Beiträge von Tobias Clausing

    Nur im zweiten Fall spricht das BetrVG explizit von einer Einladung des AG.

    Der Markus spricht von der Unterrichtung des Arbeitgebers, was ich in beiden Fällen für notwendig halte.


    Dennoch wäre es für die Bewertung weiterer Fragen sinnvoll, wenn die Frage von Fried beantwortet würde. Bestenfalls angereichert mit Informationen zum vorgeschriebenen/angestrebten Wahlverfahren.

    Passiv aggressiver Protest wäre ebenfalls möglich, um dem AG klar zu machen, dass hier einseitige Vorteile bestehen (und auch um zu überdenken, was es einem wert ist): Nehmt eure Fahrzeuge nicht mehr mit nach Hause. Damit fallen die Vorteile für den AG weg und ihr könnt euer "Preisschild" an diese Vorteile schreiben.

    Dabei werdet ihr ggf. feststellen - du hattest es ja schon angedeutet - dass es auch für euch Vorteile gibt. Ein eigenes Auto wird seltener bewegt, ein Zweitwagen entfällt vielleicht sogar. Möglicherweise ist das alles auch bequemer. Das könnt ihr wohl am besten einschätzen. Auch das sollte bei der Verhandlung mit bedacht werden.

    Am Ende entsteht ein Kompromiss, bei dem im besten Fall alle glücklich sind und im Wahrscheinlichsten Fall alle die Lösung OK finden, aber irgendwo ein Magengrummeln haben.

    In meinem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung zum optimierten Arbeitsantritt damit ich mein Dienstfahrzeug mit nach Hause nehmen darf und von dort morgens starten kann.

    Wenn ich mich ohne Kenntnis der BV auf den Wortlaut dieser Zusammenfassung beschränke, dann dürfte das ja alles kein Problem sein. Wenn dein Anfahrtsweg zur Firma kürzer als 25 Minuten ist, dann lass die Karre halt da stehen und starte mit der Abeit am Betrieb. Ist der Fahrtweg länger als 25 Minuten, dann hast du mit der BV einen Vorteil, weil dir statt der echten Zeit nur 50 Minuten "abgezogen" werden.

    Und nun stand also eines Tages der Tod vor der Tür: "Dein Kerzchen ist gerade erloschen - ich muss dich mitnehmen. Tut mir leid!". Der pflichtbewusste Kollege sprach: "Sorry, aber heute ist ganz schlecht. Ich hab' nachher noch Schicht und frühestens nächsten Mittwoch kriegt der Cheffe nen Ersatz. Da musst du jemand anderen mitnehmen."

    Lapidar drückte er dem Tod ein Feuerzeug in die Hand und schloss die Tür.

    Um kurz das Gedankenspiel zum ArbZG aufzugreifen: In dem Gesetz beziehen sich alle Regelungen auf sechs Werktage. Manchmal umrechenbar, manchmal nicht. Und nicht immer stimmen Arbeitszeit nach Gesetz und zu vergütende Arbeitszeit überein

    Die im Schnitt maximal 8 Stunden beziehen sich fix auf die sechs Werktage, sodass du insbesondere bei Einhaltung von maximal 48 Stunden pro Woche schon am Samstag wieder diese Bedingung erfüllst. An fünf Tagen immer knapp neun Stunden zu arbeiten ist - im Sinne dieses Gesetzes - kein Problem.

    Alles andere wurde schon besprochen / bewertet.

    Im Sinne des ArbZG wäre das kein Problem, da BR ein Ehrenamt und nicht nicht "Arbeitszeit" im Sinne des Gesetzes ist.

    Ich würde mir, wenn es dann unumgänglich ist, eher drei Stunden (von 06:00 bis 09:00) BR-Tätigkeiten suchen / ansammeln und dann direkt die Folgeschicht frei machen. Drei Stunden notwendige BR-Tätigkeit und vier Stunden Sitzung entsprechen einer Schicht.

    Aber insgesamt hat Randolf mit der Aussage

    das EBRM hat Sitzungsteilnahmerecht und der AG die Pflicht das zu ermöglichen

    völlig Recht. Der AG muss die Lösung finden. Es ist nicht eure Aufgabe, das eBRM zu überreden.

