Beiträge von julius11880

    Hallo Mercator,


    ich kenne momentan die Paragraphen nicht, aber ich habe bei meinen Recherchen herausgefunden, dass Urlaub aus 2021 nicht vorgezogen werden kann.

    Prinzipiell kann der AG nicht vom AN verlangen, dass Urlaub aus dem nächsten Jahr im laufenden Jahr genommen werden muss.

    Abbau von Überstunden etc. ist - glaube ich - OK.

    Hat der AN keinen Urlaub mehr (unde keine Überstunden etc) und ist arbeitswillig, der AG hat aber keine "Arbeit" für den AN, so gilt hier Annahmeverzug, der AN ist bei voller Bezahlung freizustellen.


    Viele Grüße, Matthias

    Also für mich ist das eindeutig Annahmeverzug gegenüber dem AG. Wenn die Gesetzgebung / Gesundheitsamt keine Quarantäne vorsieht - und der AG den AN in Quarantäne schickt, so muss er den AN bezahlen, Urlaub / Überstundenabzug geht da nicht.

    Und das ein AN in seiner Freizeit macht (sofern er nicht gegen Gesetze / Quarantäneregeln) verstößt - ist Privatsache, das geht den AG gar nicht an. - Meine Meinung

    AG hat heute dem Kollegen Aufgaben für das Homeoffice zugeteilt. Momentan ist alles gut, unser Kollege wird sich wohl doch nicht weigern, Homeofficearbeiten zu machen.

    Falls er es sich anders überlegt, werden wir Ihm als BR raten, doch Homeoffice zu arbeiten - wir sind somit vorbereitet..

    Hallo in die Runde,


    ein Kollege wurde vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt, da seine Frau positiv auf Covid-19 getestet wurde. Er hat auch Test - aber negativ.

    Nun soll er während der Quarantäne homeoffice machen, was Ihm nicht so recht ist.

    Nun die Frage, der Kollege ist gesund, kann der AG ihn quasi zwingen in der Quarantäne homeoffice - arbeiten zu machen? Oder soll/muss er Urlaub nehmen, wenn er kein Homeoffice machen will.

    Er hat die technischen Voraussetzungen (für Homeoffice) dazu zu Hause.


    Hat dazu schon jemand eine Erfahrung? Oder gibt es dazu etwas in der Rechtssprechung?


    Viele Grüße, euer Julius

    Was ich meinte ist, dass wenn der Gesetzgeber keinen 2. Test vorsieht, und der AG - aus Fürsorge oder was auch immer -

    einen 2. Test möchte, so ist er auf die Mitwirkung (Freiwilligkeit) des AN angewiesen. Er kann also nicht den AN ZWINGEN, sondern ihn nur dazu bitten.

    Und vernünftigerweise würde ich dem auch nachkommen.

    Mir ging es nur darum, dass der AG den AN nicht zwingen kann, weil es eben dazu keine gesetzliche Regelung gibt.

    Und es gibt den von erco erwähnten Paragraph 2 des GG, siehe oben

    Guten Morgen in die Runde,


    ich verstehe hier eines nicht. Nach meiner Rechtsauffassung kann der AG zwar einen 2. Test verlangen (und muss ihn auch bezahlen) aber der AN macht diesen dann FREIWILLIG, er kann meiner Meinung nach nicht dazu GEZWUNGEN werden, ode liege ich da falsch? Bitte um Eure Meinung - danke

    Auch wenn es eine BV dazu so geben sollte, ist die - meiner Meinung nach - nicht zulässig.

    Hallo nochmal,


    vielen Dank für die Antworten.

    Zur Klarstellung, meine BR-Kollegen finden im Nachhinein das alles nicht soooo schlimm.

    Wir wurden nicht informiert, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt.

    GL sagt (schrieb uns per Mail) Wir machen das so, Punkt und fertig.

    Das ist auch hauptsächlich, was mich stört ===> Vollendete Tatsachen, keine Mitwirkung/Mitbestimmung.

    Nur Info - und deshalb bin ich sauer.

    Hallo liebes Forum,


    als jahrelanger stiller Mitleser nun erstmals meine Frage, bei der ich eure Hilfe bauche.

    Unsere Firma zieht zum Jahresende um und will deshalb vorher Inventur machen.

    Geplant und einseitig von der GL beschlossen wurde als Inventurdauer der Zeitraum von Freitag bis Sonntag, 3 Tage.

    Der BR wurde nun informiert, ohne dass es vorher eine Info oder Mitbestimmung gegeben hat.

    Ich weiß, das dies schon mal mitbestimmungspflichtig gewesen wäre.

    Nun meine Frage, was können wir als BR (4 Mitglieder (leider ist ein BR-Mitglied kürzlich zurück getreten, es gibt leider kein Ersatzmitglied) bei einer Unternehmensgröße von 75 Mitarbeitern) nun machen.

    Auf das ArbZG berufen?

    Darf der Mitarbeiter das "freiwillig" machen?

    Darf die wöchentliche Arbeitszeit von max. 48h überschritten werden?

    Wir haben Arbeitsverträge von 40h/Woche.

    AG ist nicht im AG-Verband, hat aber in den letzten 25 Jahren die Tarifabschlüsse der IG-Metall übernommen - freiwillig, jedes Jahr.

    Wir sind outgesourced, ehemals ABB-Sondenabteilung, seit 25 jahren nun eigene Firma.


    Danke für Unterstützung und Antworten

    Matthias