Hallo,
einen prozentualen Mindestabstand im Entgelt gibt es nicht.
Allerdings gibt es einen Punkt im Geltungsbereich des Entgelt Rahmen Abkommens worin steht, das die Punkte Bewertung der Stellenbeschreibung mindestens im mittleren Bereich der höchsten Stufe sein muss und im Arbeitsvertrag „außertariflich“ stehen muss.
Sollten die Stellen nicht der Mindestpunktzahl entsprechen, können wir also eine Eingruppierung verlangen?
Gruß,
Toni
Beiträge von tonid
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Hallo,
wir sind ein, seit dem letzten Jahr, neu gewählter Betriebsrat in einem Metallumformenden Betrieb mit etwas mehr als 200 AN und Tarifgebunden (IG Metall NRW).
Uns ist jetzt aufgefallen das wir viele Außertariflich Angestellte Mitarbeiter haben, welche aber (von der Vergütung her) weit unter der höhsten ERA Stufe sind.
Zukünftig wollen wir bei Einstellung von solchen Mitarbeitern die Zustimmung zur Eingruppierung verweigern, da die ja noch super in unsere ERA Gruppen passen.
Nun kommen immer wieder Fragen von schon angestellten AT's auf ob das auch nachträglich geschehen kann.
Können wir als Betriebsrat eine bestehende Eingruppierung als AT anzweifeln und quasi eine eingruppierung in ERA "erzwingen"?
Viele Grüße,
Toni