WA
Hallo zusammen,
neulich bei einem Seminar hat der Referent (Fachanwalt für Arbeitsrecht) gemeint, salvatorische Klauseln in Betriebsvereinbarungen würden nichts bringen, da Arbeitsrecht kein gewöhnliches Vertragsrecht sei.
Könnte jemand bitte mir erklären, worum es hier geht? Vielleicht habe ich ihn ja nur nicht richtig verstanden und zitiere ihn falsch...
Vielen Dank und viele Grüße,
Mo-WA
Hallo zusammen,
vielen Dank esci und Fried für Eure Beiträge!
Wir benutzten eigentlich immer die gleiche Protokoll-Vorlage
Das liest sich gut. Wir benutzen auch eine Vorlage, ich sollte mir nur stärker daran orientieren.
in "meinem" Protokoll wurden nur die groben inhaltlichen Linien der Diskussion geschildert.
Das sollte ich auch tun, vor allem bei den Beschlüssen...
Zu 5.: Nein. Muss nicht, kann sogar gar nicht. Der TOP muss klar benannt werden. Der Beschluss kann ja vorab nicht bekannt sein, ein möglicher Antrag kann in der Diskussion ja verändert oder gar ein Gegenantrag gestellt werden.
Zu 6.: Nach TOPs. Sonst verlieren Schreibende und Lesende die Übersicht.
Zu 8.: Protokolle müssen nicht genehmigt, sondern nur von BRV und SchriftführerIn unterzeichnet werden. Die BRM können dann dazu Erklärungen abgeben.
OK danke schön!
Im August kann ich an einigen Seminaren teilnehmen, u.a. zum Thema Protokollführung. Ich freue mich schon darauf.
Liebe Grüße,
Mo-WA
Guten Morgen zusammen,
danke Moritz für Deine Hilfe.
Dazu braucht es kein Verlaufsprotokoll!
Ja, das ist wahr. Ich werde bei der nächsten Sitzung meine Kollegen mal fragen, ob die Ausführlichkeit meiner Protokolle hilfreich ist. Vielleicht ist sie das nicht.
Mir selbst hat sie geholfen, um einen guten Einblick in unsere Betriebstätigkeit zu gewinnen, allerdings ist der Aufwand relativ groß. Üblicherweise benötige ich 3 bis 4 Stunden, um die Reinschrift des Protokolls nach der Sitzung fertig zu tippen. Zum Glück konnte ich mir diese Zeit die letzten Monate nehmen, aber ich werde sehr bald als ordentliches Mitlgied nachrücken, und dann möchte ich natürlich mehr Aufgaben übernehmen, so dass mir auch die Zeit fehlen wird.
wichtig nur, dass er eindeutig ist.
Super, danke! Dann zerbreche ich mir nicht mehr den Kopf
Kollegen die nicht anwesend sind, werden (wenn ihr Name im Protokoll gebraucht wird) mit Vor- und Zunamen
OK danke!
wenn der Antrag so lautet und lang ist, dann muss er auch so lang protokolliert werden
Alles klar!
aber rein der Lesbarkeit wegen, bemühe ich mich schon um grammatikalisch möglichst fehlerfreies Deutsch.
Ja, leider fällt das mir manchmal schwer, weil Deutsch nicht meine Muttersprache ist...
Zu 5) Wenn es denn schon einen konkreten Beschluss gibt ja, sonst nein.
OK danke!
müsste es streng chronologisch geführt werden.
OK, das habe ich vermutet aber dann doch nach den Tagesordnungspunkten geordnet...
Solange ihr wisst, wer oder was gemeint ist, reicht das völlig.
Das macht das Protokollieren einfacher, super
warum sollte das für Protokolle nicht gelten?
Gut zu wissen!! Benötigen wir dazu eine extra Regelungsabrede o.ä.
Habt ihr also die Möglichkeit der verschlüsselten Kommunikation, dann könntet ihr auch die Protokolle verschicken. Andernfalls haben Protokolle in der digitalen Kommunikation nichts verloren. Gleichwohl ist mit einem "Herausgeben der Protokolle aus dem eigenen Verantwortungsbereich" immer auch das Risiko des Missbrauchs verbunden.
