Beiträge von Lilex

    Sorry für meine späte Reaktion ... (böses Aua und Urlaub gehabt)


    Also hier ist nicht die Rede von "handgeschriebene Listen können jetzt elektronisch erstellt und gepflegt werden".


    Zum Beispiel musste man ziemlich zu Beginn dieser Tätigkeit Brennstoffe u.ä. bestellen und wurde dazu im SAP als Einkäufer eingerichtet. Dies fiel relativ schnell weg, dafür wurde man dann als Inventurleiter benannt. Also nicht direkt benannt, sondern es wurde eine Abteilungsregelung erstellt (ohne BR), wo das dann drin stand.


    Noch ein bisschen später wurde dann ebenfalls in solch einer AR geregelt, dass zu diesem Arbeitsplatz nun auch das Führen und Pflegen von technischen Dokumenten in einem speziellen Anwenderprogramm (früher DASY, jetzt Lovion - falls das jemand kennt) dazu gehört.


    Und da taucht nun die Frage auf, was für 20%? Wie kann man das berechnen? Die Arbeit mit den Dokumenten z. B. wird in der Hauptstelle mit einer Gehaltsgruppe entlohnt, die 3 Stufen über der bei uns liegt.

    Besteht denn keine Untersuchungspflicht beim Betriebsarzt - bspw. die G25? Dann könnte man doch sicher darüber die Tauglichkeit abklären lssen, oder?

    Hallo Ihr Lieben,


    ein paar Kollegen und ich hatten mal wieder eine Diskussion. Und zwar, wann eine Veränderung der Tätigkeit eine Versetzung ist. Folgender Fall wurde da benannt:


    Eine Kollegin fängt in einem neuen Bereich an und arbeitet dort nun 14 Jahre. Es wechselten Chefs, Kollegen und Abteilungsbezeichnungen. Was natürlich alles keine Versetzung ist ;) Im Laufe der Jahre hat sich aber auch das Tätigkeitsbild verändert. Da ist mal was weggefallen und was Neues dazugekommen. Nun ist das Tätigkeitsbild ein ziemlich anderes als das vor 14 Jahren. Sowas ist aber sicher keine Versetzung, oder? Ist auch nur interessehalber.


    LG Lilex

    Wir sind auch ein 9er Gremium , sicher gibt es den ein oder anderen "unmotivierten" BR aber bei uns hat jeder seine Aufgabe. So sind gibt es z.B. Mobbingbeauftragte, Streitschlichter, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsschutz, BV-Spezialisten und welche die sich mit BEM gut auskennen. Alle bekommen die entsprechenden Seminare und wir haben festgestellt dass da jeder darin aufgeht und sehr motiviert ist. zudem entlasten sie mich als BRV. Sprich doch mal mit den BRM`s wer sich was vorstellen könnte.

    Das klingt gut! Das heißt also, dass auch die Nicht-Freigestellten ihren festen Aufgaben haben. Und die MA haben entsprechend auch ihre bestimmten Ansprechpartner. Das gefällt mir! Bei uns (15er) scheinen nur die drei Freigestellten sich alles an Land zu ziehen. Von den restlichen BRM hört man nie was. Die sind vermutlich nur für die Beschlussfassungen da. (Wobei man von den 3 Damen vom Grill auch selten was hört :D

    Achtung: Stützunterschriften dürfen nur nach Fertigstellung der Liste mit Kandidaten gesammelt werden. Ansonsten ist diese Liste ungütlig.

    Nochmals mit meinen eigenen Worten: Erst komplette Liste mit Kandidaten, dann erst UNterschriften sammeln. Richtig? Kommt neuer Kandidat dazu, geht das Sammeln wieder vor vorn los.

    Ich finde beide auch völligen Quatsch. Ich hatte auch mal so eine komische Abmahnung bekommen. Mal in Kurzform:


    Sollte einen Präsentationstermin eines Projektes mit allen GF, Haup-Abteilungsleitern, BR und weitere so ganz "wichtige" Menschen. In Summe ca. 20.


    Nach 2 (!) Tagen hin- und Hertelefonieren und Hin- und Herschieben anderer Termine hatte ich tatsächlich einen festmachen können. Er lag so 3 Wochen in der Zukunft.


    Meine Chefin kam wenige Tage danach an und sagte mir, Präsentation fällt aus, ich soll den Termin canceln. Nun dachte ich in meinem jugendlichen Leichtsinn daran, erst mal abzuwarten, weil es erfahrungsgemäß auch durchaus heißen können "Ach nö, wir brauchen doch den Termin". Und ich beschloss, den Termin erst wenige Tage vorher zu canceln. Vielleicht sind diese gestressten Menschen ja froh, so unerwartet mal etwas "Freizeit" zu haben.


