Beiträge von 2RA6Nporaf

    Hallo,

    danke für Eure Antworten. Ich hatte glaube ich nicht alle Infos gegeben.

    Nach unserem Beschluss teilen wir dem AG natürlich per Email mit, dass wir zustimmen. Das hatte ich vergessen zu erwähnen.

    Aus meiner Sicht sollte das reichen. Auf dem Formular nicht unterschreiben zu müssen würde mir und doch auch dem bearbeitenden Personal arbeit sparen.

    Im Falle einer Zustimmungsverweigerung würde ich das Ganze schriftlich auf einem Blatt Papier mit Unerschrift beim AG abgeben.

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe das Amt als BRV übernommen und frage mich nun, ob ich bei personellen Maßnahmen, denen wir zustimmen, unterschreiben muss.

    Der AG stellt ein eingescanntes Begehren zur Verfügung, z.B. bei einer Einstellung, welches wir dann bearbeiten. Das originale Formular sieht vor, dass ich darauf unterschreibe: "Der BR gibt keine Stellungnahme ab", "der BR stimmt der Einstellung zu" oder "der BR widerspricht der Einstellung".

    Das ist aus meiner Sicht völlig unnötig. Und selbst wenn wir von unserem Zustimmungsverweigerungsrecht Gebrauch machen, muss ich doch darauf auch nicht unterschreiben?

    Danke und Grüße

    Ja, so ist es, wir buchen nicht in Projekten.

    Dann müsste man es ja trennen, das ginge ja gar nicht anders.

    Zitat von Moritz

    Aber gelebter Alltag ist doch, dass ich mich eben auf den Weg mache um etwas zu erledigen und dabei von einem Kollegen "abgefangen" werde, der mal eben etwas wissen/erklärt haben will. Und schon habe ich 15-30 Min BR-Arbeit gemacht, die nicht geplant war. Und jetzt?

    Ist es hier nicht so, dass ich dies gar nicht anzeigen brauche? Wenn anfallende Arbeit nicht umorganisiert werden kann, dann muss ich mich doch auch gar nicht erst abmelden?

    Bei Buchen im Zeiterfassungssystem würde ich das wahrscheinlich nachbuchen.

    Vielen Dank.

    Bei diesem Thema scheiden sich tatsächlich die Geister.

    Wie Du schon sagst, einfacher kann man sich nicht ab- und anmelden. Sinn und Zweck soll aber die Möglichkeit der Umorganisation der anfallenden Arbeit sein. Und dafür ist eine Buchung im Zeiterfassungssystem nicht notwendig.

    Vertrauensvolle Zusammenarbeit, so ein großes Wort. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein freiwilliges Buchen unsererseits uns Pluspunkte in der Zusammenarbeit bringen wird, da dieses Verhalten ja von uns erwartet wird und die GF sich im Recht wähnt.

    Grundsätzlich denke ich, dass wir im Recht sind, warum muss ich mir eigentlich Gedanken darüber machen, ob ich buche, nur um die Zusammenarbeit zu retten. Das darf ich auch gerne von der Gegenseite erwarten.

    Würde der Arbeitgeber allerdings in irgendeiner Form aus dieser Art der Zeitbuchung etwas machen, was auch nur entfernt an Verpflichtung, Gängelung oder gar Maßregelung der BR-Mitglieder erinnern, würde ich allerdings ganz schnell mit der Änderung dieses rein freiwilligen Verhaltens "drohen".

    Vielleicht sollte man es einfach mal so machen, damit man sich um andere Dinge kümmern kann und sobald er zuckt unser Recht durchfechten.

    Hallo in die Runde.

    In unser Firma gibt es ein browserbasiertes elektronisches Zeiterfassungssystem, welches alle MA nutzen. Es werden Kommen/Gehen, Pausen und Dienstgänge gebucht.

    Die GF möchte nun, dass die BR-Mitglieder die BR-Tätigkeit ebenfalls buchen, dafür wurde sogar ein Bereich "Betriebsrat" eingeführt, unter dem wir buchen sollen.

    Grundsätzlich lehnen wir dieses Verfahren ab und verweisen auf unser Selbstverwaltungsrecht, da es uns nicht vorgeschrieben werden kann, wie wir uns ab- und anmelden.

    Nach mehrerem Hin und Her bleibt die GF stur und besteht darauf, dass wir im Zeiterfassungssystem buchen. Sie argumentiert, dass wir während unserer BR-Tätigkeit keine ARBEITSLEISTUNG erbringen, deswegen müssten wir uns, wie alle MA der FIRMA und in einer BV geregelt auch, "ausloggen" und "einloggen".

    Logischerweise wird damit ja gleichzeitig die BR-Tätigkeit erfasst. Vorschlag der GF: Wir sollen diese Zeiten buchen, ohne irgend jemand zu informieren, wie es eigentlich vorgesehen ist. Was aus meiner Sicht auch Blödsin ist.

    Sinn und Zweck des Abmeldens, Ort und Zeit nennen ist doch, dass der AG die Arbeit umorganisieren könnte und nicht, um die Zeiten zu dokumentieren. Bei diesem Vorschlag könnte der Vorgesetzte im Zeiterfassungssystem zwar sehen, dass der MA gerade Betriebsratsarbeit macht, aber nicht wo und wie lange. Hinzu kommt noch, dass es MA im BR gibt, bei denen die Arbeit im Grunde gar nicht umorganisiert werden kann, sie bleibt dann einfach liegen. Was ja gleichzeitig bedeuten "könnte, dass auf eine Abmeldung verzichtet werden kann. Im Grunde würde man am Ende ja zwei Sachen machen: im Zeiterfassungssystem buchen und seinen Kollegen oder Teamleitern Bescheid geben, dass man für einige Zeit BR-Arbeit macht. Doppelt gemoppelt.

    Bei dem Vorschlag, einfach die Zeit zu buchen, stellt sich uns auch die Frage, ob wir damit gegen das BetrVG verstoßen und ob es überhaupt rechtens ist, zu vereinbaren, die gesetzlichen Bestimmungen zu ignorieren.

    Es gehen uns langsam die Argumente aus und es stellt sich immer mehr die Frage, inwieweit wir uns rechtlichen Beistand holen sollten. Denn am Ende zum Arbeitsgericht zu latschen sollte wirklich die letzte Option sein.

    Wie schätzt Ihr die Sitation ein?

    Liebe Mitstreiter,

    in unserer Firma hat jemand mit dem AG individuell vereinbart, in ATZ zu gehen.

    30 Stunden-Vertrag, 40 Stunden arbeiten.

    Die Stunden die angespart werden und die weiterhin normalen Arbeitstunden sollen auf einem gemeinsamen Zeitkonto gesammelt werden.

    Soweit so gut. Dieses Vorhaben kollidiert aber mit einigen Punkten unserer BV Arbeitszeit, also bspw. dass am Jahresende alle Überstunden über 40 Stunden gekappt und ausbezahlt werden.

    Der AG möchte also, dass für die Phase der ATZ der entsprechende Abschnitt der BV für diesen AN keine Anwendung findet.

    Grundsätzlich sind wir damit einverstanden, nur wie ist das nun genau zu vereinbaren bzw. festzuhalten? Die BV gilt doch auch weiterhin für diesen AN, auch wenn wir beschließen würden, dass dieser Abschnitt für eben diesen AN nicht mehr gelten soll?

    Was meint Ihr?

    Viele Grüße