Im Prinzip können wir die Verschlüsselung gewährleisten. Allerdings könnte es passieren, dass ich vergesse oder jemand anders vergisst die entsprechenden E-Mails zu verschlüsseln. Es ist wahr, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass digitales Protokoll die Betriebsratssphäre verlässt, ob versehentlich oder doch bewusst. Dann relativiert sich das Nutzen schon wesentlich. Vielen Dank für den Hinweis
Vielen Dank und viele Morgengrüße,
Mo-WA
Hallo Moritz,
wollte mich bei Dir herzlich bedanken! Deine Antworten sind ausführlich und sehr hilfreich. Ich möchte morgen darauf zurückkommen, heute bin ich schon etwas k.o.
Vielen Dank nochmals und viele Grüße,
Mo-WA
Hallo zusammen,
seit einigen Monaten bin ich Protokollantin in unseren BR-Sitzungen. Während der Sitzung mache ich mir Notizen im Stil eines groben Wortprotokolls, und diese fasse ich später zusammen zu einem Verlaufsprotokoll. Gegen Ende des Jahres würde ich gerne an einem Seminar über die Protokollführung teilnehmen, allerdings habe ich jetzt schon einige Fragen. Es sind bestimmt fast nur "blöde" Anfängerfragen, aber hoffentlich können einige beantwortet werden:
Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus und viele Grüße,
Mo-WA
Hallo zusammen,
um dieses Thema noch abzuschließen, wollte ich noch anmerken, dass unser Verwaltungsleiter einige Wochen später eine schriftliche Mitteilung vom benachbarten Unternehmen bekommen hatte, dass die Bauwatch-Kameras auf die Baustelle ausgerichtet seien und private und öffentliche Bereiche nicht erfasst würden. Das neue Gebäude ist inzwischen fast fertig, und diese Kameras sind alle abgebaut worden.
Viele Grüße,
Mo-WA
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen Moritz, Paragraphenreiter und schwede12!
In der vorletzten BR-Sitzung vor knapp 2 Wochen habe ich meine Kollegen über die neuen Bauwatch-Kameras informiert, und im Gremium wurde gesagt, dass diese Kameras sehr wohl eine Angelegenheit des BR sei. Einige Tage später dann hatte ich die Gelegenheit, an der wöchentlichen Besprechung mit unserem Verwaltungsleiter als BR-Mitglied teilzunehmen. Als wir die Bauwatch-Kameras angesprochen haben, war unser Verwaltungsleiter interessiert und hat deutlich gesagt: "Natürlich muss die Privatsphäre gewahrt bleiben".
Inzwischen ist unser Verwaltungsleiter und der Baustellenkoordinator des benachbarten Unternehmens wohl in Kontakt getreten. Bis zum vergangenen Mittwoch gab es hierzu allerdings noch keine weiteren Neuigkeiten. Für mich bleibt diese Angelegenheit also weiterhin spannend...
Vielen Dank nochmals und allen einen schönen Sonntag,
Mo-WA
Hallo zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen, das hilft mir sehr!
Ist es die Seite Bauwatch? anstelle Baustellenwatch?
Tatsächlich, sorry allerseits für die Verwirrung!! Das ist doch "bauwatch.de", mit einer ordentlichen Homepage usw. Ich sollte wohl öfter meine Brille tragen...
Mein aufmerksamer Nachbar, der über mir wohnt, hat mir heute zurückgeschrieben, dass er den Baustellenkoordinator anrufen wird um sich zu erkundigen, was aufgenommen wird und ob er Einsicht bekommen kann.
Morgen ist BR-Sitzung, und ich werde diese Sache mal ansprechen. Es gibt nämlich noch mehrere Kameratürme um die Baustelle herum, habe ich festgestellt. Es ist möglich, dass nicht nur die Werksmietwohnungen, sondern auch die nahegelegene Arbeitsstätte von uns erfasst wird.
Den AG werde ich auch bald fragen, wenn nicht schon mein Nachbar es getan hat, der Hausmeister und Mitarbeiter der Verwaltung ist.
Vielen Dank nochmals und viele Grüße,
Mo-WA