Beiträge von Tobias Clausing

    Herzlich willkommen im Forum.

    Als SBV ist man ja meist Einzelkämpfer;

    Die ersten Hürden kamen dann, dass uns der BR nicht zu Sitzungen eingeladen hat, uns der BR nicht zu Ausschüssen eingeladen hat sowie der SBV ein regelrechtes Sprechverbot während dieser Sitzungen erteilt hat 😅.

    Das finde ich wahnsinnig traurig. Wir haben einen sehr engen, guten Draht zur SBV - direkt aus der Erkenntnis heraus, dass die vereinten Rechte noch viel größer sind als die einzelnen. Ich kann aber auch keinen Vorteil darin finden, gegen die SBV zu arbeiten. Aber hier liest man ja doch häufiger auch von verhaltensoriginellen Betriebsräten.


    Diese "kleinen" Arbeitshilfen schätze ich als großen Mehrwert ein. Sicherlich ist eine gute Beratung bei Anträgen oder Hilfe bei Kündigungen sehr wertvoll, aber eine echte Hilfe ist ja alles, was das Arbeitsleben erleichtert, verbessert oder verschönert. Und wenn schon 15 Euro eine Hilfe sind, dann hast du viel Erreicht und gleichzeitig ist noch viel Potential da.


    Ich wünsche dir Gelassenheit und Energie und deinem BR die Weitsicht, dass ihr gemeinsam viel schneller voran kommen könnt.

    Na, wegen dem höchsten christlichen Feiertag, du Heidin!

    Ein Kollege würde sagen: Das ist ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung. 8o


    Ostern ist - sogar in der evangelischen Kirche - das höchste Fest. Etwas schwierig gegenüber dem Karfreitag zu differenzieren, da nicht Tod oder Auferstehung sondern gerade diese Gesamtkombination für die christlichen Kirchen ein Fest ist. Insgesamt steht die Auferstehung aber über dem Tod Jesu'.


    In den Medien ist oft zu hören, dass der Karfreitag der höchste evangelische Feiertag ist. Das ist nur in bestimmter Hinsicht richtig. Evangelischer Frömmigkeit ist das Bemühen um Wahrhaftigkeit wesentlich. Es gilt, nicht nur nach außen als Christ oder Christin zu leben, sondern es innerlich wirklich zu sein. Der Tod Jesu ist so eine Mahnung an die Gewissen. Im Angesicht des Kreuzes muss jeder Christ und jede Christin sich fragen, wie ernst es ihm oder ihr mit dem Glauben ist und ob man bereit ist, Jesus auf seinem Leidensweg zu folgen. Solche Selbstkritik kann jedoch nur recht üben, wer über dem Klagen das Frohmachende des Evangeliums nicht vergisst. Kurz: Der wahre Sinn des Kreuzes erschließt sich erst an Ostern. So gesehen ist Ostern, die Feier der Auferweckung Jesu, das höchste Fest der Christenheit.

    Fitting, RN 410: "Das MBR nach Nr. 10 weist dem BR dem Grunde nach eine Regelungsmacht zu, die der einer Gewerkschaft vergleichbar ist." Der BR ist allerdings nicht in der Mitbestimmung, wenn es um die Höhe der Vergütung geht.

    Damit hast du völlig Recht (auch wenn es in meiner 31. Auflage bereits Rn. 418 ist). Ich habe das nicht gewusst und bin erstaunt, wie weit offenbar die Regelungsbefugnisse des BR in diesem Bereich gehen. Soweit ich das verstehe, darf der AG theoretisch eine einzige Zahl selber bestimmen, die als Grundlage für alle weiteren Berechnungen dienen kann.

    Es braucht aber genau diese Regelung, um der Eingruppierung widersprechen zu können und es bleibt, zumindest in Einzelfällen, die Möglichkeit, arbeitsvertraglich zugunsten des AN davon abzuweichen.

    Es kommt vermutlich auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung an. Aus dem Bauch heraus würde ich behaupten, dass dazu ein Stundenlohn festgelegt sein müsste. Dann hat der MA Anspruch auf mindestens 20 Stunden Beschäftigung und der AG die Möglichkeit, bis zu 39 Stunden anzuweisen.

    Auf der anderen Seite würde ich behaupten, dass das einer AGB-Prüfung nicht standhält, weil es nicht klar genug formuliert ist. Da sind wir dann wieder bei der Frage, wie genau das formuliert wurde.

    Für völlig abwegig halte ich das nicht, für ganz pauschal unzulässig auch nicht.

    Ich verstehe eure Beweggründe und bin da auch voll bei euch. Effektiv stehen wir auch vor diesem Problem, denn...

    Das Betriebsverfassungsgesetz erlaubt dem Betriebsrat doch dazu ein umfassendes Mitbestimmungsrecht, hinsichtlich der Verteilung der für Löhne und Gehälter zur Verfügung stehenden Mittel.