    Tja und das war eine Abmahnung wert, weil ich die Anweisungen meiner Chefin nicht befolgt hatte. Und seit dem habe ich mir immer mehr angewöhnt, in dieser Firma nicht mehr mitzudenken 8)

    Huhu, ich nochmal ganz schnell. Hab eben mit Chefchen diskutiert darüber:


    Wir haben einen Kollegen, der (angeblich) laut Betriebsarzt nur noch 6 Stunden arbeiten soll. Davon abgesehen, dass diese Bescheinigung vor über 5 Jahren gestellt wurde und nirgends mehr UNterlagen auffindbar sind, tauchte jetzt folgende Frage auf:


    Wenn der Betriebsarzt den Hinweis gibt, dass der Kollege nur noch 6 Stunden arbeiten soll, ist der AG daran gebunden und DARF ihn nicht mehr Vollzeit beschäftigen? Wobei ich mir denke, wenn der Kollege jetzt die 5 Jahre ohne direkte gesundheitliche Probleme voll gearbeitet hat, wäre dieser ärztliche Hinweis/Empfehlung doch eh hinfällig, oder?


    Und für meine Neugier noch: Ist ein Betriebsarzt berechtigt, Arbeitszeiten festzulegen? Er kann doch mMn nur Empfehlungen oder hinweise geben, oder?

    Danke Nordfriese! Also das unbegrenzte Dazuverdienen hört sich ja erst mal nicht schlecht an. Aber was sagt mir nun mein Arbeitsvertrag? Wann beginnt meine Regel-Altersrente? Für mich selber wäre ja mit 67 Jahren logisch. Alles vorher wäre dann ja eine vorgezogene Rente. Abschlagsfrei könnte ich also mit BJ 64 definitiv mit 65 gehen.


    Nun kommt es auf meinen AV an. Bedeutet der o.g. Passus, dass er mit 67 Jahren endet, könnte ich theoretisch ja mit 65 in Rente gehen und die beiden Jahre nochmal Kohle ohne verdienen :D


    Endet er bereits, wenn ich 65 werde, hat sich das Thema eh erledigt.

    Zum Abschluss des Themas folgendes Ergebnis:


    Nach monatelangen Prüfungen des BR, was in unserem Lohn-Abrechnungsprogramm machbar ist, wurde nun per 01.07.23 die BV dahingehend korrigiert, dass Teilzeit-MA nur den gesetzlichen Pausenzeiten unterliegen. Damit kann ich leben :)


    Vieln Dank für die tolle und interessante Diskussion dazu!

    Hallöchen,


    so richtig eine Antwort gefunden habe ich bisher leider nicht. So richtig gehört es ja hier auch nicht hin, also bitte ich schon mal um Entschuldigung. Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass es hier Profis gibt, die auch so etwas wissen ;) Die Frage ist:


    Im AV steht unter Beendigung des AV u.a.: "Der Vertrag erlischt automatisch, wenn die Regel-Altersrente erreicht ist".


    Der Vertrag an sich ist von 1986. Änderungen waren nur mal hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitsaufgabe oder Arbeitszeit. Passen sich solche Vereinbarungen automatisch den aktuellen Änderungen an? Würde der Vertrag dann also enden, wenn ich mit 67 meine Rente bekomme? Theoretisch könnte ich (BJ 1964) auch schon mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn ich das mache, hätte sich meine Frage erledigt. Aber falls der Vertrag tatsächlich erst endet mit dem Renteneintritt mit 67 Jahren, könnte ich da die beiden letzten Jahre Rente beziehen und dennoch weiter arbeiten?


    LG Lilex

    Ok. Wollte nur keine eventuellen Missverständnisse stehen lassen.


    Meine Fragen sind ja nun gut beantwortet und ich kann entsprechend "planen". Wobei ich 1 Jahr auch als viel zu übertrieben finde. Aber wenn im MÄrz 26 die Wahlen sind, kann ich ja schon im Herbst 25 mit den Listen anfangen. Und bis dahin beobachte ich ganz genau unser Yammer und notiere mir Namen, die mir auf Grund von kritischen Beiträgen aufgefallen sind. Diese frage ich dann an, ob sie Interesse haben, auf unsere Liste zu kommen.

    Der angesprochene (Zuordnungs-)Beschluss benötigt übrigens keine Schriftform. Hier reicht schon eine einfach Abstimmung. Das heißt die Mitarbeiter des Betriebsteils stimmen formlos VOR der nächsten Wahl darüber ab, an der Wahl des Hauptbetriebs teilnehmen zu wollen:


    "Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden."

    Muss das vor jeder neuen BR-Wahl abgestimmt werden oder reicht das einmalig, bis sich die Meinung ändert?

    Um alle Klarheiten zu beseitigen: Es geht nicht um die Kandidaten, sondern um die Stützunterschriften.


    Klar ist mir mittlerweile, dass es natürlich bei so einem riesigen zeitlichen Vorlauf auch durchaus Kandidaten geben kann, die noch ausscheiden. Speziell ging es mir aber jetzt erst mal nur um die Stützunterschriften.

