Hallo,
wir verhandeln mit dem AG seit ca 1/2 Jahr über eine neue Betriebsvereinabrung - Thema Arbeitszeit. Es war wunsch der GF diese BV so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
Im Juni hatten wir der GF zuletzt eine im BR abgestimmte Version übergeben. Daraufhin gab es lediglich noch kleinere Änderungen. Aufgrund der Urlaubszeit gab es eine längere Pause, wodurch sich unsere Sicht auf einige Punkte in der abgestimmten Version geändert haben. Die BV wurde aber bis heute von beiden Seiten noch nicht unterschrieben. Es handelt sich um 3 Punkte, welche Grundsätzlich geändert werden sollen und 5 Punkte, wo kleinere Änderungen angepasst werden sollen.
Dies verärgert nun die GF. Da aus deren Sicht der Großteil des Pakets fest verhandelt war. Aus deren Sicht sind nur Verhandlungen mit der Version vor der Urlaubszeit akzeptabel. Sie stellt die vertrauenvolle Zusammenarbeit in Frage und hat das Wort Einigungsstelle in den Mund genommen.
Für uns stellt sich nun grundsätzlich die Frage (wir sind ein noch junger und neuer BR), ob die GF im Recht ist, da wir eine abgestimmte Version übergeben haben.
Aus unserer Sicht ist noch alles offen. Oder ist unsere jetzige neue Haltung problematisch? Kann der AG die Einigungsstelle einberufen, da es bereits eine abgestimmte Version gibt?
Ich persönlich halte es für eine leere Drohung jetzt schon von einer Einigungsstelle zu sprechen.Wir sind noch nie in die Einigungsstelle gegangen und ich glaube auch, dass die GF die Kosten scheut. Ich weiß nur nicht, ob die GF wegen der abgestimmten Version einen Vorteil hat.
Und ich persönlich gehe lieber den kurzen Spießrutenlauf durch die GF, als langen Spießrutenlauf durch die Belegschaft.