Hallo in die Runde.
In unser Firma gibt es ein browserbasiertes elektronisches Zeiterfassungssystem, welches alle MA nutzen. Es werden Kommen/Gehen, Pausen und Dienstgänge gebucht.
Die GF möchte nun, dass die BR-Mitglieder die BR-Tätigkeit ebenfalls buchen, dafür wurde sogar ein Bereich "Betriebsrat" eingeführt, unter dem wir buchen sollen.
Grundsätzlich lehnen wir dieses Verfahren ab und verweisen auf unser Selbstverwaltungsrecht, da es uns nicht vorgeschrieben werden kann, wie wir uns ab- und anmelden.
Nach mehrerem Hin und Her bleibt die GF stur und besteht darauf, dass wir im Zeiterfassungssystem buchen. Sie argumentiert, dass wir während unserer BR-Tätigkeit keine ARBEITSLEISTUNG erbringen, deswegen müssten wir uns, wie alle MA der FIRMA und in einer BV geregelt auch, "ausloggen" und "einloggen".
Logischerweise wird damit ja gleichzeitig die BR-Tätigkeit erfasst. Vorschlag der GF: Wir sollen diese Zeiten buchen, ohne irgend jemand zu informieren, wie es eigentlich vorgesehen ist. Was aus meiner Sicht auch Blödsin ist.
Sinn und Zweck des Abmeldens, Ort und Zeit nennen ist doch, dass der AG die Arbeit umorganisieren könnte und nicht, um die Zeiten zu dokumentieren. Bei diesem Vorschlag könnte der Vorgesetzte im Zeiterfassungssystem zwar sehen, dass der MA gerade Betriebsratsarbeit macht, aber nicht wo und wie lange. Hinzu kommt noch, dass es MA im BR gibt, bei denen die Arbeit im Grunde gar nicht umorganisiert werden kann, sie bleibt dann einfach liegen. Was ja gleichzeitig bedeuten "könnte, dass auf eine Abmeldung verzichtet werden kann. Im Grunde würde man am Ende ja zwei Sachen machen: im Zeiterfassungssystem buchen und seinen Kollegen oder Teamleitern Bescheid geben, dass man für einige Zeit BR-Arbeit macht. Doppelt gemoppelt.
Bei dem Vorschlag, einfach die Zeit zu buchen, stellt sich uns auch die Frage, ob wir damit gegen das BetrVG verstoßen und ob es überhaupt rechtens ist, zu vereinbaren, die gesetzlichen Bestimmungen zu ignorieren.
Es gehen uns langsam die Argumente aus und es stellt sich immer mehr die Frage, inwieweit wir uns rechtlichen Beistand holen sollten. Denn am Ende zum Arbeitsgericht zu latschen sollte wirklich die letzte Option sein.
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