Beiträge von Nenya

    Hallo Maik,

    durch die Unterbrechung der Ruhezeit durch die Überstunde am Abend, fängt die Ruhezeit wieder von vorne an. Daher müssten in diesem Fall ab 22 Uhr wieder 11h Ruhezeit eingelegt werden. Möglicher Arbeitsbeginn wäre dann um 9Uhr am nächsten Tag.

    Deswegen ist es in der Tat sinnvoll, mit dem AG eine Vereinbarung zu treffen, wie der alte und aktuelle Urlaub genommen werden soll. Im Einvernehmen dürfen sich AG und AN auch über die "Verfallsfristen" des urlaubs hinwegsetzen. Eine derartige Einigung sollte aber auf jeden Fall schriftlich dokumentiert werden.

    Hallo,
    da wir gerade einen Fall in der Firma haben, bei der der AN gerne solch eine Regelung für den angefallenen Urlaub hätte, wollte ich nachfragen, ob du mir hierzu eine entsprechende Quelle hättest, auf der diese Ausnahmeregelung fußt.
    Damit der Urlaub aus 2022 nicht jetzt gezwungenermaßen zusammen mit dem aus 2023 ad hoc genommen werden müsste, wenn es auch etwas anders ginge.

    Danke dir

    Die Beratung mit dem AG muss nicht mal persönlich sein.

    Wenn der BRV dem AG schriftlich oder mündlich mitteilt, das xY freigestellt werden soll, hat der AG die Möglichkeit, dazu Bedenken zu äußern.

    Diese Bedenken gibt der BRV in der nächsten Sitzung noch vor dem Wahlgang bekannt, das Gremium entscheidet im Wissen um die Bedenken.

    Meiner Ansicht nach würde dies der Erforderlichkeit der Beratung genügen.

    Hast du den Beitrag von rtjum mit dem BAG-Urteil übersehen? Danach ist es zwingend erforderlich, dass das gesamte Gremium mit dem AG beatet.


    ;)

    Dem möchte ich mich frecherweise einfach nur anschließen.

    Auch wenn ich hier mehr Mitlese, wie direkt was beizutragen, so ist es in der alltäglichen BR-Arbeit doch eine Riesenhilfe für mich.


    Daher: DANKE :love:

    Meinst du damit die Ruhezeit laut ArbZG?


    Wir haben dies folgendermaßen geregelt:

    "... Unterbricht ein Arbeitseinsatz die 11-stündige Ruhezeit, so beginnt die 11-stündige Ruhezeit nach Beendigung des Arbeitseinsatzes von neuem. Kann der Arbeitnehmer seinen normalen Arbeitsbeginn am Folgetag aufgrund einer verschobenen Ruhezeit erst verspätet antreten, wird ihm die Differenz zwischen dem regulären und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn als Arbeitszeit gutgeschrieben, jedoch frühestens ab 08:00 Uhr und unter Ausschluss der normalen Pausenzeiten. Für Mitarbeiter, die an der elektronischen Zeiterfassung teilnehmen, wird die Gutschrift vom Vorgesetzten nach Information durch den Mitarbeiter in Zeitarbeitssystem erfasst. ..."

    Also so wie ich es verstanden habe ist Stempelkissen als BRV und SBV tätig. Ich bitte um deine Korrektur, falls ich falschliege. ;)

    Im Rahmen der Tätigkeit als BRV freigestellt und möchte nun von dem Amt als BRV zurücktreten und auch die Freistellung abgeben. Dieses sind aber zwei Prozesse, da man nicht als Person BRV freigestellt wird, sondern als Person Stempelkissen. Es kann ja auch ein normales BRM freigestellt sein, muss ja nicht zwingend der/die BRV in die Freistellung.

    Von daher stimme ich damit xyz22 zu:

    Du müsstest aber auch von der Freistellung zurücktreten und zwar unabhängig vom Rücktritt vom Amt des SBV. Das eine hat ja mit dem anderen nicht zwingend etwas zu tun.

    kann man die Freistellung als SBV behalten, wenn man vom Amt zurücktritt?


    das halte ich für "unwahrscheinlich", weil die Freistellung an das Amt geknüpft ist, dürfte die Folge des Rücktrittes als SBV automatisch auch die Freistellung aufheben.


    wieso nicht? kann man die Freistellung als SBV auch bekommen ohne SBV zu sein?

    Ich glaub du sitzt hier einem Gedankenfehler auf. Die Freistellung bezieht sich auf das Amt als BRV und nicht für die SBV.

    Von daher ist die Freistellung getrennt vom Amt des BRV zu sehen, da diese nicht an das Amt geknüpft ist im Bereich des BRs. Anders als bei der SBV.

    Auch ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und für 2022 alles Gute und Gesundheit.

    Ich hoffe auch im nächsten Jahr von den fundierten Diskussionen hier profitieren zu können.

    Hallo Dirk,

    wir hatten im Frühjahr vorgezogenen Wahlen aus Gründen. Im Wahlvorstandsseminar wurde uns folgendes "beigebracht", was wir auch so durchgezogen haben.

    Die Kandidatenliste wird zusammen mit der Stützerliste als pdf verschickt. Der gewillte Stützer druckt ALLES aus, unterschreibt höchst selbst, heftet alles als klar erkennbar zusammen und schickt es per (analoger) Post an den Listenvertreter.

    Der Listenvertreter hat dann die würdevolle Aufgabe vor Einreichung der Liste an den Wahlvorstand, alle, aber auch wirklich ALLES was er erhalten hat in einer sinnvollen Reihenfolge zusammenzuheften und bestenfalls noch die Seitenanzahl durchzunummerieren.

    Somit konnten wir die Stützunterschriften sammeln, auch wenn wir im HO tätig sind/ waren.


    Vielleicht hilft dir das weiter?

    Gruß