    Ganz ganz lieben Dank an Euch!

    Zusätzlich hast du mit dem Ansatz ausreichend Zeit, einen satten Überschuss an Stützunterschriften einzuwerben, um bei Streichungen (aus welchen Gründen auch immer) nicht in eine Problemzone zu geraten. Es wäre zu schade, wenn dein Interesse an guter BR Arbeit erneut schon an den Stützunterschriften scheitern würde.

    Jepp, in diese Richtung ging auch eine meiner Überlegungen. Zumal wir ja 90 km entfernt sitzen und ich das Sammeln irgendwie managen muss.

    ein Jahr im Voraus erscheint mir zwar ein bißchen übertrieben, aber grundsätzlich sollte schon frühzeitig mit dem Sammelon von Unterschriften begonnen werden. Denn dies hat auch eine gewisse "Sperrwirkung" für die meisten Unterzeichner in Bezug auf die Unterzeichnung anderer Wahlvorschläge.

    Ja da hast Du recht. 1 Jahr erscheint auch mir zu lange. Aber ich denke, nach der Urlaubszeit im Vorjahr der nächsten Wahl (die wäre dann so 03/2026) könnte ich loslegen.


    Rechtzeitig ist wichtig, aber man sollte sich auch überlegen das dann ja niemand mehr auf die Liste kommen kann an Bewerbern wenn die erste Unterschrift erfolgt ist.
    Und das Einwerben von Stützunterschriften wird im Betrieb in der Regel auch nicht unbemerkt bleiben. Damit hat man dann vielleicht eine Diskussion im Betriebsratsgremium und vielleicht auch im Betrieb. Weil darüber wird dann auf jeden Fall gesprochen.

    Guter Tipp! Vielleicht fällt ja dann das aktuelle Gremium in Panik, weil es das erste Mal wäre, dass da eine dritte Liste auftaucht 8| :D

    was ja nicht unbemerkt bleiben wird, da so ein ungewöhnliches Verhalten natürlich den "Flurfunk" befeuert.


    Als "Gegner" hätte ich dann auch 1 Jahr Zeit "Gegenmaßnahmen" zu planen und einzuleiten


    Selbst dein AG hätte 1 Jahr Zeit sich was zu überlegen, wenn er deine Abitionen verhindern möchte, weil Kündigungsschutz erhälst Du damit ja nicht schon 1 Jahr vor der Wahl

    Auch hier danke für den Tipp! Dass der AG dann gegen mich schießt, kann durchaus passieren. Aber vielleicht hilft es mir ja, dass ich nahezu unkündbar bin - weit über 50 Jahre alt, ca. 35 Jahre in der Firma und schwerbehindert.

    Hallo Ihr Lieben,


    wie sich manche vielleicht erinnern können, hatten wir mit unserer Liste bei der letzten Wahl etwas Pech gehabt. Neulich hatte ich mich mal mit meiner Mitstreiterin unterhalten und die meinte, am besten wäre es, wenn wir unsere Liste mit den Stützunterschriften schon ein Jahr vorher fertig haben. Ich selbst finde 1 Jahr etwas zu großzügig, aber mit paar Monaten vorher könnte ich mitgehen. Aber darum geht es eigentlich gar nicht.


    Meine Frage: Wenn einer der Unterstützer während der Zeit zwischen seiner Unterschrift und BR-Wahl das Unternehmen verlässt - sei es durch Kündigung, Rente etc. - ist dann die ganze Liste ungültig oder kann man den Betreffenden einfach nur streichen? Natürlich immer mit dem Augenmerk auf eine genügende Anzahl von Unterschriften.


    LG Lilex

    Das heißt, dass die Mitarbeiter:innen Mehrarbeit leisten, die aber nur/erst vergütet wird, wenn der BR die Mehrarbeit nachträglich absegnet?

    Ja genau. Wenn es mit den Stichtagen für die Lohnabrechnung nicht passt, wartet ein MA auch gern mal, dass das Geld ihm dann erst in der übernächsten Abrechnung gezahlt wird.

    Naja dann muss halt mal jemand aus dem Standort die Genehmigung zum Abfahren und wieder anfahren des Kraftwerkes stellen bei der Geschäftsführung. Und die Auswirkungen darstellen. Der Fall mit dem Eis vor Ort am Kraftwerk wird dann sicher ganz schnell gelöst werden.

    Gute Idee :D


    Im Falle unseres "Frauentags-Eis" gab es eine prima Lösung. Da sollte jede MAin sich auch ein Eis aus der Kantine holen. Nachdem ich das meinem Chef erzählt habe und schon wieder meckern wollte, weil wieder nicht richtig an die Außenstellen gedacht wurde, meinte mein Chef "Wo ist das Problem? Sie machen eine Dienstreiseantrag und fahren Eis essen" Naja, da haben wir 3 Mädels uns einen schönen Tag gemacht :) Nur musste da die Anlage nicht abgefahren werden ;)