Vielen Dank, Kollegen!
Beiträge von 8kktd1k6
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Finde ich wirklich gut gelöst !!!!!!
Mehr muss man dazu auch nicht sagen. -
Ja, das ist wohl so, er wird es aber trotzdem nicht wie im Gesetz geregelt umsetzen. Und nun?
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Hallo Kollegen,
bei uns im Betrieb wird die Pflicht zum Homeoffice nicht richtig umgesetzt. Es gab Verhandlungen darüber, wie das umgesetzt werden sollte. Wir beharren darauf, dass das Angebot ohne Begrenzung zu gelten hat und die Kollegen so viel wie möglich von zu Hause arbeiten. Darüber gab es keine Einigung, so dass die GF nun angewiesen hat, dass die Kollegen an maximal drei Tage im Homeoffice arbeiten können.
Bedeutet also andersherum eine Anwesenheitspflicht von 2 Tagen und berücksichtigt auch nicht die doch recht unterschiedlichen betrieblichen Belange jedes Einzelnen. Die neuen gesetzlichen Regelungen sind dahingehend ja eindeutig und unmissverständlich.
Wie genau ist nun der Ablauf, um rechtssicher die Interessen der Kollegen durchsetzen zu können?
Vielen Dank.
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Naja... dass der Bundespräsident "sehr schnell" unterschreibt,also heute noch, dürfte aufgrund der aktuellen Lage reine Formsache sein.
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Ab wann gilt denn das nun neu beschlossene Gesetz, das soeben den Bundesrat passiert hat? Ab sofort?
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Ich muss hier nochmal einhaken: Mitbestimmung ist klar, aber wie könnte diese konkret umgesetzt werden in einer BV?
Ziel kann nur sein, das willkürliche Zurücksetzen des Nutzerpassworts zu verhindern, richtig? Dementsprechend sollte also geregelt sein, dass dies entweder gar nicht möglich ist oder nur mit Zustiimung des BR.
Gibt es noch andere Möglichkeiten, die Mitbestimmung zu verwirklichen?
Ein ähnliches Thema ist ja auch die Auswertung von Logdaten, die personenbezogen sind. Einfach zu vereinbaren, dass diese nicht zu Verhaltens- und Leistungskontrollen zu verwenden sind, ist ja nicht mehr als eine Goodwill-Erklärung?! Mitbestimmung bedeutet doch auch hier, dass die Logdaten nur nach Zustimmung des BRs ausgewertet werden dürfen?
Ist das realistisch, so durchzusetzen?
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Zitat von waebbl:
Macht dann eure MBR auf diese Art und Weise geltend. Ein Resetting des Passworts wirkt hier eher wie der Versuch eines unbefugten und unbegründeten Zugriffs auf etwaige persönliche Daten des MA (wie etwa Cookies, Browser-Historie oder private Notizen), die höchst fragwürdig, und nicht in jedem Fall rechtlich abgedeckt sind. Eine Dokumentation der Zugriffe durch die Administratoren anhand von Protokolldateien und die Möglichkeit der Einsichtnahme derselben durch den BR, würde ich mir dabei nicht nehmen lassen.
Hallo waebbl,
danke für Deine Hinweise.
Da muss ich nochmal nachhaken. So wie Du es schreibst, wäre der BR ja nur zu informieren, er hätte aber keine Mitbestimmung, ob überhaupt in die Protokolldateien geschaut werden darf?!
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Eine private Nutzung der Computerarbeitsplätze ist erlaubt, jedoch nicht während der Arbeitszeit, aber das sollte sicher keine Rolle spielen.
Das Emailsystem darf jedoch nicht für private Zwecke verwendet werden.
Ich muss mich noch daran gewöhnen, dass ich § 87 (1) Nr. 6 soweit fassen kann.
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Hallo in die Runde, als neuer Betriebsrat überarbeiten wir derzeit die BVen.
In der BV IT ist unter anderem geregelt, dass der AG das Passwort in Abstimmung mit dem Teamleiter eines AN zurücksetzen kann für den ungewöhnlichen Fall, dass der AG auf die IT-Systeme des AN Zugriff braucht, bspw. bei längerer Krankheit.
Um hier Mißbrauch zu verhindern, soll das nun auch in Abstimmung mit dem BR passieren. Dies wird jedoch noch abgelehnt, aber da es sich um personenbezogene Daten handelt, bin ich schon der Meinung, dass der BR ein MBR hat. Ich tue mich jedoch schwer, vernünftig zu argumentieren.
Könnt Ihr helfen?
Vielen Dank und Grüße -
Liebe Kollegen,
in unserer Firma soll eine Prozessanalyse stattfinden. Das ist mit Sicherheit sinnvoll, kann jedoch auch Gefahren für die AN mit sich bringen.
Es sollen personenbezogene Daten erhoben werden, bei denen Täigkeiten und die dafür aufgewendete Zeit bei den Mitarbeitern abgefragt werden.
Die Auswertung dieser Daten soll nicht zu Verhaltens- und Leistungskontrollen führen, sondern lediglich Prozesse überhaupt sichtbar machen.
Nun stellt sich für uns als BR generell die Frage, da eine Prozessanalyse meist immer für eine Arbeitsverdichtung und evtl. auch Stellenabbau führt (führen kann), wie wir unsere Mitarbeiter davor schützen können.
Reicht es, wenn in einer BV festgelegt wird, dass die erhobenen personenebezogenen Daten nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle und im Endeffekt zu jeweils persönlichen Konsequenzen führen können, oder sollten wir schon darauf hinwirken, dass überhaupt keine personenbezogenen Daten erhoben werden.
Andererseits soll eine Prozessanalyse ja auch das Fortbestehen der Firma sichern, wovon die MA ja auch langfristig profitieren.
Was denkt Ihr? Wie würdet oder seid Ihr vorgegangen?