    Ihr hättet die Möglichkeit, zu versuchen, eine einheitliche Eingruppierungsrichtlinie hinzubekommen. Dann bekommen gleiche Tätigkeiten die gleiche Lohngruppe. Dass das Basisniveau an manchen Orten (gerade weiter auseinanderliegenden) anders vergütet wird, müssen die AN dann hinnehmen. Das ergibt sich aus dem Gehaltsgefüge und dem Arbeitsmarkt der Region. Es steht den MA dann ja frei, sich an den anderen Standort versetzen zu lassen und dorthin zu ziehen.

    Hier spielt auch ein wenig der Umfang der verbleibenden Sitzung eine Rolle. Nur, weil ihr wegen dem ganzen Geschnacke und drei Raucherpausen zehn Minuten überzieht, würde ich auch nicht auf die Fahrgemeinschaft verzichten. Wenn die Sitzung aber bis 16 Uhr angesetzt ist und meine Fahrgemeinschaft um 14 Uhr Feierabend hat, dann muss man da intensiver nach einer Lösung suchen (auf beiden Seiten).

    reicht ja wenn einer dann zurücktritt um Neuwahlen außerhalb des Turnus auszulösen

    Ein "guter" Zeitpunkt wäre z. B. etwas weniger als ein Jahr vor der regulären Wahl. Dann gäbe es jetzt zwei Jahre "Probelauf" und danach ohne Mehraufwand für den Arbeitgeber Neuwahlen. Das kann man meines Erachtens auch anständig und offen kommunizieren. Einziger Nachteil für manche: Die Amtszeit wäre dann knapp fünf Jahre.

    Die Angst kannst du ihnen nehmen. BR-Arbeit wird nicht zusätzlich, sondern während der Erwerbsarbeit ausgeführt. Der AG ist in der Pflicht, die Arbeit so zu organisieren, dass sie ihre BR-Arbeit in erforderlichem Umfang machen können.

    Das ist völlig richtig und doch in der Praxis oft/gelegentlich/manchmal nicht so einfach umzusetzen. Da wo viele grob denselben Job machen, können auch andere übernehmen und man kann auch 20% Kapazitätsverlust umverteilen / neubesetzen.

    In unserem Betrieb als Beispiel sind aber sehr viele "Einzelkämpfer" mit Vertrauensarbeitszeit. Im Großen und Ganzen machen die ohne inhaltliche Vertretung (das sind eher Notfallvertretungen) ihren Job ganz alleine. Und die Aufgaben reichen üblicherweise für zwei Menschen, das Geld / die Fachkräfte aber nur für den einen. Es läuft also darauf hinaus, dass die Arbeit langsamer erledigt wird (und da dreht uns auch keiner einen Strick draus), aber effektiv wird der Berg an Arbeit durch die BR-Tätgkeit auch nicht kleiner. Und jemanden einstellen, der fünf mal 20% Ausfall ausgleicht klappt wegen der verschiedenen Themen halt auch nicht.


    Auf der anderen Seite läuft es - und das muss den Kolleg:innen klar sein - genauso mit einem kleineren BR. Bei 100-200 MA braucht es schon drei Menschen für das tägliche Allerlei. Für kreative Entwicklung und Verhandlungen zur Verbesserung des Arbeitsalltages braucht es mehr "Personal" oder es dauert halt deutlich länger.


    Ob nun jemand, den man überreden musste, wirklich gut oder schlecht für den BR ist, zeigt sich immer erst hinterher. Es kommt ein wenig auf die Gründe des Zweifelns an. Und nicht jeder, der sich freiwillig meldet, ist aus den richtigen Gründen willig.

    Ja, mir ist das auch viel zu kurzfristig, aber scheinbar bekommt der PR häufig noch so kurzfristig vom AG Themen hinein, so dass erst am Vormittag die TO steht.

