Willkommen und Grüße aus LB
Beiträge von Nenya
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Hallo rtjum,
bei uns sind es 6 Monate Abwesenheit. Alles darüber stellt die Uhren auf Null.
LG Nenya
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Unsere lag letztes Jahr bei 39,13%
(Wir mussten die Wahl vorziehen, da unter Mindestgröße gerutscht...)
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Jupp, auch Kandidaten können ihre eigene Liste/ Kandidatur stützen.
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Hallo zusammen,
unsere BV Notdienst soll/muss überarbeitet werden.
Wie habt ihr den Bereich "Einsätze außerhalb der normalen Dienstzeit, also nachts oder wochenends" formuliert damit es
1. klar ist, wann wer noch wie am nächsten Tag arbeiten muss und wie die Gutschrift der evtl. dann fehlenden Stunden geregelt ist,
2. das der normale Arbeitnehmer auch noch versteht?
Danke für Ideen/Vorschläge.
Meinst du damit die Ruhezeit laut ArbZG?
Wir haben dies folgendermaßen geregelt:
"... Unterbricht ein Arbeitseinsatz die 11-stündige Ruhezeit, so beginnt die 11-stündige Ruhezeit nach Beendigung des Arbeitseinsatzes von neuem. Kann der Arbeitnehmer seinen normalen Arbeitsbeginn am Folgetag aufgrund einer verschobenen Ruhezeit erst verspätet antreten, wird ihm die Differenz zwischen dem regulären und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn als Arbeitszeit gutgeschrieben, jedoch frühestens ab 08:00 Uhr und unter Ausschluss der normalen Pausenzeiten. Für Mitarbeiter, die an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen, wird die Gutschrift vom Vorgesetzten nach Information durch den Mitarbeiter in Zeitarbeitssystem erfasst. ..."
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Also so wie ich es verstanden habe ist Stempelkissen als BRV und SBV tätig. Ich bitte um deine Korrektur, falls ich falschliege.
Im Rahmen der Tätigkeit als BRV freigestellt und möchte nun von dem Amt als BRV zurücktreten und auch die Freistellung abgeben. Dieses sind aber zwei Prozesse, da man nicht als Person BRV freigestellt wird, sondern als Person Stempelkissen. Es kann ja auch ein normales BRM freigestellt sein, muss ja nicht zwingend der/die BRV in die Freistellung.
Von daher stimme ich damit xyz22 zu:
Du müsstest aber auch von der Freistellung zurücktreten und zwar unabhängig vom Rücktritt vom Amt des SBV. Das eine hat ja mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun.
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kann man die Freistellung als SBV behalten, wenn man vom Amt zurücktritt?
das halte ich für "unwahrscheinlich", weil die Freistellung an das Amt geknüpft ist, dürfte die Folge des Rücktrittes als SBV automatisch auch die Freistellung aufheben.
wieso nicht? kann man die Freistellung als SBV auch bekommen ohne SBV zu sein?
Ich glaub du sitzt hier einem Gedankenfehler auf. Die Freistellung bezieht sich auf das Amt als BRV und nicht für die SBV.
Von daher ist die Freistellung getrennt vom Amt des BRV zu sehen, da diese nicht an das Amt geknüpft ist im Bereich des BRs. Anders als bei der SBV.
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Auch ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und für 2022 alles Gute und Gesundheit.
Ich hoffe auch im nächsten Jahr von den fundierten Diskussionen hier profitieren zu können.
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Hallo Dirk,
wir hatten im Frühjahr vorgezogenen Wahlen aus Gründen. Im Wahlvorstandsseminar wurde uns folgendes "beigebracht", was wir auch so durchgezogen haben.
Die Kandidatenliste wird zusammen mit der Stützerliste als pdf verschickt. Der gewillte Stützer druckt ALLES aus, unterschreibt höchst selbst, heftet alles als klar erkennbar zusammen und schickt es per (analoger) Post an den Listenvertreter.
Der Listenvertreter hat dann die würdevolle Aufgabe vor Einreichung der Liste an den Wahlvorstand, alle, aber auch wirklich ALLES was er erhalten hat in einer sinnvollen Reihenfolge zusammenzuheften und bestenfalls noch die Seitenanzahl durchzunummerieren.
Somit konnten wir die Stützunterschriften sammeln, auch wenn wir im HO tätig sind/ waren.
Vielleicht hilft dir das weiter?
Gruß
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Naja, aber wie das LG Hamm festgestellt hat, können Termine auch ein legitimer Verhinderungsgrund sein. Dazu muss ich mich beim BRV abmelden, indem ich sage, diesmal verbleibe ich bei Arbeit und bin verhindert.
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Glaub das hast du missverstanden. Bei uns in der GO haben wir festgelegt, dass der BRV spätestens 3 Tage vor der Sitzung laden und die TO bekanntgeben muss.
Ok, dann hab ich das tatsächlich bei dir missverstanden. Aber ihr habt in eurer GO dann nicht geregelt, wann spätestens der Termin stattfinden muss, oder? Sondern nur, dass 3 Tage vor geladen sein muss. Dann habt ihr doch keine Frist und Eile, sondern nur unverzüglich nach Antrag. Was aber nicht sofort bedeuten muss.
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Aber ist Ladungsfrist wirklich mit "Stattfinden" gleichzusetzen?
Soweit ich das immer erklärt bekommen habe, ist, dass ich innerhalb der drei laden muss, aber stattfinden kann dann der Termin auch deutlich später, es muss halt geladen sein.
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.... weiss auch nicht was mich heute morgen so auf geistige Abwege gebracht hat
.....
fehlender Kaffee?
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Ich glaub beim Verschieben der letzten Häufchen ist was schief gegangen, die liegen jetzt alle in News & Updates........
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ich mach mal weiter...
GBRV = Gesamtbetriebsratsvorsitzende(r)
KBRV = Konzernbetriebsratsvorsitzende(r)
sBRV = stellvertretender Betriebsratsvorsitzende(r)
sGBRV = stellvertretender Gesamtbetriebsratsvorsitzende(r)
sKBRV = stellvertretender Konzernbetriebsratsvorsitzende(r)
GO = Geschäftsordnung
ASA = Arbeitssicherheitsausschuss
EBRM = Ersatzbetriebsratsmitglied
GBRM = Gesamtbetriebsratsmitglied
KBRM = Konzernbetriebsratsmitglied
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Es gibt wieder etwas zum Tun.
User "Namaname"
Ich wünsche dem Putzteam viel Erfolg
und zack weg war der Müll.....
Danke an das fleißige Putzteam
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Willkommen zurück
Schön wieder von dir zu lesen