Beiträge von Tobias Clausing

    Wenn der Betriebsrat die Frist hat verstreichen lassen, weiß der Richter halt nicht, worauf er sich bei der Prüfung der Kündigungsgründe konzentrieren soll.

    Vielleicht ist das in diesem Fall, wenn der BR auch keine ganz klare Partei ergreifen kann oder will, sogar ganz sinnvoll. Dann kann ein Richter ergebnisoffen und sachlich die Situation betrachten.


    Ich wäre in diesem Fall wohl nach aktueller Informationslage für ein Vertreichen lassen der Frist. Wenn der Abschluss in einem halben Jahr ist, dann sollte man den AG irgendwie bitten, die Zähne zusammenzubeißen und dem jungen Menschen irgendwie den Abschluss zu ermöglichen.

    Bei einem Standardarbeitsvertrag besteht Mitbestimmungsrecht nach §94 (2) BetrVG. Grundsätzlich sollten alle MA gleich behandelt werden. Es gibt ja eigentlich keinen gerechten Grund, die befristet (weshalb?) eingestellten MA mit weniger Urlaub einzustellen.

    Wenn die Aufgabe aus der Gefährdungsbeurteilung (dämpfen der Umgebungsgeräusche um X Db) erfüllt wird und das Tragen nicht von anderen Schutzausrüstungen (Helm oder Badekappe) behindert wird, dann sollte das möglich sein. Sprich doch mit deiner Fachkraft für Arbeitssicherheit, ob du einen Kapselgehörschutz statt Ohrstöpseln tragen darfst. Der / die kann dir da bestimmt weiterhelfen.

    Ich sehe hier eine geteilte Mitbestimmung. Das Gesetz sieht vor, dass der Zeitraum, für den eine AU gefordert wird, vom AG verkürzt werden darf. Wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist, dann kann der AG das direkt bis auf den ersten Tag verkürzen - und ihr müsst nicht gefragt werden.

    Die Mitbestimmung fängt da an, wo es um den Zeitpunkt und die Art der Vorlage geht. Am ersten Tag abliefern geht nicht, wenn ich im Krankenhaus liege. Da ist der dritte Tag (Postweg) immer noch sinnvoll. Selbst wenn es eine AU ab dem ersten Tag ist. Nicht alle haben Zugang zu Portalen, E-Mail oder whatever, das ist bei euch Betriebsabhängig. Üblich ist aber auch, dass der AG/Vorgesetzte immer am ersten Tag informiert werden muss. Finde ich auch sinnvoll.


    Mitbestimmungsrecht hin oder her: Es ist eine Gratwanderung. Wenn ich zum Arzt gehe, dann bin ich bis zum Ende der Woche krank und werde nicht arbeiten. Wenn ich aber wegen einem rumorenden Darm lieber zu Hause bleibe, dann bin ich vermutlich morgen wieder da und schaue zu Hause noch mal in meine E-Mails, das Notebook kann ja mit auf die Keramik. ;)

    Ganz schwieriges Thema. Eine Abmahnung ist die eine Sache - sehe ich überhaupt nicht legitimiert. Aber in der Gunst der Chefin steigst du da vermutlich auch nicht weiter auf.

    Manchmal bin ich ganz froh, dass unser Verhältnis zu den Vorgesetzten noch nicht ganz so verkorkst ist.


    Technisch / rechtlich dürftest du aber auf der sicheren Seite sein. Sie darf dich ja auch nicht im Supermarkt zu einem Gespräch "auffordern" bzw. deine Ablehnung negativ auslegen.

    Ich kenne den Begriff selbst nicht, kann mir aber gut vorstellen, was das sein dürfte. Alle diese Ideen habe ich schon erlebt:

    Inhaberübergang - in einem Familienunternehmen übernimmt die Tochter den Laden. Technisch ist das natürlich auch ein Betriebsübergang, es ändert sich aber unter Umständen nichts. Weder die Firmenbezeichnung noch Verträge oder möglicherweise sogar Vorgesetztenverhältnisse, weil die Tochter sogar vorher schon Geschäftsführerin gewesen sein könnte.

    Umfirmierung - Aus einer GmbH wird eine SE. Dabei ändert sich am Ende auch nur der Briefkopf auf der Lohnabrechnung. Sonst passiert auch nichts.

    Zwischenschieben einer Holding - Einem Unternehmen wird eine Holding überstellt, die aber der bisherigen Holding gehört. Passiert häufiger, wenn aus einem Unternehmen ein größerer Konzern wird. Technisch gehört der Laden dann ja auch jemand anderem, es passiert aber inhaltlich auch nichts weiter aus Sicht der Mitarbeiter.

    Die Diskussion ist nachvollziehbar und wird ja jetzt in der Politik weitergeführt. Zusammenfassend gilt: Auf jeden Fall Mitbestimmungsrecht für den BR, nach aktueller Rechtslage erst einmal kein Zwang in der Freizeit auf eigene Kosten. Wenn der AG die Tests will, muss er aktuell selber dafür in die Tasche greifen.

