Beiträge von Nichtalleswissender

    Moin,

    wenn ich das richtig interpretiere bist Du selbst nicht SB?

    ansonsten hättest Du ja einen Anspruch darauf zu erfahren, wo sich das Büro deiner SBV befindet und könntest das auch einfordern.

    als Stelli hat man doch auch einen Anspruch darauf zu erfahren, wo sich das SBV - Büro befindet.


    Und alleine die Tatsache, dass Vertrauliches an den Dienstgeber weitergeleitet wird, wäre für mich schon ausreichend das Inklusionsamt / Integrationsamt (je nach Bundesland) einzuschalten. Aber dann sollte man auch sicher sein und es ggf. belegen können, dass dem so war, sonst setzt man sich schnell selber in die Nesseln.


    Viele Grüße

    Toto

    Moin Moin Joachim,


    den "Ratgeber für schwerbehinderte Menschen" habe ich auch hier in meinem Büro liegen und gebe den gerne an Kollegen weiter wo ich meine, dass sie ihn brauchen können. Die Rückmeldungen zu diesem Ratgeber sind an für sich immer positiv, weil dort wirklich sehr viel beschrieben und erklärt wird.

    Beliebt sind auch "Rehabilitation nach Tumorerkrankungen" und "Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen" - beide sind bei der Deutschen Rentenversicherung zu bekommen.


    Jetzt weiß ich nicht wie groß Dein Unternehmen ist und wie groß Du das aufziehen möchtest...neben SBV bin ich auch in der MAV tätig, und da haben wir mal eine Versammlung mit Themeninseln gemacht...z. B. eine mit dem betrieblichen Gesundheitsmanagement, eine mit dem Thema Suchtberatung etc. und ich hatte eine Themeninsel mit dem Thema Schwerbehinderung - das kam bei den Kollegen sehr gut an weil man ganz zwanglos ins Gespräch kam und auch Fragen gestellt und geklärt werden konnten.

    Das war in der Vorbereitung ganz schön viel Arbeit (Gestaltung der Flip - Charts), aber es hat sich auf jeden Fall gelohnt!


    Vielleicht wäre das ja etwas für Dich...


    Viele Grüße

    Toto

    Moin,


    es wurde hier zwar schon gesagt, aber ich bestätige dies auch noch: ich würde den Vorfall melden und dabei auch äußern, dass das in Zukunft nicht mehr passieren wird.

    Wenn so ein Vorfall auf andere Art und Weise ans Tageslicht kommt, dann ist das viel schwerwiegender, als wenn der einsichtige MA den Vorfall bereits selbst gemeldet hat.


    Viele Grüße

    Toto

    Moin,


    es wäre mal interessant zu wissen, was der AG in den Stellungnahmen angibt. Denn auch dieser wird von der Agentur für Arbeit angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

    So auch die MAV (oder Betriebsrat / Personalrat etc). Und hier ist es wichtig, dass da MAV und SBV eng zusammenarbeiten und identische Stellungnahmen abgeben.

    In meine Stellungnahmen, die ich als SBV schreibe, führe ich immer auf, dass der Arbeitsplatz nur durch eine Gleichstellung erhalten oder ein leidensgerechter Arbeitsplatz eingerichtet werden kann. Durch die Rückmeldungen der Kollegen schließe ich, dass es da kaum negative Bescheide gibt seitens der Agentur für Arbeit, obwohl in vielen Fällen gerade die älteren Kollegen durch die mindestens 15 - jährige Betriebszugehörigkeit schon einen gewissen Kündigungsschutz erlangt haben.


    Viele Grüße

    Toto

    Moin,

    das ist wirklich sehr seltsam!

    Mit der für mich zuständiger Agentur für Arbeit habe ich da gar keine Probleme; selbst wenn die Mitarbeiter zur Zeit arbeitsunfähig sind und den Antrag gestellt haben.

    Allerdings gebe ich in meiner Stellungnahme auch an, dass der Arbeitsplatz nur erhalten werden kann, wenn er leidensgerecht eingerichtet wird, was nur mit der Gleichstellung geht. Außerdem könnten so nötige Hilfsmittel beantragt werden.

    Wie gesagt gehen so fast alle Anträge erfolgreich durch.

    Hast Du schon mal versucht mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen um das zu klären? Auf den Schreiben der Agentur für Arbeit sind doch die Kontaktdaten zu finden...EMail, Fax oder die kostenlose Servicenummer. Da habe ich schon einiges klären können.

    Allerdings scheint es, dass seit Auftreten von Corona das Bearbeiten von irgendwelchen Anträgen (auch bei den Versorgungsämtern!) um einiges länger dauert als in der Zeit ohne Corona...