    ...das ist leider nicht so. Es gilt der Tarifvorbehalt - Gehälter dürfen also nur im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt werden. Es gibt eine Mitbestimmung bei der Verteilung von Prämien. Da darf der AG eine Summe festlegen und muss sich mit dem BR auf eine Verteilung einigen. Ansonsten seid ihr in dieser Frage leider einfach raus. Ihr könnt lediglich eurem AG eure Meinung mitteilen und darauf hinweisen, dass die Stimmung bei ungleich / ungerecht verteilten Gehältern nicht steigt.

    Der Wirtschaftsausschuss hat Anspruch auf die Beschäftigtenzahlen. Im Notfall fordert ihr Einsicht in die Gehaltslisten und zählt durch. Der AG hat eigentlich keine Möglichkeit, euch die Zahl zu verwehren.


    Eine Vergrößerung des Gremiums kommt nur in Frage, wenn sich die Beschäftigtenzahl um 50% nach exakt (es gibt ganz genau einen Stichtag) 24 Monaten verändert hat. Dafür braucht ihr keine genauen Zahlen, das wüsstet ihr bei eurer Größe. Es müssten ja mindestens 500 Anhörungen für Neueinstellungen reingekommen sein. Das sind 20 im Monat.


    Anders sieht es bei der Zahl der Freistellungen aus. Ab dem Tag, an dem ihr 1500 MA überschreitet, steht euch eine weitere Freistellung zu. Ab dem Tag, wo ihr wieder bei 1500 oder weniger MA seid, fällt der Anspruch darauf auch wieder weg. Dafür gibt es keinen festen Termin, das kann jederzeit der Fall sein. (LAG RhPf 14.5.2013 - 6 SAGa 2/13)

    Der Katalog für Ablehnungsgründe ist ja fest und abschließend definiert. Das Gehalt ist kein Ablehnungsgrund und damit sind euch (in dieser Angelegenheit) die Hände gebunden.

    Ihr könnt Eingruppierungsrichtlinien vereinbaren, da aber nur, wie z. B. Gehaltsbänder definiert werden. Am Ende darf der AG alleine (ich gehe mal davon aus, dass bei euch kein Tarifvertrag gilt) Zahlen an die Gehaltsbänder schreiben. Dann hättet ihr bei der Anhörung Anspruch auf die Information, wie der MA eingruppiert werden soll und könntet dem (unabhängig von der Einstellung) widersprechen.

    Und auch wenn der Gedanke schnell kommt: Ein höheres Gehalt für MA B ist KEIN Nachteil für Mitarbeiter A!

    Die Frage wird man ganz einfach nicht pauschal beantworten können. Ganz definitiv muss der AG einen Tag ohne Arbeitsleistung nicht vergüten. Im Normalfall führt das wohl dazu, dass der AN einen Urlaubstag opfert, um das zu kompensieren und ich würde auch davon ausgehen, dass ein Großteil der Arbeitgeber da keinen großen Terz macht.


    Aber natürlich gibt es auch die anderen Arbeitgeber, die immer und überall versuchen, gutes Personal los zu werden und so an ihrer Arbeitgeberattraktivität zu arbeiten. Die können es selbstverständlich auch mal mit einer Abmahnung (für eine Kündigung ohne Abmahnung braucht es schon ein seltenes Exemplar) versuchen. Ob die dann vor Gericht Bestand hat ist eher fraglich. Die bereits genannten Stichworte sind dann "Verhältnismäßig" und "zumutbar".


    Allein einen Urlaub einen Tag früher abzubrechen kostet letztlich ja auch Geld, weil für eine Leistung bezahlt wurde, die nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Vergleicht mal Urlaubspreise (ggf. mit Familie) mit eurem Tageslohn. Dazu kommen dann ggf. noch Mehrkosten für die Reise. Dagegen steht der Lohnausfall für den Arbeitstag.


    Um dem AG auch die letzte Chance auf einen Sieg zu nehmen, würde ich mich - sobald absehbar ist, dass es zu Problemen kommen könnte - analog zur Krankmeldung beim AG melden und Bescheid sagen, dass es möglicherweise zu einem Problem mit der Rückreise kommen könnte. Dann kann man am Telefon schon eine Lösung besprechen, bevor ein Problem entsteht und der AG kann schon mal für Ersatz sorgen.

    Widerspruch: Da es sich um eine Vergütungsfrage handelt, gilt § 77 (3) BetrVG. Nur ein TV kann das regeln, oder der AV.

    Die BV darf aber festlegen, was eine Dienstreise ist und was nicht. Und wenn eine BV regelt, dass Freitags niemand im Büro ist und die vom AG gewünschte Anwesenheit im Büro eine Dienstreise darstellt, dann geht das sehr wohl. Gleiches galt bei uns bislang, wenn man am Samstag ins Büro musste, um vor Ort etwas zu erledigen. Inzwischen sind die anderen Anwesenheitstage dann umplanbar.

