Ein Anwalt soll am Ende in jedem Fall drüber schauen. Ich hätte das aber schon gerne vorher geklärt. Zum einen natürlich welche Rechte wir haben (sollen, die uns die Gegenseite auch gewährt) und dass dazu natürlich die Formulieruzng auch ohne Interpretationsspielraum passt.
Es geht dabei um eine BV Mobiles Arbeiten, bei diesem speziellen Punkt um das Recht der GF, eine Zustimmung zum mobilen Arbeiten wieder zurücknehmen zu können.
In diesem Fall verstehe ich die gute Frau aus der Abteilung Recht so, dass wir dort ein MBR haben, bin mir aber wegen der besagten Formulierung nicht sicher ("...ist der Betriebsrat zu beteiligen) und das bestätigt ihr hier ja auch.