Hallo Moritz, ich sehe es so:
Es geht hier aber um eine Einladung zu einem Termin. (Whatever that means!) Was für mich eben nur ein Gesprächstermin ist, den der AG festlegt.
Entscheidend ist, um welches Thema es sich handelt. (Ich gehe jetzt davon aus, dass bekannt ist, was besprochen werden soll) Wenn er den Betriebsrat betreffende Themen besprechen/verhandeln/informieren möchte, kann er es nicht bestimmen, welche Mitglieder der BR zu diesem Termin entsendet. Das unterliegt dem Selbstverwaltungsrecht des BR.
(Bei uns erfolgen diese Einladungen an die Email-Adresse des BR, was dann zusätzlich nahe legt, dass es sich um ein BR-Thema handeln muss)
Wenn es sich um die Arbeit dreht, werden die BRM nicht als BRM eingeladen, sondern als normale Arbeitnehmer.
Die Frage ist: reicht die Tatsache, dass er die BRM einlädt aus, dass es sich dabei um einen Eingriff in die weisungsfreie Tätigkeit als BRM handelt? Das sehe ich so schlicht nicht.
Ja, sehe ich so, wenn es sich um BR-Themen handelt.
Ich denke, wir sind uns einig, wenn der AG käme und sagte: "Moritz, komm mal in mein Büro, ich möchte etwas mit dir besprechen." dann wäre es guter Stil er würde mir sagen worum es geht, aber grundsätzlich darf der AG mich während meiner Arbeitszeit in sein Büro zitieren.
Richtig. Aber sobald Du merkst, dass es um BR geht, könntest Du das Gespräch unterbrechen und sagen, Du möchtest gerne noch einen BR-Kollegen dazu rufen. Musst Du nicht, kannst Du aber.
Würde ich jetzt antworten: "Ich bin BR, du hast mir gar nichts zu sagen" würden (zu Recht) alle an meinem Verstand zweifeln und mir klar machen, dass das ein klarer Fall von Arbeitsverweigerung wäre.
Ja. Bei einem normalen Umgang miteinander würde man das doch sowieso nicht so machen.
Und meine Frage (auf die ich nach einer Antwort suche) ist: ab wann ist es eben nicht mehr Arbeitsanweisung, sondern der Versuch meine BR-Tätigkeit zu beeinflussen? Ersteres ist zulässig, letzteres nicht. Ich denke über beides sind wir uns einig. Aber wo (genau) verläuft die Grenze?
Ja, nach diesen Antworten suche ich ja auch, wo beginnt es, wo hört es auf. Und welche Möglichkeiten hat man, dem vernünftig zu begegnen, damit das aufhört.
Die Grenzen scheinen fließend und können nicht pauschal gezogen werden.
Ich weiß nicht, warum ihr alle in die Einladung der BRM zu einem Termin gleich die Einberufung einer Sitzung hineininterpretiert. Davon war a) nirgends die Rede und stünde das b) dem AG gar nicht zu. Insofern denke ich in diese Richtung noch nicht einmal ansatzweise.
Wie ich oben schon schrieb, wenn es sich um BR-Themen handelt, dann ist der BR als Gremium angesprochen. Der BR bestimmt dann, wer an diesem Termin teilnimmt.
Wenn der AG sicher gehen möchte, dass alle BRM dabei sind, kann er die Einberufung einer Sitzung verlangen und dann zu seinen Themen teilnehmen.
§ 29 BetrVG (3) - Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
(In unserem speziellen Fall geht es da ja nicht um Formalitäten, sondern dass uns vorgeworfen wird, dass nicht allen BRM das Thema wichtig wäre, oder dass Entscheidungen nicht dem Meinungsbild der BRM entsprechen würde usw.)
So wie Randolf würde ich da insgesamt nicht agieren.