    Ich bin da auch eher bei Fried. Wenn nicht die Fahrt ins Büro ganz unabhängig vom vorhergehenden Meeting vergütungspflichtig wäre (fest definierte Tage zu Hause könnten sowas ergeben), dann ändert das Meeting vorher auch ncihts am normalen Arbeitsweg.

    Weil ich Randolfs Beitrag gerade sehe: Es kann durch BV anders geregelt sein und vergütungspflichtig werden. Normal ist das nicht. Unsere BV besagt z. B. explizit, dass der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte nie vergütet wird.

    Eine BV kann nicht geheim sein. Aber wenn es der AG so möchte, dann sollten alle MA nacheinander zum Betriebsrat gehen und sich die BV einmal in Ruhe zeigen und erläutern lassen.

    Ich schätze, dass viele BR einfach den rechtlichen Streit mit dem AG scheuen. Aber da muss ich mir auch an die eigene Nase fassen, hier müsste so langsam auch mal der Hammer kreisen.

    Ich bin da voll bei dir. Aktuell halte ich es aber - bis zur Klarstellung von THilterhaus - halt für unwahrscheinlich (vielleicht naiv), dass statt vereinbarter bzw. tariflich vorgegebener 39 Stunden regulär 47,5 Stunden gearbeitet wurde und der BR eine Reduzierung um 5 Stunden (also immer noch 3,5 Stunden über TV) als Erfolg verbucht.

    Sollte das Unternehmen tarifgebunden sein, dann sind natürlich alle Tipps zur Umsetzung der Idee Quatsch und die Einhaltung des TV oberstes Gebot (und am Ende ja auch besser als der Status Quo).

    Moin Lehnerty,


    Eigentlich sehe ich darin erstmal kein Problem, dass uns angreifbar macht - klar, Beschlussfähigkeit muss gegeben sein usw., aber optimal ist es eben auch nicht.

    Ich sehe hier ebenfalls kein Problem. Dein "Magengrummeln" kann ich nachvollziehen, aber ich sehe hier ebenfalls keine Lösung. Ihr könnt jetzt alle gemeinsam zurücktreten und Neuwahlen einleiten. Da es aber offenbar keinen nennenswerten Überschuss an interessierten Menschen gibt, bringt euch das wohl eher nicht weiter.

    Wenn ihr dann den BR final nicht (nicht vorübergehend) mehr voll besetzen könnt, dann kommt ihr um eine Neuwahl nicht mehr herum. Aber das sind Probleme der Zukunft, die euch jetzt nicht schon im Wege stehen sollten - vorziehen macht es ja nicht besser.

    Wir bewegen uns auch langsam auf so eine knappe Kiste hin, aber es bleibt halt nur, Dinge hinzunehmen, die man nicht ändern kann.

    Mein Verständnis ist hier, dass das Unternehmen nicht tarifgebunden ist. Wir sprechen nur über den Tarifvertrag, um zu schauen, ob da Öffnungen enthalten sind, die eine abweichende Regel trotz Tarifvorbehalt ermöglichen würden.

    THilterhaus kann das sicherlich einmal klarstellen.


    Es bleibt - wenn kein Tarifvertrag gültig ist - nur der Weg über die einzelnen Arbeitsverträge. Gegen eine Stundenverringerung wird sich niemand wehren, es dürfte also eher eine Formsache sein.

    Dazu gehört aber auch eine Regelung zur Vergütung der Überstunden. Wenn der AV eine Stunde Nachlass enthält, der AG aber immer eine unvergütete Überstunde fordert, dann ist auch niemandem geholfen.


    Klärt doch mal ganz grundsätzlich mit eurem AG, ob ein langfristiger Fahrplan hin zu den tariflichen 39 Stunden denkbar wäre. Übergangsweise mit nicht vergüteten Überstunden (wir starten mit 5), die jedes Jahr um eine reduziert werden. Neue Verträge werden dann immer zu den aktuell gültigen Regelungen abgeschlossen. So wird der Betrieb attraktiver und fällt gleichzeitig nicht sofort auf die Nase, wenn mal viel zu tun ist.

    Im Normalfall wird sich ein Anwalt danach aber überlegen, ob er noch einmal mit diesem Gremium zusammenarbeiten möchte. Das ist also kein tauglicher Weg, um günstig an einen Anwalt zu kommen.

    Und ein halbwegs intelligenter Anwalt lässt sich von euch spätestens nach einem Vorgespräch die Beauftragung geben/bestätigen. Er kann am besten einschätzen, ob er mit eurem Beschluss am Ende an sein Geld kommt.