Beiträge von 2RA6Nporaf

    Ein Anwalt soll am Ende in jedem Fall drüber schauen. Ich hätte das aber schon gerne vorher geklärt. Zum einen natürlich welche Rechte wir haben (sollen, die uns die Gegenseite auch gewährt) und dass dazu natürlich die Formulieruzng auch ohne Interpretationsspielraum passt.


    Es geht dabei um eine BV Mobiles Arbeiten, bei diesem speziellen Punkt um das Recht der GF, eine Zustimmung zum mobilen Arbeiten wieder zurücknehmen zu können.


    In diesem Fall verstehe ich die gute Frau aus der Abteilung Recht so, dass wir dort ein MBR haben, bin mir aber wegen der besagten Formulierung nicht sicher ("...ist der Betriebsrat zu beteiligen) und das bestätigt ihr hier ja auch.

    Ja.. danke nochmal für die Gedankenanstöße, das habt Ihr gut auf den Punkt gebracht.


    Diese feinen Unterschiede muss man sich immer wieder vor Augen halten.


    Die Gute Frau aus der Abteilung Recht sagt dann immer (bei "ist der Betriebsrat zu beteiligen"): Damit sind Eure Rechte doch auf jeden Fall verbindlich festgehalten. Und wobwohl ich kein Jursit bin, kommt mir das dann schon spanisch vor, aufgrund des fehlenden Fachwissens verzichtet man dann auf eine Debatte über die Bedeutung.


    Am Ende steht dann etwas auf Papier und jede Seite deutet Rechte und Pflichten anders.

    Hallo BR-Freunde,


    bei uns wird derzeit eine neue BV Entworfen/verhandelt. Wenn es darum geht, dass der BR einer bestimmten Sache zustimmen muss, reicht es dann aus, wenn geschrieben steht: "...ist der BR zu beteiligen"?


    Mir persönlich würde es gut gefallen, wenn dort stünde: ... bedarf der Zustimmung des BR." oder so ähnlich.


    Bedeutet es dasselbe? Aus meiner Sicht ist das ein "Taschenspielertrick", weil es in diesem Fall um ein Thema geht, bei dem gesetzlich nicht geregelt ist, dass der BR zustimmen muss. Mit dieser Formulierung würde es praktisch wohl so aussehen, das wir zwar insofern beteiligt werden, dass wir die Informationen erhalten, aber eben nicht mitbestimmen können.


    Wie seht ihr das?


    Viele Grüße

    Hallo Kollegen,


    weiß jemand, welche Regeln ab Juli gelten werden? Ist etwas geplant oder läuft die aktuelle Verordnung am 30.06. einfach aus? Ich kann dazu nichts finden. Mir ist nicht ganz klar, nach welchen Regeln dann der betriebliche Corona-Schutz dann betrieben werden soll?!


    Könnt ihr mehr sagen?

    Vielen Dank.


    Ja, so ähnlich steht es auch bei uns zur Verwendung eventuell anfallender Daten. Das ist aber eine Goodwill-Erklärung. Schlussfolgerungen könnte man ja trotzdem ziehen.


    Unser Ziel ist es zuallererst, dass solche Daten gar nicht erst entstehen und wo immer es geht, gar nicht erst geloggt werden, wenn sie für die eigentliche Aufgabe des Systems keine Rolle spielen. (Oder höchstens in einem sehr begrenzten Rahmen).


    Aber das ist ja ein anderes Thema. Wir malen ja auch nicht den Teufel an die Wand und haben (hoffentlich) auch keinen Grund dafür, trotzdem ist es ja unsere Aufgabe, das zu bewerten.


    Vielen Dank nochmal für die umfangreichen Ausführungen.

    Hallo Scheeks,


    vielen Dank für Deine Einführung. Kann denn damit ein "Benutzerprofil" erstellt werden? Also in dem Sinne, dass z.B. erfasst wird, welche Programme wie oft geöffnet werden?

    Hallo Kollegen,


    ich werfe mal einfach diesen Titel in den Raum und möchte fragen, ob jemand das System kennt und welche Risiken es für MA geben könnte bei der Nutzung dieses Systems?! Ich verstehe zwar die Funktion, aber trotzdem ist es mir völlig unbekannt und deshalb schwer einzuschätzen.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dient die Software als Clientverwaltung, mit der man automatische Updates, Programminstallationen anstoßen kann, man hat Kontrolle darüber, welche Programme installiert sind. Was kann es noch?


    Ja, so stehen wir im Moment da, das System soll eingeführt werden.


