Wenn der Betriebsrat die Frist hat verstreichen lassen, weiß der Richter halt nicht, worauf er sich bei der Prüfung der Kündigungsgründe konzentrieren soll.
Vielleicht ist das in diesem Fall, wenn der BR auch keine ganz klare Partei ergreifen kann oder will, sogar ganz sinnvoll. Dann kann ein Richter ergebnisoffen und sachlich die Situation betrachten.
Ich wäre in diesem Fall wohl nach aktueller Informationslage für ein Vertreichen lassen der Frist. Wenn der Abschluss in einem halben Jahr ist, dann sollte man den AG irgendwie bitten, die Zähne zusammenzubeißen und dem jungen Menschen irgendwie den Abschluss zu ermöglichen.