    Das öffentliche Recht mit seinen Regelungen ist mir nicht so geläufig wie das Betriebsverfassungsgesetz, aber ich vermute recht stark, dass eine Tagesordnung am Vormittag der Sitzung auch den anderen Mitgliedern nicht im rechtlichen Sinne zur Vorbereitung reichen dürfte. Vielleicht ist das nur so eine Abnickerrunde, bei der der Vorsitzende entscheidet und dann nur die Stimmen einsammelt - dann ist das für die Teilnehmenden nur ein netter Kaffeeklatsch. Aber wenn ein ernsthaftes Interesse daran besteht, sich vorzubereiten, dann sind eher drei Tage das Minimum.

    Natürlich kann noch mal was akutes dazukommen, aber das sollte der absolute Ausnahmefall sein.


    Du hast das Recht, mit ausreichend Vorlauf die Tagesordnung zu bekommen und wenn sich kurzfristig noch was ändert auch über diese Änderungen informiert zu werden.


    Ich würde vermuten, dass du zeitnah klarstellen musst, dass so nicht mit dir umgegangen werden darf. Es sind ja nicht nur die Sitzungen sondern auch das gesamte Drumherum, was nicht funktioniert, wenn der PR die SBV "ignoriert".

    Für die Fragestellung mit einigen weit entfernten Betriebsteilen würde ich empfehlen, mehrere gleichzeitige Abteilungsversammlungen an den Standorten durchzuführen und diese per Videokonferenz miteinander zu verbinden.

    Berechtigt ist der Einwand der Nichtöffentlichkeit. Die wird jedoch gewahrt, wenn in den Betriebsteilen ein Raum zur Verfügung gestellt wird, zu dem keine Betriebsfremden Zutritt haben.

    Vielleicht sind die einzelnen BRM ja bereit, zu den Standorten zu fahren und dort sogar die Einhaltung sicherzustellen (oder kommen bestenfalls aus den Standorten).


    Alle benannten Lösungswege - gesetzeskonform oder in gewisser Hinsicht halt auch nicht - sollten danach bewertet werden, was für die Kolleginnen und Kollegen das sinnvollste, angenehmste und beste ist. Danach kann man dann dem AG diese Lösung schmackhaft machen oder sie (weil gesetzeskonform) durchsetzen. Vorab würde ich die Selbstverständlichkeiten (Arbeitszeit, Lohnfortzahlung und so weiter) und das gegenseitige Einvernehmen schriftlich festhalten und vom AG bestätigen lassen. Und ja, dann bewegt man sich ggf. außerhalb des zulässigen Rahmens. Aber der AG, der das nicht gelegentlich tut, werfe den ersten Stein.

    Da die Beschränkung auf AV und TV im Erfurter Kommentar steht, wird das wohl erst mal so seine Richtigkeit haben. Ich frage mich dennoch, warum ein Schulungsanbieter von Verdi und Haufe (beides ja auch nicht ohne jede Kompetenz) etwas anderes behaupten. Weiter frage ich mich noch (weil die Kommentierungen sich dazu nicht weiter auslassen), warum das auf den Tarifvertrag (AV ist mir klar) beschränkt ist. Ich kann das rechtlich einfach nicht nachvollziehen. Vielleicht kann mir da noch jemand den Erklärbär machen.

    Vorstellen könnte ich mir, dass es einfach keinen Sinn ergibt, eine BV zu vereinbaren, deren Möglichkeiten ausschließlich in einer Verschlechterung von AN-Rechten liegen. Aber das erklärt nicht das "Verbot" (wobei das ja so klar niemand benennt) der Abdingung durch BV. Der Tarifvertrag ist ja meistens ein größeres Gesamtpaket, wo man ggf. was opfern muss, um etwas anderes zu erreichen. Da erschlißt sich mir die gegebene Möglichkeit.

    Ich halte eure Antworten selbstverständlich für korrekt (zumal es so geschrieben steht), aber ich verstehe es nicht.

    Ein möglicher Schutz gegen den Admin wäre ein verschlüsselter Datencontainer. Der kann im Netzwerk auf dem Server liegen und auch regelmäßig mit ins Backup. Bestenfalls hat der Admin schon auf den Container keinen Zugriff, aber wenn ihr ein Backup wollt (und ja, das wollt ihr!), dann gibt es da keinen Weg drumrum.