    Viele Grüße

    Toto

    Moin Moin Markus,


    nun, ich habe wahrscheinlich etwas zu weit ausgeholt und mich etwas verhaspelt...


    Was mir wichtig war, das war das Eingehen auf die Frage mit der Kündigung...und das habe ich ja deutlich geschrieben. Das mit dem Hinzuverdienst sollte eigentlich nur ergänzend sein.


    Sorry, wenn ich etwas undeutlich war, aber hier habe ich irgendwie gerade heute übermäßig viel zu tun und muss mich mit völlig uneinsichtigen Vorgesetzten besonders beschäftigen...aber das kennen wir ja (fast) alle...grins...

    Das steht im Ratgeber "Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle", den es kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung gibt.


    Diesen Ratgeber gebe ich Kollegen gerne als Nachschlagewerk mit und er hat schon vielen Kollegen erfolgreich geholfen.


    Bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es auch das "Renten - ABC" und "Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen"...auch sehr zu empfehlen

    Moin Moin,


    bei voller Erwerbsminderungsrente darf man kalenderjährlich noch 6300 Euro hinzuverdienen. Was darüber hinaus geht, das wird wohl teilweise von der Rente abgezogen.


    Nur ist ganz wichtig, dass man wenn man den Erwerbsminderungsrentenbescheid erhalten hat, dies sofort seinem AG mitteilt, dass man weiter arbeiten möchte.

    Bei mir im Hause hat sich so eine SB Kollegin die "Kündigung" eingefahren; dies hat mein AG direkt ausgenutzt, dass sie keinen Antrag gestellt hat.

    Das wusste ich als SBV und wir als MAV - Gremium (habe ein Doppelamt) auch nicht und wir konnten da auch nichts tun.


    Ich hoffe, dass ich so etwas helfen konnte!


    Viele Grüße

    Toto

    Moin Moin Tanja,


    im Prinzip wurde Deine Frage, was so in eine schriftliche Vorstellung der SBV rein gehört, ja beantwortet.

    Wichtig finde ich, dass Du Dich vorstellst und auch informierst, wann, wo und wie Du für Deine Kollegen*innen erreichbar bist, also Bürozeiten (sofern Du welche hast), Telefon- und Handynummer und Mailadresse.

    Bei mir läuft sehr viel über Emails, weil ich viel in Gremien und Ausschüssen unterwegs bin.


    Gut kommt auch an, wenn Du schreibst wo Dein Arbeitsplatz ist, wenn Du nicht zu 100 % freigestellt bist (damit zeigst Du, dass Du eine eigentlich "ganz normale" Kollegin bist).


    Ich habe vor einiger Zeit eine Vorstellung von mir per Rundmail an ALLE versendet und habe sehr viel positive Rückmeldung erhalten.


    Zu dem Punkt mit der Kollegin würde ich auch für eine Erhöhung des GdB stimmen, das kann ihr gerade in Bezug auf Rente etwas nutzen; aber das hat ja auch schon jemand geschrieben.


    Ansonsten viel Spaß in Deinem neuen Amt!


    Viele Grüße

    Toto

    Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Dass dem so ist, habe ich mir schon gedacht, aber ich war mir nicht zu 100 Prozent sicher.

    Und da solche Themen bei meinem Personalleiter nicht gut ankommen, muss man da sehr überzeugt sein von der Richtigkeit, sonst fährt er bei der kleinsten Unsicherheit jedem über den Mund (er hat wohl jeden Rhetorik - Kurs besucht, den es gab...).

    Schönen Tag noch...und viele Grüße!

    Moin,

    in "meinem" Betrieb bin ich als Schwerbehindertenvertreter für ca. 85 Schwerbehinderte zuständig. Dazu kommen noch so einige Gleichgestellte. Für meine Arbeit als Schwerbehindertenvertreter bin ich zur Zeit mit 11 Wochenstunden (bei einer Vollzeitstelle) freigestellt.

    Da ich ab 100 beschäftigten Schwerbehinderten vollständig freigestellt werden kann stellt sich für mich die Frage, ob zu den 100 auch die Gleichgestellten zählen. In einigen Texten finde ich nur die Schwerbehinderten angegeben, in anderen sind da auch die Gleichgestellten mit aufgeführt (auch hier beim ifb).

    Weiter sagte man mir, dass wenn ich eine vollständige Freistellung bei Erreichen der Voraussetzungen haben könnte, diese erst nach der neuen Wahl bekommen könnte. Davon habe ich noch nie gehört und wäre mir neu...ist da etwas dran oder ist das eine falsche Information (wovon ich ausgehe)?

    Für Antworten danke ich Euch vielmals im Voraus!!!