    Habt ihr noch Tipps zum Umgang damit? Wenn sich Dinge ergeben, die durch die aktuelle BV IT noch nicht abgedeckt sind, sollen diese natürlich mit aufgenommen werden.


    Vielen Dank!

    Hallo Kollegen,


    mich würde mal interessieren, wie bei Euch die neueste Verordnung umgesetzt wird, was sie genau bedeutet und wie sich das auf Euren Arbeitsalttag auswirkt.


    Ich verstehe die Verordnung so, dass bspw. der Arbeitgeber FFP2- oder medizinische Masken zur Verfügung stellen muss und die MA diese auch tragen müssen.

    Oder aber das Homeoffice ausgeweitet wird und eine pauschale Anwesenheitspflicht nicht zulässig ist, wenn im Büro keine Arbeit zu erledigen ist. Werde ich gefragt, ob ich im Homeoffice arbeiten möchte und das bejahe, dann arbeite ich bis zum 15.03. nur zu Hause und komme nur dann ins Büro, wenn vor Ort etwas zu erledigen ist.


    Wie genau wäre die Vorgehensweise, wenn der AG diese Verordnung nicht umsetzt, sondern ignoriert?

    Hallo in die Runde,


    ja, in der Mitbestimmung sind wir, das ist klar, wir wurden dazu ja "befragt".


    Rabauke, insgesamt stimme ich Dir zu, ich sehe das ähnlich. Ich bin aber auch kein Jurist und wollte mal ein Gefühl dafür bekommen, was betriebliche Belange sein könnten, wenn es alles normal läuft.


    praktische Belange des AG könnten Sein Vermeidung/Verringerung von Rückstellungen für Urlaub, Vermeidung von größeren Engpässen im weiteren Jahresverlauf.....


    Ja, das sehe ich auch so, aber noch nicht Ende März. Wenn absehbar im 4. Quartal noch so viel Resturlaub über ist, dass mit Ausfällen gerechnet werden muss, wenn die MA ihren Urlaub antreten, dann könnte ich solche Praktiken verstehen.

    Liebe Mitstreiter,


    unsere GF möchte gerne die MA verpflichten, bis Ende März 5 Tage Urlaub Ihres Anspruchs für 2021 zu nehmen. Unsere Firma läuft gut, es sind keine coronabedingten Ausfälle oder Auftragsrückgänge zu verzeichnen.

    Hintergrund dürfte sein, dass die MA, bedingt durch die praktisch nicht vorhandenen Reise- bzw. Urlaubsmöglichkeiten, aktuell keinen Urlaub beantragen und nehmen. Das führt später im Jahr dazu, dass dann natürlich mehr MA auf einmal in Urlaub gehen (möchten).


    Ich persönlich sehe zumindest für die Zeit bis Ende März nicht die Notwendigkeit, dies anordnen zu müssen.


    Was meint Ihr? Welche praktischen Belange würden das rechtfertigen?


    Grüße

    Dann ergänzt Ihr halt noch, dass der AN seine Anfangs- und Endzeit innerhalb dieses Rahmens selbst/individuell gestalten darf.

    Vielen Dank. Ja, so werden wir das machen, dann ist das auch sauber geregelt (und nicht nur als Hoffnung aufgeführt), so dass die Kollegen das auch als ihr Recht wahrnehmen.

    Hallo Lilex,


    danke für Deinen Vorschlag. Aus meiner Sicht verpflichtet diese Formulierung den MA nur, in diesem Zeitrahmen zu arbeiten, stellt aber nicht klar, dass der MA diese Zeiten ganz allein bestimmt.


    Das mit den Ausnahmefällen finde ich gut und werde es mal im Hinterkopf behalten.

    Ja, das ist ja auch richtig so.


    Um die Zeiten zwischen 19:00 und 07:00 Uhr geht es ja auch gar nicht. Nur um die flexible und freie Zeiteinteilung des Mitarbeiters, damit der AG ihm nicht verschreiben kann, das er ab morgen jeden Tag von 08:30 - 17:00 Uhr zu arbeiten hat.


    Ein Punkt lautet: Der Arbeitnehmer kann die arbeitsvertraglich vereinbarten Leistungen innerhalb des Zeitrahmens von 07:00 - 19:00 Uhr an den Werktagen Montag-Freitag […] erbringen.

    Ich verstehe das eben so, dass der MA sich das einteilen kann, wie er will, der AG ihm aber auch was anderes vorschreiben könnte. Durch die Unverbindlichkeit in diesem Satz ist alles möglich.


    Ich scheine aber der einzige zu sein, der das so (schwarz) sieht.

    Na gut... sollten wir die Sache noch mit einem Anwalt besprechen, lasse ich Euch wissen, was der dazu sagt.