    Den Container öffnen / entschlüsseln kann man nur mit einem Passwort, das nur den BRM bekannt ist. Dann kann der Admin nicht auf die Daten zugreifen. Aber er könnte euch ein Tool auf dem PC installieren, das alles mitliest, was ihr öffnet....


    Ihr werdet keinen Weg finden, der nicht irgendwo in der Theorie angreifbar ist. Eure IT hat eine gesonderte Verschwiegenheitserklärung unterschrieben und ein Admin, der unberechtigt auf Daten zugreift riskiert seinen Job. Versucht es mit ein wenig Vertrauen in die Kollegen (und nehmt trotzdem so einen verschlüsselten Container für die ganz brisanten Informationen wie z. B. Gehalts- oder Gesundheitsdaten).


    Persönliche Empfehlung aus privater Nutzung: VeraCrypt

    Der AG hat seine Personalplanung so knapp gestrickt, dass keine Luft für zwei kranke MA ist. Kollegen aus den anderen Schichten müssen das ausbaden und haben keine Planungssicherheit, ob sie morgen arbeiten müssen oder nicht. Und

    dDu fragst hier nach einer Möglichkeit, Mehrarbeit nachträglich bestenfalls ohne Gremienbeteiligung durchwinken zu können.


    Ich kann den Dorn nicht richtig erkennen.

    Niemand setzt uns unter Druck. Der Zeitpunkt ist für eine Wahl ist nur alles andere als günstig.

    Das halte ich nicht für ausreichend im Sinne des Gesetzes, um die Wahl zu verzögern. WV-Mitglieder können auch nacheinander zur Schulung gehen und bei ordentlicher Unterstützung des AG ist der Aufwand deutlich geringer. Wenn er den Arbeitsausfall vom WV minimieren will, dann kann die Verwaltung hervorragend zuarbeiten.

    Ist denn bei solchen (rechtswidrigen) Online-Betriebsversammlungen der Arbeitgeber eigentlich verpflichtet, die Zeit der Teilnahme als Arbeitszeit zu bezahlen :/ ?

    Wenn eine Versammlung nicht den Anforderungen an eine Betriebsversammlung genügt, dann kann der AG verlangen, dass sie außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt wird. Nur auf eine Betriebsversammlung (oder analog Teilbetriebsversammlungen) gibt es einen Rechtsanspruch.

    Die Versammlung während der Arbeitszeit zu dulden und dann nicht bezahlen zu wollen, halte ich für schwieriger. Noch schwieriger dürfte es werden, wenn der AG ohne eigenen Protest teilnimmt. Ich denke nicht, dass er damit vor Gericht durchkäme.


    Aber es ist wie z. B. mit Tarifverträgen. Die muss der AG auch nur auf Gewerkschaftsmitglieder anwenden. Das wäre für einen kurzen Moment sicherlich billiger. Danach gehen alle in die Gewerkschaft und er leidet unter einem ziemlich hohen Organisationsgrad. Und wenn er auch nur andeutet, dass die Teilnahme an einer virtuellen Versammlung nicht vergütet wird, dann wird der BR wohl hingehen und eine Versammlung in Präsenz veranstalten, in der zur Zufriedenheit der MA so lange diskutiert wird, bis die Arbeitszeit vorüber ist.

    Produktionsbetrieb, 4er Wechselschichtsystem, verarbeitende Industrie

    Eine Schicht besteht aus 7 Personen bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbesatzung von 4.
    Zwei Personen haben Urlaub und einer ist Krank oder ist anderweitig verhindert.
    Jetzt wird noch jemand krank und die Mindestbesatzung ist unterschritten.
    Der Schichtleiter ruft im Mitarbeiterkreis der anderen Schichten an und holt eine Person in den Betrieb.
    Diese Person leistet also die Arbeit durch Mehrarbeit.

    Wieso kommt es durch den Schichtwechsel zu Mehrarbeit? Wenn jemand aus der B-Schicht in der A-Schicht aushilft, dann wird er ja wohl nicht trotzdem in der B-Schicht arbeiten müssen. Da eine vernünftige Regelung zu finden ist Aufgabe des Arbeitgebers. Aber warum sollte der das angehen, wenn er doch einen BR hat, der die Risikoverlagerung auf die MA so schwungvoll mitgeht?