    Oha.

    Hat der Kollege diese Aktennotiz selber bekommen und so auch unterschrieben? Das dürfte rechtlich ja nur eine Kenntnisnahme sein. Erklärt euren Mitarbeitenden aber, dass sie nichts unterschreiben sollen, ohne es mit dem BR zu besprechen.

    Habt ihr eine Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeiten? Für eine angewiesene Nacharbeit braucht es einen Passus in dieser BV.

    Die BV zu Raucherpausen sieht keine Einschränkungen vor? Dann ist es theoretisch ok, so viel zu rauchen, wie man will. Dass die Arbeitszeit nachgeholt werden muss ist ja ganz normal und sicherlich dem Kollegen bewusst.

    Sollten aufgrund wirtschaftlicher Ereignisse Personalentscheidungen getroffen werden müssen, dann wird es für den AG ein sehr schweres unterfangen, wenn oben auf der Liste jemand steht, der sich an die geltenden Regeln hält und dafür bestraft werden soll.


    Untersagt dem AG diese Art von Einschüchterung. Wenn es der Firma nicht passt, dann muss sie die BV kündigen und neu verhandeln.

    Fortbildungsmaßnahmen fallen unter das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Auch wenn es finanziell fast überall echt mau aussieht, könntet ihr mal ganz allgemein vorschlagen, dass Führungskräfte eine Führungskräfteschulung bekommen. Das stärkt das Vertrauen in die FK und macht quasi das ganze Team besser.


    Und ganz nebenbei könntet ihr vielleicht erreichen, dass eine nicht ganz optimale Führungskraft vielleicht das eigene Verhalte reflektiert - ohne jede Gefahr von Verlusten.

    Kann man bei euch einfach so einen Test machen lassen? Wer bezahlt den Test, wenn ohne offensichtliche Notwendigkeit, einer gemacht werden muss? Für den Test muss meines Erachtens der AG die Mitarbeitenden entsprechend freistellen, es besteht so pauschal keine Grundlage für "Zwangsurlaub".

    Ich gehe davon aus, dass du nicht vorhast, drei Jahre auf der faulen Haut zu liegen. Ich weiß aber auch nicht genau - da sind die anderen bestimmt klüger - ob du während der Freistellung, die vertraglich unaufhebbar sein sollte, einen anderen Job annehmen darfst und ob das Geld grundsätzlich weiterbezahlt wird. Das macht die Suche nach einer Alternative recht entspannt.

    Bist du denn bereit, die Verhandlungen zu verlieren und ganz regulär weiterzuarbeiten? Am Ende ist es ein Pokerspiel, bei dem du irgendwie auch verlieren könntest. Der Begriff "verlieren" ist da aber sehr relativ wegen langem Kündigungsschutz und so.

    Wenn genau diese Frage Gegenstand der Berufung am LAG Hamm ist, dann wollen wir doch einem professionellen Richter nicht mit Mutmaßungen vorgreifen, oder? Die kollektive Meinung im Forum ist sicherlich fundiert und wohlüberlegt, am Ende aber nicht so verbindlich wie ein Richterspruch.

    Sprecht mit dem Arbeitgeber und sucht gemeinsam eine Lösung. Wenn ihr keinen Raum bekommen könnt, dann vielleicht ein vernünftiges Notebook, mit dem ihr bestehende Räume sinnvoll nutzen könnt.

    Zusätzlich einen Drucker, auf den nur ihr Zugriff habt bzw. der sicheres Drucken (Abrufen nur am Drucker mit Chip) unterstützt.

    Irgendwie muss es euch ermöglicht werden, vertrauliche Dinge zu bearbeiten.

    Hallo Wirtschaftsingenieur,


    könntest du mir - so lange es keine Forumsfunktion gibt um einzelne Benutzer auszublenden - den Gefallen tun und deine überflüssigen Füllwörter (die du sicherlich für notwendiger hältst als ich) durch die notwendigen Satzbestandteile ersetzen?

    Dein ganzes überhebliches Geschwurbel ist mega schwer zu verstehen, wenn du so oft beliebige Wörter weglässt.

    Inhaltlich will ich mich an deinem Gejammer und den Pseudofragen bzw. Ingenieursrätseln nicht beteiligen, daher leider nur Off Topic.

    Technisch ist das vermutlich legal, weil nur vorgeschrieben ist, dass der/die BRV und ein weiteres Mitglied des BR das Protokoll unterschreiben.

    In der Praxis wird das natürlich eine mögliche Beweislast schmälern, wenn ein unterzeichnendes Mitglied einen Teil unterschreibt, den es nicht miterlebt hat. Solche "Fahrlässigkeiten" untergraben im Zweifel aure Glaubwürdigkeit vor Gericht.

    Bei uns unterschreiben BRV und Schriftführer (bei Bedarf alle!).